Die Grenzboten. Jg. 4, 1845, I. Semester.crmäßigung vom Tage der Publication (I. Juli 1844) festzusetzen^ Gi'ciizbvlcu I. 4
crmäßigung vom Tage der Publication (I. Juli 1844) festzusetzen^ Gi'ciizbvlcu I. 4
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0031" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/269448"/> <p xml:id="ID_65" prev="#ID_64" next="#ID_66"> crmäßigung vom Tage der Publication (I. Juli 1844) festzusetzen^<lb/> indeß für die übrigen Gegenstände erst am l. September das Be¬<lb/> schlossene und Bekanntgemachte in Wirksamkeit trat. Wir haben aber<lb/> bereits bemerkt, wie der Kaffee im Lause der letzten Jahrzehende all¬<lb/> gemach aus der Kategorie der Luxusartikel in jene der Nahrungö-<lb/> artikel übergegangen sei; nun aber verlangt ein Nahrungsmittel<lb/> offenbar eine andere finanzpolitische Behandlung, denn Lurusgegen-<lb/> stände, und es ist der Staatsverwaltung ohne Zweifel unbenommen,<lb/> bei solchen Gelegenheiten, wo die Gegenstände der Nothdurft in's<lb/> Spiel gerathen, andere Vorkehrungen zu treffen, welche, um das<lb/> Allgemeine vor dem Uebel der Stockung zu bewahren, den Einzel¬<lb/> nen vielleicht einigen Schaden verursachen mögen. Eine Stockung<lb/> des Verkehrs wäre aber gewiß eingetreten, hätte die Bekanntmachung<lb/> vom 1. Juli auch in Bezug auf Kaffee erst am 1. September bin¬<lb/> dende Kraft erhalten, indem die Zusendungen aus Trieft und Ham¬<lb/> burg eingestellt und der weitere Bezug dieses Artikels in die Zeit<lb/> nach dem I. September hinausgeschoben worden wäre, was dem<lb/> Begehr dieses Artikels unmöglich entsprochen, dem Publicum einen<lb/> Zwang auferlegt und der Zollkasse geschadet hätte. Dies im Falle,<lb/> wenn das Publicum und nicht blos die Kaufleute in'S Vertrauen ge¬<lb/> zogen worden; im letzteren Falle, den allerdings die kaufmännische<lb/> Welt sehr gern gehabt, würde es anders, aber nicht besser gegangen<lb/> sein, indem die Krämer ihre Vorräche gegen eine kleine Preisermäßi¬<lb/> gung rasch in's Publicum geschleudert hätten, das in dem Glauben,<lb/> wohlfeil zu kaufen, schnell zugegriffen'und sich mit diesem Artikel auf<lb/> längere Zeit versehen haben würde. Dadurch wäre aber nur der<lb/> Vorrath der Kaufleute der Vorrat!) der Consumenten<lb/> geworden, und die im erstem Falle vor der Zollhcrabsetzung einge¬<lb/> tretene Stockung deS Absatzes wäre im zweiten Falle nach der Ta-<lb/> rifverändcrung fühlbar geworden. Daß dabei Publicum und Zoll¬<lb/> kasse in gleichem Maße verloren und nur die Kaufleute gewonnen<lb/> haben würden, liegt auf der Hand und wäre eben so unsinnig als<lb/> ungerecht gewesen. Die Staatsverwaltung hat den Kaufleuten ohne¬<lb/> dem durch die erwähnte Zollherabsetzung und den in sichere Aus¬<lb/> sicht gestellten größern Absatz für die Zukunft die schönste Gelegen¬<lb/> heit zu glänzenden Geschäften geboten, und der kleine, oft imaginäre<lb/> Schaden, der ihnen aus der Plötzlichkeit dieser so heilsamen</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Gi'ciizbvlcu I. 4</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0031]
crmäßigung vom Tage der Publication (I. Juli 1844) festzusetzen^
indeß für die übrigen Gegenstände erst am l. September das Be¬
schlossene und Bekanntgemachte in Wirksamkeit trat. Wir haben aber
bereits bemerkt, wie der Kaffee im Lause der letzten Jahrzehende all¬
gemach aus der Kategorie der Luxusartikel in jene der Nahrungö-
artikel übergegangen sei; nun aber verlangt ein Nahrungsmittel
offenbar eine andere finanzpolitische Behandlung, denn Lurusgegen-
stände, und es ist der Staatsverwaltung ohne Zweifel unbenommen,
bei solchen Gelegenheiten, wo die Gegenstände der Nothdurft in's
Spiel gerathen, andere Vorkehrungen zu treffen, welche, um das
Allgemeine vor dem Uebel der Stockung zu bewahren, den Einzel¬
nen vielleicht einigen Schaden verursachen mögen. Eine Stockung
des Verkehrs wäre aber gewiß eingetreten, hätte die Bekanntmachung
vom 1. Juli auch in Bezug auf Kaffee erst am 1. September bin¬
dende Kraft erhalten, indem die Zusendungen aus Trieft und Ham¬
burg eingestellt und der weitere Bezug dieses Artikels in die Zeit
nach dem I. September hinausgeschoben worden wäre, was dem
Begehr dieses Artikels unmöglich entsprochen, dem Publicum einen
Zwang auferlegt und der Zollkasse geschadet hätte. Dies im Falle,
wenn das Publicum und nicht blos die Kaufleute in'S Vertrauen ge¬
zogen worden; im letzteren Falle, den allerdings die kaufmännische
Welt sehr gern gehabt, würde es anders, aber nicht besser gegangen
sein, indem die Krämer ihre Vorräche gegen eine kleine Preisermäßi¬
gung rasch in's Publicum geschleudert hätten, das in dem Glauben,
wohlfeil zu kaufen, schnell zugegriffen'und sich mit diesem Artikel auf
längere Zeit versehen haben würde. Dadurch wäre aber nur der
Vorrath der Kaufleute der Vorrat!) der Consumenten
geworden, und die im erstem Falle vor der Zollhcrabsetzung einge¬
tretene Stockung deS Absatzes wäre im zweiten Falle nach der Ta-
rifverändcrung fühlbar geworden. Daß dabei Publicum und Zoll¬
kasse in gleichem Maße verloren und nur die Kaufleute gewonnen
haben würden, liegt auf der Hand und wäre eben so unsinnig als
ungerecht gewesen. Die Staatsverwaltung hat den Kaufleuten ohne¬
dem durch die erwähnte Zollherabsetzung und den in sichere Aus¬
sicht gestellten größern Absatz für die Zukunft die schönste Gelegen¬
heit zu glänzenden Geschäften geboten, und der kleine, oft imaginäre
Schaden, der ihnen aus der Plötzlichkeit dieser so heilsamen
Gi'ciizbvlcu I. 4
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