Erscheinung mag ihm nicht aufgegangen seyn, wor- über wir uns um so weniger wundern werden, als Hamberger solche der gesunden Natur gemäße, zum reinen Sehen unumgänglich nothwendige Bedingungen gleichfalls für krankhaft und für vitia fugitiva er- klärt hat.
Das Weiße und Schwarze nun setzt er an die beyden Enden, dazwischen in eine Reihe Gelb, Roth und Blau, und hat also fünf Farben auf einer Linie, welches ein ganz hübsches Schema gibt, indem das Gelbe zunächst an dem Weißen, das Blaue an dem Schwarzen und das Rothe in der Mitte steht, welche sämmtlich mit einander durch Halbzirkel verbunden sind, wodurch die Mittelfarben angedeutet werden.
Daß nach den verschiedenen Erscheinungsarten die Farben eingetheilt werden müssen, kommt bey ihm auf eine entschiedenere Weise als bisher zur Sprache. Er theilt sie in wahre, apparente und intentionelle Farben. Da nun die intentionellen, wie wir nachher sehen werden, keinen richtigen Eintheilungsgrund hinter sich haben, die physiologischen aber fehlen; so quält er sich ab, die verschiedenen Erscheinungsfälle unter diese Rubriken zu bringen.
Die wahren Farben werden den Eigenschaften der Körper zugeschrieben, die apparenten für unerklär- lich, ja als ein göttliches Geheimniß angesehen, und doch gewissermaßen wieder als zufällig betrachtet. Er
Erſcheinung mag ihm nicht aufgegangen ſeyn, wor- uͤber wir uns um ſo weniger wundern werden, als Hamberger ſolche der geſunden Natur gemaͤße, zum reinen Sehen unumgaͤnglich nothwendige Bedingungen gleichfalls fuͤr krankhaft und fuͤr vitia fugitiva er- klaͤrt hat.
Das Weiße und Schwarze nun ſetzt er an die beyden Enden, dazwiſchen in eine Reihe Gelb, Roth und Blau, und hat alſo fuͤnf Farben auf einer Linie, welches ein ganz huͤbſches Schema gibt, indem das Gelbe zunaͤchſt an dem Weißen, das Blaue an dem Schwarzen und das Rothe in der Mitte ſteht, welche ſaͤmmtlich mit einander durch Halbzirkel verbunden ſind, wodurch die Mittelfarben angedeutet werden.
Daß nach den verſchiedenen Erſcheinungsarten die Farben eingetheilt werden muͤſſen, kommt bey ihm auf eine entſchiedenere Weiſe als bisher zur Sprache. Er theilt ſie in wahre, apparente und intentionelle Farben. Da nun die intentionellen, wie wir nachher ſehen werden, keinen richtigen Eintheilungsgrund hinter ſich haben, die phyſiologiſchen aber fehlen; ſo quaͤlt er ſich ab, die verſchiedenen Erſcheinungsfaͤlle unter dieſe Rubriken zu bringen.
Die wahren Farben werden den Eigenſchaften der Koͤrper zugeſchrieben, die apparenten fuͤr unerklaͤr- lich, ja als ein goͤttliches Geheimniß angeſehen, und doch gewiſſermaßen wieder als zufaͤllig betrachtet. Er
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Erſcheinung mag ihm nicht aufgegangen ſeyn, wor-
uͤber wir uns um ſo weniger wundern werden, als
Hamberger ſolche der geſunden Natur gemaͤße, zum
reinen Sehen unumgaͤnglich nothwendige Bedingungen
gleichfalls fuͤr krankhaft und fuͤr vitia fugitiva er-
klaͤrt hat.
Das Weiße und Schwarze nun ſetzt er an die
beyden Enden, dazwiſchen in eine Reihe Gelb, Roth
und Blau, und hat alſo fuͤnf Farben auf einer Linie,
welches ein ganz huͤbſches Schema gibt, indem das
Gelbe zunaͤchſt an dem Weißen, das Blaue an dem
Schwarzen und das Rothe in der Mitte ſteht, welche
ſaͤmmtlich mit einander durch Halbzirkel verbunden
ſind, wodurch die Mittelfarben angedeutet werden.
Daß nach den verſchiedenen Erſcheinungsarten
die Farben eingetheilt werden muͤſſen, kommt bey ihm
auf eine entſchiedenere Weiſe als bisher zur Sprache.
Er theilt ſie in wahre, apparente und intentionelle
Farben. Da nun die intentionellen, wie wir nachher
ſehen werden, keinen richtigen Eintheilungsgrund hinter
ſich haben, die phyſiologiſchen aber fehlen; ſo quaͤlt
er ſich ab, die verſchiedenen Erſcheinungsfaͤlle unter
dieſe Rubriken zu bringen.
Die wahren Farben werden den Eigenſchaften
der Koͤrper zugeſchrieben, die apparenten fuͤr unerklaͤr-
lich, ja als ein goͤttliches Geheimniß angeſehen, und
doch gewiſſermaßen wieder als zufaͤllig betrachtet. Er
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Goethe, Johann Wolfgang von: Zur Farbenlehre. Bd. 2. Tübingen, 1810, S. 266. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goethe_farbenlehre02_1810/300>, abgerufen am 23.11.2024.
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