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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band.

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Führer der liberalen,' Partei aus den verschiedenen Provinzen nicht unter einander
einig siud, ferner die Masse derselben so sehr politischer Bildung ermangelt, das,
die Führer sich oft von ihr im Stiche gelassen sehen. Es ist dies nicht nur eine
Folge unseres der Intelligenz den Zutritt zum Landtage so sehr erschwerenden
Wahlsystcmcs, sondern anch der Indifferenz, mit welcher der größere Theil der
Wahlen bisher vollzogen worden ist. Man kann daher selbst, wenn das Wahl¬
gesetz nicht verändert wird, hoffen, daß die neuen Wahlen uns ans den künftigen
Landtagen bessere Vertreter geben werden.

Die " Declaration der Rechte" ist mit allen Unterschriften zu Protokoll gege¬
ben worden, nachdem sie in der Versammlung vorher verlesen war. Herr
v. Vincke hielt bei dieser Gelegenheit eine meisterhafte Rede, die wir als seine
beste rhetorische Leistung ans dem Landtage betrachte". Da die Ueberweisung in
eine Abtheilung, so wie die Abstimmung über den von 137 Deputirten gestellten
An"trag von dem Marschall verweigert wurde, so darf Niemand behaupten, die
Declaration habe die Majorität gegen sich gehabt. In der Abstimmung über
das Landrentenbankengesctz hat sogar die Majorität des Landtags ganz nach einer
der vier in der Declaration ausgeführten Rechtsvcrwahrungen gehandelt, und zwar
gerade in dem wichtigsten Punkte.

Beklagenswert!) ist die Entscheidung der zweiten Curie über die Angelegen¬
heiten des Grafen Eduard v. Reichenbach. Es würde uns zu weit führen,
wollten wir uns auf eine ausführliche Widerlegung der von der Abtheilung be-
vvrwortctcn Rechtfertigung des Oberpräsidenten v. Wedell einlassen. Es mag in
kurzem gesagt sein, daß es keineswegs genügend aus den Gesetzen erwiesen wor¬
den ist, daß es dem subjektiven Gutachten der Landtagsevmmissarien frei¬
stehe, über die Bcschvltcnheit eines gewählten Abgeordneten zu entscheiden. Der
Landtagscvmmissarins hat, wenn die Bcfthvltenhcit sich herausgestellt hat, die
Bestätigung zu verweigern, eben so wie bei jedem andern Mangel der im Gesetz
vorgeschriebenen Bedingungen seitens des gewählten Abgeordneten; keineswegs aber
nach seinem subjectiven Belieben die Bescholtenheit über denselben zu verhängen.
DaS steht gar nicht klar im Gesetz über Errichtung der Provinzialstände, die schle-
sische Krcisordnung widerspricht sogar einem solchen Prinzip geradezu, es ist über¬
haupt so total rechts- und sinnwidrig, daß es sich von selbst verbietet, auf dem
Wege der Deduction hergeleitet zu werden. Trotzdem ist dies durch die Abthei¬
lung geschehen, gegen eine winzige Minderheit von Lee oder !!0 Stimmen ist die
zweite Curie dem beigetreten, und hat nicht nur auf diese Weise einen aner¬
kannten, allgemein hochgeachteten Ehrenmann einem willkürlichen Verfahren preis¬
gegeben, sondern anch vor aller Welt erklärt, daß die Deputirten des preußischen
Volkes es mir dem sui'jcctivcn Wohlgefallen der acht Oberpräsidenten zu verdan¬
ken habe", daß sic anf dem Landtage ihre Plätze einnehme" dürfen!

Mit großer Majorität ist es durchgegangen, d. h. in der zweiten Curie,
den König um Aushebung der Bestimmung zu bitten, wornach, damit eine Pe¬
tition an den Thron gelange, in jeder Versammlung zwei Drittel der Stimmen
sich dafür erklären müsse". Die einfache Majorität solle künstig genügen. Da¬
gegen ist der Antrag, den König zu bitten, daß dem Lande das Petitionsrecht
an den vereinigten Landtag gestattet werde, was dasselbe den Provinziallandtagen


Führer der liberalen,' Partei aus den verschiedenen Provinzen nicht unter einander
einig siud, ferner die Masse derselben so sehr politischer Bildung ermangelt, das,
die Führer sich oft von ihr im Stiche gelassen sehen. Es ist dies nicht nur eine
Folge unseres der Intelligenz den Zutritt zum Landtage so sehr erschwerenden
Wahlsystcmcs, sondern anch der Indifferenz, mit welcher der größere Theil der
Wahlen bisher vollzogen worden ist. Man kann daher selbst, wenn das Wahl¬
gesetz nicht verändert wird, hoffen, daß die neuen Wahlen uns ans den künftigen
Landtagen bessere Vertreter geben werden.

Die „ Declaration der Rechte" ist mit allen Unterschriften zu Protokoll gege¬
ben worden, nachdem sie in der Versammlung vorher verlesen war. Herr
v. Vincke hielt bei dieser Gelegenheit eine meisterhafte Rede, die wir als seine
beste rhetorische Leistung ans dem Landtage betrachte». Da die Ueberweisung in
eine Abtheilung, so wie die Abstimmung über den von 137 Deputirten gestellten
An«trag von dem Marschall verweigert wurde, so darf Niemand behaupten, die
Declaration habe die Majorität gegen sich gehabt. In der Abstimmung über
das Landrentenbankengesctz hat sogar die Majorität des Landtags ganz nach einer
der vier in der Declaration ausgeführten Rechtsvcrwahrungen gehandelt, und zwar
gerade in dem wichtigsten Punkte.

Beklagenswert!) ist die Entscheidung der zweiten Curie über die Angelegen¬
heiten des Grafen Eduard v. Reichenbach. Es würde uns zu weit führen,
wollten wir uns auf eine ausführliche Widerlegung der von der Abtheilung be-
vvrwortctcn Rechtfertigung des Oberpräsidenten v. Wedell einlassen. Es mag in
kurzem gesagt sein, daß es keineswegs genügend aus den Gesetzen erwiesen wor¬
den ist, daß es dem subjektiven Gutachten der Landtagsevmmissarien frei¬
stehe, über die Bcschvltcnheit eines gewählten Abgeordneten zu entscheiden. Der
Landtagscvmmissarins hat, wenn die Bcfthvltenhcit sich herausgestellt hat, die
Bestätigung zu verweigern, eben so wie bei jedem andern Mangel der im Gesetz
vorgeschriebenen Bedingungen seitens des gewählten Abgeordneten; keineswegs aber
nach seinem subjectiven Belieben die Bescholtenheit über denselben zu verhängen.
DaS steht gar nicht klar im Gesetz über Errichtung der Provinzialstände, die schle-
sische Krcisordnung widerspricht sogar einem solchen Prinzip geradezu, es ist über¬
haupt so total rechts- und sinnwidrig, daß es sich von selbst verbietet, auf dem
Wege der Deduction hergeleitet zu werden. Trotzdem ist dies durch die Abthei¬
lung geschehen, gegen eine winzige Minderheit von Lee oder !!0 Stimmen ist die
zweite Curie dem beigetreten, und hat nicht nur auf diese Weise einen aner¬
kannten, allgemein hochgeachteten Ehrenmann einem willkürlichen Verfahren preis¬
gegeben, sondern anch vor aller Welt erklärt, daß die Deputirten des preußischen
Volkes es mir dem sui'jcctivcn Wohlgefallen der acht Oberpräsidenten zu verdan¬
ken habe», daß sic anf dem Landtage ihre Plätze einnehme» dürfen!

Mit großer Majorität ist es durchgegangen, d. h. in der zweiten Curie,
den König um Aushebung der Bestimmung zu bitten, wornach, damit eine Pe¬
tition an den Thron gelange, in jeder Versammlung zwei Drittel der Stimmen
sich dafür erklären müsse». Die einfache Majorität solle künstig genügen. Da¬
gegen ist der Antrag, den König zu bitten, daß dem Lande das Petitionsrecht
an den vereinigten Landtag gestattet werde, was dasselbe den Provinziallandtagen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, I. Semester II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_271898/360>, abgerufen am 01.07.2024.