Ein Werk dieser Art aber, soll es nicht das An- sehen eines Collectaneenbuchs, oder unrichtig zusam- men geschriebener Hefte bekommen, ist freylich nicht die Sache eines Jahres, sondern erfordert vieljähri- ges Nachdenken, und eine nur durch unermüdetes Studium der Quellen erlangte Reife des Urtheils, und gebildeten Geschmack.
Vielleicht würde ich mich daher zu einem so mühsamen Unternehmen sobald noch nicht entschlos- sen haben, da ich die Wichtigkeit desselben eben so lebhaft einsehe, als die Schwäche meiner Kräfte füh- le, wenn mich nicht das wiederholte dringende Ver- langen meiner Zuhörer gleichsam vor der Zeit hierzu angespornet hätte.
Furchtsam wage ich es also, diesen geringen Versuch meines Commentars über die Pandecten, welcher eine Erläuterung der erstern vier Titel ent- hält, einem juristischen Publikum vor Augen zu legen.
Ich habe dabey das Hellfeldische Lehrbuch zum Leitfaden gewählt, weil über dasselbe sowohl hier, als auf den meisten deutschen Academien, so viel ich weiß, die Pandecten vorgetragen zu werden pflegen. Ich glaubte also, den Commentar hierdurch für mei- ne Zuhörer, für die ich ihn zunächst bestimmte, de- sto brauchbarer zu machen.
Doch habe ich mich an diese Ordnung nicht so streng gebunden, daß ich mir nicht auch unter- weilen, wo es nöthig zu seyn schiene, eine Abweichung erlaubt hätte. So zum Beyspiel habe ich zwar bey dem zweyten Titel, de origine juris, die Zahl der Pa- ragraphen beybehalten; aber vergeblich wird man un- ter diesem Titel eine Rechtsgeschichte, wie bey Hell- feld suchen; nein, ich hielt eine solche historische Ent-
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Ein Werk dieſer Art aber, ſoll es nicht das An- ſehen eines Collectaneenbuchs, oder unrichtig zuſam- men geſchriebener Hefte bekommen, iſt freylich nicht die Sache eines Jahres, ſondern erfordert vieljaͤhri- ges Nachdenken, und eine nur durch unermuͤdetes Studium der Quellen erlangte Reife des Urtheils, und gebildeten Geſchmack.
Vielleicht wuͤrde ich mich daher zu einem ſo muͤhſamen Unternehmen ſobald noch nicht entſchloſ- ſen haben, da ich die Wichtigkeit deſſelben eben ſo lebhaft einſehe, als die Schwaͤche meiner Kraͤfte fuͤh- le, wenn mich nicht das wiederholte dringende Ver- langen meiner Zuhoͤrer gleichſam vor der Zeit hierzu angeſpornet haͤtte.
Furchtſam wage ich es alſo, dieſen geringen Verſuch meines Commentars uͤber die Pandecten, welcher eine Erlaͤuterung der erſtern vier Titel ent- haͤlt, einem juriſtiſchen Publikum vor Augen zu legen.
Ich habe dabey das Hellfeldiſche Lehrbuch zum Leitfaden gewaͤhlt, weil uͤber daſſelbe ſowohl hier, als auf den meiſten deutſchen Academien, ſo viel ich weiß, die Pandecten vorgetragen zu werden pflegen. Ich glaubte alſo, den Commentar hierdurch fuͤr mei- ne Zuhoͤrer, fuͤr die ich ihn zunaͤchſt beſtimmte, de- ſto brauchbarer zu machen.
Doch habe ich mich an dieſe Ordnung nicht ſo ſtreng gebunden, daß ich mir nicht auch unter- weilen, wo es noͤthig zu ſeyn ſchiene, eine Abweichung erlaubt haͤtte. So zum Beyſpiel habe ich zwar bey dem zweyten Titel, de origine juris, die Zahl der Pa- ragraphen beybehalten; aber vergeblich wird man un- ter dieſem Titel eine Rechtsgeſchichte, wie bey Hell- feld ſuchen; nein, ich hielt eine ſolche hiſtoriſche Ent-
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[0011]
Ein Werk dieſer Art aber, ſoll es nicht das An-
ſehen eines Collectaneenbuchs, oder unrichtig zuſam-
men geſchriebener Hefte bekommen, iſt freylich nicht
die Sache eines Jahres, ſondern erfordert vieljaͤhri-
ges Nachdenken, und eine nur durch unermuͤdetes
Studium der Quellen erlangte Reife des Urtheils,
und gebildeten Geſchmack.
Vielleicht wuͤrde ich mich daher zu einem ſo
muͤhſamen Unternehmen ſobald noch nicht entſchloſ-
ſen haben, da ich die Wichtigkeit deſſelben eben ſo
lebhaft einſehe, als die Schwaͤche meiner Kraͤfte fuͤh-
le, wenn mich nicht das wiederholte dringende Ver-
langen meiner Zuhoͤrer gleichſam vor der Zeit hierzu
angeſpornet haͤtte.
Furchtſam wage ich es alſo, dieſen geringen
Verſuch meines Commentars uͤber die Pandecten,
welcher eine Erlaͤuterung der erſtern vier Titel ent-
haͤlt, einem juriſtiſchen Publikum vor Augen zu legen.
Ich habe dabey das Hellfeldiſche Lehrbuch zum
Leitfaden gewaͤhlt, weil uͤber daſſelbe ſowohl hier,
als auf den meiſten deutſchen Academien, ſo viel ich
weiß, die Pandecten vorgetragen zu werden pflegen.
Ich glaubte alſo, den Commentar hierdurch fuͤr mei-
ne Zuhoͤrer, fuͤr die ich ihn zunaͤchſt beſtimmte, de-
ſto brauchbarer zu machen.
Doch habe ich mich an dieſe Ordnung nicht
ſo ſtreng gebunden, daß ich mir nicht auch unter-
weilen, wo es noͤthig zu ſeyn ſchiene, eine Abweichung
erlaubt haͤtte. So zum Beyſpiel habe ich zwar bey
dem zweyten Titel, de origine juris, die Zahl der Pa-
ragraphen beybehalten; aber vergeblich wird man un-
ter dieſem Titel eine Rechtsgeſchichte, wie bey Hell-
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Glück, Christian Friedrich von: Versuch einer ausführlichen Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld ein Commentar für meine Zuhörer. Erlangen, 1790, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/glueck_pandecten01_1790/11>, abgerufen am 21.11.2024.
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