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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬
bruar 1830 unter den obengenannten General-Inspector, welcher Präsident der
Onarantaine-Conn" ist, die aus einem zweiten Inspector, einem Oberarzt, und
noch einem vierten Mitgliede besteht und zugleich auch den Gesundheitszustand im
Innern dieser Länder zu überwachen hat. Bei der walachischen Quarantaine sind
145 Beamte" und 19 Aerzte angestellt; die erstem kosten 339,280 Piaster, die
'letztern 169,168 Piaster, so daß diese Gehälter allein 508,398 Piaster betragen.

Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen
Grenze bei Orsowa anfangend:

Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse.
Jzworelc "" Ncgotino 3. "
Kalafat "Widdin 2. "
Renet "" Nahova 3. "
Turuo "" Nikopolis 2.
Zimnitzea" Sistow 2. "
Ginrgewo" Nutschun 1>
Oltemtza "" Turliekai 2.
Kalarasch" Silistria 2. "
Gura Jalowicza "" Hirsowa 3. "
Braila "" Mutschin 1.
Galacz i. d. Moldau "

Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur
Grenzbewachnng befinden sich 217 Wachtposten oder Pikets mit 0 Grenzbauern
und 2 Soldaten besetzt, die von 5 Aufsehern beaufsichtigt werden und zwar

1. von Voctschvvora......Katafalk
2. " Kalasat.......Gura Oltului
3. " Gura Oltului ..... Ginrgewo
4. " Ginrgewo ....... Kalarasch und
5. " Kalarasch ....... Gura Seretului,

wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt.

Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬
heitszustande in der Türkei, so daß darnach 4 bis 16 Tage lauge Absperrung
stattfindet. Jeder Mensch, ohne Unterschied des Standes und der Nation, muß
sich dem Quarantaiuevorschriften unterwerfen. Wer heimlich oder mit Gewalt den
Gesnndheitscordon überschreitet, wird zu lebenslänglicher Strafarbeit in die Salz¬
bergwerke verurtheilt.

In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß
1) Oel, Oliven, Caviar, Wein u. s. w. von jedem Aufenthalt in der Quaran¬
täne befreit sind. 2) Citronen und ähnliche Gegenstände werden mit Wasser be¬
gossen, andere werden von ihrer Verpackung befreit, bei andern werden die Kisten
und sonstiger Verschluß nur außerhalb gereinigt. 3) Gewebe und ähnliche Ge¬
genstände werden der Luft ausgesetzt und 16 Tage lang zurückgehalten. 4) Wolle


ganz Europa von besonderer Wichtigkeit geworden. Sie bestehen seit dem Fe¬
bruar 1830 unter den obengenannten General-Inspector, welcher Präsident der
Onarantaine-Conn« ist, die aus einem zweiten Inspector, einem Oberarzt, und
noch einem vierten Mitgliede besteht und zugleich auch den Gesundheitszustand im
Innern dieser Länder zu überwachen hat. Bei der walachischen Quarantaine sind
145 Beamte» und 19 Aerzte angestellt; die erstem kosten 339,280 Piaster, die
'letztern 169,168 Piaster, so daß diese Gehälter allein 508,398 Piaster betragen.

Die Douauliuie hat folgende Quarautaineanstalten, von der österreichischen
Grenze bei Orsowa anfangend:

Turnn Sevcrinu gegenübervon Äladowa 2. Klasse.
Jzworelc „„ Ncgotino 3. „
Kalafat „Widdin 2. „
Renet „„ Nahova 3. „
Turuo „„ Nikopolis 2.
Zimnitzea„ Sistow 2. „
Ginrgewo„ Nutschun 1>
Oltemtza „„ Turliekai 2.
Kalarasch„ Silistria 2. „
Gura Jalowicza „„ Hirsowa 3. „
Braila „„ Mutschin 1.
Galacz i. d. Moldau „

Die Quarantaineämter 3. Klasse werden auch Tanschplätze genannt. Zur
Grenzbewachnng befinden sich 217 Wachtposten oder Pikets mit 0 Grenzbauern
und 2 Soldaten besetzt, die von 5 Aufsehern beaufsichtigt werden und zwar

1. von Voctschvvora......Katafalk
2. „ Kalasat.......Gura Oltului
3. „ Gura Oltului ..... Ginrgewo
4. „ Ginrgewo ....... Kalarasch und
5. „ Kalarasch ....... Gura Seretului,

wozil noch in der Moldau der Bezirk der Quarantaine von Galacz kommt.

Die Dauer der Quarantaine richtet sich für die Reisenden nach dem Gesund¬
heitszustande in der Türkei, so daß darnach 4 bis 16 Tage lauge Absperrung
stattfindet. Jeder Mensch, ohne Unterschied des Standes und der Nation, muß
sich dem Quarantaiuevorschriften unterwerfen. Wer heimlich oder mit Gewalt den
Gesnndheitscordon überschreitet, wird zu lebenslänglicher Strafarbeit in die Salz¬
bergwerke verurtheilt.

In Ansehung der über die Donau kommenden Waaren ist bestimmt, daß
1) Oel, Oliven, Caviar, Wein u. s. w. von jedem Aufenthalt in der Quaran¬
täne befreit sind. 2) Citronen und ähnliche Gegenstände werden mit Wasser be¬
gossen, andere werden von ihrer Verpackung befreit, bei andern werden die Kisten
und sonstiger Verschluß nur außerhalb gereinigt. 3) Gewebe und ähnliche Ge¬
genstände werden der Luft ausgesetzt und 16 Tage lang zurückgehalten. 4) Wolle


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/20>, abgerufen am 22.07.2024.