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Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band.

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der Landesuniversität eine Genehmigung vom churfürstlichcn Mini¬
sterium des Innern bedürfe.. Der ständische Legitimationsausschuß
war, wie zuvor der permanente Ausschuß, einstimmig der Ueberzeu¬
gung, daß der s. 71. der Verfassungsurkunde auf den Abgeordneten
der Landesuiüverfität keine Anwendung erleide. Im gleichen Sinne
sprach sich das Obergericht zu Cassel, auch nach erfolgter Nemon-
stration des Staatsanwalts, durch eine unterm 19. Februar erfolgte
Bestätigung seines ersten Urtheils aus, und nicht minder späterhin
die Ständeversammlung selbst. Als nun aber der Abgeordnete Schön-
burg in geheimer Sitzung am 18. März den Antrag stellte, den
Minister wegen verfassungswidriger Verhinderung des Umversitäts-
deputirten an der Mitwirkung bei den Landtagsverhandlungen in
Anklagestand zu versetzen, unterbrach ihn der Landtagscommissär
und verlas eine Höchste Verordnung, durch welche die Ständever-
sammlung aufgelöst wurde.

Nach der Auflösung des Landtags ließ der Minister Hassen-
pftug Jordan um eine Unterredung bitten. Diese Unterredung
fand am 19. März statt. Der Minister erklärte Jordans landstän¬
dische Wirksamkeit für verderblich und namentlich für ein Hinderniß
des guten Einverständnisses zwischen der Staatsregierung und den
Landständen; die Staatsregierung, bemerkte er, würde es als eine
patriotische Handlung von Seiten Jordans anerkennen, wenn derselbe
auf den ferneren Eintritt in die Ständeversammlung verzichten wollte.
Jordan entgegnete, daß er um alles in der Welt kein Friedensstörer
sein möchte, und er sei bereit, dem Wunsche der Stautsregierung
nachzukommen. Hierauf gab ihm der Minister die Versicherung, daß
ihm in diesem Falle sowohl die Gehaltszulage als die Diäten vom
vorigen Landtage nicht länger vorenthalten werden sollten.

Er entschloß sich, dem Versprechen, welches er dem Minister bei
der Unterredung am 19. März gegeben hatte, dadurch nachzukommen, daß er
auf die abermalige Wahl zum Deputirten der Universität zuvorkommend
verzichtete. In diesem Entschlüsse bestärkte ihn die noch vor seiner
Abreise nach Hörter aus zuverlässiger Quelle ihm zugekommene Nach,
richt, daß sich der Minister des Aeußern, Freiherr v. Trott und der
Bundestagsgesandte, Geh. Rath v. Rieß, in Kürze nach Marburg
verfügen würden, um dem akademischen Senate Vergleichsvorschläge
über die bestrittene Genehmtgungsfrage zu machen. Da nun Jo"


Grcnjbvten, 1845. IV. 52

der Landesuniversität eine Genehmigung vom churfürstlichcn Mini¬
sterium des Innern bedürfe.. Der ständische Legitimationsausschuß
war, wie zuvor der permanente Ausschuß, einstimmig der Ueberzeu¬
gung, daß der s. 71. der Verfassungsurkunde auf den Abgeordneten
der Landesuiüverfität keine Anwendung erleide. Im gleichen Sinne
sprach sich das Obergericht zu Cassel, auch nach erfolgter Nemon-
stration des Staatsanwalts, durch eine unterm 19. Februar erfolgte
Bestätigung seines ersten Urtheils aus, und nicht minder späterhin
die Ständeversammlung selbst. Als nun aber der Abgeordnete Schön-
burg in geheimer Sitzung am 18. März den Antrag stellte, den
Minister wegen verfassungswidriger Verhinderung des Umversitäts-
deputirten an der Mitwirkung bei den Landtagsverhandlungen in
Anklagestand zu versetzen, unterbrach ihn der Landtagscommissär
und verlas eine Höchste Verordnung, durch welche die Ständever-
sammlung aufgelöst wurde.

Nach der Auflösung des Landtags ließ der Minister Hassen-
pftug Jordan um eine Unterredung bitten. Diese Unterredung
fand am 19. März statt. Der Minister erklärte Jordans landstän¬
dische Wirksamkeit für verderblich und namentlich für ein Hinderniß
des guten Einverständnisses zwischen der Staatsregierung und den
Landständen; die Staatsregierung, bemerkte er, würde es als eine
patriotische Handlung von Seiten Jordans anerkennen, wenn derselbe
auf den ferneren Eintritt in die Ständeversammlung verzichten wollte.
Jordan entgegnete, daß er um alles in der Welt kein Friedensstörer
sein möchte, und er sei bereit, dem Wunsche der Stautsregierung
nachzukommen. Hierauf gab ihm der Minister die Versicherung, daß
ihm in diesem Falle sowohl die Gehaltszulage als die Diäten vom
vorigen Landtage nicht länger vorenthalten werden sollten.

Er entschloß sich, dem Versprechen, welches er dem Minister bei
der Unterredung am 19. März gegeben hatte, dadurch nachzukommen, daß er
auf die abermalige Wahl zum Deputirten der Universität zuvorkommend
verzichtete. In diesem Entschlüsse bestärkte ihn die noch vor seiner
Abreise nach Hörter aus zuverlässiger Quelle ihm zugekommene Nach,
richt, daß sich der Minister des Aeußern, Freiherr v. Trott und der
Bundestagsgesandte, Geh. Rath v. Rieß, in Kürze nach Marburg
verfügen würden, um dem akademischen Senate Vergleichsvorschläge
über die bestrittene Genehmtgungsfrage zu machen. Da nun Jo»


Grcnjbvten, 1845. IV. 52
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[0409] der Landesuniversität eine Genehmigung vom churfürstlichcn Mini¬ sterium des Innern bedürfe.. Der ständische Legitimationsausschuß war, wie zuvor der permanente Ausschuß, einstimmig der Ueberzeu¬ gung, daß der s. 71. der Verfassungsurkunde auf den Abgeordneten der Landesuiüverfität keine Anwendung erleide. Im gleichen Sinne sprach sich das Obergericht zu Cassel, auch nach erfolgter Nemon- stration des Staatsanwalts, durch eine unterm 19. Februar erfolgte Bestätigung seines ersten Urtheils aus, und nicht minder späterhin die Ständeversammlung selbst. Als nun aber der Abgeordnete Schön- burg in geheimer Sitzung am 18. März den Antrag stellte, den Minister wegen verfassungswidriger Verhinderung des Umversitäts- deputirten an der Mitwirkung bei den Landtagsverhandlungen in Anklagestand zu versetzen, unterbrach ihn der Landtagscommissär und verlas eine Höchste Verordnung, durch welche die Ständever- sammlung aufgelöst wurde. Nach der Auflösung des Landtags ließ der Minister Hassen- pftug Jordan um eine Unterredung bitten. Diese Unterredung fand am 19. März statt. Der Minister erklärte Jordans landstän¬ dische Wirksamkeit für verderblich und namentlich für ein Hinderniß des guten Einverständnisses zwischen der Staatsregierung und den Landständen; die Staatsregierung, bemerkte er, würde es als eine patriotische Handlung von Seiten Jordans anerkennen, wenn derselbe auf den ferneren Eintritt in die Ständeversammlung verzichten wollte. Jordan entgegnete, daß er um alles in der Welt kein Friedensstörer sein möchte, und er sei bereit, dem Wunsche der Stautsregierung nachzukommen. Hierauf gab ihm der Minister die Versicherung, daß ihm in diesem Falle sowohl die Gehaltszulage als die Diäten vom vorigen Landtage nicht länger vorenthalten werden sollten. Er entschloß sich, dem Versprechen, welches er dem Minister bei der Unterredung am 19. März gegeben hatte, dadurch nachzukommen, daß er auf die abermalige Wahl zum Deputirten der Universität zuvorkommend verzichtete. In diesem Entschlüsse bestärkte ihn die noch vor seiner Abreise nach Hörter aus zuverlässiger Quelle ihm zugekommene Nach, richt, daß sich der Minister des Aeußern, Freiherr v. Trott und der Bundestagsgesandte, Geh. Rath v. Rieß, in Kürze nach Marburg verfügen würden, um dem akademischen Senate Vergleichsvorschläge über die bestrittene Genehmtgungsfrage zu machen. Da nun Jo» Grcnjbvten, 1845. IV. 52

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341548_271260/409>, abgerufen am 05.02.2025.