Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.Hinderniß räumlicher Trennung weggefallen ist. Diese Bedenken sind aller¬ Hinderniß räumlicher Trennung weggefallen ist. Diese Bedenken sind aller¬ <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0064" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110412"/> <p xml:id="ID_139" prev="#ID_138" next="#ID_140"> Hinderniß räumlicher Trennung weggefallen ist. Diese Bedenken sind aller¬<lb/> dings in hohem Grade beachtenswert!). Sie lassen sich kurz dahin zu¬<lb/> sammenfassen, daß die Hansestädte durch die freie Bewegung der Schiffe<lb/> und ihrer Ladungen, durch ihre Verbindungen und Verträge mit über¬<lb/> seeischen Plätzen und Ländern dem deutschen Handel bessere Dienste lei¬<lb/> sten, als wenn sie dem Zollverein angehörten, durch die Lasten und Förm¬<lb/> lichkeiten der Zollbehandlung in der schnellen und unbeschränkten Disposition<lb/> über Schiffe und Ladungen, in ihrem Verkehre und ihren Vertragsbeziehungen<lb/> nach Außen beeinträchtigt würden. Es sei daher für beide Theile am besten,<lb/> wenn sie in ihrem bisherigen freien und freundschaftlichen Verhältnisse blie¬<lb/> ben. — Es läßt sich nicht verkennen, daß der Eintritt in den Zollverein den<lb/> Hansestädten nicht angesonnen werden kann, wenn er die Seele ihres Han¬<lb/> dels und ihrer Rhederei, die ungehinderte Disposition über ihre Schiffe und<lb/> über die Waaren vernichten oder verkümmern würde. Allein es ist eben die<lb/> Voraussetzung, daß der Zollverein die Seeschiffahrt und den Seehandel durch<lb/> seine Formen und Lasten hinsiechen machen würde, nicht richtig. Sind die<lb/> Erleichterungen, welche Freihafen, Niedcrlagsplätze für unverzollte Waaren u.<lb/> tgi. gewähren, ungenügend, so wird es den Seestädten nicht schwer fallen,<lb/> bessere Einrichtungen zu bedingen. Hinsichtlich der Verträge mit anderen see¬<lb/> fahrenden oder küstenbewohnenden Mächten würde vordem Anschlusse zu unter¬<lb/> suchen sein, ob und in wie weit sie durch den Beitritt alterirt, oder aus den<lb/> ganzen Verein übertragen werden können. Bei einigem guten Willen würden<lb/> sich ohne Zweifel die Bedingungen ermitteln lassen, unter denen die See¬<lb/> städte im Zollverein so gut wie bisher nach Außen zu handeln im Stande<lb/> sein werden, während sie frei mit dem Hinterkante, aus weichem sie Güter<lb/> beziehn und welchem sie Waaren zuführen, verkehren würden. Lästigere und<lb/> kostspieligere Anordnungen braucht der Zollverein nicht, als sie andere Staa¬<lb/> ten dem Verkehr ihrer Häfen vorschreiben, welche bestehn und blühen, ohne<lb/> sich dem Handels- wie dem politischen Körper, dem sie angehören, entzieh»<lb/> zu wollen. Ein Bedenken aber! muß nothwendig aus dem Wege geräumt<lb/> werden, wenn je von einem Anschluß der Hansestädte die Rede sein soll, das<lb/> ist die mangelhafte Organisation des Vereins, welche jene Städte mehr als<lb/> die Binnenländer fürchten lassen müßten, daß ihre wichtigen Interessen, wich¬<lb/> tig nicht allein für sie, sondern für die Betheiligung Deutschlands an dem<lb/> Welthandel, nicht die gehörige Beachtung finden würden in einer General-<lb/> confcrenz ans Beamten von Binnenstaaten, welchen diese Verhältnisse mehr<lb/> oder weniger unbekannt sind, oder bei Verhandlungen mit anderen Staaten<lb/> durch eben solche Beamte. Dieses Bedenken, wie so viele bereits aufgezählte<lb/> Hindernisse einer gedeihlichen Entwickelung, können allerdings nur gehoben<lb/> werden, durch eine bessere Organisation des Zollvereins, welche wir daher</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0064]
Hinderniß räumlicher Trennung weggefallen ist. Diese Bedenken sind aller¬
dings in hohem Grade beachtenswert!). Sie lassen sich kurz dahin zu¬
sammenfassen, daß die Hansestädte durch die freie Bewegung der Schiffe
und ihrer Ladungen, durch ihre Verbindungen und Verträge mit über¬
seeischen Plätzen und Ländern dem deutschen Handel bessere Dienste lei¬
sten, als wenn sie dem Zollverein angehörten, durch die Lasten und Förm¬
lichkeiten der Zollbehandlung in der schnellen und unbeschränkten Disposition
über Schiffe und Ladungen, in ihrem Verkehre und ihren Vertragsbeziehungen
nach Außen beeinträchtigt würden. Es sei daher für beide Theile am besten,
wenn sie in ihrem bisherigen freien und freundschaftlichen Verhältnisse blie¬
ben. — Es läßt sich nicht verkennen, daß der Eintritt in den Zollverein den
Hansestädten nicht angesonnen werden kann, wenn er die Seele ihres Han¬
dels und ihrer Rhederei, die ungehinderte Disposition über ihre Schiffe und
über die Waaren vernichten oder verkümmern würde. Allein es ist eben die
Voraussetzung, daß der Zollverein die Seeschiffahrt und den Seehandel durch
seine Formen und Lasten hinsiechen machen würde, nicht richtig. Sind die
Erleichterungen, welche Freihafen, Niedcrlagsplätze für unverzollte Waaren u.
tgi. gewähren, ungenügend, so wird es den Seestädten nicht schwer fallen,
bessere Einrichtungen zu bedingen. Hinsichtlich der Verträge mit anderen see¬
fahrenden oder küstenbewohnenden Mächten würde vordem Anschlusse zu unter¬
suchen sein, ob und in wie weit sie durch den Beitritt alterirt, oder aus den
ganzen Verein übertragen werden können. Bei einigem guten Willen würden
sich ohne Zweifel die Bedingungen ermitteln lassen, unter denen die See¬
städte im Zollverein so gut wie bisher nach Außen zu handeln im Stande
sein werden, während sie frei mit dem Hinterkante, aus weichem sie Güter
beziehn und welchem sie Waaren zuführen, verkehren würden. Lästigere und
kostspieligere Anordnungen braucht der Zollverein nicht, als sie andere Staa¬
ten dem Verkehr ihrer Häfen vorschreiben, welche bestehn und blühen, ohne
sich dem Handels- wie dem politischen Körper, dem sie angehören, entzieh»
zu wollen. Ein Bedenken aber! muß nothwendig aus dem Wege geräumt
werden, wenn je von einem Anschluß der Hansestädte die Rede sein soll, das
ist die mangelhafte Organisation des Vereins, welche jene Städte mehr als
die Binnenländer fürchten lassen müßten, daß ihre wichtigen Interessen, wich¬
tig nicht allein für sie, sondern für die Betheiligung Deutschlands an dem
Welthandel, nicht die gehörige Beachtung finden würden in einer General-
confcrenz ans Beamten von Binnenstaaten, welchen diese Verhältnisse mehr
oder weniger unbekannt sind, oder bei Verhandlungen mit anderen Staaten
durch eben solche Beamte. Dieses Bedenken, wie so viele bereits aufgezählte
Hindernisse einer gedeihlichen Entwickelung, können allerdings nur gehoben
werden, durch eine bessere Organisation des Zollvereins, welche wir daher
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