Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 3. Berlin, 1789.Von der rechten Nutzung der Brache innerhalb der bekannten Brachezeit und der abwech- selnden Ordnung. Ein guter Ackerverständiger, der seine Ländereyen darauf
Von der rechten Nutzung der Brache innerhalb der bekannten Brachezeit und der abwech- ſelnden Ordnung. Ein guter Ackerverſtaͤndiger, der ſeine Laͤndereyen darauf
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Von der
rechten Nutzung der Brache
innerhalb
der bekannten Brachezeit und der abwech-
ſelnden Ordnung.
Ein guter Ackerverſtaͤndiger, der ſeine Laͤndereyen
wohl kennet, weiß ſeine Brache in gehoͤriger Ordnung
dermaaßen einzutheilen und zu bearbeiten, ſie moͤgen
der Gewohnheit nach, wegen der auf einander folgen-
den, oder anzubringenden Beſtellung mit der Som-
merung nothwendig abwechſelnden Ruhe, in drey,
vier oder ſechs Felder abgetheilet ſeyn, daß er mit de-
ren Beſtellung von einer Brache bis zur andern her-
umkommen kann. Bey der erſten Abtheilung werden
ſechs Jahre, in beyden folgenden acht bis zwoͤlf er-
fordert: dabey man ein jedes einzelnes Feld, um die
Tragbarkeit deſſelben zu unterhalten, noch wieder in
zwey gleiche Theile zu vertheilen genoͤthiget wird. Es
haͤlt zwar eine uͤbele Witterung, nicht ſelten die eine
oder andere von den Feldarbeiten auf; doch werden
dieſelben von ihm mit moͤglichſter Einrichtung derge-
ſtalt nach einander vorgenommen, damit alle Bear-
beitung demohngeachtet vollbracht werde, und die
darauf
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