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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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seinen traurigen Folgen enträthselt. -- Zu den glänzenden Erfolgen, welche das
Land diesem Führer verdankt, gehört auch noch der große Sieg, den er über
das, gefährliche Neuerungen brütende Häuflein, welches zum Besuch der ständi-
schen Berathungen den modernen Frack an die Stelle der steifen unbequemen
Uniformen gesetzt sehen wollte, mit großem Aufwand seiner Ncdncrtalcnte erfocht.
Er erklärte mit mächtigem Pathos: "wenn anch alles treulos das Ehrenkleid
verlasse, so könne doch er für seine Person sich nie dazu entschließen, vt si K-no
tus ni-tbatnr orbis, gedenke er allein ans den Ruinen im rochen Frack zu ver¬
bleiben"!! --

Bei diesen wahrhaft ergreifenden Declamationen ward nur die einzige Klei¬
nigkeit vergessen, daß das gewöhnliche Kleid des Staatsbürgers, indem es die
Brust der größern Zahl, also wohl auch der meisten Männer von Ehre bedeckt,
dadurch wohl eine höhere Weihe erhalt, als das sogenannte Ehrenkleid einer
kleinen Zahl, wie leider der Erfolg lehrt, ziemlich schwacher Sterblichen! --


von
II.

Schon vor längerer Zeit haben einige Aufsätze in den "Grenzboten", der
ständischen Petitou betreffend, die Errichtung vou Credit-Vereinen und Hypotheken¬
banken, wie sie Oesterreich, Böhmen, Mähren und Steyermark verlangten, Er¬
wähnung gethan. -- Obgleich diese Gesuche kräftigst, durch ungeschminkte wahr¬
heitsgetreue Darstellung der Landeszuständc unterstützt wurden, den Verfall des
Ackerbaues und mit ihm des Wohlstandes der Grundbesitzer (da z. B. aus der
Landtafel und allen öffentlichen Büchern actenmäßig nachgewiesen ist, daß der
Grundbesitz in Mähren seit 20 Jahren um das Doppelte verschuldet
wurde) mit deutlichen Worten schilderten und die. immer tiefere Verwickelung
vorzüglich des Bauers in die Netze des Wuchers offen darstellten, so ist doch bis
zur Stunde, obgleich jetzt nicht mehr allein der Ackerbau, sondern auch die No-
botablösung baares Capital dringend nothwendig macht, wenn anders dem Lande
geholfen werden soll -- keine Revolution erfolgt. Vor einigen Tagen tauchte
zwar das etwas moustruöse Gerücht einer Staats-llniversal-Hypothekeilbank für die
ganze Monarchie, natürlich mit gchoffter ständischer Garantie, ans, blieb und ver¬
schwand jedoch als dunkles Gerücht, und es scheint wieder die alte beliebte Maxime
in Anwendung gekommen zu sein, d. h. man verschließt dem Hülferuf die Ohren
und legt die unliebsame Mahnung -- i^I n":ta. --

Wir enthalten uns jedoch für diesmal aller wettern Bemerkungen und lassen
die Thatsachen sprechen; zu welchem Zweck beiliegende Denkschrift der mährischen
Stände dienen mag: Gemäß Diätalbeschlnfi vom 2. Juni 1847 sind die Statu¬
ten und das Geschäftsreglement, betreffend eine mährische ständische Hhpotheten-
A"statt Sr. Majestät mit folgender Schrift zu überreichen.


seinen traurigen Folgen enträthselt. — Zu den glänzenden Erfolgen, welche das
Land diesem Führer verdankt, gehört auch noch der große Sieg, den er über
das, gefährliche Neuerungen brütende Häuflein, welches zum Besuch der ständi-
schen Berathungen den modernen Frack an die Stelle der steifen unbequemen
Uniformen gesetzt sehen wollte, mit großem Aufwand seiner Ncdncrtalcnte erfocht.
Er erklärte mit mächtigem Pathos: „wenn anch alles treulos das Ehrenkleid
verlasse, so könne doch er für seine Person sich nie dazu entschließen, vt si K-no
tus ni-tbatnr orbis, gedenke er allein ans den Ruinen im rochen Frack zu ver¬
bleiben"!! —

Bei diesen wahrhaft ergreifenden Declamationen ward nur die einzige Klei¬
nigkeit vergessen, daß das gewöhnliche Kleid des Staatsbürgers, indem es die
Brust der größern Zahl, also wohl auch der meisten Männer von Ehre bedeckt,
dadurch wohl eine höhere Weihe erhalt, als das sogenannte Ehrenkleid einer
kleinen Zahl, wie leider der Erfolg lehrt, ziemlich schwacher Sterblichen! —


von
II.

Schon vor längerer Zeit haben einige Aufsätze in den „Grenzboten", der
ständischen Petitou betreffend, die Errichtung vou Credit-Vereinen und Hypotheken¬
banken, wie sie Oesterreich, Böhmen, Mähren und Steyermark verlangten, Er¬
wähnung gethan. — Obgleich diese Gesuche kräftigst, durch ungeschminkte wahr¬
heitsgetreue Darstellung der Landeszuständc unterstützt wurden, den Verfall des
Ackerbaues und mit ihm des Wohlstandes der Grundbesitzer (da z. B. aus der
Landtafel und allen öffentlichen Büchern actenmäßig nachgewiesen ist, daß der
Grundbesitz in Mähren seit 20 Jahren um das Doppelte verschuldet
wurde) mit deutlichen Worten schilderten und die. immer tiefere Verwickelung
vorzüglich des Bauers in die Netze des Wuchers offen darstellten, so ist doch bis
zur Stunde, obgleich jetzt nicht mehr allein der Ackerbau, sondern auch die No-
botablösung baares Capital dringend nothwendig macht, wenn anders dem Lande
geholfen werden soll — keine Revolution erfolgt. Vor einigen Tagen tauchte
zwar das etwas moustruöse Gerücht einer Staats-llniversal-Hypothekeilbank für die
ganze Monarchie, natürlich mit gchoffter ständischer Garantie, ans, blieb und ver¬
schwand jedoch als dunkles Gerücht, und es scheint wieder die alte beliebte Maxime
in Anwendung gekommen zu sein, d. h. man verschließt dem Hülferuf die Ohren
und legt die unliebsame Mahnung — i^I n«:ta. —

Wir enthalten uns jedoch für diesmal aller wettern Bemerkungen und lassen
die Thatsachen sprechen; zu welchem Zweck beiliegende Denkschrift der mährischen
Stände dienen mag: Gemäß Diätalbeschlnfi vom 2. Juni 1847 sind die Statu¬
ten und das Geschäftsreglement, betreffend eine mährische ständische Hhpotheten-
A»statt Sr. Majestät mit folgender Schrift zu überreichen.


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[0034] seinen traurigen Folgen enträthselt. — Zu den glänzenden Erfolgen, welche das Land diesem Führer verdankt, gehört auch noch der große Sieg, den er über das, gefährliche Neuerungen brütende Häuflein, welches zum Besuch der ständi- schen Berathungen den modernen Frack an die Stelle der steifen unbequemen Uniformen gesetzt sehen wollte, mit großem Aufwand seiner Ncdncrtalcnte erfocht. Er erklärte mit mächtigem Pathos: „wenn anch alles treulos das Ehrenkleid verlasse, so könne doch er für seine Person sich nie dazu entschließen, vt si K-no tus ni-tbatnr orbis, gedenke er allein ans den Ruinen im rochen Frack zu ver¬ bleiben"!! — Bei diesen wahrhaft ergreifenden Declamationen ward nur die einzige Klei¬ nigkeit vergessen, daß das gewöhnliche Kleid des Staatsbürgers, indem es die Brust der größern Zahl, also wohl auch der meisten Männer von Ehre bedeckt, dadurch wohl eine höhere Weihe erhalt, als das sogenannte Ehrenkleid einer kleinen Zahl, wie leider der Erfolg lehrt, ziemlich schwacher Sterblichen! — von II. Schon vor längerer Zeit haben einige Aufsätze in den „Grenzboten", der ständischen Petitou betreffend, die Errichtung vou Credit-Vereinen und Hypotheken¬ banken, wie sie Oesterreich, Böhmen, Mähren und Steyermark verlangten, Er¬ wähnung gethan. — Obgleich diese Gesuche kräftigst, durch ungeschminkte wahr¬ heitsgetreue Darstellung der Landeszuständc unterstützt wurden, den Verfall des Ackerbaues und mit ihm des Wohlstandes der Grundbesitzer (da z. B. aus der Landtafel und allen öffentlichen Büchern actenmäßig nachgewiesen ist, daß der Grundbesitz in Mähren seit 20 Jahren um das Doppelte verschuldet wurde) mit deutlichen Worten schilderten und die. immer tiefere Verwickelung vorzüglich des Bauers in die Netze des Wuchers offen darstellten, so ist doch bis zur Stunde, obgleich jetzt nicht mehr allein der Ackerbau, sondern auch die No- botablösung baares Capital dringend nothwendig macht, wenn anders dem Lande geholfen werden soll — keine Revolution erfolgt. Vor einigen Tagen tauchte zwar das etwas moustruöse Gerücht einer Staats-llniversal-Hypothekeilbank für die ganze Monarchie, natürlich mit gchoffter ständischer Garantie, ans, blieb und ver¬ schwand jedoch als dunkles Gerücht, und es scheint wieder die alte beliebte Maxime in Anwendung gekommen zu sein, d. h. man verschließt dem Hülferuf die Ohren und legt die unliebsame Mahnung — i^I n«:ta. — Wir enthalten uns jedoch für diesmal aller wettern Bemerkungen und lassen die Thatsachen sprechen; zu welchem Zweck beiliegende Denkschrift der mährischen Stände dienen mag: Gemäß Diätalbeschlnfi vom 2. Juni 1847 sind die Statu¬ ten und das Geschäftsreglement, betreffend eine mährische ständische Hhpotheten- A»statt Sr. Majestät mit folgender Schrift zu überreichen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/34>, abgerufen am 22.07.2024.