Die Grenzboten. Jg. 11, 1852, I. Semester. II. Band.von Acten; indem Sie aber dieses Wort als den Ausdruck einer Gesinnung, Dieselbe Vermischung von Vorstellungen, die nicht zusammengehören, findet Erstens. Die Theorie der "VolkSsonveraiuetät" gehört nicht oder nicht mehr Die Idee der Volkssouverainetät sündigt auf eine doppelte Weise, einmal Wir wissen wohl, daß eine Autorität, über die man nicht reflectirt, sondern '" U, a. Schreiber dieses in den Grzb. -I8i8, Hast 33.
von Acten; indem Sie aber dieses Wort als den Ausdruck einer Gesinnung, Dieselbe Vermischung von Vorstellungen, die nicht zusammengehören, findet Erstens. Die Theorie der „VolkSsonveraiuetät" gehört nicht oder nicht mehr Die Idee der Volkssouverainetät sündigt auf eine doppelte Weise, einmal Wir wissen wohl, daß eine Autorität, über die man nicht reflectirt, sondern '» U, a. Schreiber dieses in den Grzb. -I8i8, Hast 33.
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von Acten; indem Sie aber dieses Wort als den Ausdruck einer Gesinnung,
einer Ansicht gebrauchen, schieben Sie wenigstens dem größer» Publicum die
Vorstellung unter, die Sie doch selber nicht theilen, daß der Act der Revolution
mit der Gesinnung des Liberalismus unzertrennlich verbunden sei. Wenn Sie
diese Mischung verschiedenartiger Vorstellungen, so wie einzelne rhetorische Wen¬
dungen, die zu der eigentlichen Deduction Nichts beitragen, z. B. die Prophe¬
zeiungen von der apokalyptischen Zeit, auf das bestimmte Publicum berechnet
haben, vor dem Sie sprachen, welches nicht belehrt, sondern nur in seinem Pathos
bestärkt werden will, so muß diese Rücksicht wegfallen, sobald Sie sich als Schrift¬
steller dem Volke zuwenden.
Dieselbe Vermischung von Vorstellungen, die nicht zusammengehören, findet
sich in den sieben Cardinalpnnkten wieder, welche Sie als Glaubenssätze des
Liberalismus'zusammenstellen. Ich will versuchen, Ihnen das bei jedem dieser
Punkte nachzuweisen.
Erstens. Die Theorie der „VolkSsonveraiuetät" gehört nicht oder nicht mehr
dem gesammten Liberalismus an, sondern nur der Demokratie. Wir haben in
der Zeit, wo es nöthig war,") diesen absurden Begriff eben so entschieden be¬
kämpft, als die Schriftsteller Ihrer Partei. Er ist absurd, weil er in seiner Art
eben so supranaturalistisch ist, wie die Herleitung der Staatsgewalt ans überirdischen
Motiven. Die Individualisirung eines Collcctivbegrisss und die Verherrlichung
desselben durch Attribute, die uur einer wirklichen Individualität zukommen, führt
in der Theorie, weil sie kein reales Verhältniß ausdrückt, zu schwärmerischer
Unklarheit, in der Praxis zu schädlichen Versuchen, z. B. Fragen, die über das
Verständniß der Mehrzahl hinausgehn, durch eine Zahlung der verschiedenen im
Staate vorhandenen Individuen entscheiden zu lassen.
Die Idee der Volkssouverainetät sündigt auf eine doppelte Weise, einmal
indem sie einer fingirten Einheit Willen, Verstand und Macht beilegt, sodann in¬
dem sie zur Herstellung dieser Einheit, der Einheit des Volks, diejenigen Kräfte,
die charakteristisch für das Volk sind, entweder geradezu ausschließt, oder sie
wenigstens in der Masse erdrückt. Ob in diesem Sinn die Demokratie noch
an dem Begriff der Volkssouverainetät festhält, ist uns nicht bekannt. Der Libe¬
ralismus hat mit solchen Abstractionen Nichts mehr zu' thun.
Wir wissen wohl, daß eine Autorität, über die man nicht reflectirt, sondern
der man ohne weiteres gehorcht, ein sehr nützliches und bis zu einem gewissen
Grad unentbehrliches Mittel für das Gedeihen des Staates ist. — Das Volk
thut viel lieber, was es muß, als was es will, und es fügt sich viel lieber einer
Autorität, die ihm äußerlich gegeben ist, als einer, die es sich selbst gesetzt hat.
Ein königlicher Amtmann wird mit den Bauern stets besser fertig, als ein selbst-
'» U, a. Schreiber dieses in den Grzb. -I8i8, Hast 33.
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