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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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Wahl der Ausschüsse, jedoch mit hauptsächlicher Hervorhebung des Umstandes,
daß sie dieselben zur Begutachtung des den Provinziallaudtagen schon vorgelegten
Criminalgcsetzcntwurses, aus dessen Berathung vor seiner Erhebung zum Gesetz der
vereinigt Landtag also kein Recht mehr hat, nächstens einzuberufen gedenke. Die
Botschaft verspricht die Anträge der Stände auf Pcrivdizität des vereinigten
Landtags und Beschränkung der Wirksamkeit der Ausschüsse in ernste Erwä¬
gung zu zieh", fordert allerdings von den Ständen, daß das Patent vom 3.
Februar vorher seinen Bestimmungen gemäß vollzogen werde. Diesem Verlangen
haben die Stände (die liberalen Abgeordneten wenigstens) durch die Wahl nicht
ganz entsprochen, denn sie haben nicht Ausschüsse gewählt, wie das Patent sie
einsetzt, sondern nur solche mit vorbereitenden Befugnissen. Sie haben aber an¬
dererseits der Krone die Hand zur Verständigung geboten und keinen unmittel¬
baren, grellen Bruch herbeigeführt. Die Gründe zur Rechtfertigung dieses Ver¬
fahrens sind erstens, die Wichtigkeit, ein nochmaliges Gutachten über den Criminal-
gesetzcntwurs uicht von Ausschüssen vollziehen zu lassen, im Falle, daß dieselben in den
Händen der retrvgraden Partei sich befänden, ferner die Rücksicht darauf, daß, wenn
die Mehrheit der Ausschüsse der Opposition angehört, diese beharrlich und mit
Erfolg jede Uebernahme einer Function des Landtags verweigern kann und wird,
während im ander" Falle die jedenfalls durch Minoritätswahlen zu Stande ge¬
kommenen Ausschüsse sich bereitwillig zu jener Uebernahme hergegeben hätten,
endlich die theils in der Botschaft hervortretende, theils auf nicht offiziellem
Wege den Ständen bekannt gewordene Absicht des Gouvernements, eine Verstän¬
digung herbeizuführen, wenn nur die äußere Form einigermaßen gerettet würde.
Die Hinzufügung der Clausel war nothwendig, erstens, um sich gegen jede spä¬
tere Mißdeutung, die doch wenigstens als eine mögliche Eventualität vorhergesehen
werden mußte, sicher zu stellen, ferner um dem frühern Benehmen nicht in zu crasser
Weise zu widersprechen. Die Abfassung dieser Clausel wünschten wir übrigens in
einem Punkte geändert; statt nämlich, wie es wenigstens voll Seiten der Abge¬
ordneten der Provinz Preußen geschehen ist, vorzugehen, man verstehe die Bot¬
schaft mir in dem Sinne, "daß die Ausschüsse zur Berathung des Criminalgcsetz-
entwnrfeS und zu vorbereitenden Gutachten gewählt werden sollten, und in so
fern wähle man sie," einfach ohne jenes vorgegebenen Verständniß zu erklären,
"man wähle sie nur dazu." Zwar ist dieser Unterschied von keiner praktischen
Bedeutung, aber die letzte Fassung scheint uns würdiger. Eine Anzahl Abgeord¬
neter der liberalen Seite verweigerte die Wahl ganz, worunter der ganze Stand
der rheinischen Landgemeinden mit Ausnahme dreier Deputaten, der also, da die
rheinischen Landgemeinden vier Wahlen zu vollziehen haben, und da jene außer¬
dem unter den die Wahl Verweigernden wählten, gar nicht im Ausschusse vertre¬
ten ist. Wir achten den Muth und die Gewissenhaftigkeit derer, welche sich der
Wahl enthielten, müssen aber nichts desto weniger beklagen, daß sie bei einer so
wichtigen Frage die Kräfte der Opposition durch Spaltung zersplitterten, und
dadurch den Erfolg gefährdeten. Es ist von der höchsten Nothwendigkeit, daß
die Mehrheit der Ausschüsse oppositionell sei, und deshalb der Ausfall der vier
bäuerlichen Deputirten des Rheinlandes sehr zu beklagen. Haben diejenigen, welche
nicht wählten, den Ruhm einer starren Consequenz für sich, so erinnern wir daran,


Wahl der Ausschüsse, jedoch mit hauptsächlicher Hervorhebung des Umstandes,
daß sie dieselben zur Begutachtung des den Provinziallaudtagen schon vorgelegten
Criminalgcsetzcntwurses, aus dessen Berathung vor seiner Erhebung zum Gesetz der
vereinigt Landtag also kein Recht mehr hat, nächstens einzuberufen gedenke. Die
Botschaft verspricht die Anträge der Stände auf Pcrivdizität des vereinigten
Landtags und Beschränkung der Wirksamkeit der Ausschüsse in ernste Erwä¬
gung zu zieh», fordert allerdings von den Ständen, daß das Patent vom 3.
Februar vorher seinen Bestimmungen gemäß vollzogen werde. Diesem Verlangen
haben die Stände (die liberalen Abgeordneten wenigstens) durch die Wahl nicht
ganz entsprochen, denn sie haben nicht Ausschüsse gewählt, wie das Patent sie
einsetzt, sondern nur solche mit vorbereitenden Befugnissen. Sie haben aber an¬
dererseits der Krone die Hand zur Verständigung geboten und keinen unmittel¬
baren, grellen Bruch herbeigeführt. Die Gründe zur Rechtfertigung dieses Ver¬
fahrens sind erstens, die Wichtigkeit, ein nochmaliges Gutachten über den Criminal-
gesetzcntwurs uicht von Ausschüssen vollziehen zu lassen, im Falle, daß dieselben in den
Händen der retrvgraden Partei sich befänden, ferner die Rücksicht darauf, daß, wenn
die Mehrheit der Ausschüsse der Opposition angehört, diese beharrlich und mit
Erfolg jede Uebernahme einer Function des Landtags verweigern kann und wird,
während im ander» Falle die jedenfalls durch Minoritätswahlen zu Stande ge¬
kommenen Ausschüsse sich bereitwillig zu jener Uebernahme hergegeben hätten,
endlich die theils in der Botschaft hervortretende, theils auf nicht offiziellem
Wege den Ständen bekannt gewordene Absicht des Gouvernements, eine Verstän¬
digung herbeizuführen, wenn nur die äußere Form einigermaßen gerettet würde.
Die Hinzufügung der Clausel war nothwendig, erstens, um sich gegen jede spä¬
tere Mißdeutung, die doch wenigstens als eine mögliche Eventualität vorhergesehen
werden mußte, sicher zu stellen, ferner um dem frühern Benehmen nicht in zu crasser
Weise zu widersprechen. Die Abfassung dieser Clausel wünschten wir übrigens in
einem Punkte geändert; statt nämlich, wie es wenigstens voll Seiten der Abge¬
ordneten der Provinz Preußen geschehen ist, vorzugehen, man verstehe die Bot¬
schaft mir in dem Sinne, „daß die Ausschüsse zur Berathung des Criminalgcsetz-
entwnrfeS und zu vorbereitenden Gutachten gewählt werden sollten, und in so
fern wähle man sie," einfach ohne jenes vorgegebenen Verständniß zu erklären,
„man wähle sie nur dazu." Zwar ist dieser Unterschied von keiner praktischen
Bedeutung, aber die letzte Fassung scheint uns würdiger. Eine Anzahl Abgeord¬
neter der liberalen Seite verweigerte die Wahl ganz, worunter der ganze Stand
der rheinischen Landgemeinden mit Ausnahme dreier Deputaten, der also, da die
rheinischen Landgemeinden vier Wahlen zu vollziehen haben, und da jene außer¬
dem unter den die Wahl Verweigernden wählten, gar nicht im Ausschusse vertre¬
ten ist. Wir achten den Muth und die Gewissenhaftigkeit derer, welche sich der
Wahl enthielten, müssen aber nichts desto weniger beklagen, daß sie bei einer so
wichtigen Frage die Kräfte der Opposition durch Spaltung zersplitterten, und
dadurch den Erfolg gefährdeten. Es ist von der höchsten Nothwendigkeit, daß
die Mehrheit der Ausschüsse oppositionell sei, und deshalb der Ausfall der vier
bäuerlichen Deputirten des Rheinlandes sehr zu beklagen. Haben diejenigen, welche
nicht wählten, den Ruhm einer starren Consequenz für sich, so erinnern wir daran,


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[0592] Wahl der Ausschüsse, jedoch mit hauptsächlicher Hervorhebung des Umstandes, daß sie dieselben zur Begutachtung des den Provinziallaudtagen schon vorgelegten Criminalgcsetzcntwurses, aus dessen Berathung vor seiner Erhebung zum Gesetz der vereinigt Landtag also kein Recht mehr hat, nächstens einzuberufen gedenke. Die Botschaft verspricht die Anträge der Stände auf Pcrivdizität des vereinigten Landtags und Beschränkung der Wirksamkeit der Ausschüsse in ernste Erwä¬ gung zu zieh», fordert allerdings von den Ständen, daß das Patent vom 3. Februar vorher seinen Bestimmungen gemäß vollzogen werde. Diesem Verlangen haben die Stände (die liberalen Abgeordneten wenigstens) durch die Wahl nicht ganz entsprochen, denn sie haben nicht Ausschüsse gewählt, wie das Patent sie einsetzt, sondern nur solche mit vorbereitenden Befugnissen. Sie haben aber an¬ dererseits der Krone die Hand zur Verständigung geboten und keinen unmittel¬ baren, grellen Bruch herbeigeführt. Die Gründe zur Rechtfertigung dieses Ver¬ fahrens sind erstens, die Wichtigkeit, ein nochmaliges Gutachten über den Criminal- gesetzcntwurs uicht von Ausschüssen vollziehen zu lassen, im Falle, daß dieselben in den Händen der retrvgraden Partei sich befänden, ferner die Rücksicht darauf, daß, wenn die Mehrheit der Ausschüsse der Opposition angehört, diese beharrlich und mit Erfolg jede Uebernahme einer Function des Landtags verweigern kann und wird, während im ander» Falle die jedenfalls durch Minoritätswahlen zu Stande ge¬ kommenen Ausschüsse sich bereitwillig zu jener Uebernahme hergegeben hätten, endlich die theils in der Botschaft hervortretende, theils auf nicht offiziellem Wege den Ständen bekannt gewordene Absicht des Gouvernements, eine Verstän¬ digung herbeizuführen, wenn nur die äußere Form einigermaßen gerettet würde. Die Hinzufügung der Clausel war nothwendig, erstens, um sich gegen jede spä¬ tere Mißdeutung, die doch wenigstens als eine mögliche Eventualität vorhergesehen werden mußte, sicher zu stellen, ferner um dem frühern Benehmen nicht in zu crasser Weise zu widersprechen. Die Abfassung dieser Clausel wünschten wir übrigens in einem Punkte geändert; statt nämlich, wie es wenigstens voll Seiten der Abge¬ ordneten der Provinz Preußen geschehen ist, vorzugehen, man verstehe die Bot¬ schaft mir in dem Sinne, „daß die Ausschüsse zur Berathung des Criminalgcsetz- entwnrfeS und zu vorbereitenden Gutachten gewählt werden sollten, und in so fern wähle man sie," einfach ohne jenes vorgegebenen Verständniß zu erklären, „man wähle sie nur dazu." Zwar ist dieser Unterschied von keiner praktischen Bedeutung, aber die letzte Fassung scheint uns würdiger. Eine Anzahl Abgeord¬ neter der liberalen Seite verweigerte die Wahl ganz, worunter der ganze Stand der rheinischen Landgemeinden mit Ausnahme dreier Deputaten, der also, da die rheinischen Landgemeinden vier Wahlen zu vollziehen haben, und da jene außer¬ dem unter den die Wahl Verweigernden wählten, gar nicht im Ausschusse vertre¬ ten ist. Wir achten den Muth und die Gewissenhaftigkeit derer, welche sich der Wahl enthielten, müssen aber nichts desto weniger beklagen, daß sie bei einer so wichtigen Frage die Kräfte der Opposition durch Spaltung zersplitterten, und dadurch den Erfolg gefährdeten. Es ist von der höchsten Nothwendigkeit, daß die Mehrheit der Ausschüsse oppositionell sei, und deshalb der Ausfall der vier bäuerlichen Deputirten des Rheinlandes sehr zu beklagen. Haben diejenigen, welche nicht wählten, den Ruhm einer starren Consequenz für sich, so erinnern wir daran,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/592>, abgerufen am 01.07.2024.