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Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742].

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an der Wand, und [unleserliches Material]formiren 2 Seiten von einem Viereck, deßen
2 übrige Seiten in einer bariere bestehen, an welcher die Advocaten
und Procureurs sich in großer Anzahl befinden. Innerhalb dieses
Vierecks zu denen Füßen des premier-President sitzet der prem[unleserliches Material]ier
Gressier
hinter einem kleinen catheder und schreibet. Monsieur Cochin
kam diesesmal nicht zum Wort, weil die Rede des Appellantischen
Advocaten Oubri bis um 10 Uhr währete, da mit einem Stock ge-
klopfet, und die audientz aufgehoben wird. Der Innhalt deßen,
was Monsieur Oubri mit der exquisitesten Beredsamkeit und einer
sehr schönen Aussprache vorstellete, concentrirte sich dahin: daß
das Gesetz, welches die Eltern auctorisire, die wieder ihren Willen
heyrathende Kinder zu enterben, klar und deutlich und die Appel-
lartischer Seits vorgegebene Exception der Verführung und der
Minderjährigkeit in solchem Gesetz nicht enthalten sey, wenn
dieselbe aber auch an sich gegründet wäre, dennoch der Mademoiselle
Moras
nicht zu statten kommen könne, weil sie die gantze Ent-
führung und Heirath selbst aufs listigste projectiren helffen,
und in Fällen, wo sie bey dem Comte de Courbeau sich nicht Raths
erholen können, sich so adret; ferm und courageur erwiesen,
daß man ihr selbst das geschehene vollkommen imputiren
könne, welches alles mit vielen curieusen particularien
ausgeführet wurde. Wenn das Exordium der Rede vorbey ist,
so setzet der plaidirende advocat sein schwartzes baret auf,
welches wie eine Jesuiter-Mütze gestalt ist, nimmt es iedoch
bey Nennung derer Richter, welche Messieurs tituliret werden,
einen Augenblick ab. Diese gantze Art, beyde Theile zu hören,
ist zwar wegen der eloquentz derer advocaten sehr angenehm,
aber höchst Zeit-verderblich, weil die Reden doch auch denen Richtern
schrifftlich zugestellet werden, und die wenigsten von diesen
letztern unter dem Reden attent sind, ia zum Theil wohl gar
schlafen. Weil der Vormittag in Ansehung derer maitres
einmal derangiret war, so besichtigten wir noch das vom
Cardinal Mazarin gestiftete College de quatre nations, und
besonders das in der Kirche deßelben befindliche prächtige Grab
dieses Cardinals von schwartz und weißem marmor, welches
aber doch von dem monument des Richelieu in der Sorbonne
an Kunst und grace übertroffen wird. Die sonst schöne Bi-
bliothec dieses Collegii konten wir, weil das Behältniß re-
nouiret wird, und alles in Unordnung ist, nicht in Augen-
schein nehmen, begaben uns also zum Brigardier von
Appelgrün
, und, weil dieser nicht zu Hause, zum Marquis
de Beaufremont
, mit dem wir, nach einigen indifferenten discoursen

an der Wand, und [unleserliches Material]formiren 2 Seiten von einem Viereck, deßen
2 übrige Seiten in einer bariére bestehen, an welcher die Advocaten
und Procureurs sich in großer Anzahl befinden. Innerhalb dieses
Vierecks zu denen Füßen des premier-President sitzet der prem[unleserliches Material]ier
Gressier
hinter einem kleinen catheder und schreibet. Monsieur Cochin
kam diesesmal nicht zum Wort, weil die Rede des Appellantischen
Advocaten Oubri bis um 10 Uhr währete, da mit einem Stock ge-
klopfet, und die audientz aufgehoben wird. Der Innhalt deßen,
was Monsieur Oubri mit der exquisitesten Beredsamkeit und einer
sehr schönen Aussprache vorstellete, concentrirte sich dahin: daß
das Gesetz, welches die Eltern auctorisire, die wieder ihren Willen
heyrathende Kinder zu enterben, klar und deutlich und die Appel-
lartischer Seits vorgegebene Exception der Verführung und der
Minderjährigkeit in solchem Gesetz nicht enthalten sey, wenn
dieselbe aber auch an sich gegründet wäre, dennoch der Mademoiselle
Moras
nicht zu statten kommen könne, weil sie die gantze Ent-
führung und Heirath selbst aufs listigste projectiren helffen,
und in Fällen, wo sie bey dem Comte de Courbeau sich nicht Raths
erholen können, sich so adret; ferm und courageur erwiesen,
daß man ihr selbst das geschehene vollkommen imputiren
könne, welches alles mit vielen curieusen particularien
ausgeführet wurde. Wenn das Exordium der Rede vorbey ist,
so setzet der plaidirende advocat sein schwartzes baret auf,
welches wie eine Jesuiter-Mütze gestalt ist, nimmt es iedoch
bey Nennung derer Richter, welche Messieurs tituliret werden,
einen Augenblick ab. Diese gantze Art, beyde Theile zu hören,
ist zwar wegen der eloquentz derer advocaten sehr angenehm,
aber höchst Zeit-verderblich, weil die Reden doch auch denen Richtern
schrifftlich zugestellet werden, und die wenigsten von diesen
letztern unter dem Reden attent sind, ia zum Theil wohl gar
schlafen. Weil der Vormittag in Ansehung derer maitres
einmal derangiret war, so besichtigten wir noch das vom
Cardinal Mazarin gestiftete College de quatre nations, und
besonders das in der Kirche deßelben befindliche prächtige Grab
dieses Cardinals von schwartz und weißem marmor, welches
aber doch von dem monument des Richelieu in der Sorbonne
an Kunst und grace übertroffen wird. Die sonst schöne Bi-
bliothec dieses Collegii konten wir, weil das Behältniß re-
nouiret wird, und alles in Unordnung ist, nicht in Augen-
schein nehmen, begaben uns also zum Brigardier von
Appelgrün
, und, weil dieser nicht zu Hause, zum Marquis
de Beaufremont
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[0263] an der Wand, und formiren 2 Seiten von einem Viereck, deßen 2 übrige Seiten in einer bariére bestehen, an welcher die Advocaten und Procureurs sich in großer Anzahl befinden. Innerhalb dieses Vierecks zu denen Füßen des premier-President sitzet der premier Gressier hinter einem kleinen catheder und schreibet. Mr. Cochin kam diesesmal nicht zum Wort, weil die Rede des Appellantischen Advocaten Oubri bis um 10 Uhr währete, da mit einem Stock ge- klopfet, und die audientz aufgehoben wird. Der Innhalt deßen, was Mr. Oubri mit der exquisitesten Beredsamkeit und einer sehr schönen Aussprache vorstellete, concentrirte sich dahin: daß das Gesetz, welches die Eltern auctorisire, die wieder ihren Willen heyrathende Kinder zu enterben, klar und deutlich und die Appel- lartischer Seits vorgegebene Exception der Verführung und der Minderjährigkeit in solchem Gesetz nicht enthalten sey, wenn dieselbe aber auch an sich gegründet wäre, dennoch der Mademoiselle Moras nicht zu statten kommen könne, weil sie die gantze Ent- führung und Heirath selbst aufs listigste projectiren helffen, und in Fällen, wo sie bey dem Comte de Courbeau sich nicht Raths erholen können, sich so adret; ferm und courageur erwiesen, daß man ihr selbst das geschehene vollkommen imputiren könne, welches alles mit vielen curieusen particularien ausgeführet wurde. Wenn das Exordium der Rede vorbey ist, so setzet der plaidirende advocat sein schwartzes baret auf, welches wie eine Jesuiter-Mütze gestalt ist, nimmt es iedoch bey Nennung derer Richter, welche Messieurs tituliret werden, einen Augenblick ab. Diese gantze Art, beyde Theile zu hören, ist zwar wegen der eloquentz derer advocaten sehr angenehm, aber höchst Zeit-verderblich, weil die Reden doch auch denen Richtern schrifftlich zugestellet werden, und die wenigsten von diesen letztern unter dem Reden attent sind, ia zum Theil wohl gar schlafen. Weil der Vormittag in Ansehung derer maitres einmal derangiret war, so besichtigten wir noch das vom Cardinal Mazarin gestiftete College de quatre nations, und besonders das in der Kirche deßelben befindl: prächtige Grab dieses Cardinals von schwartz und weißem marmor, welches aber doch von dem monument des Richelieu in der Sorbonne an Kunst und grace übertroffen wird. Die sonst schöne Bi- bliothec dieses Collegii konten wir, weil das Behältniß re- nouiret wird, und alles in Unordnung ist, nicht in Augen- schein nehmen, begaben uns also zum Brigardier von Appelgrün, und, weil dieser nicht zu Hause, zum Marquis de Beaufremont, mit dem wir, nach einigen indifferenten discoursen

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Herausgeber:innen
Paul Beckus, Marita Gruner, Thomas Grunewald, Sabrina Mögelin, Martin Prell: Bearbeiter:innen
Martin Prell: Datentransformation
Saskia Jungmann, Nikolas Schröder, Andreas Lewen: Mitarbeit
Thüringer Staatskanzlei: Projektförderer
Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena: Bilddigitalisierung von Editionsvorlage und deren Abschrift sowie Bereitstellung der Digitalisate

Weitere Informationen:

Das Endendum der vorliegenden Edition bildet das Tagebuch zur Kavalierstour des pietistischen Grafen Heinrich XI. Reuß zu Obergreiz (1722-1800) durch das Heilige Römische Reich deutscher Nation, Frankreich, die Schweiz, Italien und Österreich in den Jahren 1740–1742. Es besteht aus 443 Tagebucheinträgen auf 784 Seiten, die in 71 Briefen in die Heimat übersandt wurden. Verfasser des Tagebuchs ist der Köstritzer Hofmeister Anton von Geusau (1695–1749). Im Tagebuch bietet dieser nicht nur Einblicke in die international vernetzte Welt des Hochadels, sondern überliefert auch tiefgehende Einblicke in die wirtschaftlichen, sozialen, religiösen und politischen Entwicklungen in den besuchten Ländern. Dies ist vor allem für die im politischen System Europas stattfindenden Veränderungen relevant. So führte der Aufstieg Preußens zur Großmacht zu einer Neuordnung des europäischen Mächtesystems. In die Zeit seiner Kavalierstour fallen beispielsweise der Tod des Römisch-Deutschen Kaisers Karl VI. (1685–1740) und der sich daran anschließende Österreichische Erbfolgekrieg mit seinen Auswirkungen auf das europäische Mächtesystem. Besonders aufschlussreich sind die zahlreichen wiedergegebenen Gespräche zwischen den Reisenden und anderen Adligen, Geistlichen und Gelehrten zumeist katholischer Provenienz. Diese ermöglichen vielfältige Einblicke in die Gedanken- und Vorstellungswelt des Verfassers, seiner Mitreisenden und Gesprächspartner. Hieran werden Kontaktzonen für interkonfessionellen Austausch, aber auch Grenzen des Sag- oder Machbaren deutlich: Heinrich XI. und von Geusau waren pietistisch-fromme Lutheraner, die die auf der Reise gemachten Erfahrungen vor ihrem konfessionellen Erfahrungshintergrund spiegelten, werteten und einordneten

Die Edition wurde zunächst mit Hilfe der virtuellen Forschungsumgebung FuD erstellt, die im Rahmen des Projektes Editionenportal Thüringen an der Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena (ThULB) implementiert wurde. Nach Einstellung dieses Infrastrukturprojekts fand eine Transformation des FuD-XML in das DTABf im Rahmen eines FAIR-Data-Stipendiums der NFDI4Memory statt. Die Digitalisierung des originalen Brieftagebuchs und einer zeitgenössischen Abschrift erfolgte über die ThULB. Die vorliegende Edition umfasst eine vorlagennahe und zeilengenaue Umschrift der kurrenten Handschrift in moderne lateinische Buchstaben. Eine gründliche Ersttranskription ist erfolgt; eine abschließende Kollationierung steht noch aus. Die XML-Daten umfassen zum gegenwärtigen Zeitpunkt zudem eine grundständige Strukturkodierung (Briefe, Tagebucheinträge, Kopfzeilen, Absätze, Seiten- und Zeilenwechsel) und eine TEI-konforme Auszeichnung grundlegender formal-textkritischer Phänomene (Hervorhebungen, Autorkorrekturen, editorische Konjekturen, Unlesbarkeiten, Abkürzungen mit Auflösungen). Abweichungen der zeitgenössische Abschrift vom originalen Autographen wurden bis dato nicht erfasst. Topographische Informationen der Autorkorrekturen wurden erfasst. Einrückungen am Zeilenbeginn und innerhalb von Zeilen wurden nicht wiedergegeben. Horizontale Leerräume wurden nicht genau, sondern als einfache Leerzeilen wiedergegeben. Für bisher 49 der insgesamt 71 Briefe wurden zudem die darin erwähnten inhaltlich-semantischen Entitäten (Personen/Körperschaften, Gruppen, Geografika, Ereignisse und Objekte (z.B. Bücher, Gebäude, Statuen, Karten, Gemälde etc.)) kodiert und unter Nutzung von GND-Verweisen identifiziert. Ein entsprechendes Register finden Sie auf Github, dort sind auch sämtliche Daten der Edition zu diesem Werk publiziert.

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: nicht markiert; Geminations-/Abkürzungsstriche: mnarkiert, expandiert; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht markiert; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine; rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: DTABf-getreu; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Geusau, Anton von: Reise Herrn Heinrich d. XI. durch Teutschland Franckr. u. Italien, [1740–1742], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/geusau_reisetagebuchHeinrichxiReuss_1740/263>, abgerufen am 17.09.2024.