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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.

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Diejenigen, die gern im Trüben fischen oder wie gefräßige Haifische Alles
vorwegnehmen, hier nichts auszubeuten bekamen. Wie denn aber be¬
kanntlich den besten Früchten niemals die Wespen fehlen, so stellte
sich denn auch hier die unberufene Kritik damit ein, daß man mit einem
Papier begonnen, das als ein noch nicht eingezahltes seine Notirung im
officiellen Coursblatt noch nicht gefunden und dessen freier Verkehr sogar
vor Kurzem nicht gestattet gewesen. Ohne so wenig wie irgend Jemand
in die Gründe eingehen zu können, welche hierzu Anlaß gegeben, vermag
ich nur, einer überwiegenden Zustimmung versichert, die Ueberzeugung
auszusprechen, wie man grade mit diesem Anbeginne wieder "den Nagel auf
den Kopf getroffen." Einmal sind die genannten Pesther Actien gegen¬
wärtig das IviuUnA l>i"ner hiesiger Börse; sodann ist es das einzige der
inländischen, das bei sonst noch vorwaltender bester Aussicht und bereits
feststehendem 4H Zins sich unter dein Pari befindet, und endlich hat im
In- wie im Auslande die Contremine vorzüglich mit diesem Papier ihr
verderbliches Spiel getrieben, und findet nun die Pfeile, die sie auf den
Ruin so vieler Besitzer gerichtet, gegen sich selbst gekehrt. Im Uebrigen
aber entspricht es bereits, abgesehen von glänzenden Aspecten, welche auf
gewiß streng geprüften Vorlagen beruhen, dem vorausgesetzten Erforder¬
nis; eines 4sZ igen Erträgnisses. Grade aber der Umstand, daß die Ein¬
zahlungen noch nicht voll sind, begründete die größere Nothwendigkeit, den
Besitzern Hülfeleistung zu gewähren, abgesehen davon, daß auch andern,
noch nicht voll eingezahlten Actien, wie z. V. Mailändern, in anderwei¬
tiger Beziehung gleiche Begünstigung mit den voll eingezahlten zuerkannt
wird. Was aber die scheinbare Inconsequenz betrifft, daß man mit einem
Papier begonnen, dessen freier Verkehr vor noch nicht langer Zeit mit
Interdict belegt wurde, so dürfte in den gegebenen Verhältnissen solche bei
weitem weniger der Kritik unterliegen, als es mit einem starren Festhalten
an irgend einer in verschiedener Zeit manifestirten Ansicht der Fall sein
müßte. Da gilt wohl wie nirgends das et;in^<>>^ nuitiuitnl- et. nos mu-
t-lmui- in illis, was auch die großen Staatsmänner, die das Steuer in
England und Frankreich geführt, so oft zu ihrem Ruhm und zum Heil
ihres Landes zu beachten und die Segel nach Wind und Wetter
zu wenden verstanden. Kaum Eine Seite der alten wie der neuen Ge¬
schichte, die nicht die unseligsten Folgen der sogenannten "Consequenz"
aufzuweisen hatte und Bäche von Thränen, und Ströme von Blut waren
erspart worden, wo besser im Sinne Karls V. vorgegangen worden wäre,
der, als er ein ungerechtes mit der kaiserlichen Unterschrift aber bereits
versehenes Decret zerriß, den Einwendungen das schöne Wort entgegen¬
stellte: Lieber meine Unterschrift als mein Gewissen. ,

Bei diesem Anlaß muß ich auch auf ein früheres Schreiben zurück¬
kommen, in welchem sich eine oder die andere Ungenauigkeit in Betreff
der sieyerischen sogenannten Domesticalschuld eingeschlichen haben mag,
wie sich das mit einem fremdstehenden und mit den übrigen Verhältnissen
weniger zusammenhängenden Gegenstand leicht ergeben kann. Soviel er¬
scheint unzweifelhaft, daß, wie sich auch diese Angelegenheit in die Länge
gezogen hat, dies keineswegs in angeblichen Antipathien seinen Grund


Diejenigen, die gern im Trüben fischen oder wie gefräßige Haifische Alles
vorwegnehmen, hier nichts auszubeuten bekamen. Wie denn aber be¬
kanntlich den besten Früchten niemals die Wespen fehlen, so stellte
sich denn auch hier die unberufene Kritik damit ein, daß man mit einem
Papier begonnen, das als ein noch nicht eingezahltes seine Notirung im
officiellen Coursblatt noch nicht gefunden und dessen freier Verkehr sogar
vor Kurzem nicht gestattet gewesen. Ohne so wenig wie irgend Jemand
in die Gründe eingehen zu können, welche hierzu Anlaß gegeben, vermag
ich nur, einer überwiegenden Zustimmung versichert, die Ueberzeugung
auszusprechen, wie man grade mit diesem Anbeginne wieder „den Nagel auf
den Kopf getroffen." Einmal sind die genannten Pesther Actien gegen¬
wärtig das IviuUnA l>i»ner hiesiger Börse; sodann ist es das einzige der
inländischen, das bei sonst noch vorwaltender bester Aussicht und bereits
feststehendem 4H Zins sich unter dein Pari befindet, und endlich hat im
In- wie im Auslande die Contremine vorzüglich mit diesem Papier ihr
verderbliches Spiel getrieben, und findet nun die Pfeile, die sie auf den
Ruin so vieler Besitzer gerichtet, gegen sich selbst gekehrt. Im Uebrigen
aber entspricht es bereits, abgesehen von glänzenden Aspecten, welche auf
gewiß streng geprüften Vorlagen beruhen, dem vorausgesetzten Erforder¬
nis; eines 4sZ igen Erträgnisses. Grade aber der Umstand, daß die Ein¬
zahlungen noch nicht voll sind, begründete die größere Nothwendigkeit, den
Besitzern Hülfeleistung zu gewähren, abgesehen davon, daß auch andern,
noch nicht voll eingezahlten Actien, wie z. V. Mailändern, in anderwei¬
tiger Beziehung gleiche Begünstigung mit den voll eingezahlten zuerkannt
wird. Was aber die scheinbare Inconsequenz betrifft, daß man mit einem
Papier begonnen, dessen freier Verkehr vor noch nicht langer Zeit mit
Interdict belegt wurde, so dürfte in den gegebenen Verhältnissen solche bei
weitem weniger der Kritik unterliegen, als es mit einem starren Festhalten
an irgend einer in verschiedener Zeit manifestirten Ansicht der Fall sein
müßte. Da gilt wohl wie nirgends das et;in^<>>^ nuitiuitnl- et. nos mu-
t-lmui- in illis, was auch die großen Staatsmänner, die das Steuer in
England und Frankreich geführt, so oft zu ihrem Ruhm und zum Heil
ihres Landes zu beachten und die Segel nach Wind und Wetter
zu wenden verstanden. Kaum Eine Seite der alten wie der neuen Ge¬
schichte, die nicht die unseligsten Folgen der sogenannten „Consequenz"
aufzuweisen hatte und Bäche von Thränen, und Ströme von Blut waren
erspart worden, wo besser im Sinne Karls V. vorgegangen worden wäre,
der, als er ein ungerechtes mit der kaiserlichen Unterschrift aber bereits
versehenes Decret zerriß, den Einwendungen das schöne Wort entgegen¬
stellte: Lieber meine Unterschrift als mein Gewissen. ,

Bei diesem Anlaß muß ich auch auf ein früheres Schreiben zurück¬
kommen, in welchem sich eine oder die andere Ungenauigkeit in Betreff
der sieyerischen sogenannten Domesticalschuld eingeschlichen haben mag,
wie sich das mit einem fremdstehenden und mit den übrigen Verhältnissen
weniger zusammenhängenden Gegenstand leicht ergeben kann. Soviel er¬
scheint unzweifelhaft, daß, wie sich auch diese Angelegenheit in die Länge
gezogen hat, dies keineswegs in angeblichen Antipathien seinen Grund


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365123/488>, abgerufen am 26.08.2024.