Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. IV. Band.fast instinctartige Selbstbestimmung und Selbstbeschränkung der Individuen!" Der Doch zur Sache. Das sächsische Ministerium wäre nach Ihrer Erklärung ans Ein deutscher Reichstag ohne eine ihm gegenüberstehende ein¬ Ferner. Die einheitliche Regierung läßt sich nnr in drei Formen denken. fast instinctartige Selbstbestimmung und Selbstbeschränkung der Individuen!" Der Doch zur Sache. Das sächsische Ministerium wäre nach Ihrer Erklärung ans Ein deutscher Reichstag ohne eine ihm gegenüberstehende ein¬ Ferner. Die einheitliche Regierung läßt sich nnr in drei Formen denken. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0088" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/279636"/> <p xml:id="ID_276" prev="#ID_275"> fast instinctartige Selbstbestimmung und Selbstbeschränkung der Individuen!" Der<lb/> großdentsche Diplomat sollte sich mit dem kosmopolitischen Republikaner Herrn<lb/> Arnold Ruge in Rapport setzen, der ebenfalls die brutale Romantik der Kanonen¬<lb/> kugeln abschaffen und sie dadurch ersetzen will, daß er die Kanonen mit Ideen<lb/> lade-. Arm in Arm, dürfen diese beiden Philosophen das Jahrhundert in die<lb/> schlanken fordern.</p><lb/> <p xml:id="ID_277"> Doch zur Sache. Das sächsische Ministerium wäre nach Ihrer Erklärung ans<lb/> die Verfassung vom 26. Mai eingegangen, wenn Baiern und Würtemberg beige-<lb/> treten wären; den Ausschluß Oestreichs hätte es sich gefallen lassen. Unter den<lb/> gegenwärtigen Umständen aber will es nicht darauf eingehn. Inwiefern der Nicht-<lb/> beitritt jener beiden Staaten die Sachlage ändert, darüber geben Sie keine Aus¬<lb/> kunft, ebensowenig, welchen Weg Sie zur Regulirung der deutschen Verhältnisse<lb/> in diesem Augenblick einzuschlagen gedenken. Sind Sie blos gegen den Neichsvor-<lb/> stand oder auch gegen den Reichstag? Uno wenn Sie den letzteren wollen, soll<lb/> ihn Oestreich beschicken oder nicht? — Sie sprechen sich darüber nicht aus. Erlauben<lb/> Sie, daß ich Ihnen zu Hilfe komme.</p><lb/> <p xml:id="ID_278"> Ein deutscher Reichstag ohne eine ihm gegenüberstehende ein¬<lb/> heitliche Regierung ist ein Unding. Soll er selber in Form eines Na¬<lb/> tionalkonvents die Regierung führen, so wird sein nächster Schritt der sein müssen,<lb/> die deutschen Staaten und namentlich die Fürsten abzuschaffen, die seine Souve¬<lb/> ränität in jedem Augenblick verkümmern. Darauf werden Sie Sich so wenig ein¬<lb/> lassen wollen, als unsere Partei. Soll eine gesetzgebende Versammlung einen Sinn<lb/> haben, so muß eine Executive neben ihr stehen, die, natürlich mit den im Gesetz<lb/> vorgesehenen Einschränkungen (Veto u. s. w.), ihre Beschlüsse in Ausführung bringt.<lb/> Darum hatte ein Parlament dem Bundestag gegenüber keinen Sinn, weil der<lb/> Bundestag keine ausübende, sondern nur eine controllirende Gewalt besaß. Darum<lb/> klammerte sich das revolutionäre Vorparlament an die „Leiche" des Bundestags<lb/> an, welche ohnmächtig gegen den Willen der Volksvertreter, allmächtig gegen die<lb/> durch die Revolution erschütterten Einzelregierungen sein sollte. Darum eilte die<lb/> Nationalversammlung, sich in der provisorischen Centralgewalt eine entsprechende<lb/> Executive zu schaffen. Eine Wiederkehr zu der Form des alten Staa¬<lb/> tenbundes, der die eigentliche Regierung den einzelnen Staaten überläßt,<lb/> schließt also den Gedanken einer Volksrepräsentation aus, weil<lb/> kein Ehrenmann sich zu Berathungen hergeben wird, die zu keinem Resultat führen.</p><lb/> <p xml:id="ID_279"> Ferner. Die einheitliche Regierung läßt sich nnr in drei Formen denken.<lb/> Entweder eine neue Centralgewalt außerhalb der Reihe der regierenden Fürsten,<lb/> oder ein Directorium der Fürsten, das nach einfacher Majorität beschließt, oder<lb/> die Uebertragung der Hegemonie an den mächtigsten der regierenden Fürsten.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0088]
fast instinctartige Selbstbestimmung und Selbstbeschränkung der Individuen!" Der
großdentsche Diplomat sollte sich mit dem kosmopolitischen Republikaner Herrn
Arnold Ruge in Rapport setzen, der ebenfalls die brutale Romantik der Kanonen¬
kugeln abschaffen und sie dadurch ersetzen will, daß er die Kanonen mit Ideen
lade-. Arm in Arm, dürfen diese beiden Philosophen das Jahrhundert in die
schlanken fordern.
Doch zur Sache. Das sächsische Ministerium wäre nach Ihrer Erklärung ans
die Verfassung vom 26. Mai eingegangen, wenn Baiern und Würtemberg beige-
treten wären; den Ausschluß Oestreichs hätte es sich gefallen lassen. Unter den
gegenwärtigen Umständen aber will es nicht darauf eingehn. Inwiefern der Nicht-
beitritt jener beiden Staaten die Sachlage ändert, darüber geben Sie keine Aus¬
kunft, ebensowenig, welchen Weg Sie zur Regulirung der deutschen Verhältnisse
in diesem Augenblick einzuschlagen gedenken. Sind Sie blos gegen den Neichsvor-
stand oder auch gegen den Reichstag? Uno wenn Sie den letzteren wollen, soll
ihn Oestreich beschicken oder nicht? — Sie sprechen sich darüber nicht aus. Erlauben
Sie, daß ich Ihnen zu Hilfe komme.
Ein deutscher Reichstag ohne eine ihm gegenüberstehende ein¬
heitliche Regierung ist ein Unding. Soll er selber in Form eines Na¬
tionalkonvents die Regierung führen, so wird sein nächster Schritt der sein müssen,
die deutschen Staaten und namentlich die Fürsten abzuschaffen, die seine Souve¬
ränität in jedem Augenblick verkümmern. Darauf werden Sie Sich so wenig ein¬
lassen wollen, als unsere Partei. Soll eine gesetzgebende Versammlung einen Sinn
haben, so muß eine Executive neben ihr stehen, die, natürlich mit den im Gesetz
vorgesehenen Einschränkungen (Veto u. s. w.), ihre Beschlüsse in Ausführung bringt.
Darum hatte ein Parlament dem Bundestag gegenüber keinen Sinn, weil der
Bundestag keine ausübende, sondern nur eine controllirende Gewalt besaß. Darum
klammerte sich das revolutionäre Vorparlament an die „Leiche" des Bundestags
an, welche ohnmächtig gegen den Willen der Volksvertreter, allmächtig gegen die
durch die Revolution erschütterten Einzelregierungen sein sollte. Darum eilte die
Nationalversammlung, sich in der provisorischen Centralgewalt eine entsprechende
Executive zu schaffen. Eine Wiederkehr zu der Form des alten Staa¬
tenbundes, der die eigentliche Regierung den einzelnen Staaten überläßt,
schließt also den Gedanken einer Volksrepräsentation aus, weil
kein Ehrenmann sich zu Berathungen hergeben wird, die zu keinem Resultat führen.
Ferner. Die einheitliche Regierung läßt sich nnr in drei Formen denken.
Entweder eine neue Centralgewalt außerhalb der Reihe der regierenden Fürsten,
oder ein Directorium der Fürsten, das nach einfacher Majorität beschließt, oder
die Uebertragung der Hegemonie an den mächtigsten der regierenden Fürsten.
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |