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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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ten ebenfalls besondern Maßregeln unterworfen, z. B. Getreide, Kaffee, Gall¬
äpfel u. s. w. werden bei dem Aufschütten ans die Ueberladungsrinnen gelüstet,
und in pestfreie Säcke oder Gefäße umgepackt; Obst und Gemüse wird mit Was¬
ser übergössen; die in Fässern oder Schläuchen aufbewahrten Flüssigkeiten werden
äußerlich abgewaschen. Ebenso werden die Einhüllen von getrocknetem Obst, Krau-
'tern, Alkalien u. s. w. von außen gereinigt. Der Tabak wird mit einer neuen
Emballage versehen und Bau- oder Brennholz muß zwei Tage in freier Lust
liegen bleiben.

Alles was nicht ans die vvrbcmcrkte Weise gereinigt werden kann, muß die
vorgeschriebene Prüfungszeit aushalte". Alles Metall-Geld muß mit Salzwasser
oder Essig von allem anklebenden Schmuz vollständig gereinigt werden. Alles
Vieh muß dnrch eine Schwemme getrieben werden. Alle Briefe werden geöffnet
und geräuchert, auch darauf bemerkt: molte" ,Il lupi-o v <1i "loutio, d. i äußerlich
und innerlich rein. Depeschen einer Gesandtschaft in der Türkei an eine Gesandt¬
schaft in österreichischen Staaten, werden, falls sie nicht über ^ Zoll dick sind, nur
durchstochen; dagegen werden Depeschen an fremde Höfe und Gesandte blos von
außen gereinigt und mit der Aufschrift versehen: netto "ki lugn), "man-co in äviiti'",.
Das Durchlesen der geöffneten Briefschaften ist bei schwerer Verantwortung verbo¬
ten; stets müssen zwei Beamten, und bei den Briefen der Reisenden können sie
selbst gegenwärtig sein.

Die Reinigung dnrch Erhitzung dauert 20 Stunden lang, und wenn darauf
die Einwirkung der atmosphärischen Luft 20 Stunden lang gedauert hat, erfolgt
die Ablieferung. Bei dergleichen Sachen aber, welche weder durch Räuchern,
noch Waschen, noch Erhitzen gereinigt werden tonnen, muß die Lüftung 1") Tage,
bei Fellen, Federn u. s. w. dauern; bei Seide, Wolle, Baumwolle, Garn und
Flachs aber 20 Tage. Das Lüften der Ballen geschieht, indem auf jeder Seite
0 Einschnitte gemacht werden, in diese muß der Ncinigungsdiener alle Tage zwei
Mal deu bloßen Arm stecken, um mit allen Theilen des Inhalts in Berührung zu
kommen; die Ballen müssen oft umgepackt werden, und um sich der Ansteckung aus¬
zusetzen, muß ein solcher Diener zuweilen zur Nachtzeit sein Lager auf den Bal¬
len nehmen. Mau sieht, daß grade bei der höchsten Gefahr die wenigste Sicher¬
heit ist. Dagegen sind für die höchstverdächtigen Gegenstände noch strengere Ma߬
regeln vorgeschrieben; auch dürfen die Reisenden dieselben nach beendeter Reini¬
gung erst wieder erhalten, wenn ihre eigene Coutumazzcit abgelaufen ist. Haus¬
thiere werden einmal bei verdächtigen Zeiten geschwemmt, Schaafe zweimal; in
der gefährlichsten Zeit aber müssen alle Thiergattungen uach drei Stunden zum
zweiten Male geschwemmt werden.

Außer den Contumazanstalten sind halbstündig oder mit den erstem verbun¬
den, Nastelle eingerichtet; sie dienen zum Marktverkehr mit ganz verdachtlosen
Waaren und bestehen in freien Plätzen, welche dnrch 6 Fuß entfernte Schranken


ten ebenfalls besondern Maßregeln unterworfen, z. B. Getreide, Kaffee, Gall¬
äpfel u. s. w. werden bei dem Aufschütten ans die Ueberladungsrinnen gelüstet,
und in pestfreie Säcke oder Gefäße umgepackt; Obst und Gemüse wird mit Was¬
ser übergössen; die in Fässern oder Schläuchen aufbewahrten Flüssigkeiten werden
äußerlich abgewaschen. Ebenso werden die Einhüllen von getrocknetem Obst, Krau-
'tern, Alkalien u. s. w. von außen gereinigt. Der Tabak wird mit einer neuen
Emballage versehen und Bau- oder Brennholz muß zwei Tage in freier Lust
liegen bleiben.

Alles was nicht ans die vvrbcmcrkte Weise gereinigt werden kann, muß die
vorgeschriebene Prüfungszeit aushalte». Alles Metall-Geld muß mit Salzwasser
oder Essig von allem anklebenden Schmuz vollständig gereinigt werden. Alles
Vieh muß dnrch eine Schwemme getrieben werden. Alle Briefe werden geöffnet
und geräuchert, auch darauf bemerkt: molte» ,Il lupi-o v <1i «loutio, d. i äußerlich
und innerlich rein. Depeschen einer Gesandtschaft in der Türkei an eine Gesandt¬
schaft in österreichischen Staaten, werden, falls sie nicht über ^ Zoll dick sind, nur
durchstochen; dagegen werden Depeschen an fremde Höfe und Gesandte blos von
außen gereinigt und mit der Aufschrift versehen: netto «ki lugn), «man-co in äviiti'«,.
Das Durchlesen der geöffneten Briefschaften ist bei schwerer Verantwortung verbo¬
ten; stets müssen zwei Beamten, und bei den Briefen der Reisenden können sie
selbst gegenwärtig sein.

Die Reinigung dnrch Erhitzung dauert 20 Stunden lang, und wenn darauf
die Einwirkung der atmosphärischen Luft 20 Stunden lang gedauert hat, erfolgt
die Ablieferung. Bei dergleichen Sachen aber, welche weder durch Räuchern,
noch Waschen, noch Erhitzen gereinigt werden tonnen, muß die Lüftung 1«) Tage,
bei Fellen, Federn u. s. w. dauern; bei Seide, Wolle, Baumwolle, Garn und
Flachs aber 20 Tage. Das Lüften der Ballen geschieht, indem auf jeder Seite
0 Einschnitte gemacht werden, in diese muß der Ncinigungsdiener alle Tage zwei
Mal deu bloßen Arm stecken, um mit allen Theilen des Inhalts in Berührung zu
kommen; die Ballen müssen oft umgepackt werden, und um sich der Ansteckung aus¬
zusetzen, muß ein solcher Diener zuweilen zur Nachtzeit sein Lager auf den Bal¬
len nehmen. Mau sieht, daß grade bei der höchsten Gefahr die wenigste Sicher¬
heit ist. Dagegen sind für die höchstverdächtigen Gegenstände noch strengere Ma߬
regeln vorgeschrieben; auch dürfen die Reisenden dieselben nach beendeter Reini¬
gung erst wieder erhalten, wenn ihre eigene Coutumazzcit abgelaufen ist. Haus¬
thiere werden einmal bei verdächtigen Zeiten geschwemmt, Schaafe zweimal; in
der gefährlichsten Zeit aber müssen alle Thiergattungen uach drei Stunden zum
zweiten Male geschwemmt werden.

Außer den Contumazanstalten sind halbstündig oder mit den erstem verbun¬
den, Nastelle eingerichtet; sie dienen zum Marktverkehr mit ganz verdachtlosen
Waaren und bestehen in freien Plätzen, welche dnrch 6 Fuß entfernte Schranken


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[0018] ten ebenfalls besondern Maßregeln unterworfen, z. B. Getreide, Kaffee, Gall¬ äpfel u. s. w. werden bei dem Aufschütten ans die Ueberladungsrinnen gelüstet, und in pestfreie Säcke oder Gefäße umgepackt; Obst und Gemüse wird mit Was¬ ser übergössen; die in Fässern oder Schläuchen aufbewahrten Flüssigkeiten werden äußerlich abgewaschen. Ebenso werden die Einhüllen von getrocknetem Obst, Krau- 'tern, Alkalien u. s. w. von außen gereinigt. Der Tabak wird mit einer neuen Emballage versehen und Bau- oder Brennholz muß zwei Tage in freier Lust liegen bleiben. Alles was nicht ans die vvrbcmcrkte Weise gereinigt werden kann, muß die vorgeschriebene Prüfungszeit aushalte». Alles Metall-Geld muß mit Salzwasser oder Essig von allem anklebenden Schmuz vollständig gereinigt werden. Alles Vieh muß dnrch eine Schwemme getrieben werden. Alle Briefe werden geöffnet und geräuchert, auch darauf bemerkt: molte» ,Il lupi-o v <1i «loutio, d. i äußerlich und innerlich rein. Depeschen einer Gesandtschaft in der Türkei an eine Gesandt¬ schaft in österreichischen Staaten, werden, falls sie nicht über ^ Zoll dick sind, nur durchstochen; dagegen werden Depeschen an fremde Höfe und Gesandte blos von außen gereinigt und mit der Aufschrift versehen: netto «ki lugn), «man-co in äviiti'«,. Das Durchlesen der geöffneten Briefschaften ist bei schwerer Verantwortung verbo¬ ten; stets müssen zwei Beamten, und bei den Briefen der Reisenden können sie selbst gegenwärtig sein. Die Reinigung dnrch Erhitzung dauert 20 Stunden lang, und wenn darauf die Einwirkung der atmosphärischen Luft 20 Stunden lang gedauert hat, erfolgt die Ablieferung. Bei dergleichen Sachen aber, welche weder durch Räuchern, noch Waschen, noch Erhitzen gereinigt werden tonnen, muß die Lüftung 1«) Tage, bei Fellen, Federn u. s. w. dauern; bei Seide, Wolle, Baumwolle, Garn und Flachs aber 20 Tage. Das Lüften der Ballen geschieht, indem auf jeder Seite 0 Einschnitte gemacht werden, in diese muß der Ncinigungsdiener alle Tage zwei Mal deu bloßen Arm stecken, um mit allen Theilen des Inhalts in Berührung zu kommen; die Ballen müssen oft umgepackt werden, und um sich der Ansteckung aus¬ zusetzen, muß ein solcher Diener zuweilen zur Nachtzeit sein Lager auf den Bal¬ len nehmen. Mau sieht, daß grade bei der höchsten Gefahr die wenigste Sicher¬ heit ist. Dagegen sind für die höchstverdächtigen Gegenstände noch strengere Ma߬ regeln vorgeschrieben; auch dürfen die Reisenden dieselben nach beendeter Reini¬ gung erst wieder erhalten, wenn ihre eigene Coutumazzcit abgelaufen ist. Haus¬ thiere werden einmal bei verdächtigen Zeiten geschwemmt, Schaafe zweimal; in der gefährlichsten Zeit aber müssen alle Thiergattungen uach drei Stunden zum zweiten Male geschwemmt werden. Außer den Contumazanstalten sind halbstündig oder mit den erstem verbun¬ den, Nastelle eingerichtet; sie dienen zum Marktverkehr mit ganz verdachtlosen Waaren und bestehen in freien Plätzen, welche dnrch 6 Fuß entfernte Schranken

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/18>, abgerufen am 22.07.2024.