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Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band.

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zuschreibe, dessen sich das Land erfreue. "Wahrlich (sagt er), der Vergleich des
dermaligen Zustandes mit dem, welcher dn Einwirkung dieser Grundsätze vor¬
herging, bestätigt es vollkommen, daß die weniger drückende Gegenwart ein
Resultat dieser zum Gesetz erhobenen Grundsätze sei."

Der Stadtrath von Köln richtete in demselben Jahre eine Denkschrift des
nämlichen Sinnes an den König, übereinstimmend wörtlich in den aufgestellten
"Grundsätzen" (unter denen wiederum die "Entfernung des Feudalsystems" in
vorderster Reihe stand, welche "auf das Landeswvhl vortheilhaft gewirkt
haben, und deren zukünftige Handhabung in jeder Hinsicht zu wünschen ist".
"Fest steht die öffentliche Meinung für diese Institute, und wir achten uns
einstweilen berufen, sie auszusprechen, da es ihr an' einem constitutionellen
Organe gebricht."

Diesem schlössen die Einwohner der Stadt Coblenz in einer Bittschrift
sich an, worin sie sagen: "Ew. Mäj. haben bei Alters. Ihrer Anwesenheit in
diesen Landen die Eingaben der Städte Trier und Köln huldreichst aufgenom¬
men und in dem Alters. Rcscnpte an die verschiedenen Oberpräsidenten jede
mit dem Wohle des Ganzen vereinbare Rücksicht auf die dort wie anderwärts
ausgesprochenen Wünsche und Beschwerden gnädigst zuzusichern geruht. Es
kann Ew. Maj. nicht gleichgiltig sein, zur Ueberzeugung zu gelangen, inwiefern
das, was sich in jenen Städten kundgegeben, nur allein ihre oder die Gesin¬
nung einiger Wenigen ausdrückte, oder die öffentliche Meinung und Gcsainmt-
überzcugung der großen Mehrheit darstellte, da je nachdem das Eine oder das
Andere sich bewährt, die Würdigung nothwendig eine verschiedene sein muß."

"Die unterthänigsten trcugehorsamstcn Einwohner der Stadt Coblenz haben
es daher nicht blos ziemlich, sondern als ihre Bürgerpflicht erachtet, an ihrem
Theile dem Throne zu nahen und durch die Vermittelung Sr. Durchl. des
Fürsten Staatskanzlers die Erklärung vor demselben niederzulegen, daß sie in
Allem und Jedem dem Gesuche beider Städte beitreten und deren ausgespro¬
chene Wünsche für die ihrigen erklären."

Die Bittsteller wählten, wie sie ausdrücklich bemerken, zu ihrer Vereinigung
den feierlichen Tag des Gedenkens der befreienden leipziger Schlacht, da "diese
Wünsche ihrem wesentlichen Inhalte nach auf die Wiederherstellung der Frei¬
heiten der Landschaft und der uralten wahrhaft deutschen Verfassung gehen."

Weiter, da sie sich nicht blos als Bürger des preußischen Staates, sondern
als Deutsche betrachten, bitten sie noch, der König wolle beim Bundestage sich
verwenden, daß der Artikel 13 der Bundesacte in allen Staaten Deutschlands
falso doch auch in Preußens endlich in Erfüllung komme. -- Und die Anrede
des Bürgermeisters von Trier sprach nicht minder von einer "Verfassung, welche
den späten Enkeln den kräftigsten Schutz ihrer Person und ihres Eigenthumes
zusichern wird."


zuschreibe, dessen sich das Land erfreue. „Wahrlich (sagt er), der Vergleich des
dermaligen Zustandes mit dem, welcher dn Einwirkung dieser Grundsätze vor¬
herging, bestätigt es vollkommen, daß die weniger drückende Gegenwart ein
Resultat dieser zum Gesetz erhobenen Grundsätze sei."

Der Stadtrath von Köln richtete in demselben Jahre eine Denkschrift des
nämlichen Sinnes an den König, übereinstimmend wörtlich in den aufgestellten
„Grundsätzen" (unter denen wiederum die „Entfernung des Feudalsystems" in
vorderster Reihe stand, welche „auf das Landeswvhl vortheilhaft gewirkt
haben, und deren zukünftige Handhabung in jeder Hinsicht zu wünschen ist".
„Fest steht die öffentliche Meinung für diese Institute, und wir achten uns
einstweilen berufen, sie auszusprechen, da es ihr an' einem constitutionellen
Organe gebricht."

Diesem schlössen die Einwohner der Stadt Coblenz in einer Bittschrift
sich an, worin sie sagen: „Ew. Mäj. haben bei Alters. Ihrer Anwesenheit in
diesen Landen die Eingaben der Städte Trier und Köln huldreichst aufgenom¬
men und in dem Alters. Rcscnpte an die verschiedenen Oberpräsidenten jede
mit dem Wohle des Ganzen vereinbare Rücksicht auf die dort wie anderwärts
ausgesprochenen Wünsche und Beschwerden gnädigst zuzusichern geruht. Es
kann Ew. Maj. nicht gleichgiltig sein, zur Ueberzeugung zu gelangen, inwiefern
das, was sich in jenen Städten kundgegeben, nur allein ihre oder die Gesin¬
nung einiger Wenigen ausdrückte, oder die öffentliche Meinung und Gcsainmt-
überzcugung der großen Mehrheit darstellte, da je nachdem das Eine oder das
Andere sich bewährt, die Würdigung nothwendig eine verschiedene sein muß."

„Die unterthänigsten trcugehorsamstcn Einwohner der Stadt Coblenz haben
es daher nicht blos ziemlich, sondern als ihre Bürgerpflicht erachtet, an ihrem
Theile dem Throne zu nahen und durch die Vermittelung Sr. Durchl. des
Fürsten Staatskanzlers die Erklärung vor demselben niederzulegen, daß sie in
Allem und Jedem dem Gesuche beider Städte beitreten und deren ausgespro¬
chene Wünsche für die ihrigen erklären."

Die Bittsteller wählten, wie sie ausdrücklich bemerken, zu ihrer Vereinigung
den feierlichen Tag des Gedenkens der befreienden leipziger Schlacht, da „diese
Wünsche ihrem wesentlichen Inhalte nach auf die Wiederherstellung der Frei¬
heiten der Landschaft und der uralten wahrhaft deutschen Verfassung gehen."

Weiter, da sie sich nicht blos als Bürger des preußischen Staates, sondern
als Deutsche betrachten, bitten sie noch, der König wolle beim Bundestage sich
verwenden, daß der Artikel 13 der Bundesacte in allen Staaten Deutschlands
falso doch auch in Preußens endlich in Erfüllung komme. — Und die Anrede
des Bürgermeisters von Trier sprach nicht minder von einer „Verfassung, welche
den späten Enkeln den kräftigsten Schutz ihrer Person und ihres Eigenthumes
zusichern wird."


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 22, 1863, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341797_115393/202>, abgerufen am 27.07.2024.