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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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Verwalter des öffentliche" Wohles, dessen Händen das Land mir gegen
seinen Eid ans die Verfassung anvertraut wird." Sie können es anch dem
Verstorbenen nicht vergeben, daß er im Grund seines Herzens die deutsche
Sprache der ungarischen vorzog und das retardirende Deutschthum in den
Städten begünstigte. Sie mache" es ihm zum Vorwurf, daß er die Bücher
und Geschäfte der Pesther Vcrschöneruugseommission, deren Präsident er
war, i" deutscher Sprache führen ließ, daß er den Pesther Magistrat in
seiner eisernen Anhänglichkeit an das deutsche Theater bestärkte. Und in
der That ist es für die Ungar" verletzend genug, daß in der Hauptstadt
des Reiches, deren Aemter sich doch sämmtlich der ungarischen Sprache be-
dienen müsse", auf dem belebtesten Platze der Stadt ein ungeheures deut-
sches Theater steht, welches das königlich städtische heißt und Eigenthum der
Commune ist, währeud das ungarische Nationaltheater erst durch Beitrag
der Stände weit draußen ans der Kerepesser Straße erbaut und dotirt wer¬
den mußte.

Wie dem sei, ans dem Stadthaus der ungarischen Hauptstadt weht seit
drei Monaten eine schwarze Flagge zum Zeichen der Landestrauer.

Der Name Stadthaus, indol "l" vitio, klingt sehr angenehm einem deut¬
schen Ohr, das früher um vou NathShäuser" gehört. Es gibt in dem
Hause zwar keinen Rathskeller, dafür aber ist da Alles städtisch: Magistrat,
Justiz und Polizei. Die Stadt bezahlt ihre Beamten, und kann sie anch
durch die Stadtverordneten wählen. In den andern österreichischen Städten
ist um das erstere städtische Gerechtsame.

Hart an dem Eingang des Stadthauses sah ich einen Pfahl mit einem
ausgestreckte" eiserne" Arm, dessen Hand ein blankes Schwert trug. Ich
erfuhr, daß dieses furchtbare Sinnbild nur während der Messe herausgestellt
werde, und die Sitzung deö Mcßgcrichtes bedeute. Das ist ein außerordent¬
liches Schwurgericht, welches über die während der Messe vorkommenden
Streitigkeiten und Betrügereien nach Anhörung der Klage und Vertheidi¬
gung a"ge"blicklich n"d ohne Zulassung einer Appellation entscheidet. Martt-
dicbe, die man auf der That ertappt, wurden noch vor wenigen Jahren auf
dem öffentlichen Platz vor dein Stadthaus ans die Bank gestreckt, und mit
einer ansehnlichen Tracht Stockstreiche alsogleich ausbezahlt, worauf mau sie
laufen ließ. Die Gerechtigkeit war nun befriedigt, aber das Eigenthum
war dnrch diese rasche Maßregel wenig geschützt, anch protestirte das erwachte
Schicklichkeitsgefühl gegen diese barbarische Sitte; man kann daher in Pesth
dieses Schauspiel nicht mehr genießen; ans dem Lande soll es aber noch in
Flor sein.


Verwalter des öffentliche» Wohles, dessen Händen das Land mir gegen
seinen Eid ans die Verfassung anvertraut wird." Sie können es anch dem
Verstorbenen nicht vergeben, daß er im Grund seines Herzens die deutsche
Sprache der ungarischen vorzog und das retardirende Deutschthum in den
Städten begünstigte. Sie mache» es ihm zum Vorwurf, daß er die Bücher
und Geschäfte der Pesther Vcrschöneruugseommission, deren Präsident er
war, i» deutscher Sprache führen ließ, daß er den Pesther Magistrat in
seiner eisernen Anhänglichkeit an das deutsche Theater bestärkte. Und in
der That ist es für die Ungar» verletzend genug, daß in der Hauptstadt
des Reiches, deren Aemter sich doch sämmtlich der ungarischen Sprache be-
dienen müsse», auf dem belebtesten Platze der Stadt ein ungeheures deut-
sches Theater steht, welches das königlich städtische heißt und Eigenthum der
Commune ist, währeud das ungarische Nationaltheater erst durch Beitrag
der Stände weit draußen ans der Kerepesser Straße erbaut und dotirt wer¬
den mußte.

Wie dem sei, ans dem Stadthaus der ungarischen Hauptstadt weht seit
drei Monaten eine schwarze Flagge zum Zeichen der Landestrauer.

Der Name Stadthaus, indol «l» vitio, klingt sehr angenehm einem deut¬
schen Ohr, das früher um vou NathShäuser» gehört. Es gibt in dem
Hause zwar keinen Rathskeller, dafür aber ist da Alles städtisch: Magistrat,
Justiz und Polizei. Die Stadt bezahlt ihre Beamten, und kann sie anch
durch die Stadtverordneten wählen. In den andern österreichischen Städten
ist um das erstere städtische Gerechtsame.

Hart an dem Eingang des Stadthauses sah ich einen Pfahl mit einem
ausgestreckte» eiserne» Arm, dessen Hand ein blankes Schwert trug. Ich
erfuhr, daß dieses furchtbare Sinnbild nur während der Messe herausgestellt
werde, und die Sitzung deö Mcßgcrichtes bedeute. Das ist ein außerordent¬
liches Schwurgericht, welches über die während der Messe vorkommenden
Streitigkeiten und Betrügereien nach Anhörung der Klage und Vertheidi¬
gung a»ge»blicklich n»d ohne Zulassung einer Appellation entscheidet. Martt-
dicbe, die man auf der That ertappt, wurden noch vor wenigen Jahren auf
dem öffentlichen Platz vor dein Stadthaus ans die Bank gestreckt, und mit
einer ansehnlichen Tracht Stockstreiche alsogleich ausbezahlt, worauf mau sie
laufen ließ. Die Gerechtigkeit war nun befriedigt, aber das Eigenthum
war dnrch diese rasche Maßregel wenig geschützt, anch protestirte das erwachte
Schicklichkeitsgefühl gegen diese barbarische Sitte; man kann daher in Pesth
dieses Schauspiel nicht mehr genießen; ans dem Lande soll es aber noch in
Flor sein.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/382>, abgerufen am 01.09.2024.