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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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streng jede geistliche Funktion, und obwohl gegen diesen Ausspruch an das Guvernium
in Graz und an die Hofstelle in Wien Recurs ergriffen wurde, so mußte der Verstor¬
bene dennoch, nachdem er achtzehn Tage unbeerdigt gelegen, ohne geistliche Begleitung
zu Grabe getragen werden.

Dieser Vorgang hatte inzwischen großes Aussehen erregt, und aus der ganzen Um¬
gegend strömten die Leute zur feierlichen Beerdigung des von den Priestern der Kirche
Verdammten herbe!; seine Enkelin, ein Kind von 6 -- 8 Jahren, segnete den Großvater
ein und sprach die ersten Worte an seinem Grabe; ein Doctor der Medizin hielt eine
ausgezeichnete Leichenrede, mit allen Glocken der Stadt, welcher man sich mit Gewalt
bemächtigt hatte, da die Geistlichkeit das Läuten derselben nicht gestatten wollte, wurde
der Leichenzug begrüßt, und unter den Landleuten hörte man vielfach die laute Aeuße¬
rung, daß sie nun wüßten, wie man auch ohne Bezahlung der Stolagcbühren zu Grabe
getragen werden könne.

Nicht belehrt durch diesen ersten Vorfall, führte unser Bischof durch seiue Intole¬
ranz einen zweiten bedeutenderen herbei, von welchem ich Dir die genauesten Details mit¬
theilen will.

Vor drei Tagen starb im hiesigen Krankenhause der Gcrichtsactuar des Magistrats
Georg Auerschnigg, ein Mann von 6 i Jahren. Auch ihn wollte man zwingen, einem
andern Geistlichen, als dem seiner Wahl, die letzte Beichte abzulegen, und so ging auch
er hinüber, ohne daß die priesterlichen Ceremonien verrichtet wurden. Diesmal ver¬
suchte Niemand mehr eine Aenderung des bischöflichen Ausspruchs zu erwirken, und man
War ganz zufrieden, ihn ohne Geistlichen zu begraben. Vorgestern, den 18. d. M., um
4 Uhr Nachmittags, versammelte sich trotz des sehr schlechten Wetters eine große Menge
der angesehensten Bewohner aus allen Ständen, um den sonst sehr wenig gekannten,
und wegen seiner Derbheit unbeliebten Verstorbenen zu geleiten. Es schien, als wolle
wem dnrch die Begleitung der Leiche aussprechen, daß das clericale Verfahren allgemein
gemißbilligt würde. Auch der hier allgemein beliebte Bürgermeister Hüttenbrenner
erschien an der Spitze seiner magistratlichen Beamten. Der mit vier Pferden bespannte
Todenwagcn, die Leichcnmusik, Alles war bereit, nur der Leichnam selbst sollte nicht
aus der Todtenkammer des Krankenhauses herausgegeben werden; ein Gubernial-Be¬
fehl verschob das Begräbniß auf den folgenden Tag, darüber entstand Unruhe. Es
wurde in die Leichcnkammer eingedrungen, der Leichnam in den Sarg gelegt, und ohn"
sehlbar hätte das Begräbniß Statt gesunden, wenn nicht der Bürgermeister das Ersuchen
gestellt hätte, so lange sich zu gedulden, bis er vom Gouverneur, dem Grasen Wicken-
burg, einem im Ganzen beliebten und liebenswürdigen Manne, zurückkehre und von ihm
persönlich die Entscheidung einhole. In wenigen Minuten von demselben zurückgekehrt,
^^"ete er in einer kurzen Anrede der versammelten Menge, daß die Verschiebung des
Begräbnisses angeordnet wäre, um vorher den Körper des Verstorbenen seziren zu kön¬
nen, und wenn, wie vielleicht möglich, eine Spur von Irrsinn zu entdecken wäre, dem¬
selben "sodann Alles in Gnade nachzusehen" (eigene Worte), und ihn mit Begleitung des
Geistlichen zu begraben. Die Bekannten des Verstorbenen hiermit nicht zufrieden, er¬
klärten laut: sie kennten ihn seit vielen Jahren, er sei nie irrsinnig gewesen, sie wollten
durch diese Ausflucht keinen Geistlichen zur Begleitung zwingen, es sei keiner nöthig,
darum wollten sie auch in keine Sezirung willigen. Doch wurde dem Willen des Gou-


Der Consistorialrath entgegnete jedoch-.. Den Priester, den es wagen würde ihn zu begleiten,
werden wir zu bestrafen wissen."

streng jede geistliche Funktion, und obwohl gegen diesen Ausspruch an das Guvernium
in Graz und an die Hofstelle in Wien Recurs ergriffen wurde, so mußte der Verstor¬
bene dennoch, nachdem er achtzehn Tage unbeerdigt gelegen, ohne geistliche Begleitung
zu Grabe getragen werden.

Dieser Vorgang hatte inzwischen großes Aussehen erregt, und aus der ganzen Um¬
gegend strömten die Leute zur feierlichen Beerdigung des von den Priestern der Kirche
Verdammten herbe!; seine Enkelin, ein Kind von 6 — 8 Jahren, segnete den Großvater
ein und sprach die ersten Worte an seinem Grabe; ein Doctor der Medizin hielt eine
ausgezeichnete Leichenrede, mit allen Glocken der Stadt, welcher man sich mit Gewalt
bemächtigt hatte, da die Geistlichkeit das Läuten derselben nicht gestatten wollte, wurde
der Leichenzug begrüßt, und unter den Landleuten hörte man vielfach die laute Aeuße¬
rung, daß sie nun wüßten, wie man auch ohne Bezahlung der Stolagcbühren zu Grabe
getragen werden könne.

Nicht belehrt durch diesen ersten Vorfall, führte unser Bischof durch seiue Intole¬
ranz einen zweiten bedeutenderen herbei, von welchem ich Dir die genauesten Details mit¬
theilen will.

Vor drei Tagen starb im hiesigen Krankenhause der Gcrichtsactuar des Magistrats
Georg Auerschnigg, ein Mann von 6 i Jahren. Auch ihn wollte man zwingen, einem
andern Geistlichen, als dem seiner Wahl, die letzte Beichte abzulegen, und so ging auch
er hinüber, ohne daß die priesterlichen Ceremonien verrichtet wurden. Diesmal ver¬
suchte Niemand mehr eine Aenderung des bischöflichen Ausspruchs zu erwirken, und man
War ganz zufrieden, ihn ohne Geistlichen zu begraben. Vorgestern, den 18. d. M., um
4 Uhr Nachmittags, versammelte sich trotz des sehr schlechten Wetters eine große Menge
der angesehensten Bewohner aus allen Ständen, um den sonst sehr wenig gekannten,
und wegen seiner Derbheit unbeliebten Verstorbenen zu geleiten. Es schien, als wolle
wem dnrch die Begleitung der Leiche aussprechen, daß das clericale Verfahren allgemein
gemißbilligt würde. Auch der hier allgemein beliebte Bürgermeister Hüttenbrenner
erschien an der Spitze seiner magistratlichen Beamten. Der mit vier Pferden bespannte
Todenwagcn, die Leichcnmusik, Alles war bereit, nur der Leichnam selbst sollte nicht
aus der Todtenkammer des Krankenhauses herausgegeben werden; ein Gubernial-Be¬
fehl verschob das Begräbniß auf den folgenden Tag, darüber entstand Unruhe. Es
wurde in die Leichcnkammer eingedrungen, der Leichnam in den Sarg gelegt, und ohn»
sehlbar hätte das Begräbniß Statt gesunden, wenn nicht der Bürgermeister das Ersuchen
gestellt hätte, so lange sich zu gedulden, bis er vom Gouverneur, dem Grasen Wicken-
burg, einem im Ganzen beliebten und liebenswürdigen Manne, zurückkehre und von ihm
persönlich die Entscheidung einhole. In wenigen Minuten von demselben zurückgekehrt,
^^"ete er in einer kurzen Anrede der versammelten Menge, daß die Verschiebung des
Begräbnisses angeordnet wäre, um vorher den Körper des Verstorbenen seziren zu kön¬
nen, und wenn, wie vielleicht möglich, eine Spur von Irrsinn zu entdecken wäre, dem¬
selben „sodann Alles in Gnade nachzusehen" (eigene Worte), und ihn mit Begleitung des
Geistlichen zu begraben. Die Bekannten des Verstorbenen hiermit nicht zufrieden, er¬
klärten laut: sie kennten ihn seit vielen Jahren, er sei nie irrsinnig gewesen, sie wollten
durch diese Ausflucht keinen Geistlichen zur Begleitung zwingen, es sei keiner nöthig,
darum wollten sie auch in keine Sezirung willigen. Doch wurde dem Willen des Gou-


Der Consistorialrath entgegnete jedoch-.. Den Priester, den es wagen würde ihn zu begleiten,
werden wir zu bestrafen wissen."
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[0399] streng jede geistliche Funktion, und obwohl gegen diesen Ausspruch an das Guvernium in Graz und an die Hofstelle in Wien Recurs ergriffen wurde, so mußte der Verstor¬ bene dennoch, nachdem er achtzehn Tage unbeerdigt gelegen, ohne geistliche Begleitung zu Grabe getragen werden. Dieser Vorgang hatte inzwischen großes Aussehen erregt, und aus der ganzen Um¬ gegend strömten die Leute zur feierlichen Beerdigung des von den Priestern der Kirche Verdammten herbe!; seine Enkelin, ein Kind von 6 — 8 Jahren, segnete den Großvater ein und sprach die ersten Worte an seinem Grabe; ein Doctor der Medizin hielt eine ausgezeichnete Leichenrede, mit allen Glocken der Stadt, welcher man sich mit Gewalt bemächtigt hatte, da die Geistlichkeit das Läuten derselben nicht gestatten wollte, wurde der Leichenzug begrüßt, und unter den Landleuten hörte man vielfach die laute Aeuße¬ rung, daß sie nun wüßten, wie man auch ohne Bezahlung der Stolagcbühren zu Grabe getragen werden könne. Nicht belehrt durch diesen ersten Vorfall, führte unser Bischof durch seiue Intole¬ ranz einen zweiten bedeutenderen herbei, von welchem ich Dir die genauesten Details mit¬ theilen will. Vor drei Tagen starb im hiesigen Krankenhause der Gcrichtsactuar des Magistrats Georg Auerschnigg, ein Mann von 6 i Jahren. Auch ihn wollte man zwingen, einem andern Geistlichen, als dem seiner Wahl, die letzte Beichte abzulegen, und so ging auch er hinüber, ohne daß die priesterlichen Ceremonien verrichtet wurden. Diesmal ver¬ suchte Niemand mehr eine Aenderung des bischöflichen Ausspruchs zu erwirken, und man War ganz zufrieden, ihn ohne Geistlichen zu begraben. Vorgestern, den 18. d. M., um 4 Uhr Nachmittags, versammelte sich trotz des sehr schlechten Wetters eine große Menge der angesehensten Bewohner aus allen Ständen, um den sonst sehr wenig gekannten, und wegen seiner Derbheit unbeliebten Verstorbenen zu geleiten. Es schien, als wolle wem dnrch die Begleitung der Leiche aussprechen, daß das clericale Verfahren allgemein gemißbilligt würde. Auch der hier allgemein beliebte Bürgermeister Hüttenbrenner erschien an der Spitze seiner magistratlichen Beamten. Der mit vier Pferden bespannte Todenwagcn, die Leichcnmusik, Alles war bereit, nur der Leichnam selbst sollte nicht aus der Todtenkammer des Krankenhauses herausgegeben werden; ein Gubernial-Be¬ fehl verschob das Begräbniß auf den folgenden Tag, darüber entstand Unruhe. Es wurde in die Leichcnkammer eingedrungen, der Leichnam in den Sarg gelegt, und ohn» sehlbar hätte das Begräbniß Statt gesunden, wenn nicht der Bürgermeister das Ersuchen gestellt hätte, so lange sich zu gedulden, bis er vom Gouverneur, dem Grasen Wicken- burg, einem im Ganzen beliebten und liebenswürdigen Manne, zurückkehre und von ihm persönlich die Entscheidung einhole. In wenigen Minuten von demselben zurückgekehrt, ^^"ete er in einer kurzen Anrede der versammelten Menge, daß die Verschiebung des Begräbnisses angeordnet wäre, um vorher den Körper des Verstorbenen seziren zu kön¬ nen, und wenn, wie vielleicht möglich, eine Spur von Irrsinn zu entdecken wäre, dem¬ selben „sodann Alles in Gnade nachzusehen" (eigene Worte), und ihn mit Begleitung des Geistlichen zu begraben. Die Bekannten des Verstorbenen hiermit nicht zufrieden, er¬ klärten laut: sie kennten ihn seit vielen Jahren, er sei nie irrsinnig gewesen, sie wollten durch diese Ausflucht keinen Geistlichen zur Begleitung zwingen, es sei keiner nöthig, darum wollten sie auch in keine Sezirung willigen. Doch wurde dem Willen des Gou- Der Consistorialrath entgegnete jedoch-.. Den Priester, den es wagen würde ihn zu begleiten, werden wir zu bestrafen wissen."

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/399>, abgerufen am 24.08.2024.