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Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band.

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Zweig des oldenburgischen Hauses gelangt, der eine fremde Krone trägt oder,
um den Wortlaut der Verfassung zu brauchen. "Oberhaupt eines nichtdeutschen
Staates ist".

4) Die Septembervcrfassung giebt sich nicht für ein vollendetes, in allen
seinen Theilen feststehendes, der Ergänzung, Verbesserung und Umschmelzung
nicht bedürfendes Werk aus. Sie erklärt sich vielmehr selbst als eine provisorische
Schöpfung; denn sie bestimmt ausdrücklich:

a) in Art. 138: "Die Bestimmungen dieser Verfassung bleiben nur so
weit giltig als sie mit der künftigen definitiven Verfassung Deutschlands in
Uebereinstimmung stehen. Bis zur Feststellung der deutschen Verfassung gehen
die einstweiligen die Verfassung Deutschlands bestimmenden grundgesetzlkhen An¬
ordnungen, soweit der Inhalt dieses Grundgesetzes nicht mit ihnen in Ueber¬
einstimmung ist, demselben auch ohne Zustimmung der Schleswig-holsteinischen
Staatsgewalten ihrer Geltung nach vor und sind für die Schleswig-holsteinischen
Staatsgewalten und Staatsbürger verpflichtend."

b) in Art. 1S9: "Bei der nächsten Revision des Staatsgrundgcsetzcs können
Abänderungen in demselben durch einfache Majorität beschlossen werden."

Diese Artikel lassen sich für das Verhältniß der Herzogtümer zu Preußen
leicht nutzbar machen, wenn man die deutsche Bundesverfassung als Provisorium
ansieht, was sie in der That ist, und wenn Preußen den Muth hat, eine
definitive deutsche Verfassung aufzustellen und an Schleswig-Holstein die For¬
derung zu richten, als erster deutscher Staat dieselbe anzuerkennen und an¬
zunehmen. An der einfachen Majorität, mit welcher zu diesem Zweck das
Schleswig-holsteinische Staatsgrundgcsetz zu revidiren wäre, an dem Beifall der
großen Mehrheit des Volkes der Herzogthümer würde es solchem Beginnen nicht
fehlen, und unter solchen Umständen würde uns der etwaige Einspruch der
noch zurückbleibenden Staaten wenig oder gar nicht kümmern.




Ein nenlateinischer Dichter in neuer Aufgabe.

'5<Z!ZLxIn Loali^ol'i omnia,. Kx MA8010 ?<ztri Loi'ivvi'ii. IZ<Z. kltorg,. IZsro-
lini, La,t,ki, (Mittlers Svrtimcntsbuchhandlung) 1864.

"Bei Valckenaer (dem bekannten holländischen Gelehrten) lebt ein alter Dichter,
auch ein Friese, van novem, der liebliche lateinische Gedichte geschrieben hat: eine
Arbeit, deren Werth man nicht verkennen muß, wenn der seltene Fall sich ereignet,


Zweig des oldenburgischen Hauses gelangt, der eine fremde Krone trägt oder,
um den Wortlaut der Verfassung zu brauchen. „Oberhaupt eines nichtdeutschen
Staates ist".

4) Die Septembervcrfassung giebt sich nicht für ein vollendetes, in allen
seinen Theilen feststehendes, der Ergänzung, Verbesserung und Umschmelzung
nicht bedürfendes Werk aus. Sie erklärt sich vielmehr selbst als eine provisorische
Schöpfung; denn sie bestimmt ausdrücklich:

a) in Art. 138: „Die Bestimmungen dieser Verfassung bleiben nur so
weit giltig als sie mit der künftigen definitiven Verfassung Deutschlands in
Uebereinstimmung stehen. Bis zur Feststellung der deutschen Verfassung gehen
die einstweiligen die Verfassung Deutschlands bestimmenden grundgesetzlkhen An¬
ordnungen, soweit der Inhalt dieses Grundgesetzes nicht mit ihnen in Ueber¬
einstimmung ist, demselben auch ohne Zustimmung der Schleswig-holsteinischen
Staatsgewalten ihrer Geltung nach vor und sind für die Schleswig-holsteinischen
Staatsgewalten und Staatsbürger verpflichtend."

b) in Art. 1S9: „Bei der nächsten Revision des Staatsgrundgcsetzcs können
Abänderungen in demselben durch einfache Majorität beschlossen werden."

Diese Artikel lassen sich für das Verhältniß der Herzogtümer zu Preußen
leicht nutzbar machen, wenn man die deutsche Bundesverfassung als Provisorium
ansieht, was sie in der That ist, und wenn Preußen den Muth hat, eine
definitive deutsche Verfassung aufzustellen und an Schleswig-Holstein die For¬
derung zu richten, als erster deutscher Staat dieselbe anzuerkennen und an¬
zunehmen. An der einfachen Majorität, mit welcher zu diesem Zweck das
Schleswig-holsteinische Staatsgrundgcsetz zu revidiren wäre, an dem Beifall der
großen Mehrheit des Volkes der Herzogthümer würde es solchem Beginnen nicht
fehlen, und unter solchen Umständen würde uns der etwaige Einspruch der
noch zurückbleibenden Staaten wenig oder gar nicht kümmern.




Ein nenlateinischer Dichter in neuer Aufgabe.

'5<Z!ZLxIn Loali^ol'i omnia,. Kx MA8010 ?<ztri Loi'ivvi'ii. IZ<Z. kltorg,. IZsro-
lini, La,t,ki, (Mittlers Svrtimcntsbuchhandlung) 1864.

„Bei Valckenaer (dem bekannten holländischen Gelehrten) lebt ein alter Dichter,
auch ein Friese, van novem, der liebliche lateinische Gedichte geschrieben hat: eine
Arbeit, deren Werth man nicht verkennen muß, wenn der seltene Fall sich ereignet,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 23, 1864, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341799_360480/201>, abgerufen am 03.07.2024.