Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. IV. Band.beschluß der Stände vom 25. Mai ewige Norm für alle Zukunft, so Nach diesem Vorgange kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die "Nach dem wörtlichen Inhalte der a. h. Instruction den Landtags- Dadurch aber haben unsere Stände in einem Falle, wo es sich um P"""...^ 26'
beschluß der Stände vom 25. Mai ewige Norm für alle Zukunft, so Nach diesem Vorgange kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die „Nach dem wörtlichen Inhalte der a. h. Instruction den Landtags- Dadurch aber haben unsere Stände in einem Falle, wo es sich um P«»«...^ 26'
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0199" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183781"/> <p xml:id="ID_562" prev="#ID_561"> beschluß der Stände vom 25. Mai ewige Norm für alle Zukunft, so<lb/> wurde weiters ein im Landtagsschlusse aufzunehmender Vorbehalt votirr.<lb/> Doch die auf den Borbehalt sich beziehenden Amendements hatten ein<lb/> trauriges Schicksal. Um die aus den Worten der a. h. Instruction „bis<lb/> Wir hierüber weitere geeignete Verfügungen treffen werden" fließenden<lb/> wichtigen Resultate zu umschiffen, wurde vorgeschlagen, in die Pvstula-<lb/> tenbewilligung in c> ^u. i847mit der neuen Modifikation in der Steuer-<lb/> repartirung statt der Worte: „Vom Jahre 1846 angefangen" — die<lb/> Worte: „Für das Jahr 1847" zu setzen. Wie es einer so Vyrenvollen<lb/> Corporation, -As die Stande sind, geziemte, fiel dieser diplomatische An¬<lb/> trag. Ein zweiter und vielleicht der geeignetste, ging d^hin, über die ge¬<lb/> nannten Worte die Bemerkung beizufügen: die S^inde seien der sichern<lb/> Hoffnung, daß die bemerkten a. h. Verfügungen nur mit ihrvr Ein¬<lb/> willigung und ohne störenden Einfluß auf ihre Privilegien und Freiheiten<lb/> stattfinden werden. Auch dieser Vorschlag siel, und folgenschwer zog nun<lb/> auf dem Gedankenhorizont die neue Idee heran, es solle in dem Land¬<lb/> tagsschluß der Beisatz gestellt werden: „Die Stände bewilligen unter den<lb/> angegebenen Modificationen die Steuer vom Jahre I8t7 angefangen<lb/> „„ohne alle Consequenz für die Zukunft, welcher Antrag, da er aller lo¬<lb/> gischen Consequenz entbehrt"" mit der möglichst großen Majorität ver¬<lb/> worfen wurde. Endlich dictirte ein ständisches Mitglied eine, auch von<lb/> der Mehrheit angenommene, Verwahrung, jedoch blos in das Landtags-<lb/> protokoll, welchem das Schicksal bevorsteht, in dem ständischen Archive zu<lb/> schlummern und da nach dem Lichte höherer Regionen — doch wohl ver¬<lb/> gebens — zu seufzen.</p><lb/> <p xml:id="ID_563"> Nach diesem Vorgange kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die<lb/> versammelten Herren Stände die Nothwendigkeit einer Verwahrung gegen<lb/> den Inhalt der a. h. Instruction einstimmig fühlten, allein sie hatten die<lb/> Parabel, in welcher ein sterbender Va.ter seinen drei Söhnen die Pflicht<lb/> und Vortheile der Einigkeit durch co Ruthenbund zeigt, vergessen und<lb/> so kam es dahin, daß, ohne einen Vorbehalt in den Landtagsschluß auf»<lb/> nehmen zu können, Schlußlied der höchst folgenwichtige Beschluß gefaßt<lb/> wurde:</p><lb/> <p xml:id="ID_564"> „Nach dem wörtlichen Inhalte der a. h. Instruction den Landtags-<lb/> schluß zu verfassen", wodurch dieselbe daher in allen ihren Punkten an¬<lb/> genommen wurde.</p><lb/> <p xml:id="ID_565"> Dadurch aber haben unsere Stände in einem Falle, wo es sich um<lb/> ihr ältestes, ich möchte sagen, noch einzig ihnen belassenes Recht der Steuer-<lb/> bewilligung und Reparation handelte, der Mitwelt ein neues glänzendes<lb/> Beispiel ihres felsenfesten Vertrauens in die Gerechtigkeitslirbe ihres Mo¬<lb/> narchen geliefert, und diese ist fürwahr die sicherste Garantie, daß diese<lb/> Hingebung, dieses Vertrauen durch entsprechende Genehmigung bescheide¬<lb/> ner Wünsche entgolten werden wird.</p><lb/> <note type="byline"> P«»«...^</note><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 26'</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0199]
beschluß der Stände vom 25. Mai ewige Norm für alle Zukunft, so
wurde weiters ein im Landtagsschlusse aufzunehmender Vorbehalt votirr.
Doch die auf den Borbehalt sich beziehenden Amendements hatten ein
trauriges Schicksal. Um die aus den Worten der a. h. Instruction „bis
Wir hierüber weitere geeignete Verfügungen treffen werden" fließenden
wichtigen Resultate zu umschiffen, wurde vorgeschlagen, in die Pvstula-
tenbewilligung in c> ^u. i847mit der neuen Modifikation in der Steuer-
repartirung statt der Worte: „Vom Jahre 1846 angefangen" — die
Worte: „Für das Jahr 1847" zu setzen. Wie es einer so Vyrenvollen
Corporation, -As die Stande sind, geziemte, fiel dieser diplomatische An¬
trag. Ein zweiter und vielleicht der geeignetste, ging d^hin, über die ge¬
nannten Worte die Bemerkung beizufügen: die S^inde seien der sichern
Hoffnung, daß die bemerkten a. h. Verfügungen nur mit ihrvr Ein¬
willigung und ohne störenden Einfluß auf ihre Privilegien und Freiheiten
stattfinden werden. Auch dieser Vorschlag siel, und folgenschwer zog nun
auf dem Gedankenhorizont die neue Idee heran, es solle in dem Land¬
tagsschluß der Beisatz gestellt werden: „Die Stände bewilligen unter den
angegebenen Modificationen die Steuer vom Jahre I8t7 angefangen
„„ohne alle Consequenz für die Zukunft, welcher Antrag, da er aller lo¬
gischen Consequenz entbehrt"" mit der möglichst großen Majorität ver¬
worfen wurde. Endlich dictirte ein ständisches Mitglied eine, auch von
der Mehrheit angenommene, Verwahrung, jedoch blos in das Landtags-
protokoll, welchem das Schicksal bevorsteht, in dem ständischen Archive zu
schlummern und da nach dem Lichte höherer Regionen — doch wohl ver¬
gebens — zu seufzen.
Nach diesem Vorgange kann wohl nicht bezweifelt werden, daß die
versammelten Herren Stände die Nothwendigkeit einer Verwahrung gegen
den Inhalt der a. h. Instruction einstimmig fühlten, allein sie hatten die
Parabel, in welcher ein sterbender Va.ter seinen drei Söhnen die Pflicht
und Vortheile der Einigkeit durch co Ruthenbund zeigt, vergessen und
so kam es dahin, daß, ohne einen Vorbehalt in den Landtagsschluß auf»
nehmen zu können, Schlußlied der höchst folgenwichtige Beschluß gefaßt
wurde:
„Nach dem wörtlichen Inhalte der a. h. Instruction den Landtags-
schluß zu verfassen", wodurch dieselbe daher in allen ihren Punkten an¬
genommen wurde.
Dadurch aber haben unsere Stände in einem Falle, wo es sich um
ihr ältestes, ich möchte sagen, noch einzig ihnen belassenes Recht der Steuer-
bewilligung und Reparation handelte, der Mitwelt ein neues glänzendes
Beispiel ihres felsenfesten Vertrauens in die Gerechtigkeitslirbe ihres Mo¬
narchen geliefert, und diese ist fürwahr die sicherste Garantie, daß diese
Hingebung, dieses Vertrauen durch entsprechende Genehmigung bescheide¬
ner Wünsche entgolten werden wird.
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