Die Grenzboten. Jg. 21, 1862, II. Semester. III. Band.Jahr und nur aZH außerordentlichen Zuschuß zu der jährlichem StaatMlsgahe.. Erfolgte die Bewilligung des Militärbudgets mit einer solchen Resolution, s^ Was wird geschehen, fragt der Verfasser weiter, wenn man den heroischen Be¬ Die Aufgabe eines neuen Ministeriums würde sein, das Land von dem Gcwis- "Nach der Verfassung soll das Herrenhaus- aus erblichen und lebenslänglichen "Zu diesen rechtlichen Mängeln, des Herrenhauses kommt, noch hinzu, daß. d,ih Jahr und nur aZH außerordentlichen Zuschuß zu der jährlichem StaatMlsgahe.. Erfolgte die Bewilligung des Militärbudgets mit einer solchen Resolution, s^ Was wird geschehen, fragt der Verfasser weiter, wenn man den heroischen Be¬ Die Aufgabe eines neuen Ministeriums würde sein, das Land von dem Gcwis- „Nach der Verfassung soll das Herrenhaus- aus erblichen und lebenslänglichen „Zu diesen rechtlichen Mängeln, des Herrenhauses kommt, noch hinzu, daß. d,ih <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0364" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/114678"/> <p xml:id="ID_1419" prev="#ID_1418"> Jahr und nur aZH außerordentlichen Zuschuß zu der jährlichem StaatMlsgahe..<lb/> Wenn aber dos Land eine Regierung, ferner ertragen muß, die sich zur Lösung der<lb/> Aufgaben unsres Staats unfähig zeigt, so werden wir nicht mehr zugebe», daß<lb/> jener Zuschuß ihm auferlegt werde.</p><lb/> <p xml:id="ID_1420"> Erfolgte die Bewilligung des Militärbudgets mit einer solchen Resolution, s^<lb/> wäre es Pflicht der Minister, ihre Entlassung zu verlangen. Unterließen sie diesen«<lb/> Schritt, so würde der Kampf um das Militärbudget im Jahr I8K3 aufs Neue<lb/> beginnen — wobei freilich davon abgesehen wird, daß die.preußische Volksvertretung<lb/> kurzsichtig das Budget sür 186» jetzt schon zu berathen beschlossen hat — und<lb/> dann würde das Abgeordnetenhaus den stärksten einheitlichen Willen des Laudes für<lb/> sich haben.</p><lb/> <p xml:id="ID_1421"> Was wird geschehen, fragt der Verfasser weiter, wenn man den heroischen Be¬<lb/> schluß faßt, acht bis neun Millionen vom Militärbudget zu streichen? Auch dann<lb/> sollten die Minister dem König die Nothwendigkeit ihres Rücktritts vorstellen. Aber<lb/> allerdings nicht, um einem Ministerium Virchow Platz zu machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_1422"> Die Aufgabe eines neuen Ministeriums würde sein, das Land von dem Gcwis-<lb/> sensdruck zu befreien, welchen die große Forderung sür die Armee durch ein Mini¬<lb/> sterium, das zu jeder Besorgniß Grund gibt, auf die Gemüther auch der Besten und<lb/> Selbständigsten übt. Diesen Druck könnten neue Minister — der Verfasser denkt<lb/> sich unter ihnen Vincke, Bismark und Bonin — vielleicht schon durch die<lb/> Bürgschaft ihrer Namen erleichtern. Hinwegnehmen könnten sie ihn nur durch ein<lb/> Programm, das nicht in Phrasen, sondern in concreten Entwürfen besteht, die mit<lb/> mathematiischer Bestinimthcit ausgeführt sind. Ein Ministerium, welches das bedenk¬<lb/> liche Opfer für die Armee mit dem Pflichtbewußtsein des Landes versöhnen will,<lb/> muß die Verfassung sicher stellen, und die Verfassung sicher stellen bedeutet vor allem<lb/> das Herrenhaus reformiren. Es handelt sich hierbei nicht, um die Beseitigung einer<lb/> momentan mißliebigeir StaatKkörpcrschaft, sondern um die Umgestaltung einer Staats-<lb/> körperschnft, welche durch ihre verfassungswidrigen Grundlagen ein steter Protest<lb/> gegen, das Rechtsbewußtsein des Landes und/ eine stete Mahnung an die Unsicherheit<lb/> der, Verfassung ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_1423"> „Nach der Verfassung soll das Herrenhaus- aus erblichen und lebenslänglichen<lb/> Mitgliedern durch königliche Bcrufmig zusammengesetzt sein. Das Herrenhaus ent-<lb/> HM einen zahlreichen Bestandtheil von, Mitgliedern, welche für die Dauer zufälliger<lb/> Vorhältnisse ihrer, Person berufen sind. Aus dem Präscntationsrecht für das, Hcrxen-.<lb/> Haus, welches neben gewissen adligen Verbänden den größern Städten und den Uni¬<lb/> versitäten, eingemumv ist, wird, mit der Zeit entweder eine Posse oder eine Beschrän¬<lb/> kung des königlichen! Bcrusungsrcchtcs. Die Verfassung, auf deren Vorschrift die,<lb/> Bildung, des Herrenhauses durch den, König beruht, verbietet, dasselbe ganz oder<lb/> theilweise- zu. eine»« gewählten- Körper zu machen. Die Umgehung dieser , Vorschrift,<lb/> indem, man die Bestellung durch Wahl auf, indirekten Wege herbeiführt, verletzt das<lb/> Rechtsgefühl und den strengen großen Sinn, i>r welchem vor allenr dje Verfassung<lb/> von. ältere Seiten, beobachtet werden,, muß." —</p><lb/> <p xml:id="ID_1424" next="#ID_1425"> „Zu diesen rechtlichen Mängeln, des Herrenhauses kommt, noch hinzu, daß. d,ih<lb/> Verordnungen., auf, welchen, die, Bildung der Präscntationsv.erbaute beruht, keine<lb/> verfassungsmäßige, Rechtskraft, haben. Einseitig, von der RtMrung, erlassen, sind sie</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0364]
Jahr und nur aZH außerordentlichen Zuschuß zu der jährlichem StaatMlsgahe..
Wenn aber dos Land eine Regierung, ferner ertragen muß, die sich zur Lösung der
Aufgaben unsres Staats unfähig zeigt, so werden wir nicht mehr zugebe», daß
jener Zuschuß ihm auferlegt werde.
Erfolgte die Bewilligung des Militärbudgets mit einer solchen Resolution, s^
wäre es Pflicht der Minister, ihre Entlassung zu verlangen. Unterließen sie diesen«
Schritt, so würde der Kampf um das Militärbudget im Jahr I8K3 aufs Neue
beginnen — wobei freilich davon abgesehen wird, daß die.preußische Volksvertretung
kurzsichtig das Budget sür 186» jetzt schon zu berathen beschlossen hat — und
dann würde das Abgeordnetenhaus den stärksten einheitlichen Willen des Laudes für
sich haben.
Was wird geschehen, fragt der Verfasser weiter, wenn man den heroischen Be¬
schluß faßt, acht bis neun Millionen vom Militärbudget zu streichen? Auch dann
sollten die Minister dem König die Nothwendigkeit ihres Rücktritts vorstellen. Aber
allerdings nicht, um einem Ministerium Virchow Platz zu machen.
Die Aufgabe eines neuen Ministeriums würde sein, das Land von dem Gcwis-
sensdruck zu befreien, welchen die große Forderung sür die Armee durch ein Mini¬
sterium, das zu jeder Besorgniß Grund gibt, auf die Gemüther auch der Besten und
Selbständigsten übt. Diesen Druck könnten neue Minister — der Verfasser denkt
sich unter ihnen Vincke, Bismark und Bonin — vielleicht schon durch die
Bürgschaft ihrer Namen erleichtern. Hinwegnehmen könnten sie ihn nur durch ein
Programm, das nicht in Phrasen, sondern in concreten Entwürfen besteht, die mit
mathematiischer Bestinimthcit ausgeführt sind. Ein Ministerium, welches das bedenk¬
liche Opfer für die Armee mit dem Pflichtbewußtsein des Landes versöhnen will,
muß die Verfassung sicher stellen, und die Verfassung sicher stellen bedeutet vor allem
das Herrenhaus reformiren. Es handelt sich hierbei nicht, um die Beseitigung einer
momentan mißliebigeir StaatKkörpcrschaft, sondern um die Umgestaltung einer Staats-
körperschnft, welche durch ihre verfassungswidrigen Grundlagen ein steter Protest
gegen, das Rechtsbewußtsein des Landes und/ eine stete Mahnung an die Unsicherheit
der, Verfassung ist.
„Nach der Verfassung soll das Herrenhaus- aus erblichen und lebenslänglichen
Mitgliedern durch königliche Bcrufmig zusammengesetzt sein. Das Herrenhaus ent-
HM einen zahlreichen Bestandtheil von, Mitgliedern, welche für die Dauer zufälliger
Vorhältnisse ihrer, Person berufen sind. Aus dem Präscntationsrecht für das, Hcrxen-.
Haus, welches neben gewissen adligen Verbänden den größern Städten und den Uni¬
versitäten, eingemumv ist, wird, mit der Zeit entweder eine Posse oder eine Beschrän¬
kung des königlichen! Bcrusungsrcchtcs. Die Verfassung, auf deren Vorschrift die,
Bildung, des Herrenhauses durch den, König beruht, verbietet, dasselbe ganz oder
theilweise- zu. eine»« gewählten- Körper zu machen. Die Umgehung dieser , Vorschrift,
indem, man die Bestellung durch Wahl auf, indirekten Wege herbeiführt, verletzt das
Rechtsgefühl und den strengen großen Sinn, i>r welchem vor allenr dje Verfassung
von. ältere Seiten, beobachtet werden,, muß." —
„Zu diesen rechtlichen Mängeln, des Herrenhauses kommt, noch hinzu, daß. d,ih
Verordnungen., auf, welchen, die, Bildung der Präscntationsv.erbaute beruht, keine
verfassungsmäßige, Rechtskraft, haben. Einseitig, von der RtMrung, erlassen, sind sie
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