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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band.

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felligeuügeiide Gründe haben. I. Die hab ich auch. D. Nun welche denn?
I. Ich habe Hunger. (Gelächter). D. Das ist kein Grund. Etwas Anderes
wäre es, wenn Ihr dem Hungertods nahe wäret. I. Aber es ist meiner Natur
zuwider, die Fastenspeisen geben mir nicht genug Nahrung, ich komme dabei von
Kräften. D. Wenn jemand ein Handwerk treibt, das große Kraftanstrengung
erfordert, z. B. Zimmermann, Maurer oder Feldarbeiter ist, dann kann er sich
Abweichungen von den Vorschriften gestatten; sonst aber nicht, I. Aber ich kann
es nicht anshal-ten, mir eine Mahlzeit am Tage zu nehmen. Wie kann man denn
so lange nüchtern bleiben? D. Es wird ja nicht von Euch verlangt, daß Ihr
völlig nüchtern bleibt. Ihr konnt des Morgens, zu der Zeit, wenn Ihr sonst
zu frühstücken pflegt, eine Kleinigkeit zu Euch nehmen. Dann könnt Ihr ja Eure
Abendmahlzeit ans den Mittag verlegen, und die Hauptmahlzeit (pran/v) Abends
halten. I. Also Ihr wollt auch, daß wir uach der französischen Mode leben
sollen? D. Wenn Ihr es für Euch so zuträglicher findet. I. Also des Mor¬
gens kaun ich meinen Kaffee mit Milch und ein Brot (pagriotta) dazu nehmen?
D. Bewahre! Milchspeisen, sowie Zleisch, sind nnr bei der Hauptmahlzeit erlaubt;
also müßt Ihr deu Kaffee des Morgens ohne Milch trinken. I. Kaffee allein,
das gibt keine Nahrung, es befördert nur die Verdauung. D. Es wird Euch
nicht schaden. I. Und was soll ich machen, wenn mir der Kellner des Morgens
wie gewöhnlich meine" Kaffee mit Milch bringt? D. Habt Ihr denn keinen
Mund, um zu sagen, was Ihr haben wollt? I. Wenn er es mir aber schon
bringt, während ich es sage? D. Gebt es nur zurück, und befehle vou neuem,
und Ihr werdet vortrefflich bedient werden. I. Doch mir fällt ein, daß ich schon
über das Alter hinaus bin, in dem man zur Beobachtung der Vorschriften ver¬
pflichtet ist. D. Wenn das ist, so ist es etwas Anderes. Ihr wißt das gesetz¬
mäßige Alter richt -- I. Von fünfundzwanzig Jahren. -- D. Macht nicht vier
Jahre zuviel. Von einundzwanzig bis sechzig. I. Nun, einige Jahre mehr oder
weniger werden nichts ausmachen. D. Ihr seid also noch nicht sechzig? I. O,
es fehlt wenig, es sind nnr Brüche. D. Aber die Ausnahme ist nnr für solche
Greise gemacht, die sich schwach fühlen. Ihr scheint ganz wohl und kräftig zu
sein. I. Es ist nicht schlimm. D. Wäret Ihr aber krank, so müßtet Ihr eine
Bescheinigung vom Arzt haben, diese müßte dann der Pfarrer unterschreibe", und
dann einer von den Deputirten, die ans dem Edict genannt sind, Ihr wißt doch!
I. Ich lese die Edicte niemals. D. Nun, dazu schlägt mau sie doch an. I. Wie
viel Umstände! Und die Bescheinigung muß man auch wol gar, "och bezahle"?
D. Nein, sie dürfen nichts annehmen. I. Aber wenn man die hat, darf man
dann mich alles essen, Fleisch und Fische zusammen in einer Mahlzeit? D. O
nein! Das Fleisch ist genug, um Euch Nahrung zu geben, und es wird Euch nur
erlaubt, was für Eure Gesundheit erforderlich ist, aber keine Leckereien. I. Was
für ein sonderbares Gesetz. Mau darf also in den Fasten nicht einmal mit der


felligeuügeiide Gründe haben. I. Die hab ich auch. D. Nun welche denn?
I. Ich habe Hunger. (Gelächter). D. Das ist kein Grund. Etwas Anderes
wäre es, wenn Ihr dem Hungertods nahe wäret. I. Aber es ist meiner Natur
zuwider, die Fastenspeisen geben mir nicht genug Nahrung, ich komme dabei von
Kräften. D. Wenn jemand ein Handwerk treibt, das große Kraftanstrengung
erfordert, z. B. Zimmermann, Maurer oder Feldarbeiter ist, dann kann er sich
Abweichungen von den Vorschriften gestatten; sonst aber nicht, I. Aber ich kann
es nicht anshal-ten, mir eine Mahlzeit am Tage zu nehmen. Wie kann man denn
so lange nüchtern bleiben? D. Es wird ja nicht von Euch verlangt, daß Ihr
völlig nüchtern bleibt. Ihr konnt des Morgens, zu der Zeit, wenn Ihr sonst
zu frühstücken pflegt, eine Kleinigkeit zu Euch nehmen. Dann könnt Ihr ja Eure
Abendmahlzeit ans den Mittag verlegen, und die Hauptmahlzeit (pran/v) Abends
halten. I. Also Ihr wollt auch, daß wir uach der französischen Mode leben
sollen? D. Wenn Ihr es für Euch so zuträglicher findet. I. Also des Mor¬
gens kaun ich meinen Kaffee mit Milch und ein Brot (pagriotta) dazu nehmen?
D. Bewahre! Milchspeisen, sowie Zleisch, sind nnr bei der Hauptmahlzeit erlaubt;
also müßt Ihr deu Kaffee des Morgens ohne Milch trinken. I. Kaffee allein,
das gibt keine Nahrung, es befördert nur die Verdauung. D. Es wird Euch
nicht schaden. I. Und was soll ich machen, wenn mir der Kellner des Morgens
wie gewöhnlich meine» Kaffee mit Milch bringt? D. Habt Ihr denn keinen
Mund, um zu sagen, was Ihr haben wollt? I. Wenn er es mir aber schon
bringt, während ich es sage? D. Gebt es nur zurück, und befehle vou neuem,
und Ihr werdet vortrefflich bedient werden. I. Doch mir fällt ein, daß ich schon
über das Alter hinaus bin, in dem man zur Beobachtung der Vorschriften ver¬
pflichtet ist. D. Wenn das ist, so ist es etwas Anderes. Ihr wißt das gesetz¬
mäßige Alter richt — I. Von fünfundzwanzig Jahren. — D. Macht nicht vier
Jahre zuviel. Von einundzwanzig bis sechzig. I. Nun, einige Jahre mehr oder
weniger werden nichts ausmachen. D. Ihr seid also noch nicht sechzig? I. O,
es fehlt wenig, es sind nnr Brüche. D. Aber die Ausnahme ist nnr für solche
Greise gemacht, die sich schwach fühlen. Ihr scheint ganz wohl und kräftig zu
sein. I. Es ist nicht schlimm. D. Wäret Ihr aber krank, so müßtet Ihr eine
Bescheinigung vom Arzt haben, diese müßte dann der Pfarrer unterschreibe», und
dann einer von den Deputirten, die ans dem Edict genannt sind, Ihr wißt doch!
I. Ich lese die Edicte niemals. D. Nun, dazu schlägt mau sie doch an. I. Wie
viel Umstände! Und die Bescheinigung muß man auch wol gar, »och bezahle»?
D. Nein, sie dürfen nichts annehmen. I. Aber wenn man die hat, darf man
dann mich alles essen, Fleisch und Fische zusammen in einer Mahlzeit? D. O
nein! Das Fleisch ist genug, um Euch Nahrung zu geben, und es wird Euch nur
erlaubt, was für Eure Gesundheit erforderlich ist, aber keine Leckereien. I. Was
für ein sonderbares Gesetz. Mau darf also in den Fasten nicht einmal mit der


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97779/92>, abgerufen am 23.07.2024.