von dar an heißt es: gedruckt durch Johann Mül- lers Erben.
1670. Johann Daniel Müller, ein Sohn des vorigen, übernahm die Buchdruckerey 1670. und starb 1726. Er kauffte Betzels Buchdruckerey in Zerbst, und überließ sie hinwiederum seinem Schwieger- Sohn Meyer daselbst, welcher seine älteste Stieff- Tochter, eine gebohrne Röberin, geheyrathet hatte. Und weil er sich ein Privilegium geschaffet, so konte eine lange Zeit neben ihm keiner aufkommen, daher hatte er viel zu drucken, so daß er auch auswärts vie- le Arbeit hinschicken muste. Ausser seinen privilegir- ten Schrifften, die hernach sein Sohn erhalten, druck- te er die wöchentlichen Zeitungen, des Gegenbachs Magdeb. Hist. 4. 1702. Vulpii Magnif. Parthenop. oder Beschreibung von Magdeburg, 4. 1718. Bun- tings Itinerarium mit Lenckfelds Noten, fol. das Magdeburgische Gesang-Buch, welches aus dem 16. Seculo von seinen Vorfahren continuiret, und end- lich von ihm 25. mahl heraus gegeben. Er muste über selbiges ein Privilegium nehmen, weil allhier ein an- der privilegirtes Gesang-Buch zum Vorschein kam, und guten Abgang sunde. Ferner hat er Spangen- bergs Postille etliche mahl aufgelegt.
1694. Johann Röber, dieser war Johann Da- niel Müllers Stief-Sohn. Nachdem er einige Jahre auf Reisen gewesen, und nachhero ziemliche Zeit in seines Stief-Vaters Officin gestanden; so ließ solcher geschehen, daß er eine eigene Druckerey an- legen konte, gab ihm auch Schrifften dazu; doch da- mit sein Privilegium nicht leiden möchte, wolte er ha- ben, daß Röber alles in Müllers Nahmen drucken sollte, weil er ihm viel Arbeit zukommen ließ, wiewohl Röber sich nicht allemal daran gekehret. Jndeß da
wenig
von dar an heißt es: gedruckt durch Johann Mül- lers Erben.
1670. Johann Daniel Müller, ein Sohn des vorigen, uͤbernahm die Buchdruckerey 1670. und ſtarb 1726. Er kauffte Betzels Buchdruckerey in Zerbſt, und uͤberließ ſie hinwiederum ſeinem Schwieger- Sohn Meyer daſelbſt, welcher ſeine aͤlteſte Stieff- Tochter, eine gebohrne Röberin, geheyrathet hatte. Und weil er ſich ein Privilegium geſchaffet, ſo konte eine lange Zeit neben ihm keiner aufkommen, daher hatte er viel zu drucken, ſo daß er auch auswaͤrts vie- le Arbeit hinſchicken muſte. Auſſer ſeinen privilegir- ten Schrifften, die hernach ſein Sohn erhalten, druck- te er die woͤchentlichen Zeitungen, des Gegenbachs Magdeb. Hiſt. 4. 1702. Vulpii Magnif. Parthenop. oder Beſchreibung von Magdeburg, 4. 1718. Bun- tings Itinerarium mit Lenckfelds Noten, fol. das Magdeburgiſche Geſang-Buch, welches aus dem 16. Seculo von ſeinen Vorfahren continuiret, und end- lich von ihm 25. mahl heraus gegeben. Er muſte uͤber ſelbiges ein Privilegium nehmen, weil allhier ein an- der privilegirtes Geſang-Buch zum Vorſchein kam, und guten Abgang ſunde. Ferner hat er Spangen- bergs Poſtille etliche mahl aufgelegt.
1694. Johann Röber, dieſer war Johann Da- niel Müllers Stief-Sohn. Nachdem er einige Jahre auf Reiſen geweſen, und nachhero ziemliche Zeit in ſeines Stief-Vaters Officin geſtanden; ſo ließ ſolcher geſchehen, daß er eine eigene Druckerey an- legen konte, gab ihm auch Schrifften dazu; doch da- mit ſein Privilegium nicht leiden moͤchte, wolte er ha- ben, daß Röber alles in Müllers Nahmen drucken ſollte, weil er ihm viel Arbeit zukommen ließ, wiewohl Röber ſich nicht allemal daran gekehret. Jndeß da
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von dar an heißt es: gedruckt durch Johann Mül-
lers Erben.
1670. Johann Daniel Müller, ein Sohn des
vorigen, uͤbernahm die Buchdruckerey 1670. und ſtarb
1726. Er kauffte Betzels Buchdruckerey in Zerbſt,
und uͤberließ ſie hinwiederum ſeinem Schwieger-
Sohn Meyer daſelbſt, welcher ſeine aͤlteſte Stieff-
Tochter, eine gebohrne Röberin, geheyrathet hatte.
Und weil er ſich ein Privilegium geſchaffet, ſo konte
eine lange Zeit neben ihm keiner aufkommen, daher
hatte er viel zu drucken, ſo daß er auch auswaͤrts vie-
le Arbeit hinſchicken muſte. Auſſer ſeinen privilegir-
ten Schrifften, die hernach ſein Sohn erhalten, druck-
te er die woͤchentlichen Zeitungen, des Gegenbachs
Magdeb. Hiſt. 4. 1702. Vulpii Magnif. Parthenop.
oder Beſchreibung von Magdeburg, 4. 1718. Bun-
tings Itinerarium mit Lenckfelds Noten, fol. das
Magdeburgiſche Geſang-Buch, welches aus dem 16.
Seculo von ſeinen Vorfahren continuiret, und end-
lich von ihm 25. mahl heraus gegeben. Er muſte uͤber
ſelbiges ein Privilegium nehmen, weil allhier ein an-
der privilegirtes Geſang-Buch zum Vorſchein kam,
und guten Abgang ſunde. Ferner hat er Spangen-
bergs Poſtille etliche mahl aufgelegt.
1694. Johann Röber, dieſer war Johann Da-
niel Müllers Stief-Sohn. Nachdem er einige
Jahre auf Reiſen geweſen, und nachhero ziemliche
Zeit in ſeines Stief-Vaters Officin geſtanden; ſo
ließ ſolcher geſchehen, daß er eine eigene Druckerey an-
legen konte, gab ihm auch Schrifften dazu; doch da-
mit ſein Privilegium nicht leiden moͤchte, wolte er ha-
ben, daß Röber alles in Müllers Nahmen drucken
ſollte, weil er ihm viel Arbeit zukommen ließ, wiewohl
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[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 4. Leipzig. 1745, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst04_1745/217>, abgerufen am 09.11.2024.
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