Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. IV. Band."an die mit der Execution beauftragten Regierungen nur durch die ausdrück¬ Sollte die Bundesversammlung diese Erklärung nicht abgeben, so wird Der Bundesbeschluß, welcher die Execution androht, ist am 9. Juli dieses Jah¬ Wir nehmen zunächst mit den Bundcsausschüssen den Fall an, daß die . »an die mit der Execution beauftragten Regierungen nur durch die ausdrück¬ Sollte die Bundesversammlung diese Erklärung nicht abgeben, so wird Der Bundesbeschluß, welcher die Execution androht, ist am 9. Juli dieses Jah¬ Wir nehmen zunächst mit den Bundcsausschüssen den Fall an, daß die . <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0040" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/115968"/> <p xml:id="ID_93" prev="#ID_92"> »an die mit der Execution beauftragten Regierungen nur durch die ausdrück¬<lb/> liche Erklärung der Bundesversammlung befreit werden, daß „Gefahr auf dem<lb/> Verzüge hafte".</p><lb/> <p xml:id="ID_94"> Sollte die Bundesversammlung diese Erklärung nicht abgeben, so wird<lb/> diese letzte dreiwöchentliche Frist etwa gegen Mitte des December ablaufen.<lb/> Etwa in der zweiten Hälfte dieses Monats dürften dann die hannöverschen und<lb/> sächsischen Truppen in der Stärke von ungefähr 6000 Mann schlagfertig an der<lb/> holsteinischen Grenze stehen und dieselbe, auf Anordnung der beiden Civilcom-<lb/> missärc, welche die Execution leiten sollen, überschreiten.</p><lb/> <p xml:id="ID_95"> Der Bundesbeschluß, welcher die Execution androht, ist am 9. Juli dieses Jah¬<lb/> res gesaßt, die dänische Negierung wird daher bis zum December hinlänglich Zeit<lb/> gehabt haben, sich zu überlegen, ob sie den einrückenden Truppen Widerstand ent¬<lb/> gegensetzen will oder nickt. Die indirecte Drohung mit Widerstand liegt in der<lb/> letzten von Dänemark gegebenen Erklärung nicht undeutlich ausgesprochen. Die<lb/> Bundesausschüsse, welche den am 1. October zu fassenden Beschluß beantragt<lb/> haben, erklären, daß sie einen Widerstand nicht annehmen, aber für den Fall<lb/> desselben Vorsehung treffen wollen. Es sollen daher außer Sachsen und Han¬<lb/> nover noch Oestreich und Preußen eine Reserve bereit halten, um nöthigenfalls<lb/> das schwache Executionscorps zu unterstützen und jedem Widerstand sofort ein<lb/> Ende zu machen. Die Reservetruppen werden ungefähr 80,000 Mann und<lb/> nach Bedürfniß mehr betragen. An Truppen hat es den deutschen Regierungen<lb/> gegen Dänemark nie gefehlt, wohl aber an dem Willen, sie zu gebrauchen.</p><lb/> <p xml:id="ID_96" next="#ID_97"> Wir nehmen zunächst mit den Bundcsausschüssen den Fall an, daß die .<lb/> dänische Regierung vorzieht, der Bundesexccutivn keinen Widerstand entgegen¬<lb/> zusetzen, wir nehmen, vielleicht ohne Grund, an, daß, während die Bundes-<lb/> truppen in Holstein und Lauenburg einrücken, die dänischen Truppen aus diesen<lb/> Herzogthümern abziehen. Nach dem bevorstehenden Bundesbeschlusse werden dann<lb/> die beiden Commissäre die Verwaltung von Holstein und Lauenburg übernehmen,<lb/> die Negierungsrechtc des Königs von Dänemark aber sollen als „zeitweilig<lb/> sistirt" angesehen werden. Die Commissäre werden dann in dem lange gemi߬<lb/> handelten Lande wieder Recht und Gesetz herzustellen und die Acte despotischer<lb/> Willkür, unter der so viele Personen in den letzten zehn Jahren gelitten haben,<lb/> rückgängig zu machen und auszugleichen haben. Sie werden, damit das Land<lb/> seine militärischen Bundcspflichten zu erfüllen im Stande sei, vor Allem auch<lb/> dafür sorgen müssen, daß entweder das in Dänemark befindliche holsteinische<lb/> Bundcscontingcnt wieder nach Holstein zurückverlegt, oder daß ein neues<lb/> Kontingent gebildet werde. Mit der Besetzung Holsteins durch Bundestruppen<lb/> sind natürlich die in Dänemark stehenden holsteinischen Truppen ihrer Dienstes¬<lb/> pflicht ledig. Diese Verwaltung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg<lb/> Wird nach dem zu fassenden Bundesbeschluß und den Motiven desselben so lange</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0040]
»an die mit der Execution beauftragten Regierungen nur durch die ausdrück¬
liche Erklärung der Bundesversammlung befreit werden, daß „Gefahr auf dem
Verzüge hafte".
Sollte die Bundesversammlung diese Erklärung nicht abgeben, so wird
diese letzte dreiwöchentliche Frist etwa gegen Mitte des December ablaufen.
Etwa in der zweiten Hälfte dieses Monats dürften dann die hannöverschen und
sächsischen Truppen in der Stärke von ungefähr 6000 Mann schlagfertig an der
holsteinischen Grenze stehen und dieselbe, auf Anordnung der beiden Civilcom-
missärc, welche die Execution leiten sollen, überschreiten.
Der Bundesbeschluß, welcher die Execution androht, ist am 9. Juli dieses Jah¬
res gesaßt, die dänische Negierung wird daher bis zum December hinlänglich Zeit
gehabt haben, sich zu überlegen, ob sie den einrückenden Truppen Widerstand ent¬
gegensetzen will oder nickt. Die indirecte Drohung mit Widerstand liegt in der
letzten von Dänemark gegebenen Erklärung nicht undeutlich ausgesprochen. Die
Bundesausschüsse, welche den am 1. October zu fassenden Beschluß beantragt
haben, erklären, daß sie einen Widerstand nicht annehmen, aber für den Fall
desselben Vorsehung treffen wollen. Es sollen daher außer Sachsen und Han¬
nover noch Oestreich und Preußen eine Reserve bereit halten, um nöthigenfalls
das schwache Executionscorps zu unterstützen und jedem Widerstand sofort ein
Ende zu machen. Die Reservetruppen werden ungefähr 80,000 Mann und
nach Bedürfniß mehr betragen. An Truppen hat es den deutschen Regierungen
gegen Dänemark nie gefehlt, wohl aber an dem Willen, sie zu gebrauchen.
Wir nehmen zunächst mit den Bundcsausschüssen den Fall an, daß die .
dänische Regierung vorzieht, der Bundesexccutivn keinen Widerstand entgegen¬
zusetzen, wir nehmen, vielleicht ohne Grund, an, daß, während die Bundes-
truppen in Holstein und Lauenburg einrücken, die dänischen Truppen aus diesen
Herzogthümern abziehen. Nach dem bevorstehenden Bundesbeschlusse werden dann
die beiden Commissäre die Verwaltung von Holstein und Lauenburg übernehmen,
die Negierungsrechtc des Königs von Dänemark aber sollen als „zeitweilig
sistirt" angesehen werden. Die Commissäre werden dann in dem lange gemi߬
handelten Lande wieder Recht und Gesetz herzustellen und die Acte despotischer
Willkür, unter der so viele Personen in den letzten zehn Jahren gelitten haben,
rückgängig zu machen und auszugleichen haben. Sie werden, damit das Land
seine militärischen Bundcspflichten zu erfüllen im Stande sei, vor Allem auch
dafür sorgen müssen, daß entweder das in Dänemark befindliche holsteinische
Bundcscontingcnt wieder nach Holstein zurückverlegt, oder daß ein neues
Kontingent gebildet werde. Mit der Besetzung Holsteins durch Bundestruppen
sind natürlich die in Dänemark stehenden holsteinischen Truppen ihrer Dienstes¬
pflicht ledig. Diese Verwaltung der Herzogthümer Holstein und Lauenburg
Wird nach dem zu fassenden Bundesbeschluß und den Motiven desselben so lange
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