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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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verantwortlich; sie werden an diesem Platze nie einen Widerruf des mit Bedacht
von mir Geäußerten hören. Es war in Berlin die Frage aufgetaucht, warum der
Minister des Auswärtigen den Antrag auf Verantwortlichkeit nicht auch unterzeichnet
habe. Die Erklärung des Ministers bezieht sich dem Wortlaute nach zwar bloß ans
seine Worte, doch ist über die Absicht wohl kein Zweifel.

Der Landtag ging hierauf zu der königlichen Proposition einiger Grundlagen der
künftigen preußischen Verfassung über. Die Vorlage war in dieser Form verkehrt.
Grundlagen der neuen Verfassung konnte eine provisorische Versammlung nicht berathen,
sondern nur provisorisch diejenigen Gesetze geben, deren augenblickliches in Kraft treten
die Umstände geboten. Dieser formelle Fehler wurde bemerkt, aber auf seiner Abstel¬
lung nicht bestanden. Faktisch entsteht ein Nachtheil, weil die eonstitnirendc Versamm¬
lung diese Grundlagen jedenfalls wieder berathen, d. h. sie als provisorische Gesetze
behandeln wird. Aber der Klarheit der Minister über die Sachlage macht der Titel
dieser Proposition keine Ehre. Insofern dadurch das Land über die Absichten der Re¬
gierung beruhigt werden sollte, war es zweckmäßiger, ein Programm zu erlassen oder
den der constitmrenden Versammlung vorzulegenden Verfassungsentwurf möglichst bald
zu veröffentlichen.

Nachdem der Referent den ersten Paragraphen des Gutachtens der Abtheilung ver¬
lesen, stellte der Abgeordnete v. Bardeleben die von den Radikalen außerhalb des Land¬
tags "erfochtene Ansicht ans: Die Minister sollten als provisorische Dictatoren ohne
Vermittelung des Landtags alle augenblicklich nöthigen Gesetze auf ihre Verantwortung
erlassen. Mehrere Abgeordnete und der Minister des Cultus sprachen dagegen, nament¬
lich gegen die Voraussetzung, daß der Landtag das Vertrauen des Volkes nicht mehr
besitze. Den entscheidenden Grund deutete der Landtagscommissär Camphausen an:
Daß eine Dictatur unmögliche Forderungen anrege, die wahrscheinlich nicht gestellt wer¬
den, wenn Jedermann weiß, die Minister stehen aus einem festen gesetzlichen Boden, sie
könne" bis dahin, weiter nicht. Die Dictatur bringt außerdem die Dictatoren in die
Lage, entweder von täglich erscheinenden Deputationen sich regieren zu lassen, oder das
persönliche Vertrauen, aus welchem die Dictatur beruht, sofort zu verlieren. Der
Bardeleben'sche Antrag fand nicht einmal die nöthige Unterstützung, um zur Abstimmung
zu kommen.

Der erste Paragraph der Proposition wurde hierauf ohne Discussion angenommen.
Er betrifft die Aufhebung der Kaution für neue Zeitschriften. Dies ist die einzige
Erleichterung, welche die Minister der Presse sofort gewähren wollen. Nicht einmal
die Concession ist aufgehoben!

§. 2 der Proposttivn hebt den durch Ausnahmegesetze für einzelne Kategorien
von Verbrechen und Vergehen eingeführten besonderen Gerichtsstand ans, H. 3 die die
Unabhängigkeit der Richter gefährdende Verordnung vom 29. März 1844. Beide tztz.
werden mit unbedeutender Formverbesserung angenommen.

Eine längere Discussion entspann sich über ez. 4. Der erste Theil des K. betrifft
das Versammlnngsrecht und gestattet, in geschlossenen Räumen ohne Anfrage bei der
Polizei sich zu versammeln. Vermöge der schlechten Redaction des Gesetzes fehlte eine
Bestimmung über Versammlungen im Freien gänzlich. Man hatte über diesen Punkt
der Phantasie freien Spielraum zu lassen beliebt. Es hätte gleich hinzugefügt sein
müssen, daß Versammlungen im Freien ebenfalls erlaubt seien, jedoch der Polizei ange¬
zeigt werden müssen, welche in gewissen Fällen das Recht hat, die Abhaltung auf be-


verantwortlich; sie werden an diesem Platze nie einen Widerruf des mit Bedacht
von mir Geäußerten hören. Es war in Berlin die Frage aufgetaucht, warum der
Minister des Auswärtigen den Antrag auf Verantwortlichkeit nicht auch unterzeichnet
habe. Die Erklärung des Ministers bezieht sich dem Wortlaute nach zwar bloß ans
seine Worte, doch ist über die Absicht wohl kein Zweifel.

Der Landtag ging hierauf zu der königlichen Proposition einiger Grundlagen der
künftigen preußischen Verfassung über. Die Vorlage war in dieser Form verkehrt.
Grundlagen der neuen Verfassung konnte eine provisorische Versammlung nicht berathen,
sondern nur provisorisch diejenigen Gesetze geben, deren augenblickliches in Kraft treten
die Umstände geboten. Dieser formelle Fehler wurde bemerkt, aber auf seiner Abstel¬
lung nicht bestanden. Faktisch entsteht ein Nachtheil, weil die eonstitnirendc Versamm¬
lung diese Grundlagen jedenfalls wieder berathen, d. h. sie als provisorische Gesetze
behandeln wird. Aber der Klarheit der Minister über die Sachlage macht der Titel
dieser Proposition keine Ehre. Insofern dadurch das Land über die Absichten der Re¬
gierung beruhigt werden sollte, war es zweckmäßiger, ein Programm zu erlassen oder
den der constitmrenden Versammlung vorzulegenden Verfassungsentwurf möglichst bald
zu veröffentlichen.

Nachdem der Referent den ersten Paragraphen des Gutachtens der Abtheilung ver¬
lesen, stellte der Abgeordnete v. Bardeleben die von den Radikalen außerhalb des Land¬
tags »erfochtene Ansicht ans: Die Minister sollten als provisorische Dictatoren ohne
Vermittelung des Landtags alle augenblicklich nöthigen Gesetze auf ihre Verantwortung
erlassen. Mehrere Abgeordnete und der Minister des Cultus sprachen dagegen, nament¬
lich gegen die Voraussetzung, daß der Landtag das Vertrauen des Volkes nicht mehr
besitze. Den entscheidenden Grund deutete der Landtagscommissär Camphausen an:
Daß eine Dictatur unmögliche Forderungen anrege, die wahrscheinlich nicht gestellt wer¬
den, wenn Jedermann weiß, die Minister stehen aus einem festen gesetzlichen Boden, sie
könne» bis dahin, weiter nicht. Die Dictatur bringt außerdem die Dictatoren in die
Lage, entweder von täglich erscheinenden Deputationen sich regieren zu lassen, oder das
persönliche Vertrauen, aus welchem die Dictatur beruht, sofort zu verlieren. Der
Bardeleben'sche Antrag fand nicht einmal die nöthige Unterstützung, um zur Abstimmung
zu kommen.

Der erste Paragraph der Proposition wurde hierauf ohne Discussion angenommen.
Er betrifft die Aufhebung der Kaution für neue Zeitschriften. Dies ist die einzige
Erleichterung, welche die Minister der Presse sofort gewähren wollen. Nicht einmal
die Concession ist aufgehoben!

§. 2 der Proposttivn hebt den durch Ausnahmegesetze für einzelne Kategorien
von Verbrechen und Vergehen eingeführten besonderen Gerichtsstand ans, H. 3 die die
Unabhängigkeit der Richter gefährdende Verordnung vom 29. März 1844. Beide tztz.
werden mit unbedeutender Formverbesserung angenommen.

Eine längere Discussion entspann sich über ez. 4. Der erste Theil des K. betrifft
das Versammlnngsrecht und gestattet, in geschlossenen Räumen ohne Anfrage bei der
Polizei sich zu versammeln. Vermöge der schlechten Redaction des Gesetzes fehlte eine
Bestimmung über Versammlungen im Freien gänzlich. Man hatte über diesen Punkt
der Phantasie freien Spielraum zu lassen beliebt. Es hätte gleich hinzugefügt sein
müssen, daß Versammlungen im Freien ebenfalls erlaubt seien, jedoch der Polizei ange¬
zeigt werden müssen, welche in gewissen Fällen das Recht hat, die Abhaltung auf be-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/89>, abgerufen am 03.07.2024.