Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

von den Waaren erhoben werden soll." "Demzufolge werden," heißt es im
Artikel 19 weiter, "sämmtliche bisher bestehenden Gebühren und Abgaben
dieser Art. sie mögen was immer für einen Namen haben, und sie mögen im
Besitze des Staates, der Gemeinden, Corporationen oder Privaten sich befin¬
den, hiermit gänzlich aufhören."

Nur die Elbzölle bestehen noch unverändert und nur für einzelne Artikel
sind Ermäßigungen eingetreten. Diese Ermäßigungen beweisen grade, daß
die Wasserstraße mit den billigeren Frachtsätzen, trotz einzelner Vorzüge, welche
die Beförderung auf dem Schienenwege unverkennbar mit sich führt, mit den
Eisenbahnen zu concurriren im Stande ist. Heringe, die dem Vio Zoll un¬
terliegen, passirten Wittenberge elbaufwärts im Jahre 1846: 9,841 Centner,
18-57: 115.951 Centner; Kohlen, Steine. Guano ze. zum Zoll passirten
ebendaselbst 1846: 2,147,661 Centner. 1857: 3.973.318 Centner.

Die Erwartung, die der Handel und Verkehr von der vierten Revisions¬
kommission hegte, sind nicht erfüllt. Die Verhandlung scheiterte an den hart¬
näckigen Weigerungen der Regierungen von Hannover und Mecklenburg, wäh¬
rend selbst Dänemark einer wenn auch geringen Ermäßigung das Wort redete.

Preußen hat eine Ermäßigung der Zölle als eine "vertragsmäßige Ver¬
pflichtung" auf Grund der nachgewiesenen Vertragsbestimmungen verlangt,
ist aber damit trotz der Bestimmung der übrigen Elbuferstaaten gegen die
Renitenz der wenigen unterclbischcn Uferstaaten nicht durchgedrungen. Hannover
und Mecklenburg bestritten hartnäckig die nachgewiesene, vertragsmäßige Ver¬
pflichtung der Elbuferstaaten zu den beantragten Ermäßigungen und vindicir-
ten einem jeden der Uferstaaten das Recht, die Zustimmung zu einer Ermäßigung
nach seiner Convenienz zu ertheilen oder zu versagen, und verweigerten, nachdem
sie sich weitergreifenden Anträgen widersetzt hatten, sogar zu dem gemeinsam von
den Bevollmächtigten für Oestreich, Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-
Köthen und Anhalt-Bernburg. Lübeck und Hamburg gestellten Antrag, nach
welchem künstig nur drei Zollclasseu, nämlich zum '/,, Vi° und V"o Elbzoll be¬
stehen sollten, ihre Zustimmung. Wie schon erwähnt, sind die Verhandlungen ab¬
gebrochen, da aus dem Umstände, daß in der Tariffrage eine Verständigung
nicht zu erzielen gewesen, daß die Erfüllung der gemeinsamen, von Oestreich.
Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg, Hamburg
und Lübeck dargelegten Wünsche nach einer durchgreifenden Ermäßigung der Elb¬
zölle in entgegengesetzten Rechten und Interessen andrer Staaten ein unüber-
steigliches Hinderniß gefunden halte, zu entnehmen war, daß eine Einigung
nicht zu erzielen sei.

Eingestandenermaßen sollen die Elbzölle dazu benutzt werden, um durch
Erschwerung der Schiffahrt die Eisenbahnverwaltungen (hannoversche Staats¬
bahn) in den Stand zu setzen, größeren Gewinn zu erzielen und daneben die


von den Waaren erhoben werden soll." „Demzufolge werden," heißt es im
Artikel 19 weiter, „sämmtliche bisher bestehenden Gebühren und Abgaben
dieser Art. sie mögen was immer für einen Namen haben, und sie mögen im
Besitze des Staates, der Gemeinden, Corporationen oder Privaten sich befin¬
den, hiermit gänzlich aufhören."

Nur die Elbzölle bestehen noch unverändert und nur für einzelne Artikel
sind Ermäßigungen eingetreten. Diese Ermäßigungen beweisen grade, daß
die Wasserstraße mit den billigeren Frachtsätzen, trotz einzelner Vorzüge, welche
die Beförderung auf dem Schienenwege unverkennbar mit sich führt, mit den
Eisenbahnen zu concurriren im Stande ist. Heringe, die dem Vio Zoll un¬
terliegen, passirten Wittenberge elbaufwärts im Jahre 1846: 9,841 Centner,
18-57: 115.951 Centner; Kohlen, Steine. Guano ze. zum Zoll passirten
ebendaselbst 1846: 2,147,661 Centner. 1857: 3.973.318 Centner.

Die Erwartung, die der Handel und Verkehr von der vierten Revisions¬
kommission hegte, sind nicht erfüllt. Die Verhandlung scheiterte an den hart¬
näckigen Weigerungen der Regierungen von Hannover und Mecklenburg, wäh¬
rend selbst Dänemark einer wenn auch geringen Ermäßigung das Wort redete.

Preußen hat eine Ermäßigung der Zölle als eine „vertragsmäßige Ver¬
pflichtung" auf Grund der nachgewiesenen Vertragsbestimmungen verlangt,
ist aber damit trotz der Bestimmung der übrigen Elbuferstaaten gegen die
Renitenz der wenigen unterclbischcn Uferstaaten nicht durchgedrungen. Hannover
und Mecklenburg bestritten hartnäckig die nachgewiesene, vertragsmäßige Ver¬
pflichtung der Elbuferstaaten zu den beantragten Ermäßigungen und vindicir-
ten einem jeden der Uferstaaten das Recht, die Zustimmung zu einer Ermäßigung
nach seiner Convenienz zu ertheilen oder zu versagen, und verweigerten, nachdem
sie sich weitergreifenden Anträgen widersetzt hatten, sogar zu dem gemeinsam von
den Bevollmächtigten für Oestreich, Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-
Köthen und Anhalt-Bernburg. Lübeck und Hamburg gestellten Antrag, nach
welchem künstig nur drei Zollclasseu, nämlich zum '/,, Vi° und V«o Elbzoll be¬
stehen sollten, ihre Zustimmung. Wie schon erwähnt, sind die Verhandlungen ab¬
gebrochen, da aus dem Umstände, daß in der Tariffrage eine Verständigung
nicht zu erzielen gewesen, daß die Erfüllung der gemeinsamen, von Oestreich.
Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg, Hamburg
und Lübeck dargelegten Wünsche nach einer durchgreifenden Ermäßigung der Elb¬
zölle in entgegengesetzten Rechten und Interessen andrer Staaten ein unüber-
steigliches Hinderniß gefunden halte, zu entnehmen war, daß eine Einigung
nicht zu erzielen sei.

Eingestandenermaßen sollen die Elbzölle dazu benutzt werden, um durch
Erschwerung der Schiffahrt die Eisenbahnverwaltungen (hannoversche Staats¬
bahn) in den Stand zu setzen, größeren Gewinn zu erzielen und daneben die


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0320" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/107367"/>
          <p xml:id="ID_939" prev="#ID_938"> von den Waaren erhoben werden soll." &#x201E;Demzufolge werden," heißt es im<lb/>
Artikel 19 weiter, &#x201E;sämmtliche bisher bestehenden Gebühren und Abgaben<lb/>
dieser Art. sie mögen was immer für einen Namen haben, und sie mögen im<lb/>
Besitze des Staates, der Gemeinden, Corporationen oder Privaten sich befin¬<lb/>
den, hiermit gänzlich aufhören."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_940"> Nur die Elbzölle bestehen noch unverändert und nur für einzelne Artikel<lb/>
sind Ermäßigungen eingetreten. Diese Ermäßigungen beweisen grade, daß<lb/>
die Wasserstraße mit den billigeren Frachtsätzen, trotz einzelner Vorzüge, welche<lb/>
die Beförderung auf dem Schienenwege unverkennbar mit sich führt, mit den<lb/>
Eisenbahnen zu concurriren im Stande ist. Heringe, die dem Vio Zoll un¬<lb/>
terliegen, passirten Wittenberge elbaufwärts im Jahre 1846: 9,841 Centner,<lb/>
18-57: 115.951 Centner; Kohlen, Steine. Guano ze. zum Zoll passirten<lb/>
ebendaselbst 1846: 2,147,661 Centner. 1857: 3.973.318 Centner.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_941"> Die Erwartung, die der Handel und Verkehr von der vierten Revisions¬<lb/>
kommission hegte, sind nicht erfüllt. Die Verhandlung scheiterte an den hart¬<lb/>
näckigen Weigerungen der Regierungen von Hannover und Mecklenburg, wäh¬<lb/>
rend selbst Dänemark einer wenn auch geringen Ermäßigung das Wort redete.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_942"> Preußen hat eine Ermäßigung der Zölle als eine &#x201E;vertragsmäßige Ver¬<lb/>
pflichtung" auf Grund der nachgewiesenen Vertragsbestimmungen verlangt,<lb/>
ist aber damit trotz der Bestimmung der übrigen Elbuferstaaten gegen die<lb/>
Renitenz der wenigen unterclbischcn Uferstaaten nicht durchgedrungen. Hannover<lb/>
und Mecklenburg bestritten hartnäckig die nachgewiesene, vertragsmäßige Ver¬<lb/>
pflichtung der Elbuferstaaten zu den beantragten Ermäßigungen und vindicir-<lb/>
ten einem jeden der Uferstaaten das Recht, die Zustimmung zu einer Ermäßigung<lb/>
nach seiner Convenienz zu ertheilen oder zu versagen, und verweigerten, nachdem<lb/>
sie sich weitergreifenden Anträgen widersetzt hatten, sogar zu dem gemeinsam von<lb/>
den Bevollmächtigten für Oestreich, Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-<lb/>
Köthen und Anhalt-Bernburg. Lübeck und Hamburg gestellten Antrag, nach<lb/>
welchem künstig nur drei Zollclasseu, nämlich zum '/,, Vi° und V«o Elbzoll be¬<lb/>
stehen sollten, ihre Zustimmung. Wie schon erwähnt, sind die Verhandlungen ab¬<lb/>
gebrochen, da aus dem Umstände, daß in der Tariffrage eine Verständigung<lb/>
nicht zu erzielen gewesen, daß die Erfüllung der gemeinsamen, von Oestreich.<lb/>
Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg, Hamburg<lb/>
und Lübeck dargelegten Wünsche nach einer durchgreifenden Ermäßigung der Elb¬<lb/>
zölle in entgegengesetzten Rechten und Interessen andrer Staaten ein unüber-<lb/>
steigliches Hinderniß gefunden halte, zu entnehmen war, daß eine Einigung<lb/>
nicht zu erzielen sei.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_943" next="#ID_944"> Eingestandenermaßen sollen die Elbzölle dazu benutzt werden, um durch<lb/>
Erschwerung der Schiffahrt die Eisenbahnverwaltungen (hannoversche Staats¬<lb/>
bahn) in den Stand zu setzen, größeren Gewinn zu erzielen und daneben die</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0320] von den Waaren erhoben werden soll." „Demzufolge werden," heißt es im Artikel 19 weiter, „sämmtliche bisher bestehenden Gebühren und Abgaben dieser Art. sie mögen was immer für einen Namen haben, und sie mögen im Besitze des Staates, der Gemeinden, Corporationen oder Privaten sich befin¬ den, hiermit gänzlich aufhören." Nur die Elbzölle bestehen noch unverändert und nur für einzelne Artikel sind Ermäßigungen eingetreten. Diese Ermäßigungen beweisen grade, daß die Wasserstraße mit den billigeren Frachtsätzen, trotz einzelner Vorzüge, welche die Beförderung auf dem Schienenwege unverkennbar mit sich führt, mit den Eisenbahnen zu concurriren im Stande ist. Heringe, die dem Vio Zoll un¬ terliegen, passirten Wittenberge elbaufwärts im Jahre 1846: 9,841 Centner, 18-57: 115.951 Centner; Kohlen, Steine. Guano ze. zum Zoll passirten ebendaselbst 1846: 2,147,661 Centner. 1857: 3.973.318 Centner. Die Erwartung, die der Handel und Verkehr von der vierten Revisions¬ kommission hegte, sind nicht erfüllt. Die Verhandlung scheiterte an den hart¬ näckigen Weigerungen der Regierungen von Hannover und Mecklenburg, wäh¬ rend selbst Dänemark einer wenn auch geringen Ermäßigung das Wort redete. Preußen hat eine Ermäßigung der Zölle als eine „vertragsmäßige Ver¬ pflichtung" auf Grund der nachgewiesenen Vertragsbestimmungen verlangt, ist aber damit trotz der Bestimmung der übrigen Elbuferstaaten gegen die Renitenz der wenigen unterclbischcn Uferstaaten nicht durchgedrungen. Hannover und Mecklenburg bestritten hartnäckig die nachgewiesene, vertragsmäßige Ver¬ pflichtung der Elbuferstaaten zu den beantragten Ermäßigungen und vindicir- ten einem jeden der Uferstaaten das Recht, die Zustimmung zu einer Ermäßigung nach seiner Convenienz zu ertheilen oder zu versagen, und verweigerten, nachdem sie sich weitergreifenden Anträgen widersetzt hatten, sogar zu dem gemeinsam von den Bevollmächtigten für Oestreich, Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt- Köthen und Anhalt-Bernburg. Lübeck und Hamburg gestellten Antrag, nach welchem künstig nur drei Zollclasseu, nämlich zum '/,, Vi° und V«o Elbzoll be¬ stehen sollten, ihre Zustimmung. Wie schon erwähnt, sind die Verhandlungen ab¬ gebrochen, da aus dem Umstände, daß in der Tariffrage eine Verständigung nicht zu erzielen gewesen, daß die Erfüllung der gemeinsamen, von Oestreich. Preußen, Sachsen, Anhalt-Dessau, Anhalt-Köthen, Anhalt-Bernburg, Hamburg und Lübeck dargelegten Wünsche nach einer durchgreifenden Ermäßigung der Elb¬ zölle in entgegengesetzten Rechten und Interessen andrer Staaten ein unüber- steigliches Hinderniß gefunden halte, zu entnehmen war, daß eine Einigung nicht zu erzielen sei. Eingestandenermaßen sollen die Elbzölle dazu benutzt werden, um durch Erschwerung der Schiffahrt die Eisenbahnverwaltungen (hannoversche Staats¬ bahn) in den Stand zu setzen, größeren Gewinn zu erzielen und daneben die

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/320
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/320>, abgerufen am 22.12.2024.