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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band.

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heut bey mir erfoddert hat sanct Elisabeten Geheimes Euch dasselbigk wider-
umb zw zwstellenn, daruff gebe ich Euch zw erkennen, als in. g. F. und
dasselbigk auß dem deutsch Hauße genhomcn hat, hat mir S. f. G. oeuolen
dasselbigk auffs Schloß zw trag'en vnnd mir-beuolen solch Geheimes zum an¬
dern Geheimes auffs Beinhauß zw werffen, do es auch hinkommen ist. Das
ich Euch dasselbigk nun solte widerumb Uffern vnnd auß dem Beinhauß nhemen,
ist mir nicht woll zw thun, auch nicht wissentlich wilchs ist, das ich Euch eben
dasselbig Uffern solle, wolt Jr aber dobey kommen otter dobey schicken vnnd
Zelte dom geben, das ichs Euch mögen, findt sichs dan vnnd das es ibel
Amantes kerbt. das ich nicht anzeigen kein, will ichs Euch widerumb zustellen."

Der Statthalter widersprach also der frühern Angabe. Die Knochen soll'
ten nun nicht mehr vergraben, sondern im Beinhaus unter die andern Knochen
geworfen sein. Der Statthalter hatte indeß auch sofort nach Kassel berichtet-
Leider habe ich dies Schreiben nicht auffinden können. Nur die Antwort der
Regierung zu Kassel ist vorhanden, und aus dieser geht zur Genüge hervor,
daß in der That die Gebeine weder vergraben noch ins Beinhaus geworfen,
sondern anderwärts verwahrt worden waren. Dieses am 24. Juni erlassene
Schreiben lautet wörtlich: "Euer schreiben des Datum Marpurg Sonnabends
den 23. Junii, die Restitution sanct Elisabethen Geheimes:c. belangende, haben
wir heut dato vngeuerlich vmb neun Vhren vor Mittags empfangen vnd ge¬
lesen, vnd nach dem vnsere gnedige Fürstin vnd Frav kuri) uerschiener Tage
eigener Person bey vnserm gnedigen F. vnd Herrn gewesen vnd sich unseres
Versehens S. f. Gu. Gemüts allerley Sachen halben erkundigt, haben "w'
sollich ever Schreiben irer F. Gu. auch vorhalten lassen vnd mochten woll
leiden, es were ewern selbst aigenem Schreiben nach mit sollichem Gebens
unsers gu. F. vnd Herr Beuelh nachgangen vnd dasselbe etwo jun ein Beinhaus
"übern todten Knochen geworffen vnd mit denselben dermassen vermischt wor¬
den, damit es künfftiglich daraus nit zu lesen, noch von andern todten Beinen
zu scheiden gewesen were. Dweill aber söllichs, eweren Schreiben nach, etwo
nicht hat bescheen mögen vnd wir dan der ron. kays. M. vnd des teutsche"
Meisters also ernstes Ansuchen derowegen vermerken, damit nun vnserm g-
out Herrn, auch s. f. Gu. armen Vnderthanen vnd Landschafften söllichs
Vorenthaltung halber etwo nicht ferner Vnrath erwachsen vnd hieraus ZU
wender s. f. Gu. Vfhaltung Vrsache geschepfft werden möge, so ist in Ab-
Wesen hochgedachts v. g. F. vnd Herr neben hochermelts vnser gu. Fraven
vnser Bedenken, jr yettct den Landt Compthur berichtet, wohin solliche
beintze gekommen vnd jn alsdan dasselbig durch sich oder die Seinen vsgraben
lassen, wollen wir vns verhoffen, sie werden sich desselben anders nicht, dan"
christlich gebrauchen, sollte aber söllichs nicht bescheen. stellen wir es zu jr^
Veranthworttung."


heut bey mir erfoddert hat sanct Elisabeten Geheimes Euch dasselbigk wider-
umb zw zwstellenn, daruff gebe ich Euch zw erkennen, als in. g. F. und
dasselbigk auß dem deutsch Hauße genhomcn hat, hat mir S. f. G. oeuolen
dasselbigk auffs Schloß zw trag'en vnnd mir-beuolen solch Geheimes zum an¬
dern Geheimes auffs Beinhauß zw werffen, do es auch hinkommen ist. Das
ich Euch dasselbigk nun solte widerumb Uffern vnnd auß dem Beinhauß nhemen,
ist mir nicht woll zw thun, auch nicht wissentlich wilchs ist, das ich Euch eben
dasselbig Uffern solle, wolt Jr aber dobey kommen otter dobey schicken vnnd
Zelte dom geben, das ichs Euch mögen, findt sichs dan vnnd das es ibel
Amantes kerbt. das ich nicht anzeigen kein, will ichs Euch widerumb zustellen."

Der Statthalter widersprach also der frühern Angabe. Die Knochen soll'
ten nun nicht mehr vergraben, sondern im Beinhaus unter die andern Knochen
geworfen sein. Der Statthalter hatte indeß auch sofort nach Kassel berichtet-
Leider habe ich dies Schreiben nicht auffinden können. Nur die Antwort der
Regierung zu Kassel ist vorhanden, und aus dieser geht zur Genüge hervor,
daß in der That die Gebeine weder vergraben noch ins Beinhaus geworfen,
sondern anderwärts verwahrt worden waren. Dieses am 24. Juni erlassene
Schreiben lautet wörtlich: „Euer schreiben des Datum Marpurg Sonnabends
den 23. Junii, die Restitution sanct Elisabethen Geheimes:c. belangende, haben
wir heut dato vngeuerlich vmb neun Vhren vor Mittags empfangen vnd ge¬
lesen, vnd nach dem vnsere gnedige Fürstin vnd Frav kuri) uerschiener Tage
eigener Person bey vnserm gnedigen F. vnd Herrn gewesen vnd sich unseres
Versehens S. f. Gu. Gemüts allerley Sachen halben erkundigt, haben »w'
sollich ever Schreiben irer F. Gu. auch vorhalten lassen vnd mochten woll
leiden, es were ewern selbst aigenem Schreiben nach mit sollichem Gebens
unsers gu. F. vnd Herr Beuelh nachgangen vnd dasselbe etwo jun ein Beinhaus
»übern todten Knochen geworffen vnd mit denselben dermassen vermischt wor¬
den, damit es künfftiglich daraus nit zu lesen, noch von andern todten Beinen
zu scheiden gewesen were. Dweill aber söllichs, eweren Schreiben nach, etwo
nicht hat bescheen mögen vnd wir dan der ron. kays. M. vnd des teutsche"
Meisters also ernstes Ansuchen derowegen vermerken, damit nun vnserm g-
out Herrn, auch s. f. Gu. armen Vnderthanen vnd Landschafften söllichs
Vorenthaltung halber etwo nicht ferner Vnrath erwachsen vnd hieraus ZU
wender s. f. Gu. Vfhaltung Vrsache geschepfft werden möge, so ist in Ab-
Wesen hochgedachts v. g. F. vnd Herr neben hochermelts vnser gu. Fraven
vnser Bedenken, jr yettct den Landt Compthur berichtet, wohin solliche
beintze gekommen vnd jn alsdan dasselbig durch sich oder die Seinen vsgraben
lassen, wollen wir vns verhoffen, sie werden sich desselben anders nicht, dan»
christlich gebrauchen, sollte aber söllichs nicht bescheen. stellen wir es zu jr^
Veranthworttung."


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107585/250>, abgerufen am 25.06.2024.