Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, I. Semester. I. Band.Es ist nicht nöthig, sich auf eine Erörterung der Mängel in dieser Schlu߬ Herr Acton würde uns vielleicht antworten, Friedrich der Große sei ein wunder¬ Zum Glück sind wir hier in der Lage, Herrn Acton einen recht handgreif¬ Auch wir haben eine Abschrift und selbst zwei Abschriften der N-rtinees Beide Abschriften wurden fast ein Jahr früher, als der erste Druck erschien, Nun wohl, diese beiden Abschriften, deren Alter feststellt, haben dieselben Wie steht es nun mit jenem Beweise, daß die buffonsche Abschrift die Echtheit Die buffonsche Handschrift stammt aus dem Jahre 1782. Wenn nun die Was schon 1765 fehlte, kann nicht zuerst 1782 weggelassen sein. Sollte Herr Acton hiernach nicht den wirklichen Zusammenhang ahnen? Es ist nicht nöthig, sich auf eine Erörterung der Mängel in dieser Schlu߬ Herr Acton würde uns vielleicht antworten, Friedrich der Große sei ein wunder¬ Zum Glück sind wir hier in der Lage, Herrn Acton einen recht handgreif¬ Auch wir haben eine Abschrift und selbst zwei Abschriften der N-rtinees Beide Abschriften wurden fast ein Jahr früher, als der erste Druck erschien, Nun wohl, diese beiden Abschriften, deren Alter feststellt, haben dieselben Wie steht es nun mit jenem Beweise, daß die buffonsche Abschrift die Echtheit Die buffonsche Handschrift stammt aus dem Jahre 1782. Wenn nun die Was schon 1765 fehlte, kann nicht zuerst 1782 weggelassen sein. Sollte Herr Acton hiernach nicht den wirklichen Zusammenhang ahnen? <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0490" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/187984"/> <p xml:id="ID_1788"> Es ist nicht nöthig, sich auf eine Erörterung der Mängel in dieser Schlu߬<lb/> folgerung einzulassen, Friedrich will nach Herrn Acton in vortheilhafteren<lb/> Lichte erscheinen, und hätte die Stelle, worin er widernatürliche Laster ein¬<lb/> gesteht, stehen lassen?</p><lb/> <p xml:id="ID_1789"> Herr Acton würde uns vielleicht antworten, Friedrich der Große sei ein wunder¬<lb/> licher Mann gewesen. Jedenfalls schreibt er wörtlich - „Jede der beiden Abschriften<lb/> gibt das weiteste und ausreichendste Zeugniß zu Gunsten der Echtheit der anderen."</p><lb/> <p xml:id="ID_1790"> Zum Glück sind wir hier in der Lage, Herrn Acton einen recht handgreif¬<lb/> lichen Beweis zu geben, daß es mitunter wohlgethan ist. vorsichtiger und ^-<lb/> logischer zu verfahren, als von ihm geschehen, und daß es namentlich gut ist,<lb/> leichtfertige Vermuthungen nicht für Thatsachen auszugeben. '</p><lb/> <p xml:id="ID_1791"> Auch wir haben eine Abschrift und selbst zwei Abschriften der N-rtinees<lb/> und zwar Abschriften vor uns, welche, — wir sagen nicht von dem Originale,<lb/> aber welche von den beiden ältesten überhaupt sicher bekannten Hand¬<lb/> schriften genommen sind.</p><lb/> <p xml:id="ID_1792"> Beide Abschriften wurden fast ein Jahr früher, als der erste Druck erschien,<lb/> Von dem bekannten Grimm, — die eine mit den fünf gewöhnlich abgedruckten<lb/> Kg.tin6<Z8 am 25. April 1765, die zweite sogar mit sieben Natinöös einige<lb/> Monate später — aus Paris an die Herzogin Louise Dorothea von Gotha ein¬<lb/> geschickt. Grimm sagt in dem ersten Briefe, daß diese Schrift seit einiger Zeit<lb/> handschriftlich in Paris circulire.</p><lb/> <p xml:id="ID_1793"> Nun wohl, diese beiden Abschriften, deren Alter feststellt, haben dieselben<lb/> Auslassungen, wie der buffvnsche Abdruck.</p><lb/> <p xml:id="ID_1794"> Wie steht es nun mit jenem Beweise, daß die buffonsche Abschrift die Echtheit<lb/> der menevalschen, die menevalsche die Echtheit der buffvnschen Handschrift verbürge?</p><lb/> <p xml:id="ID_1795"> Die buffonsche Handschrift stammt aus dem Jahre 1782. Wenn nun die<lb/> aus dem Jahre 1765 stammenden grimmschen Handschriften in den fraglichen<lb/> Auslassungen der buffvnschen gleich sind, so folgt daraus doch wohl, daß<lb/> Friedrich der Große nicht im Jahre 1782, um vor Buffon ein wenig<lb/> besser zu erscheinen, nöthig hatte, diese Lesarten zu constituiren.</p><lb/> <p xml:id="ID_1796"> Was schon 1765 fehlte, kann nicht zuerst 1782 weggelassen sein.</p><lb/> <p xml:id="ID_1797"> Sollte Herr Acton hiernach nicht den wirklichen Zusammenhang ahnen?<lb/> Was indem buffvnschen Abdruck nach den fraglichen Beziehungen fehlt, ist nicht<lb/> Auslassung, aber was sich in seinem Texr mehr findet, ist Zusatz, der ent¬<lb/> weder von dem ursprünglichen Fälscher, oder von Anderen gemacht wurde, UM<lb/> den Haß der Katholiken, der Freisinnigen, der Literaten und der gewöhnlichen<lb/> Fürsten seiner Zeit noch ganz besonders gegen den König wach zu rufen. Auf<lb/> einigen Stellen tritt in diesen Zusätzen übrigens auch die Absicht hervor, die<lb/> Autorschaft des Königs dadurch etwas wahrscheinlicher zu machen, daß derselbe<lb/> ausncibmsweise bessere Grundsätze ausspricht.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0490]
Es ist nicht nöthig, sich auf eine Erörterung der Mängel in dieser Schlu߬
folgerung einzulassen, Friedrich will nach Herrn Acton in vortheilhafteren
Lichte erscheinen, und hätte die Stelle, worin er widernatürliche Laster ein¬
gesteht, stehen lassen?
Herr Acton würde uns vielleicht antworten, Friedrich der Große sei ein wunder¬
licher Mann gewesen. Jedenfalls schreibt er wörtlich - „Jede der beiden Abschriften
gibt das weiteste und ausreichendste Zeugniß zu Gunsten der Echtheit der anderen."
Zum Glück sind wir hier in der Lage, Herrn Acton einen recht handgreif¬
lichen Beweis zu geben, daß es mitunter wohlgethan ist. vorsichtiger und ^-
logischer zu verfahren, als von ihm geschehen, und daß es namentlich gut ist,
leichtfertige Vermuthungen nicht für Thatsachen auszugeben. '
Auch wir haben eine Abschrift und selbst zwei Abschriften der N-rtinees
und zwar Abschriften vor uns, welche, — wir sagen nicht von dem Originale,
aber welche von den beiden ältesten überhaupt sicher bekannten Hand¬
schriften genommen sind.
Beide Abschriften wurden fast ein Jahr früher, als der erste Druck erschien,
Von dem bekannten Grimm, — die eine mit den fünf gewöhnlich abgedruckten
Kg.tin6<Z8 am 25. April 1765, die zweite sogar mit sieben Natinöös einige
Monate später — aus Paris an die Herzogin Louise Dorothea von Gotha ein¬
geschickt. Grimm sagt in dem ersten Briefe, daß diese Schrift seit einiger Zeit
handschriftlich in Paris circulire.
Nun wohl, diese beiden Abschriften, deren Alter feststellt, haben dieselben
Auslassungen, wie der buffvnsche Abdruck.
Wie steht es nun mit jenem Beweise, daß die buffonsche Abschrift die Echtheit
der menevalschen, die menevalsche die Echtheit der buffvnschen Handschrift verbürge?
Die buffonsche Handschrift stammt aus dem Jahre 1782. Wenn nun die
aus dem Jahre 1765 stammenden grimmschen Handschriften in den fraglichen
Auslassungen der buffvnschen gleich sind, so folgt daraus doch wohl, daß
Friedrich der Große nicht im Jahre 1782, um vor Buffon ein wenig
besser zu erscheinen, nöthig hatte, diese Lesarten zu constituiren.
Was schon 1765 fehlte, kann nicht zuerst 1782 weggelassen sein.
Sollte Herr Acton hiernach nicht den wirklichen Zusammenhang ahnen?
Was indem buffvnschen Abdruck nach den fraglichen Beziehungen fehlt, ist nicht
Auslassung, aber was sich in seinem Texr mehr findet, ist Zusatz, der ent¬
weder von dem ursprünglichen Fälscher, oder von Anderen gemacht wurde, UM
den Haß der Katholiken, der Freisinnigen, der Literaten und der gewöhnlichen
Fürsten seiner Zeit noch ganz besonders gegen den König wach zu rufen. Auf
einigen Stellen tritt in diesen Zusätzen übrigens auch die Absicht hervor, die
Autorschaft des Königs dadurch etwas wahrscheinlicher zu machen, daß derselbe
ausncibmsweise bessere Grundsätze ausspricht.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |