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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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dem VollzichungöauSschussc keinerlei Kraft verleiht. Diese Sitzung ist von be¬
dauerlicher Wirkung für die Commission, sie versetzt dieselbe in einen Zustand
gänzlicher Verlassenheit zwischen der Nationalversammlung, wo sie sich im
Name" Louis Bonaparte's und Cavaignac's verstoßen sieht, und zwischen dem
Volke, das aufgebracht ist über ihren Eigensinn, einen dreimal gewählten Candi-
daten zurückzuweisen, indem es einen Angriff auf seine eigene Souverainetät
darin sieht.

Die Sitzung vom 13. sollte noch ärger werden. Die Berichterstattungen
der Bureaux über die Gültigkeit von Louis Bonaparte's Wahl waren an der
Tagesordnung. Die Gültigkeit aussprechen oder läugnen hieß in diesem Augen-
blicke die Vollziehnngscommission stürzen oder aufrechterhalten.

Herr Jules Favre, Berichterstatter des siebenten Bureau, hat das Wort.
Seit dem Processe von 18i0, in welchem Jules Favre den Lieutenant Alldenize
vertheidigte, war er stets in Verbindung mit den Bonapartisten geblieben, seine
neuerlichen Mißverständnisse mit Ledru Nollin tragen noch mehr dazu bei, ihn dem
Prinzen Louis Bonaparte gewogen zu machen, und sein Bericht wird eine Ver¬
teidigungsrede: "der neuerwählte," sagt er, "hat hier bisher weder sein Alter
noch seine Nationalität gerechtfertigt, dies ist wahr; allein sich über solche Kleinig¬
keiten aufzuhalten, wäre einer großen Versammlung unwürdig. Die Regierung
war übrigens nicht der Meinung, daß Louis Bonaparte nicht wählbar sei, weil
sie vor der Wahl weder die Wähler noch den Bürger Bonaparte in Kenntniß
gesetzt hat. Sie hat im Gegentheile durch das Organ ihres Ministers der Justiz
erklärt, daß das Gesetz vom Jahre 1832 dnrch die Februarrevolntion rechts¬
kräftig außer Wirksamkeit gesetzt worden."

Gegenüber der öffentlichen Aengstlichkeit, fügt Jules Favre hinzu, darf mau
keinen Aufschub wagen. Es ist zweckmäßig, bei den Fragen, welche die Wahl
anregt, die gesetzliche und politische Freimüthigkeit in Angriff zu nehmen. Die
gesetzliche Frage wäre nach ihm schon dnrch die Zulassung dreier Mitglieder der
Familie Bonaparte gelöst worden. Was die politische betrifft, wäre es gegen die
Staatsräson, den Bürger Bonaparte zu vergrößern, und dies geschähe dnrch eine
furchtsame Ausschließung des VollziehuugSausschnsses. Indem er die Expeditionen
von Boulogne und Straßbmg als thöricht und verbrecherisch bezeichnet,
behauptet Herr Jules Favre, daß nichts Aehnliches sich wiederholen könne.
"Versuchte der Bürger Napoleon eine miserable Parodie des kaiser¬
lichen Mantels, der nicht mehr seiner Taille angepaßt ist, wurde
er augenblicklich außerhalb des Gesetzes erklärt und auf den Pranger
gestellt werde"."

Herr Buchez, Berichterstatter deö zehnten Bureau, bekämpft Herrn Jules
Favre. Dieses Bureau hat sich einstimmig gegen die Zulassung erklärt. Es
handelt sich nicht um den Bürger Bonaparte, sagt der Berichterstatter; es ist der


dem VollzichungöauSschussc keinerlei Kraft verleiht. Diese Sitzung ist von be¬
dauerlicher Wirkung für die Commission, sie versetzt dieselbe in einen Zustand
gänzlicher Verlassenheit zwischen der Nationalversammlung, wo sie sich im
Name» Louis Bonaparte's und Cavaignac's verstoßen sieht, und zwischen dem
Volke, das aufgebracht ist über ihren Eigensinn, einen dreimal gewählten Candi-
daten zurückzuweisen, indem es einen Angriff auf seine eigene Souverainetät
darin sieht.

Die Sitzung vom 13. sollte noch ärger werden. Die Berichterstattungen
der Bureaux über die Gültigkeit von Louis Bonaparte's Wahl waren an der
Tagesordnung. Die Gültigkeit aussprechen oder läugnen hieß in diesem Augen-
blicke die Vollziehnngscommission stürzen oder aufrechterhalten.

Herr Jules Favre, Berichterstatter des siebenten Bureau, hat das Wort.
Seit dem Processe von 18i0, in welchem Jules Favre den Lieutenant Alldenize
vertheidigte, war er stets in Verbindung mit den Bonapartisten geblieben, seine
neuerlichen Mißverständnisse mit Ledru Nollin tragen noch mehr dazu bei, ihn dem
Prinzen Louis Bonaparte gewogen zu machen, und sein Bericht wird eine Ver¬
teidigungsrede: „der neuerwählte," sagt er, „hat hier bisher weder sein Alter
noch seine Nationalität gerechtfertigt, dies ist wahr; allein sich über solche Kleinig¬
keiten aufzuhalten, wäre einer großen Versammlung unwürdig. Die Regierung
war übrigens nicht der Meinung, daß Louis Bonaparte nicht wählbar sei, weil
sie vor der Wahl weder die Wähler noch den Bürger Bonaparte in Kenntniß
gesetzt hat. Sie hat im Gegentheile durch das Organ ihres Ministers der Justiz
erklärt, daß das Gesetz vom Jahre 1832 dnrch die Februarrevolntion rechts¬
kräftig außer Wirksamkeit gesetzt worden."

Gegenüber der öffentlichen Aengstlichkeit, fügt Jules Favre hinzu, darf mau
keinen Aufschub wagen. Es ist zweckmäßig, bei den Fragen, welche die Wahl
anregt, die gesetzliche und politische Freimüthigkeit in Angriff zu nehmen. Die
gesetzliche Frage wäre nach ihm schon dnrch die Zulassung dreier Mitglieder der
Familie Bonaparte gelöst worden. Was die politische betrifft, wäre es gegen die
Staatsräson, den Bürger Bonaparte zu vergrößern, und dies geschähe dnrch eine
furchtsame Ausschließung des VollziehuugSausschnsses. Indem er die Expeditionen
von Boulogne und Straßbmg als thöricht und verbrecherisch bezeichnet,
behauptet Herr Jules Favre, daß nichts Aehnliches sich wiederholen könne.
„Versuchte der Bürger Napoleon eine miserable Parodie des kaiser¬
lichen Mantels, der nicht mehr seiner Taille angepaßt ist, wurde
er augenblicklich außerhalb des Gesetzes erklärt und auf den Pranger
gestellt werde»."

Herr Buchez, Berichterstatter deö zehnten Bureau, bekämpft Herrn Jules
Favre. Dieses Bureau hat sich einstimmig gegen die Zulassung erklärt. Es
handelt sich nicht um den Bürger Bonaparte, sagt der Berichterstatter; es ist der


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[0423] dem VollzichungöauSschussc keinerlei Kraft verleiht. Diese Sitzung ist von be¬ dauerlicher Wirkung für die Commission, sie versetzt dieselbe in einen Zustand gänzlicher Verlassenheit zwischen der Nationalversammlung, wo sie sich im Name» Louis Bonaparte's und Cavaignac's verstoßen sieht, und zwischen dem Volke, das aufgebracht ist über ihren Eigensinn, einen dreimal gewählten Candi- daten zurückzuweisen, indem es einen Angriff auf seine eigene Souverainetät darin sieht. Die Sitzung vom 13. sollte noch ärger werden. Die Berichterstattungen der Bureaux über die Gültigkeit von Louis Bonaparte's Wahl waren an der Tagesordnung. Die Gültigkeit aussprechen oder läugnen hieß in diesem Augen- blicke die Vollziehnngscommission stürzen oder aufrechterhalten. Herr Jules Favre, Berichterstatter des siebenten Bureau, hat das Wort. Seit dem Processe von 18i0, in welchem Jules Favre den Lieutenant Alldenize vertheidigte, war er stets in Verbindung mit den Bonapartisten geblieben, seine neuerlichen Mißverständnisse mit Ledru Nollin tragen noch mehr dazu bei, ihn dem Prinzen Louis Bonaparte gewogen zu machen, und sein Bericht wird eine Ver¬ teidigungsrede: „der neuerwählte," sagt er, „hat hier bisher weder sein Alter noch seine Nationalität gerechtfertigt, dies ist wahr; allein sich über solche Kleinig¬ keiten aufzuhalten, wäre einer großen Versammlung unwürdig. Die Regierung war übrigens nicht der Meinung, daß Louis Bonaparte nicht wählbar sei, weil sie vor der Wahl weder die Wähler noch den Bürger Bonaparte in Kenntniß gesetzt hat. Sie hat im Gegentheile durch das Organ ihres Ministers der Justiz erklärt, daß das Gesetz vom Jahre 1832 dnrch die Februarrevolntion rechts¬ kräftig außer Wirksamkeit gesetzt worden." Gegenüber der öffentlichen Aengstlichkeit, fügt Jules Favre hinzu, darf mau keinen Aufschub wagen. Es ist zweckmäßig, bei den Fragen, welche die Wahl anregt, die gesetzliche und politische Freimüthigkeit in Angriff zu nehmen. Die gesetzliche Frage wäre nach ihm schon dnrch die Zulassung dreier Mitglieder der Familie Bonaparte gelöst worden. Was die politische betrifft, wäre es gegen die Staatsräson, den Bürger Bonaparte zu vergrößern, und dies geschähe dnrch eine furchtsame Ausschließung des VollziehuugSausschnsses. Indem er die Expeditionen von Boulogne und Straßbmg als thöricht und verbrecherisch bezeichnet, behauptet Herr Jules Favre, daß nichts Aehnliches sich wiederholen könne. „Versuchte der Bürger Napoleon eine miserable Parodie des kaiser¬ lichen Mantels, der nicht mehr seiner Taille angepaßt ist, wurde er augenblicklich außerhalb des Gesetzes erklärt und auf den Pranger gestellt werde»." Herr Buchez, Berichterstatter deö zehnten Bureau, bekämpft Herrn Jules Favre. Dieses Bureau hat sich einstimmig gegen die Zulassung erklärt. Es handelt sich nicht um den Bürger Bonaparte, sagt der Berichterstatter; es ist der

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/423>, abgerufen am 28.12.2024.