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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band.

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von dem Vorfall, dessen erstes Opfer er gewesen, Nachricht zu geben. Auf dieser
Fahrt kommt er in Sicht der beiden neapolitanischen Fregatten Tancredi und
Ettore Fieranosca. Die erstere thut einen Schreckschuß, worauf der Cagliari
ohne sich zu widersetzen anhält, der Capitän begibt sich auf den Befehl des
neapolitanischen Befehlshabers an Bord des Tancred, wo er fest genommen
wird, man durchsucht das Schiff, nimmt es und bringt es nach Neapel.
Dort wird der Cagliari sequestrirt, der Capitän, die Besatzung und die
Passagiere werden ins Gefängniß gebracht. Dies ist der von beiden Theilen
zugegebene Thatbestand.

Die neapolitanische Negierung leitete nun zwei Processe ein, den ersten
vor einer ad nov ernannten Pnsencvmnüssion, um den Cagliari als gute
Beute zu erklären, den andern vor dem Gerichtshof von Salerno, um die an
Bord des Schisses verhafteten Personen als Mitschuldige der in Ponza und
Sapri verübten Frevel zu verurtheilen. Am 4. Juli berichtet der sardinische
Geschäftsträger in Neapel, Graf Gropello, daß ihm der Minister des Aus¬
wärtigen Commandeur Carafa von dem Borfall Anzeige gemacht mit der Be¬
merkung, daß das Schiff in den Gewässern von Policastro angehalten sei
d. h. in einer kleinen Bucht, wo die Aufständischen gelandet waren, und
welche unter die Gerichtsbarkeit der neapolitanischen Behörden füllt, dasselbe
bestätigte der Director der königlichen Marine. Infolge dieser Erklärung
hielt sich das turiner Cabinet nicht für ermächtigt, auf amtlichen Wege Vor¬
stellungen zu machen und beschränkte sich auf ein officiöses Ansuchen, das
Schiff und seine Ladung den Eigenthümern zurückzugeben und die Mannschaft
so wie die unschuldigen Passagiere in Freiheit zu setzen. Die neapolitanische
Regierung versicherte darauf auf demselben Wege, daß die Beweise des recht¬
mäßigen Verfahrens in der Sache baldigst gegeben werden sollten, wobei sich
Graf Cavour porläufig beruhigte. Es verflossen aber mehre Monate, ohne
daß sie beigebracht wurden, inzwischen hörte das turiner Cabinet auf indirectem,
aber glaubwürdigen Wege, daß der Cagliari nicht in den Gewässern von
Policastro, sondern auf offener See angehalten und weggenommen sei, und
bald daraus ward dies durch die von Herrn Carafa am 1. Dec. vor. I.
mitgetheilten Documente bestätigt, das Protokoll der kapernden Fregatten
selbst sagte aus, daß die Wegnahme 30 Miglien vor Salerno und 12 Miglicn
vor Capri stattgefunden habe. Aus jenen Documenten ergab sich auch, daß
im Augenblick der Wegnahme der Cagliari wieder unter dem Befehl seines
rechtmäßigen Capitüns stand, daß keiner der Aufständischen, welche sich des
Schiffes gewaltsam bemächtigt hatten, mehr an Bord gefunden wurde (die
neapolitanische Negierung behauptet, es sei noch ein verwundeter Rebell da¬
gewesen), daß das Schiff vollkommen entwaffnet war, keinen Act der Un¬
gesetzlichkeit oder Feindseligkeit beging und endlich, daß es mit allen nöthigen


von dem Vorfall, dessen erstes Opfer er gewesen, Nachricht zu geben. Auf dieser
Fahrt kommt er in Sicht der beiden neapolitanischen Fregatten Tancredi und
Ettore Fieranosca. Die erstere thut einen Schreckschuß, worauf der Cagliari
ohne sich zu widersetzen anhält, der Capitän begibt sich auf den Befehl des
neapolitanischen Befehlshabers an Bord des Tancred, wo er fest genommen
wird, man durchsucht das Schiff, nimmt es und bringt es nach Neapel.
Dort wird der Cagliari sequestrirt, der Capitän, die Besatzung und die
Passagiere werden ins Gefängniß gebracht. Dies ist der von beiden Theilen
zugegebene Thatbestand.

Die neapolitanische Negierung leitete nun zwei Processe ein, den ersten
vor einer ad nov ernannten Pnsencvmnüssion, um den Cagliari als gute
Beute zu erklären, den andern vor dem Gerichtshof von Salerno, um die an
Bord des Schisses verhafteten Personen als Mitschuldige der in Ponza und
Sapri verübten Frevel zu verurtheilen. Am 4. Juli berichtet der sardinische
Geschäftsträger in Neapel, Graf Gropello, daß ihm der Minister des Aus¬
wärtigen Commandeur Carafa von dem Borfall Anzeige gemacht mit der Be¬
merkung, daß das Schiff in den Gewässern von Policastro angehalten sei
d. h. in einer kleinen Bucht, wo die Aufständischen gelandet waren, und
welche unter die Gerichtsbarkeit der neapolitanischen Behörden füllt, dasselbe
bestätigte der Director der königlichen Marine. Infolge dieser Erklärung
hielt sich das turiner Cabinet nicht für ermächtigt, auf amtlichen Wege Vor¬
stellungen zu machen und beschränkte sich auf ein officiöses Ansuchen, das
Schiff und seine Ladung den Eigenthümern zurückzugeben und die Mannschaft
so wie die unschuldigen Passagiere in Freiheit zu setzen. Die neapolitanische
Regierung versicherte darauf auf demselben Wege, daß die Beweise des recht¬
mäßigen Verfahrens in der Sache baldigst gegeben werden sollten, wobei sich
Graf Cavour porläufig beruhigte. Es verflossen aber mehre Monate, ohne
daß sie beigebracht wurden, inzwischen hörte das turiner Cabinet auf indirectem,
aber glaubwürdigen Wege, daß der Cagliari nicht in den Gewässern von
Policastro, sondern auf offener See angehalten und weggenommen sei, und
bald daraus ward dies durch die von Herrn Carafa am 1. Dec. vor. I.
mitgetheilten Documente bestätigt, das Protokoll der kapernden Fregatten
selbst sagte aus, daß die Wegnahme 30 Miglien vor Salerno und 12 Miglicn
vor Capri stattgefunden habe. Aus jenen Documenten ergab sich auch, daß
im Augenblick der Wegnahme der Cagliari wieder unter dem Befehl seines
rechtmäßigen Capitüns stand, daß keiner der Aufständischen, welche sich des
Schiffes gewaltsam bemächtigt hatten, mehr an Bord gefunden wurde (die
neapolitanische Negierung behauptet, es sei noch ein verwundeter Rebell da¬
gewesen), daß das Schiff vollkommen entwaffnet war, keinen Act der Un¬
gesetzlichkeit oder Feindseligkeit beging und endlich, daß es mit allen nöthigen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_186412/170>, abgerufen am 21.12.2024.