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Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band.

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gelegt wird. Da diese Angelegenheiten "ach dem Januarpatent von dem
Minister für Schleswig und dem Minister sin Holstein und Lauenburg colle-
gialisch behandelt werden sollen, so wird für alle auf dieselben bezüglichen
Erlasse die .Contrasignatur beider Minister erforderlich sein und wird für die¬
selben der Minister für Holstein den holsteinischen, der Minister für Schleswig
den schleswigschen Ständen verantwortlich sein müssen. In dem vorliegenden,
nur die innern Verhältnisse Holsteins betreffenden Verfassungsentwurf werden
aber passendcnveise die entsprechenden Bestimmungen nur soweit Aufnahme
finden können, als sie den Minister für Holstein und das Zustimmungsrecht
der Stände dieses Herzogthums betreffen.

Der Ausschuß beantragt dann noch Aenderungen und Zusätze zu den
Paragraphen in Bezug auf die Presse, auf das Versammlungsrecht, auf die
Stellung der religiösen Bekenntnisse zu den. communalen und staatsbürgerlichen
Rechten und Verpflichtungen, aus die Einberufungsperiode der Stände, auf
den Erlaß provisorischer Gesetze und deren Genehmigung durch die Stände,
auf die Armee .und das Bundescontingent. auf das Normalbudget und
auf die Wahlberechtigung, worauf er der Versammlung vorschlägt, die¬
selbe "wolle unter der Voraussetzung und für den Fall, daß das von der
Versammlung in ihrer letzten Diät beantragte und vom deutschen Bunde
unterm 8. März 1860 beschlossene Provisorium für die Stellung Holsteins
zu den übrigen Theilen der Monarchie rücksichtlich der gemeinschaftlichen
Angelegenheiten ins Leben'tritt, das vorliegende Gesetz mit den im
Einzelnen beantragten Modificationen als proviforisches annehmen."

"In dem Stadium", so schließt der Ausschuß seinen Bericht. ..zu welchem
die Verhandlungen zwischen dem deutschen Bund und der königlichen Regie-'
rung gelangt sind, würde eine Stellung von Anträgen seitens der Stände-
vcrsnmmlung an den Bund, wie sie sonst vielleicht geboten wäre, nur störend
einwirken können. Der Ausschuß hat daher der Versammlung die Stellung
solcher Anträge nicht anempfehlen zu dürfen geglaubt. Er hält es aber für
erforderlich, daß die Bundesversammlung von der Auffassung der gegenwär¬
tigen Sachlage, wie sie in der Vertretung des Landes obwaltet, durch un¬
mittelbare Mittheilung von Seiten der Ständeversammlung Kenntniß er¬
langt. Er beantragt demzufolge, die Versammlung wolle den Präsidenten
beauftragen, das von ihr zu erstattende allerunterthänigste Bedenken nebst
den Vorlagen, auf welche es sich bezieht, zur Kenntnißnahme der Bundes¬
versammlung zu bringen."

Daß die Stände diese vier Anträge des Ausschusses gutheißen werden,
'se nicht zu bezweifeln, und es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß dies
"ut einer an Einstimmigkeit grenzenden Stimmenzahl geschehen wird.




gelegt wird. Da diese Angelegenheiten "ach dem Januarpatent von dem
Minister für Schleswig und dem Minister sin Holstein und Lauenburg colle-
gialisch behandelt werden sollen, so wird für alle auf dieselben bezüglichen
Erlasse die .Contrasignatur beider Minister erforderlich sein und wird für die¬
selben der Minister für Holstein den holsteinischen, der Minister für Schleswig
den schleswigschen Ständen verantwortlich sein müssen. In dem vorliegenden,
nur die innern Verhältnisse Holsteins betreffenden Verfassungsentwurf werden
aber passendcnveise die entsprechenden Bestimmungen nur soweit Aufnahme
finden können, als sie den Minister für Holstein und das Zustimmungsrecht
der Stände dieses Herzogthums betreffen.

Der Ausschuß beantragt dann noch Aenderungen und Zusätze zu den
Paragraphen in Bezug auf die Presse, auf das Versammlungsrecht, auf die
Stellung der religiösen Bekenntnisse zu den. communalen und staatsbürgerlichen
Rechten und Verpflichtungen, aus die Einberufungsperiode der Stände, auf
den Erlaß provisorischer Gesetze und deren Genehmigung durch die Stände,
auf die Armee .und das Bundescontingent. auf das Normalbudget und
auf die Wahlberechtigung, worauf er der Versammlung vorschlägt, die¬
selbe „wolle unter der Voraussetzung und für den Fall, daß das von der
Versammlung in ihrer letzten Diät beantragte und vom deutschen Bunde
unterm 8. März 1860 beschlossene Provisorium für die Stellung Holsteins
zu den übrigen Theilen der Monarchie rücksichtlich der gemeinschaftlichen
Angelegenheiten ins Leben'tritt, das vorliegende Gesetz mit den im
Einzelnen beantragten Modificationen als proviforisches annehmen."

„In dem Stadium", so schließt der Ausschuß seinen Bericht. ..zu welchem
die Verhandlungen zwischen dem deutschen Bund und der königlichen Regie-'
rung gelangt sind, würde eine Stellung von Anträgen seitens der Stände-
vcrsnmmlung an den Bund, wie sie sonst vielleicht geboten wäre, nur störend
einwirken können. Der Ausschuß hat daher der Versammlung die Stellung
solcher Anträge nicht anempfehlen zu dürfen geglaubt. Er hält es aber für
erforderlich, daß die Bundesversammlung von der Auffassung der gegenwär¬
tigen Sachlage, wie sie in der Vertretung des Landes obwaltet, durch un¬
mittelbare Mittheilung von Seiten der Ständeversammlung Kenntniß er¬
langt. Er beantragt demzufolge, die Versammlung wolle den Präsidenten
beauftragen, das von ihr zu erstattende allerunterthänigste Bedenken nebst
den Vorlagen, auf welche es sich bezieht, zur Kenntnißnahme der Bundes¬
versammlung zu bringen."

Daß die Stände diese vier Anträge des Ausschusses gutheißen werden,
'se nicht zu bezweifeln, und es ist mit Bestimmtheit anzunehmen, daß dies
"ut einer an Einstimmigkeit grenzenden Stimmenzahl geschehen wird.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341793_111431/23>, abgerufen am 22.07.2024.