Die Grenzboten. Jg. 3, 1844, II. Semester. II. Band.Kirche und Staat seien, die Erlaubniß nicht ertheilen könne, diese GttttMi" II.
Kirche und Staat seien, die Erlaubniß nicht ertheilen könne, diese GttttMi» II.
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0237" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/181421"/> <p xml:id="ID_649" prev="#ID_648"> Kirche und Staat seien, die Erlaubniß nicht ertheilen könne, diese<lb/> Gebiete vom Standpunkte reiner Philosophie aus zu besprechen, die<lb/> mit der Kirche und dem Staate, wie sie sein könnten und dürften,<lb/> unverträglich wäre. Die gedachten Professoren erklärten zwar darauf,<lb/> daß sie durchaus nicht die Absicht hätten, ein Parteiblatt zu gründen,<lb/> daß sie vielmehr auf die Mitwirkung der tüchtigsten Männer jedes<lb/> Faches und jeder wissenschaftlichen Richtung zählten; auch sind die¬<lb/> selben in der That nicht als solche Schüler Hegel's bekannt, die zur<lb/> sogenannten äußersten Linken gehören und sich zu den alle religiösen<lb/> und politischen Institutionen der Gegenwart negirenden Lehren einiger<lb/> Radicalen bekennen; gleichwohl erhielten sie unterm 2?. Januar 1844<lb/> ein Antwortschreiben des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg,<lb/> worin ihnen angezeigt wurde, „daß sich aus den amtlichen Verhält¬<lb/> nissen derselben gegen das von ihnen beabsichtigte publiciftische Unter¬<lb/> nehmen in Betracht der im Pcospectus angezeigten Tendenz Bedenken<lb/> ergeben haben, welche die Ertheilung der gewünschten Concession be¬<lb/> hindern." Die genannten Herren fanden sich hierdurch, statt den ge¬<lb/> wöhnlichen Instanzenzug an das Ministerium und an den König ein¬<lb/> zuschlagen, veranlaßt, zuerst den Senat der hiesigen Universität und<lb/> alsdann die beiden Facultäten, zu denen sie gehören (die theologische<lb/> und die philosophische) mit dem Gesuche anzugehen, sich bei der Sache<lb/> zu betheiligen und das Recht der Professoren, ihre Gedanken ebenso<lb/> auf schriftlichen, als auf mündlichem Wege publiciren zu dürfen, zu<lb/> vertreten. Man muß die ausweichenden Erwiederungen des Senats<lb/> und der philosophischen Facultät, so wie die von Herrn Dr. Heng¬<lb/> stenberg unterzeichnete Erwiederung der theologischen Facultät selbst<lb/> lesen, um von den in derselben herrschenden Ansichten einen Begriff<lb/> zu bekommen. Die philosophische Facultät that zwar eine Art von<lb/> Schritt bei dem Minister, aber dieser war nicht blos im Widerspruch<lb/> mit ihrer Abweisung der Professoren, die sich an sie gewendet hatten,<lb/> sondern auch mit ihrer eigenen Auslegung, wornach nur die Würde<lb/> der Wissenschaft an sich, nicht aber die der in's Leben übertretenden<lb/> Wissenschaft von der Facultät zu schützen sei. Die Antwort, welche<lb/> der Minister auf diesen Schritt der Facultät ertheilte, so wie die dar¬<lb/> auf nun von den vier Professoren an den Minister gerichtete Prote¬<lb/> station bilden die beiden interessantesten Actenstücke dieser Sammlung,<lb/> die übrigens hier mit Genehmigung des Ministers selbst und ohne<lb/> die geringste Beseitigung von Seiten der Censur im Druck erschienen<lb/><note type="byline"> Zustus.</note> sind. </p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> GttttMi» II.</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0237]
Kirche und Staat seien, die Erlaubniß nicht ertheilen könne, diese
Gebiete vom Standpunkte reiner Philosophie aus zu besprechen, die
mit der Kirche und dem Staate, wie sie sein könnten und dürften,
unverträglich wäre. Die gedachten Professoren erklärten zwar darauf,
daß sie durchaus nicht die Absicht hätten, ein Parteiblatt zu gründen,
daß sie vielmehr auf die Mitwirkung der tüchtigsten Männer jedes
Faches und jeder wissenschaftlichen Richtung zählten; auch sind die¬
selben in der That nicht als solche Schüler Hegel's bekannt, die zur
sogenannten äußersten Linken gehören und sich zu den alle religiösen
und politischen Institutionen der Gegenwart negirenden Lehren einiger
Radicalen bekennen; gleichwohl erhielten sie unterm 2?. Januar 1844
ein Antwortschreiben des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg,
worin ihnen angezeigt wurde, „daß sich aus den amtlichen Verhält¬
nissen derselben gegen das von ihnen beabsichtigte publiciftische Unter¬
nehmen in Betracht der im Pcospectus angezeigten Tendenz Bedenken
ergeben haben, welche die Ertheilung der gewünschten Concession be¬
hindern." Die genannten Herren fanden sich hierdurch, statt den ge¬
wöhnlichen Instanzenzug an das Ministerium und an den König ein¬
zuschlagen, veranlaßt, zuerst den Senat der hiesigen Universität und
alsdann die beiden Facultäten, zu denen sie gehören (die theologische
und die philosophische) mit dem Gesuche anzugehen, sich bei der Sache
zu betheiligen und das Recht der Professoren, ihre Gedanken ebenso
auf schriftlichen, als auf mündlichem Wege publiciren zu dürfen, zu
vertreten. Man muß die ausweichenden Erwiederungen des Senats
und der philosophischen Facultät, so wie die von Herrn Dr. Heng¬
stenberg unterzeichnete Erwiederung der theologischen Facultät selbst
lesen, um von den in derselben herrschenden Ansichten einen Begriff
zu bekommen. Die philosophische Facultät that zwar eine Art von
Schritt bei dem Minister, aber dieser war nicht blos im Widerspruch
mit ihrer Abweisung der Professoren, die sich an sie gewendet hatten,
sondern auch mit ihrer eigenen Auslegung, wornach nur die Würde
der Wissenschaft an sich, nicht aber die der in's Leben übertretenden
Wissenschaft von der Facultät zu schützen sei. Die Antwort, welche
der Minister auf diesen Schritt der Facultät ertheilte, so wie die dar¬
auf nun von den vier Professoren an den Minister gerichtete Prote¬
station bilden die beiden interessantesten Actenstücke dieser Sammlung,
die übrigens hier mit Genehmigung des Ministers selbst und ohne
die geringste Beseitigung von Seiten der Censur im Druck erschienen
Zustus. sind.
GttttMi» II.
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