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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band.

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Verwicklung und ans bestimmte Eventualitäten abzielender, sondern ein ganz allge¬
mein gehaltener Vertrag, dessen vage Bestimmungen weniger ein Abschluß der
bestehenden Verhandlungen, als eine Provocation zu nennen waren.

Das Motiv dieser Taktik liegt auf der Hand. Für bestimmte, speciell bezeichnete
Fälle konnten sofort bindende Verabredungen von praktischer Erheblichkeit getrbffen
werdeu; denn hier kennt man den Zweck der Operationen, zu deren Unterstützung
man sich verpflichtet, und übersieht den Umfang der auf sie zu verwendenden Mittel.
Aber bei einem allgemeinen Schutz- und Trutzbündniß, von dem man nicht weiß,
wann und wie und gegen wen es zur Ausführung gelangen kann, enthält jede
übernommene Verpflichtung durch die Ungewißheit über ihre Richtung und Trag¬
weite ein unendlich vermehrtes Gewicht, und es wird unvermeidlich, ihr Reserven
und Klauseln anzuhängen, die wiederum in sehr dehnbaren Ausdrücken abgefaßt
sein müssen, weil sie für zahllose Eventualitäten.geeignet sein sollen.

Es war demnach für die Krcuzzcitungspartci so gut wie ein Sieg, daß sich die
Verhandlungen über gemeinsame Operationen der deutschen Großmächte gegen
Rußland dnrch die Anwesenheit des General v. Gerlach in Verhandlungen über
ein allgemeines Schutzbündnis) der beiden Staaten verflüchtigten; daß statt der Er¬
öffnung von Berathungen über einen gemeinsamen Kampf gegen den Feind Euro¬
pas es noch in Frage gestellt werden mußte, ob und inwieweit die gegenseitige
Garantie des Besitzstandes auch ans den Fall eines Angriffskriegs ausgedehnt
werden solle, und daß diese Frage mit ebenso großer Discretion erörtert werden
mußte, als wenn Baron v. Budberg selbst zugegen gewesen wäre. ' Und als man
sich dahin geeinigt hatte, die Garantie nicht ans die Fälle eines Verthcidigungs-
krieges zu beschränken, lag für das zur Zeit weniger gefährdete Preußen die Pflicht
nahe, seine Kraft nicht ohne weiteres sür alle östreichischen Angriffskriege zu Ge¬
bot zu stellen, sondern die letztern von einer vorherigen Verständigung der beiden
contrahirenden Parteien abhängig zu macheu.

So hatten unsere Nusscnfreundc die Verhandlungen zu einem Punkte geführt,
in dem ihre Wünsche mit den Forderungen der preußischen Ehre und Selbststän-
digkeit zusammenfielen. Es mußte vom preußischen Standpunkte aus als ganz un¬
statthaft erscheinen, sich im voraus zur Unterstützung, aller östreichischen Angriffs¬
kriege zu verpflichte"; es mußte als eine billige Bedingung erscheinen, daß die
Pflicht zur Hilfeleistung nnr aus solche Angriffskriege beschränkt würde, über deren
Recht- und Zweckmäßigkeit ein Einverständnis; beider.Mächte erzielt werden konnte.
Und auf der andern Seite: wurde diese Bedingung in den Vertrag aufgenommen,
so behielt es die Kreuzzeitnngspartci noch in ihrer Hand, nicht nur ein Auftreten
Preußens gegen Rußland zu hindern, sondern anch das Vorgehen Oestreichs dnrch
neue Verhandlungen zu verzögern und zu lahmen. Wenn die verhängnißvolle
Clausel geeignet war, von Preußen bei einem ganz allgemein gehaltenen Vertrage
als c'.vmUuo "no tzü" no" betrachtet zu werden, so mußte sie doch auch Oestreich
als völlig unannehmbar betrachten, wenn der Kaiserstaat nicht den verderblichen
Einfluß der Cvterie, welche Preußens Politik in eine unnatürliche Richtung hin¬
treibt, leichtsinnig auch' auf die Politik Oestreichs ausdehnen wollte. Begab sich
Oestreich in diese Schlinge, so war seine Thätigkeit gedul.idem, und die russische
Partei konnte abwarte", ob es sich der Fesseln entledigen würde; wurde die Be-


Verwicklung und ans bestimmte Eventualitäten abzielender, sondern ein ganz allge¬
mein gehaltener Vertrag, dessen vage Bestimmungen weniger ein Abschluß der
bestehenden Verhandlungen, als eine Provocation zu nennen waren.

Das Motiv dieser Taktik liegt auf der Hand. Für bestimmte, speciell bezeichnete
Fälle konnten sofort bindende Verabredungen von praktischer Erheblichkeit getrbffen
werdeu; denn hier kennt man den Zweck der Operationen, zu deren Unterstützung
man sich verpflichtet, und übersieht den Umfang der auf sie zu verwendenden Mittel.
Aber bei einem allgemeinen Schutz- und Trutzbündniß, von dem man nicht weiß,
wann und wie und gegen wen es zur Ausführung gelangen kann, enthält jede
übernommene Verpflichtung durch die Ungewißheit über ihre Richtung und Trag¬
weite ein unendlich vermehrtes Gewicht, und es wird unvermeidlich, ihr Reserven
und Klauseln anzuhängen, die wiederum in sehr dehnbaren Ausdrücken abgefaßt
sein müssen, weil sie für zahllose Eventualitäten.geeignet sein sollen.

Es war demnach für die Krcuzzcitungspartci so gut wie ein Sieg, daß sich die
Verhandlungen über gemeinsame Operationen der deutschen Großmächte gegen
Rußland dnrch die Anwesenheit des General v. Gerlach in Verhandlungen über
ein allgemeines Schutzbündnis) der beiden Staaten verflüchtigten; daß statt der Er¬
öffnung von Berathungen über einen gemeinsamen Kampf gegen den Feind Euro¬
pas es noch in Frage gestellt werden mußte, ob und inwieweit die gegenseitige
Garantie des Besitzstandes auch ans den Fall eines Angriffskriegs ausgedehnt
werden solle, und daß diese Frage mit ebenso großer Discretion erörtert werden
mußte, als wenn Baron v. Budberg selbst zugegen gewesen wäre. ' Und als man
sich dahin geeinigt hatte, die Garantie nicht ans die Fälle eines Verthcidigungs-
krieges zu beschränken, lag für das zur Zeit weniger gefährdete Preußen die Pflicht
nahe, seine Kraft nicht ohne weiteres sür alle östreichischen Angriffskriege zu Ge¬
bot zu stellen, sondern die letztern von einer vorherigen Verständigung der beiden
contrahirenden Parteien abhängig zu macheu.

So hatten unsere Nusscnfreundc die Verhandlungen zu einem Punkte geführt,
in dem ihre Wünsche mit den Forderungen der preußischen Ehre und Selbststän-
digkeit zusammenfielen. Es mußte vom preußischen Standpunkte aus als ganz un¬
statthaft erscheinen, sich im voraus zur Unterstützung, aller östreichischen Angriffs¬
kriege zu verpflichte»; es mußte als eine billige Bedingung erscheinen, daß die
Pflicht zur Hilfeleistung nnr aus solche Angriffskriege beschränkt würde, über deren
Recht- und Zweckmäßigkeit ein Einverständnis; beider.Mächte erzielt werden konnte.
Und auf der andern Seite: wurde diese Bedingung in den Vertrag aufgenommen,
so behielt es die Kreuzzeitnngspartci noch in ihrer Hand, nicht nur ein Auftreten
Preußens gegen Rußland zu hindern, sondern anch das Vorgehen Oestreichs dnrch
neue Verhandlungen zu verzögern und zu lahmen. Wenn die verhängnißvolle
Clausel geeignet war, von Preußen bei einem ganz allgemein gehaltenen Vertrage
als c'.vmUuo «no tzü» no» betrachtet zu werden, so mußte sie doch auch Oestreich
als völlig unannehmbar betrachten, wenn der Kaiserstaat nicht den verderblichen
Einfluß der Cvterie, welche Preußens Politik in eine unnatürliche Richtung hin¬
treibt, leichtsinnig auch' auf die Politik Oestreichs ausdehnen wollte. Begab sich
Oestreich in diese Schlinge, so war seine Thätigkeit gedul.idem, und die russische
Partei konnte abwarte», ob es sich der Fesseln entledigen würde; wurde die Be-


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[0156] Verwicklung und ans bestimmte Eventualitäten abzielender, sondern ein ganz allge¬ mein gehaltener Vertrag, dessen vage Bestimmungen weniger ein Abschluß der bestehenden Verhandlungen, als eine Provocation zu nennen waren. Das Motiv dieser Taktik liegt auf der Hand. Für bestimmte, speciell bezeichnete Fälle konnten sofort bindende Verabredungen von praktischer Erheblichkeit getrbffen werdeu; denn hier kennt man den Zweck der Operationen, zu deren Unterstützung man sich verpflichtet, und übersieht den Umfang der auf sie zu verwendenden Mittel. Aber bei einem allgemeinen Schutz- und Trutzbündniß, von dem man nicht weiß, wann und wie und gegen wen es zur Ausführung gelangen kann, enthält jede übernommene Verpflichtung durch die Ungewißheit über ihre Richtung und Trag¬ weite ein unendlich vermehrtes Gewicht, und es wird unvermeidlich, ihr Reserven und Klauseln anzuhängen, die wiederum in sehr dehnbaren Ausdrücken abgefaßt sein müssen, weil sie für zahllose Eventualitäten.geeignet sein sollen. Es war demnach für die Krcuzzcitungspartci so gut wie ein Sieg, daß sich die Verhandlungen über gemeinsame Operationen der deutschen Großmächte gegen Rußland dnrch die Anwesenheit des General v. Gerlach in Verhandlungen über ein allgemeines Schutzbündnis) der beiden Staaten verflüchtigten; daß statt der Er¬ öffnung von Berathungen über einen gemeinsamen Kampf gegen den Feind Euro¬ pas es noch in Frage gestellt werden mußte, ob und inwieweit die gegenseitige Garantie des Besitzstandes auch ans den Fall eines Angriffskriegs ausgedehnt werden solle, und daß diese Frage mit ebenso großer Discretion erörtert werden mußte, als wenn Baron v. Budberg selbst zugegen gewesen wäre. ' Und als man sich dahin geeinigt hatte, die Garantie nicht ans die Fälle eines Verthcidigungs- krieges zu beschränken, lag für das zur Zeit weniger gefährdete Preußen die Pflicht nahe, seine Kraft nicht ohne weiteres sür alle östreichischen Angriffskriege zu Ge¬ bot zu stellen, sondern die letztern von einer vorherigen Verständigung der beiden contrahirenden Parteien abhängig zu macheu. So hatten unsere Nusscnfreundc die Verhandlungen zu einem Punkte geführt, in dem ihre Wünsche mit den Forderungen der preußischen Ehre und Selbststän- digkeit zusammenfielen. Es mußte vom preußischen Standpunkte aus als ganz un¬ statthaft erscheinen, sich im voraus zur Unterstützung, aller östreichischen Angriffs¬ kriege zu verpflichte»; es mußte als eine billige Bedingung erscheinen, daß die Pflicht zur Hilfeleistung nnr aus solche Angriffskriege beschränkt würde, über deren Recht- und Zweckmäßigkeit ein Einverständnis; beider.Mächte erzielt werden konnte. Und auf der andern Seite: wurde diese Bedingung in den Vertrag aufgenommen, so behielt es die Kreuzzeitnngspartci noch in ihrer Hand, nicht nur ein Auftreten Preußens gegen Rußland zu hindern, sondern anch das Vorgehen Oestreichs dnrch neue Verhandlungen zu verzögern und zu lahmen. Wenn die verhängnißvolle Clausel geeignet war, von Preußen bei einem ganz allgemein gehaltenen Vertrage als c'.vmUuo «no tzü» no» betrachtet zu werden, so mußte sie doch auch Oestreich als völlig unannehmbar betrachten, wenn der Kaiserstaat nicht den verderblichen Einfluß der Cvterie, welche Preußens Politik in eine unnatürliche Richtung hin¬ treibt, leichtsinnig auch' auf die Politik Oestreichs ausdehnen wollte. Begab sich Oestreich in diese Schlinge, so war seine Thätigkeit gedul.idem, und die russische Partei konnte abwarte», ob es sich der Fesseln entledigen würde; wurde die Be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_97779/155>, abgerufen am 23.07.2024.