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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band.

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schiedenartigsten Zwecke und Geschäfte unter ein Risiko und eine Leitung zu¬
sammen, und will keine irgendwie gewinnbringende commercielle Branche
aus dem Kreise ihrer Thätigkeit ausgeschlossen wissen.

Gestützt auf diese Grundverschiedenheit der beiderseitigen Auffassungen
greift nun eine von den Gründern der erfurter Association verbreitete Schrift,
worin die Einrichtungen derselben den übrigen Associationen als nachahmungs¬
werth empfohlen werden, die von dem Unterzeichneten vertretene Organisation
in mehren Punkten an. Bei der immer wachsenden Betheiligung des deut¬
schen Publicums an der Associationsbewegung ist eine eingehende Erörterung
der angeregten Differenzen von entschiedener Wichtigkeit, indem mit den bis¬
her angewendeten und zum Theil erprobten Formen die Sache sicher nicht
abgemacht ist, und die Anbahnung neuer Wege auf dem erst seit kurzem be¬
arbeiteten Felde stets mit Dank anerkannt und ohne alles Vorurtheil gewür¬
digt werden muß; andererseits aber auch viel daran gelegen ist, die noch
junge Bewegung möglichst vor Ausschreitungen und Irrwegen zu bewahren,
welche den Boden auf lange Zeit für solide und dauerhafte Schöpfungen ver-
derbetKl!!!5.'!'.--'Zi"i, :^ c>ni'!ü -^i^. , ^^i^. ^ ,' , ,

Der Angriff der erfurter Schrift ist hauptsächlich gegen die vom Unter¬
zeichneten vertretenen Principien der solidarischen Haft der Mitglieder der
Associationen, so wie gegen deren Specialistrung gerichtet. Sie sagt darüber
unter anderem: "die Vorschußkasse erscheint als ein Hauptzweig der Geschäfte,
und es dürste den andern Vorschußkassen zu empfehlen sein, nicht Bankgeschäfte
allein, sondern auch Handelsgeschäfte, versteht sich immer fern von gewagten
Spekulationen, zu betreiben. Schulze-Delitzsch ist ein Gegner dieser Erweite¬
rung der Vorschußvereine. Uns dünkt mit Unrecht. Die Vorschußkasse, welche
ihren Mitgliedern unentbehrliche Lebensbedürfnisse, Brot, Mehl, Heizungs-
materialicn u. s. w. und vor allem ihren Handwerkern die nöthigen Rohma¬
terialien auf Borg gibt, nützt ihnen und sich selbst mehr, als wenn sie nur
baar Geld herleihet. Freilich kommt dabei auf die Einrichtung und Leitung
der Handelsgeschäfte viel an. Auch hier erscheint das erfurter Statut muster-
giltig. Delitzsch will, gegenüber den Gläubigern, die solidarische Haftpflicht
aller Vorschußkassenmitglieder, Erfurt nicht; hier find diese Mitglieder stille
Gesellschafter, welche weiter nichts einsetzen, als ihre' kleinen Einlagen, bis
herab aus -- einen Sgr. -- wöchentlich, die sie verzinst, und von denen sie
ihren Antheil am Gewinn erhalten, gleichberechtigt mit den zwölf Stiftern
der Association, welche Tausende einlegten und ganz allein den Societäts¬
gläubigern solidarisch hasten u. s. w."

So weit die hierher gehörige Stelle, bei welcher wir indessen sogleich der
letzteren Behauptung als nicht zutreffend widersprechen müssen. Die stillen
Gesellschafter sind nämlich nichts weniger als gleichberechtigt mit den Stiftern,


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schiedenartigsten Zwecke und Geschäfte unter ein Risiko und eine Leitung zu¬
sammen, und will keine irgendwie gewinnbringende commercielle Branche
aus dem Kreise ihrer Thätigkeit ausgeschlossen wissen.

Gestützt auf diese Grundverschiedenheit der beiderseitigen Auffassungen
greift nun eine von den Gründern der erfurter Association verbreitete Schrift,
worin die Einrichtungen derselben den übrigen Associationen als nachahmungs¬
werth empfohlen werden, die von dem Unterzeichneten vertretene Organisation
in mehren Punkten an. Bei der immer wachsenden Betheiligung des deut¬
schen Publicums an der Associationsbewegung ist eine eingehende Erörterung
der angeregten Differenzen von entschiedener Wichtigkeit, indem mit den bis¬
her angewendeten und zum Theil erprobten Formen die Sache sicher nicht
abgemacht ist, und die Anbahnung neuer Wege auf dem erst seit kurzem be¬
arbeiteten Felde stets mit Dank anerkannt und ohne alles Vorurtheil gewür¬
digt werden muß; andererseits aber auch viel daran gelegen ist, die noch
junge Bewegung möglichst vor Ausschreitungen und Irrwegen zu bewahren,
welche den Boden auf lange Zeit für solide und dauerhafte Schöpfungen ver-
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Der Angriff der erfurter Schrift ist hauptsächlich gegen die vom Unter¬
zeichneten vertretenen Principien der solidarischen Haft der Mitglieder der
Associationen, so wie gegen deren Specialistrung gerichtet. Sie sagt darüber
unter anderem: „die Vorschußkasse erscheint als ein Hauptzweig der Geschäfte,
und es dürste den andern Vorschußkassen zu empfehlen sein, nicht Bankgeschäfte
allein, sondern auch Handelsgeschäfte, versteht sich immer fern von gewagten
Spekulationen, zu betreiben. Schulze-Delitzsch ist ein Gegner dieser Erweite¬
rung der Vorschußvereine. Uns dünkt mit Unrecht. Die Vorschußkasse, welche
ihren Mitgliedern unentbehrliche Lebensbedürfnisse, Brot, Mehl, Heizungs-
materialicn u. s. w. und vor allem ihren Handwerkern die nöthigen Rohma¬
terialien auf Borg gibt, nützt ihnen und sich selbst mehr, als wenn sie nur
baar Geld herleihet. Freilich kommt dabei auf die Einrichtung und Leitung
der Handelsgeschäfte viel an. Auch hier erscheint das erfurter Statut muster-
giltig. Delitzsch will, gegenüber den Gläubigern, die solidarische Haftpflicht
aller Vorschußkassenmitglieder, Erfurt nicht; hier find diese Mitglieder stille
Gesellschafter, welche weiter nichts einsetzen, als ihre' kleinen Einlagen, bis
herab aus — einen Sgr. — wöchentlich, die sie verzinst, und von denen sie
ihren Antheil am Gewinn erhalten, gleichberechtigt mit den zwölf Stiftern
der Association, welche Tausende einlegten und ganz allein den Societäts¬
gläubigern solidarisch hasten u. s. w."

So weit die hierher gehörige Stelle, bei welcher wir indessen sogleich der
letzteren Behauptung als nicht zutreffend widersprechen müssen. Die stillen
Gesellschafter sind nämlich nichts weniger als gleichberechtigt mit den Stiftern,


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_107046/13>, abgerufen am 22.12.2024.