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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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Entstehen zwar mit, aber getrennt von der Postulatensumme ausgeschrieben, nie die
Beziehung einer ordentlichen Steuer getragen.

Alles Verlorene wurde wieder gewonnen, der Zuschuß aber ist geblieben, und erst
im Jahre 1826 wurde ein Theil derselben den Steuerpflichtigen, mit dem Borbehalte
bei einer von dem väterlichen Herzen Sr. Maj. ersehnten günstigen Aenderung der
Verhältnisse auch den Ueberrest den Stcucrholdcn zu erlassen.

Auf diesen Vorbehalt, auf diese bestimmte und ausdrückliche Zusicherung ihres Lan¬
desfürsten stützen die trcugehorsamstcn Stände die tröstende Hoffnung, daß es ihnen
möglich werde, mit Aussicht auf Erfolg der Provinz eine Erleichterung der Bürde zu
erbitten, die nachgerade in keinem Verhältnisse mehr mit ihren Kräften stehet und sie
daher an ihre ernste Verpflichtung gegen die Kontribuentm mahnt, ihren Wohlstand
in Schutz zu nehmen und Ew. Maj. treugehorsamst vorzustellen, wie in ganz Europa
die Bevölkerung bedeutend zunimmt, die Erzeugung der ersten Lebensbedürfnisse sich
jedoch nicht im gleichen Maße vermehrt hat, obgleich sie einer noch unberechneten Ver¬
größerung fähig wäre, und wie diese sich so nothwendig erweisende Vergrößerung der
Grundproduction nur durch Vorauslagen erzielt werden kann, welche die Grundbesitzer
nicht zu leisten vermögen, so lange sich ihr Wohlstand und ihr Kredit nicht erhöht.

Ew. Maj. trcugihorsamste Stände sind daher unvermögend die Wahrheit und
Richtigkeit der Behauptung des Hofkanzlei-Dekretes vom 12, Februar 1846 anzuerken¬
nen, welche das Bestehen eines Zuschusses verneint, und wenn sie dem Allerhöchsten
Ansinnen willfahrend die geforderte Postulatensumme für das Stcuerjahr 1848 von
2,397,167 Fi. 11Z Kr. allerunterthänigst bewilligen, so können sie diese Bewilligung
doch nur in der Art aussprechen, daß 2,191,010 FI. 50^ Kr. als ordentliche Steuer,
und 206,156 Fi. 21 Kr. als Zuschuß von ihnen übernommen und auf die Kontribuentm
ausgeschrieben werden, wobei sie jedoch die allerunterthänigste Erklärung abgeben müssen,
daß sie gemäß der ihnen gegebenen Zusicherung mit Vertrauen der baldigen gänzlichen
Enthebung von der Bezahlung des Zuschusses entgegensehen, da sie die Bürgschaft nicht
zu übernehmen wagen, daß irgend ein ungünstiges Ereigniß sie nicht in die Unmöglich¬
keit versetzen könnte, diesen Zuschuß hereinzubringen.

Die trcugehorsamstcn Stände hoffen, daß Ew. Maj. diese offene und freimüthige
Erklärung allergnädigst aufnehmen und darin nicht eine ihnen fremde Auflehnung gegen
den Allerhöchsten Willen, sondern nur die treue Fürsorge für die Erhaltung des Wohl¬
standes der Provinz, welche das Herz der Monarchie bildet, zu finden geruhen werden.

Die trcugchorsamsten Stände wiederholen insbesondere ihre Bitte um Erleichterung
des ärmeren Theils der Unterthanen durch eine sich so dringend nothwendig zeigende
Ermäßigung der Bcrzchrungssteuer und der Stempcltciren, so wie vorzüglich um die
Einführung einer gleichen Belastung alles Einkommens und um die endliche Regelung
der Grundsteuer von den Weingärten nach dem Ergebnisse der bereits vollendeten neuen
Erhebungen ihres Ertrages, und um die Einberufung der zur Berathung über den Ein¬
fluß der Verzehrungssteuer auf die Wcinprobuction angeordneten Commission.

Die bereits vollendete Revision des Ertrages der Weingärten, welche die Ueberbür-
dung ihrer Besitzer nachgewiesen hat, so wie die allgemeine Noth der ärmeren Klassen
begründen dies" Bitte von dem Standpunkt des Rechtes sowohl als der Humanität.

Ew. Majestät! Mit Vertrauen blickten die treugchorsamsten Stände von jeher auf
ihren gütigen Monarchen, sie waren selbst bei der Anforderung der größten Opfer immer
bereit und werden auch stets willfährig sein, ihr Eigenthum und die Kräfte des Unter¬
thans auf den Altar des Vaterlandes zu legen.

Allein die steigende Belastung im tiefsten Frieden, deren Veranlassung ihnen un¬
bekannt ist, erweckt in ihnen Zweifel über die Zulänglichkeit ihrer Bewilligungen, und


Entstehen zwar mit, aber getrennt von der Postulatensumme ausgeschrieben, nie die
Beziehung einer ordentlichen Steuer getragen.

Alles Verlorene wurde wieder gewonnen, der Zuschuß aber ist geblieben, und erst
im Jahre 1826 wurde ein Theil derselben den Steuerpflichtigen, mit dem Borbehalte
bei einer von dem väterlichen Herzen Sr. Maj. ersehnten günstigen Aenderung der
Verhältnisse auch den Ueberrest den Stcucrholdcn zu erlassen.

Auf diesen Vorbehalt, auf diese bestimmte und ausdrückliche Zusicherung ihres Lan¬
desfürsten stützen die trcugehorsamstcn Stände die tröstende Hoffnung, daß es ihnen
möglich werde, mit Aussicht auf Erfolg der Provinz eine Erleichterung der Bürde zu
erbitten, die nachgerade in keinem Verhältnisse mehr mit ihren Kräften stehet und sie
daher an ihre ernste Verpflichtung gegen die Kontribuentm mahnt, ihren Wohlstand
in Schutz zu nehmen und Ew. Maj. treugehorsamst vorzustellen, wie in ganz Europa
die Bevölkerung bedeutend zunimmt, die Erzeugung der ersten Lebensbedürfnisse sich
jedoch nicht im gleichen Maße vermehrt hat, obgleich sie einer noch unberechneten Ver¬
größerung fähig wäre, und wie diese sich so nothwendig erweisende Vergrößerung der
Grundproduction nur durch Vorauslagen erzielt werden kann, welche die Grundbesitzer
nicht zu leisten vermögen, so lange sich ihr Wohlstand und ihr Kredit nicht erhöht.

Ew. Maj. trcugihorsamste Stände sind daher unvermögend die Wahrheit und
Richtigkeit der Behauptung des Hofkanzlei-Dekretes vom 12, Februar 1846 anzuerken¬
nen, welche das Bestehen eines Zuschusses verneint, und wenn sie dem Allerhöchsten
Ansinnen willfahrend die geforderte Postulatensumme für das Stcuerjahr 1848 von
2,397,167 Fi. 11Z Kr. allerunterthänigst bewilligen, so können sie diese Bewilligung
doch nur in der Art aussprechen, daß 2,191,010 FI. 50^ Kr. als ordentliche Steuer,
und 206,156 Fi. 21 Kr. als Zuschuß von ihnen übernommen und auf die Kontribuentm
ausgeschrieben werden, wobei sie jedoch die allerunterthänigste Erklärung abgeben müssen,
daß sie gemäß der ihnen gegebenen Zusicherung mit Vertrauen der baldigen gänzlichen
Enthebung von der Bezahlung des Zuschusses entgegensehen, da sie die Bürgschaft nicht
zu übernehmen wagen, daß irgend ein ungünstiges Ereigniß sie nicht in die Unmöglich¬
keit versetzen könnte, diesen Zuschuß hereinzubringen.

Die trcugehorsamstcn Stände hoffen, daß Ew. Maj. diese offene und freimüthige
Erklärung allergnädigst aufnehmen und darin nicht eine ihnen fremde Auflehnung gegen
den Allerhöchsten Willen, sondern nur die treue Fürsorge für die Erhaltung des Wohl¬
standes der Provinz, welche das Herz der Monarchie bildet, zu finden geruhen werden.

Die trcugchorsamsten Stände wiederholen insbesondere ihre Bitte um Erleichterung
des ärmeren Theils der Unterthanen durch eine sich so dringend nothwendig zeigende
Ermäßigung der Bcrzchrungssteuer und der Stempcltciren, so wie vorzüglich um die
Einführung einer gleichen Belastung alles Einkommens und um die endliche Regelung
der Grundsteuer von den Weingärten nach dem Ergebnisse der bereits vollendeten neuen
Erhebungen ihres Ertrages, und um die Einberufung der zur Berathung über den Ein¬
fluß der Verzehrungssteuer auf die Wcinprobuction angeordneten Commission.

Die bereits vollendete Revision des Ertrages der Weingärten, welche die Ueberbür-
dung ihrer Besitzer nachgewiesen hat, so wie die allgemeine Noth der ärmeren Klassen
begründen dies» Bitte von dem Standpunkt des Rechtes sowohl als der Humanität.

Ew. Majestät! Mit Vertrauen blickten die treugchorsamsten Stände von jeher auf
ihren gütigen Monarchen, sie waren selbst bei der Anforderung der größten Opfer immer
bereit und werden auch stets willfährig sein, ihr Eigenthum und die Kräfte des Unter¬
thans auf den Altar des Vaterlandes zu legen.

Allein die steigende Belastung im tiefsten Frieden, deren Veranlassung ihnen un¬
bekannt ist, erweckt in ihnen Zweifel über die Zulänglichkeit ihrer Bewilligungen, und


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[0541] Entstehen zwar mit, aber getrennt von der Postulatensumme ausgeschrieben, nie die Beziehung einer ordentlichen Steuer getragen. Alles Verlorene wurde wieder gewonnen, der Zuschuß aber ist geblieben, und erst im Jahre 1826 wurde ein Theil derselben den Steuerpflichtigen, mit dem Borbehalte bei einer von dem väterlichen Herzen Sr. Maj. ersehnten günstigen Aenderung der Verhältnisse auch den Ueberrest den Stcucrholdcn zu erlassen. Auf diesen Vorbehalt, auf diese bestimmte und ausdrückliche Zusicherung ihres Lan¬ desfürsten stützen die trcugehorsamstcn Stände die tröstende Hoffnung, daß es ihnen möglich werde, mit Aussicht auf Erfolg der Provinz eine Erleichterung der Bürde zu erbitten, die nachgerade in keinem Verhältnisse mehr mit ihren Kräften stehet und sie daher an ihre ernste Verpflichtung gegen die Kontribuentm mahnt, ihren Wohlstand in Schutz zu nehmen und Ew. Maj. treugehorsamst vorzustellen, wie in ganz Europa die Bevölkerung bedeutend zunimmt, die Erzeugung der ersten Lebensbedürfnisse sich jedoch nicht im gleichen Maße vermehrt hat, obgleich sie einer noch unberechneten Ver¬ größerung fähig wäre, und wie diese sich so nothwendig erweisende Vergrößerung der Grundproduction nur durch Vorauslagen erzielt werden kann, welche die Grundbesitzer nicht zu leisten vermögen, so lange sich ihr Wohlstand und ihr Kredit nicht erhöht. Ew. Maj. trcugihorsamste Stände sind daher unvermögend die Wahrheit und Richtigkeit der Behauptung des Hofkanzlei-Dekretes vom 12, Februar 1846 anzuerken¬ nen, welche das Bestehen eines Zuschusses verneint, und wenn sie dem Allerhöchsten Ansinnen willfahrend die geforderte Postulatensumme für das Stcuerjahr 1848 von 2,397,167 Fi. 11Z Kr. allerunterthänigst bewilligen, so können sie diese Bewilligung doch nur in der Art aussprechen, daß 2,191,010 FI. 50^ Kr. als ordentliche Steuer, und 206,156 Fi. 21 Kr. als Zuschuß von ihnen übernommen und auf die Kontribuentm ausgeschrieben werden, wobei sie jedoch die allerunterthänigste Erklärung abgeben müssen, daß sie gemäß der ihnen gegebenen Zusicherung mit Vertrauen der baldigen gänzlichen Enthebung von der Bezahlung des Zuschusses entgegensehen, da sie die Bürgschaft nicht zu übernehmen wagen, daß irgend ein ungünstiges Ereigniß sie nicht in die Unmöglich¬ keit versetzen könnte, diesen Zuschuß hereinzubringen. Die trcugehorsamstcn Stände hoffen, daß Ew. Maj. diese offene und freimüthige Erklärung allergnädigst aufnehmen und darin nicht eine ihnen fremde Auflehnung gegen den Allerhöchsten Willen, sondern nur die treue Fürsorge für die Erhaltung des Wohl¬ standes der Provinz, welche das Herz der Monarchie bildet, zu finden geruhen werden. Die trcugchorsamsten Stände wiederholen insbesondere ihre Bitte um Erleichterung des ärmeren Theils der Unterthanen durch eine sich so dringend nothwendig zeigende Ermäßigung der Bcrzchrungssteuer und der Stempcltciren, so wie vorzüglich um die Einführung einer gleichen Belastung alles Einkommens und um die endliche Regelung der Grundsteuer von den Weingärten nach dem Ergebnisse der bereits vollendeten neuen Erhebungen ihres Ertrages, und um die Einberufung der zur Berathung über den Ein¬ fluß der Verzehrungssteuer auf die Wcinprobuction angeordneten Commission. Die bereits vollendete Revision des Ertrages der Weingärten, welche die Ueberbür- dung ihrer Besitzer nachgewiesen hat, so wie die allgemeine Noth der ärmeren Klassen begründen dies» Bitte von dem Standpunkt des Rechtes sowohl als der Humanität. Ew. Majestät! Mit Vertrauen blickten die treugchorsamsten Stände von jeher auf ihren gütigen Monarchen, sie waren selbst bei der Anforderung der größten Opfer immer bereit und werden auch stets willfährig sein, ihr Eigenthum und die Kräfte des Unter¬ thans auf den Altar des Vaterlandes zu legen. Allein die steigende Belastung im tiefsten Frieden, deren Veranlassung ihnen un¬ bekannt ist, erweckt in ihnen Zweifel über die Zulänglichkeit ihrer Bewilligungen, und

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/541>, abgerufen am 01.09.2024.