Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.mehr oder weniger hincmspicle", BiKete, Aufzeichnungen über Unterhaltungen Depeschen, Denkschriften, politische Privatcorrcspondeuz sind unbedingtes mehr oder weniger hincmspicle», BiKete, Aufzeichnungen über Unterhaltungen Depeschen, Denkschriften, politische Privatcorrcspondeuz sind unbedingtes <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0434" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/105711"/> <p xml:id="ID_1126" prev="#ID_1125"> mehr oder weniger hincmspicle», BiKete, Aufzeichnungen über Unterhaltungen<lb/> mit interessanten Persönlichkeiten, in häusigen Fällen auch ein ständiges oder<lb/> zeitweiliges Tagebuch. Die Revue Netrospective hat in ihren Enthüllungen über<lb/> die Julimonarchie hiervon ein lebendiges Bild gegeben. Diese Schriftstücke<lb/> gehören nicht eigentlich zur amtlichen Thätigkeit des Gesandten, sind aber für<lb/> dieselbe, namentlich in unsern Tagen, nicht weniger wichtig. Da ein großer<lb/> Theil der Depeschen jetzt schon mit Rücksicht auf ihre baldige Veröffentlichung<lb/> .geschrieben werden, damit sich die Negierung durch dieselben vor dem Lande<lb/> oder dessen Vertretern rechtfertigen könne, so werden oft grade die wichtigsten<lb/> Dinge, die eben nicht zur Kenntniß aller Welt kommen sollen, in geheimen<lb/> oder privaten Briefen verhandelt, in diesen ist daher der eigentliche Schlüssel<lb/> zu der officiellen Korrespondenz zu suchen. Niemand wird z. B. glauben, daß<lb/> bei der letzten englischen Ministcrkrisis das ganze Resultat der Unterhandlungen<lb/> in den veröffentlichten Depeschen des Grafen Walewski und Lord Cowleys<lb/> liegt und es war sicher grade weil die Mehrzahl der Mitglieder des Unter¬<lb/> hauses wußte oder aHute, daß nebenher Dinge vorgefallen waren, welche nicht<lb/> in der Ordnung waren, daß das Votum vom 19. Februar stattfand. Je<lb/> wichtiger nun die Aufzeichnungen über solche Vorgänge sind, desto mehr muß<lb/> die Negierung eines Landes ihre Geheimhaltung verlangen und sich selbst<lb/> allein vorbehalten zu bestimmen, in wie weit davon etwas bekannt werden<lb/> darf. Nichts hat z. B. wol die Tieferblickcnden über die wahren Absichten Ru߬<lb/> lands so aufgeklärt als die Herausgabe des Portfolio, man verdankte sie der<lb/> polnischen Revolution, wo jene geheimen Actenstücke im warschauer Palast<lb/> gefunden wurden. Hätte aber ein Nüsse sie herausgegeben, so hätte er ohne.<lb/> Zweifel von seiner Regierung dafür als für eine hochverräterische Handlung<lb/> bestraft werden müssen. Auch Briefe dritter Personen muß ein Staatsmann<lb/> sür sich behalte», ein Brief ist eben eine Mittheilung des Schreibers an den<lb/> Empfänger allein und nur wo letzterer ganz sicher ist, daß es in der Absicht<lb/> des erstem liegt, seine Mittheilung auch einem dritten zukommen zu lassen,<lb/> darf er weitern Gebrauch davon machen. Briefe, welche nicht geheimgehalten<lb/> werden sollen, nennt man darum offne Briefe.</p><lb/> <p xml:id="ID_1127" next="#ID_1128"> Depeschen, Denkschriften, politische Privatcorrcspondeuz sind unbedingtes<lb/> Geheimniß, das ist die unzweifelhafte Regel, die so selten wird verletzt werden<lb/> dürfen, daß sich die Ausnahmen schwer angeben lassen, denken lassen sie sich<lb/> allerdings. Nehmen wir den Fall an, daß ein englischer Pair, der früher<lb/> einen Gesandtschaftsposten bekleidete, hört, wie im Oberhause cikfMinister eine<lb/> vollkommen falsche Darstellung von Dingen gibt, bei denen er als Gesandter<lb/> thätig war, so wird er berechtigt sein zu rcmonstriren, den Minister zurecht¬<lb/> zuweisen und eventuell, wenn es ihm das Staatswohl zu gebieten scheint,<lb/> den wahren Sachverhalt zu enthülle». Allein das sind extreme' Fälle, wo</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0434]
mehr oder weniger hincmspicle», BiKete, Aufzeichnungen über Unterhaltungen
mit interessanten Persönlichkeiten, in häusigen Fällen auch ein ständiges oder
zeitweiliges Tagebuch. Die Revue Netrospective hat in ihren Enthüllungen über
die Julimonarchie hiervon ein lebendiges Bild gegeben. Diese Schriftstücke
gehören nicht eigentlich zur amtlichen Thätigkeit des Gesandten, sind aber für
dieselbe, namentlich in unsern Tagen, nicht weniger wichtig. Da ein großer
Theil der Depeschen jetzt schon mit Rücksicht auf ihre baldige Veröffentlichung
.geschrieben werden, damit sich die Negierung durch dieselben vor dem Lande
oder dessen Vertretern rechtfertigen könne, so werden oft grade die wichtigsten
Dinge, die eben nicht zur Kenntniß aller Welt kommen sollen, in geheimen
oder privaten Briefen verhandelt, in diesen ist daher der eigentliche Schlüssel
zu der officiellen Korrespondenz zu suchen. Niemand wird z. B. glauben, daß
bei der letzten englischen Ministcrkrisis das ganze Resultat der Unterhandlungen
in den veröffentlichten Depeschen des Grafen Walewski und Lord Cowleys
liegt und es war sicher grade weil die Mehrzahl der Mitglieder des Unter¬
hauses wußte oder aHute, daß nebenher Dinge vorgefallen waren, welche nicht
in der Ordnung waren, daß das Votum vom 19. Februar stattfand. Je
wichtiger nun die Aufzeichnungen über solche Vorgänge sind, desto mehr muß
die Negierung eines Landes ihre Geheimhaltung verlangen und sich selbst
allein vorbehalten zu bestimmen, in wie weit davon etwas bekannt werden
darf. Nichts hat z. B. wol die Tieferblickcnden über die wahren Absichten Ru߬
lands so aufgeklärt als die Herausgabe des Portfolio, man verdankte sie der
polnischen Revolution, wo jene geheimen Actenstücke im warschauer Palast
gefunden wurden. Hätte aber ein Nüsse sie herausgegeben, so hätte er ohne.
Zweifel von seiner Regierung dafür als für eine hochverräterische Handlung
bestraft werden müssen. Auch Briefe dritter Personen muß ein Staatsmann
sür sich behalte», ein Brief ist eben eine Mittheilung des Schreibers an den
Empfänger allein und nur wo letzterer ganz sicher ist, daß es in der Absicht
des erstem liegt, seine Mittheilung auch einem dritten zukommen zu lassen,
darf er weitern Gebrauch davon machen. Briefe, welche nicht geheimgehalten
werden sollen, nennt man darum offne Briefe.
Depeschen, Denkschriften, politische Privatcorrcspondeuz sind unbedingtes
Geheimniß, das ist die unzweifelhafte Regel, die so selten wird verletzt werden
dürfen, daß sich die Ausnahmen schwer angeben lassen, denken lassen sie sich
allerdings. Nehmen wir den Fall an, daß ein englischer Pair, der früher
einen Gesandtschaftsposten bekleidete, hört, wie im Oberhause cikfMinister eine
vollkommen falsche Darstellung von Dingen gibt, bei denen er als Gesandter
thätig war, so wird er berechtigt sein zu rcmonstriren, den Minister zurecht¬
zuweisen und eventuell, wenn es ihm das Staatswohl zu gebieten scheint,
den wahren Sachverhalt zu enthülle». Allein das sind extreme' Fälle, wo
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