Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band.Briefe über Oestreich. Oestreich und Ungarn. 2/ Dieselbe Bewegung, aus welcher die Umgestaltung der ungarischen Ver¬ Die Bestrebungen der ungarischen Nation bewegen sich nach zwei Rich¬ Grenzboten IV. 1863. 8
Briefe über Oestreich. Oestreich und Ungarn. 2/ Dieselbe Bewegung, aus welcher die Umgestaltung der ungarischen Ver¬ Die Bestrebungen der ungarischen Nation bewegen sich nach zwei Rich¬ Grenzboten IV. 1863. 8
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Briefe über Oestreich.
Oestreich und Ungarn.
2/
Dieselbe Bewegung, aus welcher die Umgestaltung der ungarischen Ver¬
fassung hervorgegangen ist, hat in ihrem weiteren Verlaufe zu dem Versuche,
Ungarn völlig von Oestreich zu trennen und i» Folge der Unterdrückung dieses
Versuches zur vo lugen Aufhebung der ungarischen Verfassung geführt. Ob die
Aufrechterhaltung, respective die Wiedereinführung der Verfassnngsartil'et von
1847/8 an sich und unter allen Umständen mit dem Bestände der östreichischen
Monarchie unvereinbar ist, mag zunächst unerörtert bleiben. Daß aber das
aus den Stürmen des Jahres 1848 für Oestreich hervorgegangene Staatsideal,
welches eine Concentration der Monarchie zu einem streng einheitlich geglieder¬
ten Gesammtstaate verfolgt, sich nicht mit einer Autonomie Ungarns, wie sie
durch die Gesetze von 1848 erstrebt wird, verträgt, findet seinen Beweis, wenn
es eines solchen bedürfte, in dem weiteren Gange der Begebenheiten selbst.
Die Bestrebungen der ungarischen Nation bewegen sich nach zwei Rich¬
tungen. Zunächst fordert Ungarn in allen inneren Angelegenheiten, die Finan¬
zen und die Festsetzung der militärischen Leistungen eingeschlossen, für sich die
unbedingteste Autonomie. Den schärfsten Ausdruck findet das Streben in der
Forderung eines verantwortlichen ungarischen Ministeriums. Sodann beansprucht
Ungarn den unmittelbaren staatsrechtlichen Anschluß der pirrws aäuvXÄL an
das Königreich Ungarn im engern Sinne, was, wie ich schon in meinem vo¬
rigen Schreibe» durchgeführt habe, nach dem Siege der Magyaren in der
Sprachenfrage und nach Einführung der streng centralisirenden Gesetzesartikel
von 1847/8 aus die Unterwerfung der verschiedenen innerhalb der Grenzen des
ungarischen Reiches lebenden Nationen unter die Herrschaft des magyarischen
Stammes abzielt. Die Union Siebenbürgens und Ungarns ist im Jahre 1848
auf eine staatsrechtlich durchaus unanfechtbare Weise vollzogen und unter dem
10. Juni 1848 vom Kaiser Ferdinand sanctionirt worden. Anders ist die
Sachlage in Betreff Kroatiens, wo die Bestrebungen der Ungarn von Anfang
an auf Widerstand stießen. Diesen Widerstand benutzte die östreichische Re¬
gierung im Jahre 1848 bekanntlich als Stützpunkt zur Bekämpfung der unga¬
rischen Pläne. Die Politik des wiener Cabinets in dieser Angelegenheit war
ebenso geschickt wie zweizüngig. Im März wurde Jellachich zum Barus er¬
nannt , was offenbar ein Schritt äußerster Feindschaft gegen Ungarn war.
Am 10. Juni wird er, um die Ungarn zu beruhigen — natürlich nur zum Schein
— abgesetzt, sodaß in dem nun folgenden Kampfe zwischen Ungarn und Kroatien
Grenzboten IV. 1863. 8
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