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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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deren Verzug zur bereitwilligen Annahme des Steucrpostulatcs so wie zur Reparation,
sohin aber auch zum LandtagSschlussc schreiten werden."

Tief war der Eindruck dieses Rescriptes, dessen eigentlicher Sinn, um richtig auf¬
gefaßt zu werden, die Notiz voraussetzt, daß Stände die vorläufige Ablehnung jener
50,000 Fi. mit der Bemerkung motivirten, sie müßten pflichtmäfiig genaue Kenntniß
von der Vcrwcndungswcise wünschen, weil die Criminalrechtspflcge allen Landeseinwoh¬
nern zu Gute komme, ihre Kosten also nicht wohl dem Angefesselten allein zur Last
gehe" können; und eben so wichtig ist die Notiz, daß Ständen außer dem Postu¬
latenlandtage nur das Recht unterthänigster Bitte zustehe, in welchem
Sinne also die Auslegung des Rescriptes zu interpretiren ist.

Nachdem der Vorsitzende, die Zustimmung der Herren Stände gleichsam voraussetzend,
die im Sinne des Rescriptes bereits entworfenen Formeln des Landtagsschlnsscs hatte
ablesen lassen, sprach sich Unzufriedenheit und Unmuth unverholen a"S. Fürst Auersperg,
Graf Franz Thun Vater, Graf Erwin Nostitz, GrafWnrmbrcmd, Graf Friedrich Dapa, Graf
Albert Nostitz wiesen in lebhafter Rede nach, durch deu Sinn und die Tendenz des Nescriptes
werde das innerste Leben der beschworner, verbrieften Verfassung angetastet "ud gestört,
es werde die pflichtmäßig und im LandeSintcresse gemachte Anfrage über die Verwen¬
dung jener 50,000 Fi. als ein befremdender, unstatthafter Vorgang bezeichnet,
während sich die Stände doch loyal in vcrsassungsgcmäßcr Sphäre bewegt hatten, es
werde unter Anordnung unbedingter Annahme alles Uebrige ans der Postnlatenverhand-
lnng gedrängt und auf die bloße Bitte verwiesen, während doch die Verhandlung über
die Frage -tu in ihrem Wesen genaue Vorlagen über die Verwendung voraussetze.
Graf Deym wies in umständlichen Vortrage die seit Anno 1627 von den Ständen
beschlossenen Postulatabmindcrnngen, so wie die den Ständen gegen Bewilligung des
Postulates gemachten Zugeständnisse mit Aufzählung der Landtagsschlüsse nach, um das
Prinzip mit Glück zu vertheidige", zu retten. Graf Albert Nostitz sprach sich in
schwunghaft begeisterter Rede im selben Sinne aus, und brachte fest in Antrag, Stände
müßten, zur Wahrung der letzten Vcrfassnngsrestc, zur Wahrung ihrer Ehre, zur Wah¬
rung der Landesintcrcssen, auf die frühere, loyal motivirte Ablehnung zurück kommen,
und in einer wiederholten Landtagsschrist Sr. Majestät diesen Entschluß rechtfertigend
zur Kenntniß bringen, und es sei der Kanzleidirector zu verpflichten, den Entwurf
solcher Landtagsschrist binnen 24 Stunden zur Berathung vorzulegen.

Diese größtentheils improvisirten Vorträge hatten die Versammlung in sehr Poren-
zirte Stimmung versetzt, gegenüber welcher die im Regiernngsintcrcsse versuchten Vor¬
träge Sr. Excellenz Herrn Leopold Grafen von Thun, Obcrstlivslehnrichters, des Herrn
Maximilian Inigo Freiherrn von Ehrcnburg, emendirten k. k. Praktikanten, und des
Herrn AppellationsrathcS und Bürgermeisters Ritter von Müller, wenig Anklang finden
konnten. Graf Leopold Thun, ständische Rechte dedueirend und anerkennend, sprach
dennoch für Annahme aus Loyalitätörücksichtcn; Ritter von Müller, die Rüge im Re-
scripte, den Ausdruck "unstatthaft", wie die Verweisung der Verhandlungen aus
der Postulatendebattc ignorirend, glaubte in dem Neseripte eine Anerkennung ständischer
Prärogative zu entwickeln, Freiherr von Ehrenburg hielt die fortgesetzte Verweigerung
für verfassungswidrig, weil im Artikel ^. V. der Landesordnung der König sich ver¬
sehe, man werde die Steuern nicht unbillig verweigern; nun seien aber jene nicht
postulirten 30,000 Fi. unstreitig im Lande vorhanden, folglich sei es unbillig, nach
^. V. dieselben dennoch zu verweigern!!! -- Herbart und Hegel sind Schuljungen im
Vergleich so schlagender Folgcrungsbeweisc!


deren Verzug zur bereitwilligen Annahme des Steucrpostulatcs so wie zur Reparation,
sohin aber auch zum LandtagSschlussc schreiten werden."

Tief war der Eindruck dieses Rescriptes, dessen eigentlicher Sinn, um richtig auf¬
gefaßt zu werden, die Notiz voraussetzt, daß Stände die vorläufige Ablehnung jener
50,000 Fi. mit der Bemerkung motivirten, sie müßten pflichtmäfiig genaue Kenntniß
von der Vcrwcndungswcise wünschen, weil die Criminalrechtspflcge allen Landeseinwoh¬
nern zu Gute komme, ihre Kosten also nicht wohl dem Angefesselten allein zur Last
gehe» können; und eben so wichtig ist die Notiz, daß Ständen außer dem Postu¬
latenlandtage nur das Recht unterthänigster Bitte zustehe, in welchem
Sinne also die Auslegung des Rescriptes zu interpretiren ist.

Nachdem der Vorsitzende, die Zustimmung der Herren Stände gleichsam voraussetzend,
die im Sinne des Rescriptes bereits entworfenen Formeln des Landtagsschlnsscs hatte
ablesen lassen, sprach sich Unzufriedenheit und Unmuth unverholen a»S. Fürst Auersperg,
Graf Franz Thun Vater, Graf Erwin Nostitz, GrafWnrmbrcmd, Graf Friedrich Dapa, Graf
Albert Nostitz wiesen in lebhafter Rede nach, durch deu Sinn und die Tendenz des Nescriptes
werde das innerste Leben der beschworner, verbrieften Verfassung angetastet «ud gestört,
es werde die pflichtmäßig und im LandeSintcresse gemachte Anfrage über die Verwen¬
dung jener 50,000 Fi. als ein befremdender, unstatthafter Vorgang bezeichnet,
während sich die Stände doch loyal in vcrsassungsgcmäßcr Sphäre bewegt hatten, es
werde unter Anordnung unbedingter Annahme alles Uebrige ans der Postnlatenverhand-
lnng gedrängt und auf die bloße Bitte verwiesen, während doch die Verhandlung über
die Frage -tu in ihrem Wesen genaue Vorlagen über die Verwendung voraussetze.
Graf Deym wies in umständlichen Vortrage die seit Anno 1627 von den Ständen
beschlossenen Postulatabmindcrnngen, so wie die den Ständen gegen Bewilligung des
Postulates gemachten Zugeständnisse mit Aufzählung der Landtagsschlüsse nach, um das
Prinzip mit Glück zu vertheidige», zu retten. Graf Albert Nostitz sprach sich in
schwunghaft begeisterter Rede im selben Sinne aus, und brachte fest in Antrag, Stände
müßten, zur Wahrung der letzten Vcrfassnngsrestc, zur Wahrung ihrer Ehre, zur Wah¬
rung der Landesintcrcssen, auf die frühere, loyal motivirte Ablehnung zurück kommen,
und in einer wiederholten Landtagsschrist Sr. Majestät diesen Entschluß rechtfertigend
zur Kenntniß bringen, und es sei der Kanzleidirector zu verpflichten, den Entwurf
solcher Landtagsschrist binnen 24 Stunden zur Berathung vorzulegen.

Diese größtentheils improvisirten Vorträge hatten die Versammlung in sehr Poren-
zirte Stimmung versetzt, gegenüber welcher die im Regiernngsintcrcsse versuchten Vor¬
träge Sr. Excellenz Herrn Leopold Grafen von Thun, Obcrstlivslehnrichters, des Herrn
Maximilian Inigo Freiherrn von Ehrcnburg, emendirten k. k. Praktikanten, und des
Herrn AppellationsrathcS und Bürgermeisters Ritter von Müller, wenig Anklang finden
konnten. Graf Leopold Thun, ständische Rechte dedueirend und anerkennend, sprach
dennoch für Annahme aus Loyalitätörücksichtcn; Ritter von Müller, die Rüge im Re-
scripte, den Ausdruck „unstatthaft", wie die Verweisung der Verhandlungen aus
der Postulatendebattc ignorirend, glaubte in dem Neseripte eine Anerkennung ständischer
Prärogative zu entwickeln, Freiherr von Ehrenburg hielt die fortgesetzte Verweigerung
für verfassungswidrig, weil im Artikel ^. V. der Landesordnung der König sich ver¬
sehe, man werde die Steuern nicht unbillig verweigern; nun seien aber jene nicht
postulirten 30,000 Fi. unstreitig im Lande vorhanden, folglich sei es unbillig, nach
^. V. dieselben dennoch zu verweigern!!! — Herbart und Hegel sind Schuljungen im
Vergleich so schlagender Folgcrungsbeweisc!


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[0436] deren Verzug zur bereitwilligen Annahme des Steucrpostulatcs so wie zur Reparation, sohin aber auch zum LandtagSschlussc schreiten werden." Tief war der Eindruck dieses Rescriptes, dessen eigentlicher Sinn, um richtig auf¬ gefaßt zu werden, die Notiz voraussetzt, daß Stände die vorläufige Ablehnung jener 50,000 Fi. mit der Bemerkung motivirten, sie müßten pflichtmäfiig genaue Kenntniß von der Vcrwcndungswcise wünschen, weil die Criminalrechtspflcge allen Landeseinwoh¬ nern zu Gute komme, ihre Kosten also nicht wohl dem Angefesselten allein zur Last gehe» können; und eben so wichtig ist die Notiz, daß Ständen außer dem Postu¬ latenlandtage nur das Recht unterthänigster Bitte zustehe, in welchem Sinne also die Auslegung des Rescriptes zu interpretiren ist. Nachdem der Vorsitzende, die Zustimmung der Herren Stände gleichsam voraussetzend, die im Sinne des Rescriptes bereits entworfenen Formeln des Landtagsschlnsscs hatte ablesen lassen, sprach sich Unzufriedenheit und Unmuth unverholen a»S. Fürst Auersperg, Graf Franz Thun Vater, Graf Erwin Nostitz, GrafWnrmbrcmd, Graf Friedrich Dapa, Graf Albert Nostitz wiesen in lebhafter Rede nach, durch deu Sinn und die Tendenz des Nescriptes werde das innerste Leben der beschworner, verbrieften Verfassung angetastet «ud gestört, es werde die pflichtmäßig und im LandeSintcresse gemachte Anfrage über die Verwen¬ dung jener 50,000 Fi. als ein befremdender, unstatthafter Vorgang bezeichnet, während sich die Stände doch loyal in vcrsassungsgcmäßcr Sphäre bewegt hatten, es werde unter Anordnung unbedingter Annahme alles Uebrige ans der Postnlatenverhand- lnng gedrängt und auf die bloße Bitte verwiesen, während doch die Verhandlung über die Frage -tu in ihrem Wesen genaue Vorlagen über die Verwendung voraussetze. Graf Deym wies in umständlichen Vortrage die seit Anno 1627 von den Ständen beschlossenen Postulatabmindcrnngen, so wie die den Ständen gegen Bewilligung des Postulates gemachten Zugeständnisse mit Aufzählung der Landtagsschlüsse nach, um das Prinzip mit Glück zu vertheidige», zu retten. Graf Albert Nostitz sprach sich in schwunghaft begeisterter Rede im selben Sinne aus, und brachte fest in Antrag, Stände müßten, zur Wahrung der letzten Vcrfassnngsrestc, zur Wahrung ihrer Ehre, zur Wah¬ rung der Landesintcrcssen, auf die frühere, loyal motivirte Ablehnung zurück kommen, und in einer wiederholten Landtagsschrist Sr. Majestät diesen Entschluß rechtfertigend zur Kenntniß bringen, und es sei der Kanzleidirector zu verpflichten, den Entwurf solcher Landtagsschrist binnen 24 Stunden zur Berathung vorzulegen. Diese größtentheils improvisirten Vorträge hatten die Versammlung in sehr Poren- zirte Stimmung versetzt, gegenüber welcher die im Regiernngsintcrcsse versuchten Vor¬ träge Sr. Excellenz Herrn Leopold Grafen von Thun, Obcrstlivslehnrichters, des Herrn Maximilian Inigo Freiherrn von Ehrcnburg, emendirten k. k. Praktikanten, und des Herrn AppellationsrathcS und Bürgermeisters Ritter von Müller, wenig Anklang finden konnten. Graf Leopold Thun, ständische Rechte dedueirend und anerkennend, sprach dennoch für Annahme aus Loyalitätörücksichtcn; Ritter von Müller, die Rüge im Re- scripte, den Ausdruck „unstatthaft", wie die Verweisung der Verhandlungen aus der Postulatendebattc ignorirend, glaubte in dem Neseripte eine Anerkennung ständischer Prärogative zu entwickeln, Freiherr von Ehrenburg hielt die fortgesetzte Verweigerung für verfassungswidrig, weil im Artikel ^. V. der Landesordnung der König sich ver¬ sehe, man werde die Steuern nicht unbillig verweigern; nun seien aber jene nicht postulirten 30,000 Fi. unstreitig im Lande vorhanden, folglich sei es unbillig, nach ^. V. dieselben dennoch zu verweigern!!! — Herbart und Hegel sind Schuljungen im Vergleich so schlagender Folgcrungsbeweisc!

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/436>, abgerufen am 27.07.2024.