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Die Grenzboten. Erster Jahrgang. Leipzig, 1841.

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"Nach der jetzigen Verfassung der Verbrüderungen enthalten dieselben
drei Elemente: ein materielles Element, ein geistiges Element und ein Ele¬
ment des Handelns. Ich verstehe unter dem materiellen Elemente
den äußeren Mechanismus des Lebens, das heißt die Regeln, die sich auf
Wohnung, Kleidung, Nahrung, das Aufstehen und Niederlegen, endlich
alles, was auf das Verhalten des Leibes sich bezieht. Das geistige Ele¬
ment besteht in den drei Gelübden, der Armuth, der Keuschheit und des
Gehorsams. Daraus fließen alle Verhältnisse des Ordens zu Gott. Das
Element des Handelns ist das Mittel, wodurch die religiöse Verbrüderung
ihren Einfluß auf die Gesellschaft übt. Diese drei Elemente müssen in einem
Lande, wo die dunkele Gewalt nicht das einzige Triebrad der Dinge ist,
nothwendig vor jedem Angriffe geschützt sein."

"In der That, um mit dem materiellen Elemente zu beginnen, worin
besteht denn Recht und Freiheit, wenn es Bürgern nicht erlaubt sein sollte,
ein gemeinschaftliches Haus zu bewohnen, zu derselben Stunde zu essen und
dasselbe Kleid zu tragen? Was soll aus dem Rechte des Eigenthums und
dem der individuellen Freiheit werden, wenn man Bürger aus dem Hause
soll jagen können, weil sie die Geschäfte des häuslichen Lebens zusammen
verrichten. Andere Gesellschaften bieten lange keine so vollkommene Garan-
tieen dafür dar, daß sie die öffentliche Ordnung nicht stören und doch erlaubt sie das
Gesetz, sowie sie die Anzahl von zwanzig Mitgliedern nicht überschreiten.
Warum will man religiösen Verbrüderungen die Wohlthat dieser Verfügung,
die nicht einmal eine sehr freisinnige ist, entziehen? Das gemeinsame Leben
erfordert so viele Tugenden, daß ein Kloster, wo es ohne die Beihülfe der
bürgerlichen Gesetze durch die bloße Kraft des Gewissens beobachtet wird,
wahrhaft Bewunderung verdient. Man kann sogar weiter gehen und be¬
haupten, daß eine solche Verbrüderung keine Gesellschaft mehr ist, sondern
eine Familie, und daß ihr alle Rechte einer solchen zukommen."

"Es ist wahr, daß das geistige Element, welchem die religiöse Verbrü¬
derung ihr Dasein dankt, in einem Gelübde besteht. Wäre es blos eine
Zustimmung, die von Tag zu Tag wiederholt werden müßte, so müßte man
den Verstand verloren haben, um sich dem zu widersetzen. Aber ein Ge¬
lübde! ein unwiderruflicher Act! Die Tyrannei eines Augenblickes für die
ganze Zukunft! Es ist dieß derselbe Einwand, den die Anhänger der Ehe¬
scheidung gegen die Unauflöslichkeit der Ehe erheben. Man liebt einen Tag
und dieser Tag bindet uns auf ewig. Die natürliche, wie die religiöse Fa¬
milie ist dem Gesetze der ewigen Dauer unterworfen, dem Gesetze, daß die
Vergangenheit die Zukunft beherrschen muß, und dieser Einwand kann doch
so furchtbar nicht sein, da ungeachtet desselben die Ehe seit Adams Zeiten
unauflöslich geblieben ist."

„Nach der jetzigen Verfassung der Verbrüderungen enthalten dieselben
drei Elemente: ein materielles Element, ein geistiges Element und ein Ele¬
ment des Handelns. Ich verstehe unter dem materiellen Elemente
den äußeren Mechanismus des Lebens, das heißt die Regeln, die sich auf
Wohnung, Kleidung, Nahrung, das Aufstehen und Niederlegen, endlich
alles, was auf das Verhalten des Leibes sich bezieht. Das geistige Ele¬
ment besteht in den drei Gelübden, der Armuth, der Keuschheit und des
Gehorsams. Daraus fließen alle Verhältnisse des Ordens zu Gott. Das
Element des Handelns ist das Mittel, wodurch die religiöse Verbrüderung
ihren Einfluß auf die Gesellschaft übt. Diese drei Elemente müssen in einem
Lande, wo die dunkele Gewalt nicht das einzige Triebrad der Dinge ist,
nothwendig vor jedem Angriffe geschützt sein.“

„In der That, um mit dem materiellen Elemente zu beginnen, worin
besteht denn Recht und Freiheit, wenn es Bürgern nicht erlaubt sein sollte,
ein gemeinschaftliches Haus zu bewohnen, zu derselben Stunde zu essen und
dasselbe Kleid zu tragen? Was soll aus dem Rechte des Eigenthums und
dem der individuellen Freiheit werden, wenn man Bürger aus dem Hause
soll jagen können, weil sie die Geschäfte des häuslichen Lebens zusammen
verrichten. Andere Gesellschaften bieten lange keine so vollkommene Garan-
tieen dafür dar, daß sie die öffentliche Ordnung nicht stören und doch erlaubt sie das
Gesetz, sowie sie die Anzahl von zwanzig Mitgliedern nicht überschreiten.
Warum will man religiösen Verbrüderungen die Wohlthat dieser Verfügung,
die nicht einmal eine sehr freisinnige ist, entziehen? Das gemeinsame Leben
erfordert so viele Tugenden, daß ein Kloster, wo es ohne die Beihülfe der
bürgerlichen Gesetze durch die bloße Kraft des Gewissens beobachtet wird,
wahrhaft Bewunderung verdient. Man kann sogar weiter gehen und be¬
haupten, daß eine solche Verbrüderung keine Gesellschaft mehr ist, sondern
eine Familie, und daß ihr alle Rechte einer solchen zukommen.“

„Es ist wahr, daß das geistige Element, welchem die religiöse Verbrü¬
derung ihr Dasein dankt, in einem Gelübde besteht. Wäre es blos eine
Zustimmung, die von Tag zu Tag wiederholt werden müßte, so müßte man
den Verstand verloren haben, um sich dem zu widersetzen. Aber ein Ge¬
lübde! ein unwiderruflicher Act! Die Tyrannei eines Augenblickes für die
ganze Zukunft! Es ist dieß derselbe Einwand, den die Anhänger der Ehe¬
scheidung gegen die Unauflöslichkeit der Ehe erheben. Man liebt einen Tag
und dieser Tag bindet uns auf ewig. Die natürliche, wie die religiöse Fa¬
milie ist dem Gesetze der ewigen Dauer unterworfen, dem Gesetze, daß die
Vergangenheit die Zukunft beherrschen muß, und dieser Einwand kann doch
so furchtbar nicht sein, da ungeachtet desselben die Ehe seit Adams Zeiten
unauflöslich geblieben ist.“

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[145/0153] „Nach der jetzigen Verfassung der Verbrüderungen enthalten dieselben drei Elemente: ein materielles Element, ein geistiges Element und ein Ele¬ ment des Handelns. Ich verstehe unter dem materiellen Elemente den äußeren Mechanismus des Lebens, das heißt die Regeln, die sich auf Wohnung, Kleidung, Nahrung, das Aufstehen und Niederlegen, endlich alles, was auf das Verhalten des Leibes sich bezieht. Das geistige Ele¬ ment besteht in den drei Gelübden, der Armuth, der Keuschheit und des Gehorsams. Daraus fließen alle Verhältnisse des Ordens zu Gott. Das Element des Handelns ist das Mittel, wodurch die religiöse Verbrüderung ihren Einfluß auf die Gesellschaft übt. Diese drei Elemente müssen in einem Lande, wo die dunkele Gewalt nicht das einzige Triebrad der Dinge ist, nothwendig vor jedem Angriffe geschützt sein.“ „In der That, um mit dem materiellen Elemente zu beginnen, worin besteht denn Recht und Freiheit, wenn es Bürgern nicht erlaubt sein sollte, ein gemeinschaftliches Haus zu bewohnen, zu derselben Stunde zu essen und dasselbe Kleid zu tragen? Was soll aus dem Rechte des Eigenthums und dem der individuellen Freiheit werden, wenn man Bürger aus dem Hause soll jagen können, weil sie die Geschäfte des häuslichen Lebens zusammen verrichten. Andere Gesellschaften bieten lange keine so vollkommene Garan- tieen dafür dar, daß sie die öffentliche Ordnung nicht stören und doch erlaubt sie das Gesetz, sowie sie die Anzahl von zwanzig Mitgliedern nicht überschreiten. Warum will man religiösen Verbrüderungen die Wohlthat dieser Verfügung, die nicht einmal eine sehr freisinnige ist, entziehen? Das gemeinsame Leben erfordert so viele Tugenden, daß ein Kloster, wo es ohne die Beihülfe der bürgerlichen Gesetze durch die bloße Kraft des Gewissens beobachtet wird, wahrhaft Bewunderung verdient. Man kann sogar weiter gehen und be¬ haupten, daß eine solche Verbrüderung keine Gesellschaft mehr ist, sondern eine Familie, und daß ihr alle Rechte einer solchen zukommen.“ „Es ist wahr, daß das geistige Element, welchem die religiöse Verbrü¬ derung ihr Dasein dankt, in einem Gelübde besteht. Wäre es blos eine Zustimmung, die von Tag zu Tag wiederholt werden müßte, so müßte man den Verstand verloren haben, um sich dem zu widersetzen. Aber ein Ge¬ lübde! ein unwiderruflicher Act! Die Tyrannei eines Augenblickes für die ganze Zukunft! Es ist dieß derselbe Einwand, den die Anhänger der Ehe¬ scheidung gegen die Unauflöslichkeit der Ehe erheben. Man liebt einen Tag und dieser Tag bindet uns auf ewig. Die natürliche, wie die religiöse Fa¬ milie ist dem Gesetze der ewigen Dauer unterworfen, dem Gesetze, daß die Vergangenheit die Zukunft beherrschen muß, und dieser Einwand kann doch so furchtbar nicht sein, da ungeachtet desselben die Ehe seit Adams Zeiten unauflöslich geblieben ist.“

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Erster Jahrgang. Leipzig, 1841, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_179382_282158/153>, abgerufen am 22.11.2024.