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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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betroffen. In diesen bilden aber die nothwendigsten am höchsten besteuerten Nahrungs¬
mittel, Fleisch, Wein und Bier, welche die Summe aller Genüsse des gemeinen Manne"
umschließen, einen verhältnißmäßig kleinen Theil; der größere Theil der Ausgaben des
Reichen wendet sich feineren Genüssen zu, welche entweder einer mit ihrem Wirthe in
mäßigeren Verhältnisse stehenden Abgabe unterliegen, oder diese doch leichter vertragen,
weil sie ein Gegenstand der Wahl sind. Auf seine anderweitigen Bedürfnisse, deren
Werth theilweise der Arbeitslohn bestimmt, wirkt die Verzehrungssteuer sehr wenig und
nur bedingt durch äußere Verhältnisse.

Die Verzehrungssteuer steht unmittelbar nur dem Consumenten entgegen, ihre Wir¬
kungen haben nur auf ihn einen positiven Einfluß, auf ihn, dem die Mittel fehlen, die
Forderungen für seine Leistungen stufenweise durch alle Glieder bis in die letzte Hand
nach Maßgabe der Theuerung und seiner steigenden Bedürfnisse zu steigern. Wäre eine
solche Stufenleiter denkbar, dann wäre, mit Ausnahme der arbeitslosen Zeiten, Noth
und Mangel nur ein Phantom, weil jedes gesteigerte Bedürfniß in der höheren Zahlung
des Reichen seine Ausgleichung finden würde und müßte. Dem ist aber nicht so. Das
Gebot der Selbsterhaltung bringt vielmehr den Arbeiter in eine Concurrenz, welche seine
Forderungen begrenzt, während von der anderen Seite das Bedürfniß der Beschränkung
der Ausgaben des bemessenen Haushaltes und die Lust des Reichen, Capitale zu sam¬
meln, ihm entgegentritt. Der Arbeiter und der Unbemittelte überhaupt bleibt daher
immer im Nachtheil gegen den Reichen, er ist immer in der Lage, Opfer bringen zu
müssen, die ihm zugleich von zwei Seiten aufgelegt werde".

Aber auch der Grundbesitzer befindet sich in einer ähnlichen Lage mit seinen Erzeug¬
nissen, und er theilt so zu sagen mit dem Consumenten die nachtheiligen Wirkungen
der Verzehrungssteuer. Die Bodencrzeugnisse sind ohnehin mit einer starken Grundsteuer
nach einem idealen Reinertrage belastet, und haben nun noch bei dem Absätze die nach-
theiligen Rückwirkungen der Verzehrungssteuer zu übertragen. Dadurch wird die Ver¬
werthung der landwirtschaftlichen in fruchtbaren Jahren ohnehin durch die Concurrenz
im Prelle herabgesetzten Producte noch mehr gehemmt, und wie es eine vieljährige Er¬
fahrung bewiesen hat, oft unter den Werth der Erzcugungskosten gedrückt. In den Jah¬
ren des Mißwachses und der Theuerung findet der Produzent keinen Ersatz dafür, denn
in diesen ersetzt der erhöhte Preis nur karg den Ausfall in der Menge, und er hat noch
überdies der Mißgunst des Consumenten gewärtig zu sein. So greifen Grund- und
Verzehrungssteuer vereint in das innere Leben der Agricultur ein, schwächen die Mittel
ihrer Förderung, entmuthigen den Produzenten und reagiren nachtheilig auf den Wohlstand
des Landes.

Endlich kann aber auch der große Kostenaufwand nicht unbeachtet bleiben, welcher mit
der EinHebung und Überwachung der Verzehrungssteuer verbunden ist, wodurch einerseits
die Last des Steuerpflichtigen namhaft erhöht, anderseits aber dem Lande Arbeitskräfte
entzogen werden.

Die trcugehors. Stände haben auch ferner die Bemessungen der Stcmpeltaxe
als eine höchst lästige Abgabe für die ärmere Classe der Steuerpflichtigen bezeichnet.
Die Stcmpeltaxe, welche durch das allerhöchste Patent vom 27. Jänner 1840 eine voll¬
kommen gleiche Richtung mit der Bcrzehrungssteucr erhalten hat, so daß der gewöhn¬
lichste Lebens- und Geschäftsverkehr davon am meisten betroffen, ihre Anwendung in
den Sphären des höhern Geschäftsverkehrs aber schon durch Umfang und Bedeutung
des Gegenstandes minder lästig ist, ihre höchste Bemessung endlich vor den größten
Summen in einer Schranke gehalten wird, welche oft in gar keinem Verhältnisse mehr
mit dem Betrage steht, würde, wenn sie nicht im Handel so leicht umgangen werden
könnte, unerschwingliche Summen in Anspruch nehmen, und dort, wo der kleinste Ge-


betroffen. In diesen bilden aber die nothwendigsten am höchsten besteuerten Nahrungs¬
mittel, Fleisch, Wein und Bier, welche die Summe aller Genüsse des gemeinen Manne«
umschließen, einen verhältnißmäßig kleinen Theil; der größere Theil der Ausgaben des
Reichen wendet sich feineren Genüssen zu, welche entweder einer mit ihrem Wirthe in
mäßigeren Verhältnisse stehenden Abgabe unterliegen, oder diese doch leichter vertragen,
weil sie ein Gegenstand der Wahl sind. Auf seine anderweitigen Bedürfnisse, deren
Werth theilweise der Arbeitslohn bestimmt, wirkt die Verzehrungssteuer sehr wenig und
nur bedingt durch äußere Verhältnisse.

Die Verzehrungssteuer steht unmittelbar nur dem Consumenten entgegen, ihre Wir¬
kungen haben nur auf ihn einen positiven Einfluß, auf ihn, dem die Mittel fehlen, die
Forderungen für seine Leistungen stufenweise durch alle Glieder bis in die letzte Hand
nach Maßgabe der Theuerung und seiner steigenden Bedürfnisse zu steigern. Wäre eine
solche Stufenleiter denkbar, dann wäre, mit Ausnahme der arbeitslosen Zeiten, Noth
und Mangel nur ein Phantom, weil jedes gesteigerte Bedürfniß in der höheren Zahlung
des Reichen seine Ausgleichung finden würde und müßte. Dem ist aber nicht so. Das
Gebot der Selbsterhaltung bringt vielmehr den Arbeiter in eine Concurrenz, welche seine
Forderungen begrenzt, während von der anderen Seite das Bedürfniß der Beschränkung
der Ausgaben des bemessenen Haushaltes und die Lust des Reichen, Capitale zu sam¬
meln, ihm entgegentritt. Der Arbeiter und der Unbemittelte überhaupt bleibt daher
immer im Nachtheil gegen den Reichen, er ist immer in der Lage, Opfer bringen zu
müssen, die ihm zugleich von zwei Seiten aufgelegt werde».

Aber auch der Grundbesitzer befindet sich in einer ähnlichen Lage mit seinen Erzeug¬
nissen, und er theilt so zu sagen mit dem Consumenten die nachtheiligen Wirkungen
der Verzehrungssteuer. Die Bodencrzeugnisse sind ohnehin mit einer starken Grundsteuer
nach einem idealen Reinertrage belastet, und haben nun noch bei dem Absätze die nach-
theiligen Rückwirkungen der Verzehrungssteuer zu übertragen. Dadurch wird die Ver¬
werthung der landwirtschaftlichen in fruchtbaren Jahren ohnehin durch die Concurrenz
im Prelle herabgesetzten Producte noch mehr gehemmt, und wie es eine vieljährige Er¬
fahrung bewiesen hat, oft unter den Werth der Erzcugungskosten gedrückt. In den Jah¬
ren des Mißwachses und der Theuerung findet der Produzent keinen Ersatz dafür, denn
in diesen ersetzt der erhöhte Preis nur karg den Ausfall in der Menge, und er hat noch
überdies der Mißgunst des Consumenten gewärtig zu sein. So greifen Grund- und
Verzehrungssteuer vereint in das innere Leben der Agricultur ein, schwächen die Mittel
ihrer Förderung, entmuthigen den Produzenten und reagiren nachtheilig auf den Wohlstand
des Landes.

Endlich kann aber auch der große Kostenaufwand nicht unbeachtet bleiben, welcher mit
der EinHebung und Überwachung der Verzehrungssteuer verbunden ist, wodurch einerseits
die Last des Steuerpflichtigen namhaft erhöht, anderseits aber dem Lande Arbeitskräfte
entzogen werden.

Die trcugehors. Stände haben auch ferner die Bemessungen der Stcmpeltaxe
als eine höchst lästige Abgabe für die ärmere Classe der Steuerpflichtigen bezeichnet.
Die Stcmpeltaxe, welche durch das allerhöchste Patent vom 27. Jänner 1840 eine voll¬
kommen gleiche Richtung mit der Bcrzehrungssteucr erhalten hat, so daß der gewöhn¬
lichste Lebens- und Geschäftsverkehr davon am meisten betroffen, ihre Anwendung in
den Sphären des höhern Geschäftsverkehrs aber schon durch Umfang und Bedeutung
des Gegenstandes minder lästig ist, ihre höchste Bemessung endlich vor den größten
Summen in einer Schranke gehalten wird, welche oft in gar keinem Verhältnisse mehr
mit dem Betrage steht, würde, wenn sie nicht im Handel so leicht umgangen werden
könnte, unerschwingliche Summen in Anspruch nehmen, und dort, wo der kleinste Ge-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/545>, abgerufen am 01.09.2024.