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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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zen die Schlange des Mißmuths uno der Entrüstung fortwährend nagt, die Lust her¬
nehmen, seine Existenz und seinen Wohlstand neu zu begründen? Wir wollen den leicht
möglichen Fall annehmen, daß ein Baier aus Berlin und ein Preuße aus München
ausgewiesen wird, so ist es doch einleuchtend, daß dadurch beide Städte mindestens das
Reisegeld, das zu der neuen Uebersiedlung nothwendig ist, verlieren müssen. Ja! es
kann auch kommen und mag nicht selten eingetroffen sein, daß Beide dadurch verarmen
und das Bevormnndungssystcm zwei fleißige und nützliche Bürger in Bettler verwandelt.
Von der von uns so oft gerügten Ausweisung deutscher Schriftsteller, deren Existenz
nur an gewissen Orten möglich ist, wollen wir hier nicht weiter sprechen, damit man
nicht etwa glauben möchte, daß wir die Sache unserer Standesgenossen, an die wir in
diesem Augenblick wahrlich nicht denken, vertheidigen wollen. Die baldige Einführung
des allgemeinen deutschen Bürgerrechts wird alle diese eben so perfiden als kurzsichtigen
Chikanen beseitigen und nur dann, wenn dies geschehen ist, wird der Deutsche mit Hoch¬
gefühl erst sagen, daß er ein deutsches Vaterland habe und unsere Industrie einem neuen
Ausschwung, dessen wir besonders in diesem Augenblick dringend bedürfen, entgegen ge¬
hen könne. Schon Adam Smith hat in dieser Beziehung schlagend bewiesen, daß
England seine industrielle Suprematie nicht den hohen Schutzzöllen, sondern dem glück¬
lichen Umstände hauptsächlich zu verdanken habe, daß es früher als alle übrigen Natio¬
ner für alle Staatsgenossen einen gesicherten Rechtsboden und eine über alle Eingriffe
erhabene freie Bewegung sich zu erkämpfen wußte.

Durch die Einführung des allgemeinen deutschen Bürgerrechts muß aber auch, wie in
Frankreich schon der Fall ist, das Ortsbürgcrrecht aufhören, das eigentlich nur ein
Schutzzoll gegen die allgemeine Concurrenz ist. Auch kommt für die ärmern arbeitenden
Klassen noch der drückende Umstand hinzu, daß durch die Bezahlung des Bürgergeldcs
ihnen oft der größere Theil ihres kleinen Betriebskapitals entzogen wird. Selbst die
Gemeinden großer Hauptstädte, die nur der ungewöhnlichen Vermehrung der Bevölke¬
rung die Errettung vor einem schmählichen Bankerott verdanken, haben sich in diesem
Pnnkte so inhuman und selbstsüchtig gezeigt, daß sie fast nie die Bürgergelder erlassen,
auch selten stunden und nur die Reichen ausnehmen, die Armen aber unbarmherzig
abweisen möchten.

Nach dem neuen preußischen Heimathsgesetz, das aber von den Polizeibehörden
nicht genau und pünktlich befolgt worden, darf Niemanden, der arbeitsfähig ist, auch
wenn er gar kein Vermögen besitzt, der Aufenthalt und die Niederlassung in einer Ge¬
meinde versagt werden; der Commune steht nur innerhalb Jahresfrist das Recht zu, auf
Grund einer nachgewiesenen Nahrungslosigkeit die Ausweisung zu beantragen. Dieser
Grundsatz, der uns der allein richtige zu sein scheint, sollte in dem ganzen Bundesstaat
zur Anwendung kommen und der bisherigen Engherzigkeit, die in manchem deutschen
Lande an das Unglaubliche grenzt, aus immer entsagt werden. Man könnte zwar noch
weiter gehen und das Recht des Aufenthalts auch für unbemittelte Kranke und gänzlich
Verarmte, die sich nicht mehr ernähren können, in Anspruch nehmen, weil im Allge¬
meinen nicht anzunehmen ist, daß sich Jemand eine Gemeinde absichtlich blos deshalb
aufsuche, um sich von derselben ernähren zu lassen und Deutschland doch zuletzt alle
seine Arme, gleichviel wo sie sich befinden, unterhalten müsse. Wer aber den übertrie¬
benen Egoismus der kleinen Gemeinden nur einigermaßen aus Erfahrung kennt, wird
für diese Ausdehnung, so hochherzig dieselbe auch beim ersten Anblick erscheinen mag,
nicht stimmen, weil sie ein fortwährendes Hin- und Herschieben der Kranken und Ver¬
armten zur Folge haben würde. Die kleinen Gemeinden könnten dann leicht, den Ver-


zen die Schlange des Mißmuths uno der Entrüstung fortwährend nagt, die Lust her¬
nehmen, seine Existenz und seinen Wohlstand neu zu begründen? Wir wollen den leicht
möglichen Fall annehmen, daß ein Baier aus Berlin und ein Preuße aus München
ausgewiesen wird, so ist es doch einleuchtend, daß dadurch beide Städte mindestens das
Reisegeld, das zu der neuen Uebersiedlung nothwendig ist, verlieren müssen. Ja! es
kann auch kommen und mag nicht selten eingetroffen sein, daß Beide dadurch verarmen
und das Bevormnndungssystcm zwei fleißige und nützliche Bürger in Bettler verwandelt.
Von der von uns so oft gerügten Ausweisung deutscher Schriftsteller, deren Existenz
nur an gewissen Orten möglich ist, wollen wir hier nicht weiter sprechen, damit man
nicht etwa glauben möchte, daß wir die Sache unserer Standesgenossen, an die wir in
diesem Augenblick wahrlich nicht denken, vertheidigen wollen. Die baldige Einführung
des allgemeinen deutschen Bürgerrechts wird alle diese eben so perfiden als kurzsichtigen
Chikanen beseitigen und nur dann, wenn dies geschehen ist, wird der Deutsche mit Hoch¬
gefühl erst sagen, daß er ein deutsches Vaterland habe und unsere Industrie einem neuen
Ausschwung, dessen wir besonders in diesem Augenblick dringend bedürfen, entgegen ge¬
hen könne. Schon Adam Smith hat in dieser Beziehung schlagend bewiesen, daß
England seine industrielle Suprematie nicht den hohen Schutzzöllen, sondern dem glück¬
lichen Umstände hauptsächlich zu verdanken habe, daß es früher als alle übrigen Natio¬
ner für alle Staatsgenossen einen gesicherten Rechtsboden und eine über alle Eingriffe
erhabene freie Bewegung sich zu erkämpfen wußte.

Durch die Einführung des allgemeinen deutschen Bürgerrechts muß aber auch, wie in
Frankreich schon der Fall ist, das Ortsbürgcrrecht aufhören, das eigentlich nur ein
Schutzzoll gegen die allgemeine Concurrenz ist. Auch kommt für die ärmern arbeitenden
Klassen noch der drückende Umstand hinzu, daß durch die Bezahlung des Bürgergeldcs
ihnen oft der größere Theil ihres kleinen Betriebskapitals entzogen wird. Selbst die
Gemeinden großer Hauptstädte, die nur der ungewöhnlichen Vermehrung der Bevölke¬
rung die Errettung vor einem schmählichen Bankerott verdanken, haben sich in diesem
Pnnkte so inhuman und selbstsüchtig gezeigt, daß sie fast nie die Bürgergelder erlassen,
auch selten stunden und nur die Reichen ausnehmen, die Armen aber unbarmherzig
abweisen möchten.

Nach dem neuen preußischen Heimathsgesetz, das aber von den Polizeibehörden
nicht genau und pünktlich befolgt worden, darf Niemanden, der arbeitsfähig ist, auch
wenn er gar kein Vermögen besitzt, der Aufenthalt und die Niederlassung in einer Ge¬
meinde versagt werden; der Commune steht nur innerhalb Jahresfrist das Recht zu, auf
Grund einer nachgewiesenen Nahrungslosigkeit die Ausweisung zu beantragen. Dieser
Grundsatz, der uns der allein richtige zu sein scheint, sollte in dem ganzen Bundesstaat
zur Anwendung kommen und der bisherigen Engherzigkeit, die in manchem deutschen
Lande an das Unglaubliche grenzt, aus immer entsagt werden. Man könnte zwar noch
weiter gehen und das Recht des Aufenthalts auch für unbemittelte Kranke und gänzlich
Verarmte, die sich nicht mehr ernähren können, in Anspruch nehmen, weil im Allge¬
meinen nicht anzunehmen ist, daß sich Jemand eine Gemeinde absichtlich blos deshalb
aufsuche, um sich von derselben ernähren zu lassen und Deutschland doch zuletzt alle
seine Arme, gleichviel wo sie sich befinden, unterhalten müsse. Wer aber den übertrie¬
benen Egoismus der kleinen Gemeinden nur einigermaßen aus Erfahrung kennt, wird
für diese Ausdehnung, so hochherzig dieselbe auch beim ersten Anblick erscheinen mag,
nicht stimmen, weil sie ein fortwährendes Hin- und Herschieben der Kranken und Ver¬
armten zur Folge haben würde. Die kleinen Gemeinden könnten dann leicht, den Ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/155>, abgerufen am 28.09.2024.