Die Grenzboten. Jg. 20, 1861, I. Semester. I. Band.genugsam verbüßt zu haben vermeint; dennoch aber und dieweil die angezo¬ Gegen dieses Urtheil kam K. beim Landesfürsten, dem Herzog von Wei- Da K. auf dem Gnadenwege nichts erreicht hatte, ergriff er das Rechts¬ Der Stubengenosse. Herr Rost, welcher sich im Kampfe mit den Phili- Grenzbotc" I, igvi. 28
genugsam verbüßt zu haben vermeint; dennoch aber und dieweil die angezo¬ Gegen dieses Urtheil kam K. beim Landesfürsten, dem Herzog von Wei- Da K. auf dem Gnadenwege nichts erreicht hatte, ergriff er das Rechts¬ Der Stubengenosse. Herr Rost, welcher sich im Kampfe mit den Phili- Grenzbotc» I, igvi. 28
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genugsam verbüßt zu haben vermeint; dennoch aber und dieweil die angezo¬
gene Action den 17. Juli ergangen, er nicht alsobald des andern Morgens,
sondern erst etliche Tage hernach und zwar gegen Abends um fünf Uhr in
einem solchen Orte, dessen er billig schonen sollen, das unzuläßliche Besprechen
vorgenommen; Monsieur Matthäi so ganz unbewehrt und sich seiner nicht ver¬
sehend nicht nur an den Hals geschlagen, sondern auch heftig beschädigt; die
vorgeschützte, einem Studioso übel auslesende Trunkenheit und Zorn, wie auch
das erlittene, von ihm selbst verschuldete Gefängniß, ihm wenig zu Statten
kommen mag, so ist Jnquisitus I. I. K. dem beschädigten Martin Matthäi
das aufgewendete Arztlohn. Schmerzensgeld und Unkosten nach vorhergehender
Liquidation und richterlicher Ermäßigung zu bezahlen, ebenso die fol. 53 Act.
angegebenen gerichtlichen ExPensen abzustatten schuldig; und wird hierüber
willkürlich mit zweijähriger Relegation oder um 40 Thaler in Strafe genom¬
men. V. N. W.
Gegen dieses Urtheil kam K. beim Landesfürsten, dem Herzog von Wei-
war, mit ein,er Supplik ein. Dieselbe hatte aber keinen Erfolg, und sonach
sollte K. die früher erwähnten auf öl Thlr. 20 Ggr. berechneten Untersu¬
chungskosten, obwol sie vom Herzog schon einmal auf 44 Thlr. 4 Ggr. 9 Pf>-
ermäßigt worden waren, dennoch voll bezahlen. In Folge dieses Falles wurde
aber für die Zukunft angeordnet, daß die Zchrungskosten der Wache nie höher
als täglich 3 Ggr. für den Musketier und 4 Ggr. für den Corpora! be-
rechnet werden sollten. - Matthäi reichte nun auch seine Kostenrechnung ein,
und liquidirte 200 Thlr. Schmerzensgeld und 5, Thlr. 12 Ggr. gehabte
Unkosten. —
Da K. auf dem Gnadenwege nichts erreicht hatte, ergriff er das Rechts¬
mittel der Apellation. Er führte namentlich an. daß der Vorfall nicht in der
Superintendentur, sondern in des Superintendenten Privathaus, welches er
an Studenten vermiethe. sich ereignet habe; und dann, daß die Verwundung
nur durch verkehrte Behandlung gefährlich geworden, aber trotzdem keine nach¬
theiligen Folgen gehabt habe. — Allein der Schöppenstuhl zu Jena, die Ap¬
pellationsinstanz, bestätigte unterm 15. October 1688 das erste Erkenntniß.
Aber schon am 15 April desselben Jahres hatte K. seine Studien absolvirt,
und die Universität vor beendigter Untersuchung verlassen. Wegen dieses neuen
Vergehens wurde er am 4. August 1088 auf zwei Jahre relegirt, welches
Schicksal mit ihm zugleich noch drei andere Studenten betraf, die sich im
gleichen Falle befunden hatten. — Es wurde nun noch ein Verfahren einge¬
leitet, um den Betrag der dem Matthäi zugesprochenen Entschädigung fest-
Wellen. Im Wege der Gnade endlich wurde dieselbe auf 77 Thlr. 4 Ggr.
^gesetzt, und laut Quittung vom 20. November 1690 bezahlt.
Der Stubengenosse. Herr Rost, welcher sich im Kampfe mit den Phili-
Grenzbotc» I, igvi. 28
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