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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. III. Band.

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den Kammern zur Berathung steht, von neuem die reichsten Blicke in die
lauge verschleierten Tiefe" des Staatshaushalts. Auch dem wcitcrgesteckten
Leserkreise dieser Zeitschrift wird eine kurze Musterung der allgemeinsten Er¬
gebnisse, welche der nun vorliegende Band enthält, nicht ohne Interesse
erscheinen.

Lehzen vertheilt seinen Stoff der leichteren Uebersicht wegen nach denselben
Abschnitten, welche die Rechnung der Gencralkassc enthält. Abgesehen von
der Nathsamkeit, bei einer ersten Darstellung so verwickelter Verhältnisse sich
formell an das Bestehende anzuschließen, nöthigt ihn dazu der praktische und
nur zu wohlbegründete Zweck seines Werks, der darin besteht, zunächst den
Mitgliedern der hannoverschen Kammern einen Leitfaden an die Hand zu geben.
Diese Herren pflegten sich bisher ni einer so kläglichen und vollständigen Ab¬
hängigkeit von ihrem Finanzausschuß, d. h. von den sechs oder sieben finanz¬
kundigen Kollegen zu befinden, daß diese selbst endlich des Spiels überdrüssig
werden mußten. Stüve, den andere Dinge und Berufsgeschäfte abzogen, be¬
tonte bei jeder passenden Gelegenheit, die Finanzen seien der Nerv des han¬
noverschen Staatskörpers; man ließ ihn reden und sagte Ja. Lehzen hat das bes¬
sere Theil erwählt, anstatt die Nothwendigkeit hervorzuheben, lieber gleich die
Möglichkeit an die Hand zu geben. Seit diese unvergleichliche Feder in Be¬
wegung ist, gibt es keine Entschuldigung für denjenigen mehr, der in der Politik
dieses kleinen und glücklich fortschreitenden Staats mitsprechen will, ohne die
innere Oekonomie desselben gründlich zu kennen.

Eine Gesamtübersicht der Ausgaben, welche das hannoversche Budget
aufstellt, müssen wir bis auf das Erscheinen der zweiten Hälfte dieses Theiles
versparen. Hier ist nur historisch zu erwähnen, daß die Trennung der könig¬
lichen Generalkasse und der Generalsteuerkasse, die von 183L und dann wieder
von 1841 bis 1849 herrschte, die Kenntniß des gegenseitigen Verhältnisses der
Ausgaben während jener beiden Epochen sehr erschwert. Denn da bei den
meisten Gegenständen beide getrennte Kassen Zahlung leisteten, so übersieht man
fast keinen einzelnen Hauptposten ganz. Diese Unbestimmtheit wird durch das
Dunkel vermehrt, welches während der Kassentrennung über dem Haushalt der
königlichen Generalkaffe schwebte, und das die spätere definitive Wiedervereinigung
nur unvollkommen gelüstet hat. Aber mit dieser mehr geschichtlichen Unter¬
suchung haben wir es hier nicht zu thun. Uns genügt es, festzuhalten, daß
nach einem Beschluß der ersten allgemeinen Ständeversammlung vom 27. Ja¬
nuar 18in alle Schulden und Lasten der Provinzen in eine einzige, dem Kö¬
nigreich zufallende Masse vereinigt, daß also damals erst und nicht früher die
finanzwirthschastliche Einheit des Landes hergestellt wurde. Auf dieser recht¬
lichen Grundlage erhob sich der neue Staatshaushalt. Allein die rechtliche
Basis zeigte bald ihre Unzulänglichkeit; die Finanzen kamen aus Verwirrung


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den Kammern zur Berathung steht, von neuem die reichsten Blicke in die
lauge verschleierten Tiefe« des Staatshaushalts. Auch dem wcitcrgesteckten
Leserkreise dieser Zeitschrift wird eine kurze Musterung der allgemeinsten Er¬
gebnisse, welche der nun vorliegende Band enthält, nicht ohne Interesse
erscheinen.

Lehzen vertheilt seinen Stoff der leichteren Uebersicht wegen nach denselben
Abschnitten, welche die Rechnung der Gencralkassc enthält. Abgesehen von
der Nathsamkeit, bei einer ersten Darstellung so verwickelter Verhältnisse sich
formell an das Bestehende anzuschließen, nöthigt ihn dazu der praktische und
nur zu wohlbegründete Zweck seines Werks, der darin besteht, zunächst den
Mitgliedern der hannoverschen Kammern einen Leitfaden an die Hand zu geben.
Diese Herren pflegten sich bisher ni einer so kläglichen und vollständigen Ab¬
hängigkeit von ihrem Finanzausschuß, d. h. von den sechs oder sieben finanz¬
kundigen Kollegen zu befinden, daß diese selbst endlich des Spiels überdrüssig
werden mußten. Stüve, den andere Dinge und Berufsgeschäfte abzogen, be¬
tonte bei jeder passenden Gelegenheit, die Finanzen seien der Nerv des han¬
noverschen Staatskörpers; man ließ ihn reden und sagte Ja. Lehzen hat das bes¬
sere Theil erwählt, anstatt die Nothwendigkeit hervorzuheben, lieber gleich die
Möglichkeit an die Hand zu geben. Seit diese unvergleichliche Feder in Be¬
wegung ist, gibt es keine Entschuldigung für denjenigen mehr, der in der Politik
dieses kleinen und glücklich fortschreitenden Staats mitsprechen will, ohne die
innere Oekonomie desselben gründlich zu kennen.

Eine Gesamtübersicht der Ausgaben, welche das hannoversche Budget
aufstellt, müssen wir bis auf das Erscheinen der zweiten Hälfte dieses Theiles
versparen. Hier ist nur historisch zu erwähnen, daß die Trennung der könig¬
lichen Generalkasse und der Generalsteuerkasse, die von 183L und dann wieder
von 1841 bis 1849 herrschte, die Kenntniß des gegenseitigen Verhältnisses der
Ausgaben während jener beiden Epochen sehr erschwert. Denn da bei den
meisten Gegenständen beide getrennte Kassen Zahlung leisteten, so übersieht man
fast keinen einzelnen Hauptposten ganz. Diese Unbestimmtheit wird durch das
Dunkel vermehrt, welches während der Kassentrennung über dem Haushalt der
königlichen Generalkaffe schwebte, und das die spätere definitive Wiedervereinigung
nur unvollkommen gelüstet hat. Aber mit dieser mehr geschichtlichen Unter¬
suchung haben wir es hier nicht zu thun. Uns genügt es, festzuhalten, daß
nach einem Beschluß der ersten allgemeinen Ständeversammlung vom 27. Ja¬
nuar 18in alle Schulden und Lasten der Provinzen in eine einzige, dem Kö¬
nigreich zufallende Masse vereinigt, daß also damals erst und nicht früher die
finanzwirthschastliche Einheit des Landes hergestellt wurde. Auf dieser recht¬
lichen Grundlage erhob sich der neue Staatshaushalt. Allein die rechtliche
Basis zeigte bald ihre Unzulänglichkeit; die Finanzen kamen aus Verwirrung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_281149/57>, abgerufen am 09.11.2024.