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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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sah sei gesperrt gewesen, und er muß sich uoch glücklich schätzen, wenn ihm
auf sein Verlangen der Einsatz zurückerstattet wird.

Bei dem übrigen in der Ziehung uicht herausgehobenen 85 Nummern
aber erfährt der Spielende nie, ob sein Einsatz gesperrt war, erhält daher
auch nie den ohne der geringsten Chance eines Gewinnes geopferten Einsatz
zurück, und gerade diese, meist der ärmsten Klasse auf eine in keiner Weise
zu rechtfertigende Art entlockten Beträge sind es, welche das Haupterträgniß
des Lottogefälls bilden.

Den über Glücksspiele bestehenden allerhöchsten Gesetzen gemäß, würden
die k. k. Behörden gewiß auch jedem Privaten, der sich eines solchen Vor¬
gangs erlauben könnte, als des Betruges schuldig verurtheilen und auf das
Strengste bestrafen.

Ich bin auch darum überzeugt, daß wenn Sr. Maj. Behörden es als
ihre Pflicht erachtet hätten, Sr. Maj. dem Kaiser über diese bestehenden
Modalitäten des Lottospieles aufzuklären und von den Grundsätzen, welche
dem Spielplane zur Grundlage dienen, vollkommen in Kenntniß zu setzen,
so würde Sr. Maj. in höchster Weisheit und Gerechtigkeit gewiß dieses mit
seinen erhabenen und hochherzigen Gesinnungen so sehr im Widerspruche
steheude in seinem Wesen wie in seinen Folgen verwerfliche Lottospiel nicht
einen Augenblick länger mehr geduldet und um jeden Preis bereits schon
abgeschafft haben.

Darum glaube ich auch, daß es jetzt Sache der Stände sei, Sr. Maj.
jene Aufklärungen zu geben, welche zu geben die k. k. Behörden sich nicht
veranlaßt fanden, und erlaube mir daher in Antrag zu bringen:

Stände wollen beschließen: mittelst Diätalschrift oder auf sonst geeigne¬
tem Wege, die von mir hier nur angedeuteten Gebrechen des Lottoplanes,
in gründlicher und umfassender Darstellung Sr. k. k. Maj. allerunterthänigst
zur Kenntniß zu bringen, zugleich aber auch zu bitten: Se. Maj. möge
huldreichst geruhen, bis zu dem Eintritts der erwarteten Lottoaufhebung,
vorläufig jede Vermehrung der Collecturen und die Ausdehnung des
Lottospieles in Böhmen auf die Ziehungen anderer Provinzen den be¬
treffenden k. k. Behörden ans das Strengste zu untersagen.




Nach längerer Discussion, in welcher sich viele Redner im Sinne des Herrn
Grafen Morzin ausgespochen haben, wurde dieser Antrag mit großer Majorität
angenommen und beschlossen: daß ein Sr. Maj. ex llieta zu überreichende Me-
moire durch eine eigene ständische Deputation überreicht werde. Was auch bereits
D. E. Statt fand.




sah sei gesperrt gewesen, und er muß sich uoch glücklich schätzen, wenn ihm
auf sein Verlangen der Einsatz zurückerstattet wird.

Bei dem übrigen in der Ziehung uicht herausgehobenen 85 Nummern
aber erfährt der Spielende nie, ob sein Einsatz gesperrt war, erhält daher
auch nie den ohne der geringsten Chance eines Gewinnes geopferten Einsatz
zurück, und gerade diese, meist der ärmsten Klasse auf eine in keiner Weise
zu rechtfertigende Art entlockten Beträge sind es, welche das Haupterträgniß
des Lottogefälls bilden.

Den über Glücksspiele bestehenden allerhöchsten Gesetzen gemäß, würden
die k. k. Behörden gewiß auch jedem Privaten, der sich eines solchen Vor¬
gangs erlauben könnte, als des Betruges schuldig verurtheilen und auf das
Strengste bestrafen.

Ich bin auch darum überzeugt, daß wenn Sr. Maj. Behörden es als
ihre Pflicht erachtet hätten, Sr. Maj. dem Kaiser über diese bestehenden
Modalitäten des Lottospieles aufzuklären und von den Grundsätzen, welche
dem Spielplane zur Grundlage dienen, vollkommen in Kenntniß zu setzen,
so würde Sr. Maj. in höchster Weisheit und Gerechtigkeit gewiß dieses mit
seinen erhabenen und hochherzigen Gesinnungen so sehr im Widerspruche
steheude in seinem Wesen wie in seinen Folgen verwerfliche Lottospiel nicht
einen Augenblick länger mehr geduldet und um jeden Preis bereits schon
abgeschafft haben.

Darum glaube ich auch, daß es jetzt Sache der Stände sei, Sr. Maj.
jene Aufklärungen zu geben, welche zu geben die k. k. Behörden sich nicht
veranlaßt fanden, und erlaube mir daher in Antrag zu bringen:

Stände wollen beschließen: mittelst Diätalschrift oder auf sonst geeigne¬
tem Wege, die von mir hier nur angedeuteten Gebrechen des Lottoplanes,
in gründlicher und umfassender Darstellung Sr. k. k. Maj. allerunterthänigst
zur Kenntniß zu bringen, zugleich aber auch zu bitten: Se. Maj. möge
huldreichst geruhen, bis zu dem Eintritts der erwarteten Lottoaufhebung,
vorläufig jede Vermehrung der Collecturen und die Ausdehnung des
Lottospieles in Böhmen auf die Ziehungen anderer Provinzen den be¬
treffenden k. k. Behörden ans das Strengste zu untersagen.




Nach längerer Discussion, in welcher sich viele Redner im Sinne des Herrn
Grafen Morzin ausgespochen haben, wurde dieser Antrag mit großer Majorität
angenommen und beschlossen: daß ein Sr. Maj. ex llieta zu überreichende Me-
moire durch eine eigene ständische Deputation überreicht werde. Was auch bereits
D. E. Statt fand.




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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/531>, abgerufen am 24.08.2024.