Graßmann, Hermann: Die Wissenschaft der extensiven Grösse oder die Ausdehnungslehre, eine neue mathematische Disciplin. Bd. 1. Leipzig, 1844.§ 133 Einführung der Ergänzzahlen. ren Multiplikation, welche sich auf die Stufenzahlen beziehen, hierdie entsprechenden aufzusuchen, was natürlich hier nur geschehen kann in Bezug auf Produkte aus zwei Faktoren. Es war die Stufen- zahl eines äusseren Produktes von geltendem Werthe die Summe aus den Stufenzahlen seiner Faktoren. Bei der eingewandten Mul- tiplikation ist die Stufenzahl des beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems (nach § 132) als die Stufenzahl der Produktgrösse, wenn diese einen geltenden Werth hat, aufgefasst. Sind a und b die Stufenzahlen der Faktoren, und h die des Beziehungssystems, was hier zugleich das nächstumfassende System ist, so ist die des ge- meinschaftlichen Systems (g) nach § 126 gleich a + b -- h. Um hier die Ergänzzahlen einzuführen, kann man der Gleichung fol- gende Gestalt geben [Formel 1] oder wenn man die Ergänzzahlen mit a', b', g' bezeichnet, [Formel 2] d. h. die Ergänzzahl eines eingewandten Produktes von geltendem Werthe ist die Summe aus den Ergänzzahlen seiner beiden Fakto- ren. Es bleibt uns noch der Fall, wo das Produkt null ist, zu be- rücksichtigen. Bei der eingewandten Multiplikation trat dieser Fall (nach § 125) dann ein, wenn das beiden Faktoren gemeinschaft- liche System von höherer Stufe war, als die Stufe der eingewand- ten Multiplikation d. h. a + b -- h betrug, also wenn [Formel 3] , oder wenn [Formel 4] , und ausserdem nur noch, wenn einer der Faktoren null ist, d. h. "ein eingewandtes Produkt zweier geltenden Werthe ist null, wenn die Ergänzzahlen beider Faktoren zusammengenommen grösser sind, als die Ergänzzahl ides beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems." Ein äusseres Produkt zweier geltenden Werthe hingegen erschien als null, wenn die Stufenzahlen der Faktoren zusammengenommen grösser sind als die des beide Faktoren zunächst umfassenden Sy- stemes. Es stimmen also diese Gesetze für beide Multiplikations- weisen überein, wenn man den Begriff der Stufenzahl gegen den der Ergänzzahl und den des nächstumfassenden Systems gegen den § 133 Einführung der Ergänzzahlen. ren Multiplikation, welche sich auf die Stufenzahlen beziehen, hierdie entsprechenden aufzusuchen, was natürlich hier nur geschehen kann in Bezug auf Produkte aus zwei Faktoren. Es war die Stufen- zahl eines äusseren Produktes von geltendem Werthe die Summe aus den Stufenzahlen seiner Faktoren. Bei der eingewandten Mul- tiplikation ist die Stufenzahl des beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems (nach § 132) als die Stufenzahl der Produktgrösse, wenn diese einen geltenden Werth hat, aufgefasst. Sind a und b die Stufenzahlen der Faktoren, und h die des Beziehungssystems, was hier zugleich das nächstumfassende System ist, so ist die des ge- meinschaftlichen Systems (g) nach § 126 gleich a + b — h. Um hier die Ergänzzahlen einzuführen, kann man der Gleichung fol- gende Gestalt geben [Formel 1] oder wenn man die Ergänzzahlen mit a′, b′, g′ bezeichnet, [Formel 2] d. h. die Ergänzzahl eines eingewandten Produktes von geltendem Werthe ist die Summe aus den Ergänzzahlen seiner beiden Fakto- ren. Es bleibt uns noch der Fall, wo das Produkt null ist, zu be- rücksichtigen. Bei der eingewandten Multiplikation trat dieser Fall (nach § 125) dann ein, wenn das beiden Faktoren gemeinschaft- liche System von höherer Stufe war, als die Stufe der eingewand- ten Multiplikation d. h. a + b — h betrug, also wenn [Formel 3] , oder wenn [Formel 4] , und ausserdem nur noch, wenn einer der Faktoren null ist, d. h. „ein eingewandtes Produkt zweier geltenden Werthe ist null, wenn die Ergänzzahlen beider Faktoren zusammengenommen grösser sind, als die Ergänzzahl ides beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems.“ Ein äusseres Produkt zweier geltenden Werthe hingegen erschien als null, wenn die Stufenzahlen der Faktoren zusammengenommen grösser sind als die des beide Faktoren zunächst umfassenden Sy- stemes. Es stimmen also diese Gesetze für beide Multiplikations- weisen überein, wenn man den Begriff der Stufenzahl gegen den der Ergänzzahl und den des nächstumfassenden Systems gegen den <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0233" n="197"/><fw place="top" type="header">§ 133 Einführung der Ergänzzahlen.</fw><lb/> ren Multiplikation, welche sich auf die Stufenzahlen beziehen, hier<lb/> die entsprechenden aufzusuchen, was natürlich hier nur geschehen<lb/> kann in Bezug auf Produkte aus zwei Faktoren. Es war die Stufen-<lb/> zahl eines äusseren Produktes von geltendem Werthe die Summe<lb/> aus den Stufenzahlen seiner Faktoren. Bei der eingewandten Mul-<lb/> tiplikation ist die Stufenzahl des beiden Faktoren gemeinschaftlichen<lb/> Systems (nach § 132) als die Stufenzahl der Produktgrösse, wenn<lb/> diese einen geltenden Werth hat, aufgefasst. Sind a und b die<lb/> Stufenzahlen der Faktoren, und h die des Beziehungssystems, was<lb/> hier zugleich das nächstumfassende System ist, so ist die des ge-<lb/> meinschaftlichen Systems (g) nach § 126 gleich a + b — h. Um<lb/> hier die Ergänzzahlen einzuführen, kann man der Gleichung fol-<lb/> gende Gestalt geben<lb/><formula/> oder wenn man die Ergänzzahlen mit a′, b′, g′ bezeichnet,<lb/><formula/> d. h. die Ergänzzahl eines eingewandten Produktes von geltendem<lb/> Werthe ist die Summe aus den Ergänzzahlen seiner beiden Fakto-<lb/> ren. Es bleibt uns noch der Fall, wo das Produkt null ist, zu be-<lb/> rücksichtigen. Bei der eingewandten Multiplikation trat dieser Fall<lb/> (nach § 125) dann ein, wenn das beiden Faktoren gemeinschaft-<lb/> liche System von höherer Stufe war, als die Stufe der eingewand-<lb/> ten Multiplikation d. h. a + b — h betrug, also wenn<lb/><formula/>,<lb/> oder wenn<lb/><formula/>,<lb/> und ausserdem nur noch, wenn einer der Faktoren null ist, d. h.<lb/> „ein eingewandtes Produkt zweier geltenden Werthe ist null, wenn<lb/> die Ergänzzahlen beider Faktoren zusammengenommen grösser sind,<lb/> als die Ergänzzahl ides beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems.“<lb/> Ein äusseres Produkt zweier geltenden Werthe hingegen erschien<lb/> als null, wenn die Stufenzahlen der Faktoren zusammengenommen<lb/> grösser sind als die des beide Faktoren zunächst umfassenden Sy-<lb/> stemes. Es stimmen also diese Gesetze für beide Multiplikations-<lb/> weisen überein, wenn man den Begriff der Stufenzahl gegen den<lb/> der Ergänzzahl und den des nächstumfassenden Systems gegen den<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [197/0233]
§ 133 Einführung der Ergänzzahlen.
ren Multiplikation, welche sich auf die Stufenzahlen beziehen, hier
die entsprechenden aufzusuchen, was natürlich hier nur geschehen
kann in Bezug auf Produkte aus zwei Faktoren. Es war die Stufen-
zahl eines äusseren Produktes von geltendem Werthe die Summe
aus den Stufenzahlen seiner Faktoren. Bei der eingewandten Mul-
tiplikation ist die Stufenzahl des beiden Faktoren gemeinschaftlichen
Systems (nach § 132) als die Stufenzahl der Produktgrösse, wenn
diese einen geltenden Werth hat, aufgefasst. Sind a und b die
Stufenzahlen der Faktoren, und h die des Beziehungssystems, was
hier zugleich das nächstumfassende System ist, so ist die des ge-
meinschaftlichen Systems (g) nach § 126 gleich a + b — h. Um
hier die Ergänzzahlen einzuführen, kann man der Gleichung fol-
gende Gestalt geben
[FORMEL] oder wenn man die Ergänzzahlen mit a′, b′, g′ bezeichnet,
[FORMEL] d. h. die Ergänzzahl eines eingewandten Produktes von geltendem
Werthe ist die Summe aus den Ergänzzahlen seiner beiden Fakto-
ren. Es bleibt uns noch der Fall, wo das Produkt null ist, zu be-
rücksichtigen. Bei der eingewandten Multiplikation trat dieser Fall
(nach § 125) dann ein, wenn das beiden Faktoren gemeinschaft-
liche System von höherer Stufe war, als die Stufe der eingewand-
ten Multiplikation d. h. a + b — h betrug, also wenn
[FORMEL],
oder wenn
[FORMEL],
und ausserdem nur noch, wenn einer der Faktoren null ist, d. h.
„ein eingewandtes Produkt zweier geltenden Werthe ist null, wenn
die Ergänzzahlen beider Faktoren zusammengenommen grösser sind,
als die Ergänzzahl ides beiden Faktoren gemeinschaftlichen Systems.“
Ein äusseres Produkt zweier geltenden Werthe hingegen erschien
als null, wenn die Stufenzahlen der Faktoren zusammengenommen
grösser sind als die des beide Faktoren zunächst umfassenden Sy-
stemes. Es stimmen also diese Gesetze für beide Multiplikations-
weisen überein, wenn man den Begriff der Stufenzahl gegen den
der Ergänzzahl und den des nächstumfassenden Systems gegen den
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |