ten, welche zuweilen das Laub verdecken, und deshalb gut zu gewinnen sind.
Dem jungen Hopfen werden an etlichen Orten im ersten Jahre keine Stangen, an vielen andern hingegen 7 bis 10 füßige gegeben, in allen folgen- den Jahren, müssen die Hopfenstangen 18 bis 20 Fuß hoch, und eines Armes stark seyn. Man nimmt sie aus den vorerwähnten Holzarten, auch aus Weisbuchen, Birken, Pappeln, Haseln und den hohen Fischerweiden, in den ordentlichen Ge- hauen von Laubholze, Feld- und Dorfbüschen, wo sie besonders von den Hopfenbauenden Gemeinen ordentlich gezogen, und aller 6, 8 bis 10 Jahren vom Januar an bis zur Mitte des Merz gehauen werden könnten. Sonst weiset man sie im Nadel- holze auch hin und wieder an, wo sie ohne Scha- den zu entbehren stehen. Diese Stangen werden geschälet, und in freyer Luft auf hölzern Kreuzen vor und nach jedem Gebrauche erhalten.
Die beste Nutzung, die ein Hopfen-Berg oder Garten geben kann, erstrecket sich vornehmlich auf die ersten 12 Jahre, zu welcher er, durch eine gute Pflege, bey seiner Kraft erhalten werden muß. Nach deren Verlauf kann man die veralteten hol- zigen Wurzelstöcke sicher ausreißen, ausstocken, und diese Ländereyen von neuen anlegen.
Wenn der auskeimende junge Hopfen seine Ranken verlängert, und leicht und behutsam be- harkt worden ist, bekömmt er die ersten kurzen
Stan-
ten, welche zuweilen das Laub verdecken, und deshalb gut zu gewinnen ſind.
Dem jungen Hopfen werden an etlichen Orten im erſten Jahre keine Stangen, an vielen andern hingegen 7 bis 10 fuͤßige gegeben, in allen folgen- den Jahren, muͤſſen die Hopfenſtangen 18 bis 20 Fuß hoch, und eines Armes ſtark ſeyn. Man nimmt ſie aus den vorerwaͤhnten Holzarten, auch aus Weisbuchen, Birken, Pappeln, Haſeln und den hohen Fiſcherweiden, in den ordentlichen Ge- hauen von Laubholze, Feld- und Dorfbuͤſchen, wo ſie beſonders von den Hopfenbauenden Gemeinen ordentlich gezogen, und aller 6, 8 bis 10 Jahren vom Januar an bis zur Mitte des Merz gehauen werden koͤnnten. Sonſt weiſet man ſie im Nadel- holze auch hin und wieder an, wo ſie ohne Scha- den zu entbehren ſtehen. Dieſe Stangen werden geſchaͤlet, und in freyer Luft auf hoͤlzern Kreuzen vor und nach jedem Gebrauche erhalten.
Die beſte Nutzung, die ein Hopfen-Berg oder Garten geben kann, erſtrecket ſich vornehmlich auf die erſten 12 Jahre, zu welcher er, durch eine gute Pflege, bey ſeiner Kraft erhalten werden muß. Nach deren Verlauf kann man die veralteten hol- zigen Wurzelſtoͤcke ſicher ausreißen, ausſtocken, und dieſe Laͤndereyen von neuen anlegen.
Wenn der auskeimende junge Hopfen ſeine Ranken verlaͤngert, und leicht und behutſam be- harkt worden iſt, bekoͤmmt er die erſten kurzen
Stan-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0124"n="114"/>
ten, welche zuweilen das Laub verdecken, und deshalb<lb/>
gut zu gewinnen ſind.</p><lb/><p>Dem jungen Hopfen werden an etlichen Orten<lb/>
im erſten Jahre keine Stangen, an vielen andern<lb/>
hingegen 7 bis 10 fuͤßige gegeben, in allen folgen-<lb/>
den Jahren, muͤſſen die Hopfenſtangen 18 bis 20<lb/>
Fuß hoch, und eines Armes ſtark ſeyn. Man<lb/>
nimmt ſie aus den vorerwaͤhnten Holzarten, auch<lb/>
aus Weisbuchen, Birken, Pappeln, Haſeln und<lb/>
den hohen Fiſcherweiden, in den ordentlichen Ge-<lb/>
hauen von Laubholze, Feld- und Dorfbuͤſchen, wo<lb/>ſie beſonders von den Hopfenbauenden Gemeinen<lb/>
ordentlich gezogen, und aller 6, 8 bis 10 Jahren<lb/>
vom Januar an bis zur Mitte des Merz gehauen<lb/>
werden koͤnnten. Sonſt weiſet man ſie im Nadel-<lb/>
holze auch hin und wieder an, wo ſie ohne Scha-<lb/>
den zu entbehren ſtehen. Dieſe Stangen werden<lb/>
geſchaͤlet, und in freyer Luft auf hoͤlzern Kreuzen<lb/>
vor und nach jedem Gebrauche erhalten.</p><lb/><p>Die beſte Nutzung, die ein Hopfen-Berg oder<lb/>
Garten geben kann, erſtrecket ſich vornehmlich auf<lb/>
die erſten 12 Jahre, zu welcher er, durch eine gute<lb/>
Pflege, bey ſeiner Kraft erhalten werden muß.<lb/>
Nach deren Verlauf kann man die veralteten hol-<lb/>
zigen Wurzelſtoͤcke ſicher ausreißen, ausſtocken,<lb/>
und dieſe Laͤndereyen von neuen anlegen.</p><lb/><p>Wenn der auskeimende junge Hopfen ſeine<lb/>
Ranken verlaͤngert, und leicht und behutſam be-<lb/>
harkt worden iſt, bekoͤmmt er die erſten kurzen<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Stan-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[114/0124]
ten, welche zuweilen das Laub verdecken, und deshalb
gut zu gewinnen ſind.
Dem jungen Hopfen werden an etlichen Orten
im erſten Jahre keine Stangen, an vielen andern
hingegen 7 bis 10 fuͤßige gegeben, in allen folgen-
den Jahren, muͤſſen die Hopfenſtangen 18 bis 20
Fuß hoch, und eines Armes ſtark ſeyn. Man
nimmt ſie aus den vorerwaͤhnten Holzarten, auch
aus Weisbuchen, Birken, Pappeln, Haſeln und
den hohen Fiſcherweiden, in den ordentlichen Ge-
hauen von Laubholze, Feld- und Dorfbuͤſchen, wo
ſie beſonders von den Hopfenbauenden Gemeinen
ordentlich gezogen, und aller 6, 8 bis 10 Jahren
vom Januar an bis zur Mitte des Merz gehauen
werden koͤnnten. Sonſt weiſet man ſie im Nadel-
holze auch hin und wieder an, wo ſie ohne Scha-
den zu entbehren ſtehen. Dieſe Stangen werden
geſchaͤlet, und in freyer Luft auf hoͤlzern Kreuzen
vor und nach jedem Gebrauche erhalten.
Die beſte Nutzung, die ein Hopfen-Berg oder
Garten geben kann, erſtrecket ſich vornehmlich auf
die erſten 12 Jahre, zu welcher er, durch eine gute
Pflege, bey ſeiner Kraft erhalten werden muß.
Nach deren Verlauf kann man die veralteten hol-
zigen Wurzelſtoͤcke ſicher ausreißen, ausſtocken,
und dieſe Laͤndereyen von neuen anlegen.
Wenn der auskeimende junge Hopfen ſeine
Ranken verlaͤngert, und leicht und behutſam be-
harkt worden iſt, bekoͤmmt er die erſten kurzen
Stan-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gleditsch, Johann Gottlieb: Vermischte botanische und ökonomische Abhandlungen. Bd. 2. Berlin, 1789, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gleditsch_abhandlungen02_1789/124>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.