kommen möge, solches zu öffentlichen Druck bringen lassen. So geschehen zu Dreßden am 27. Tag Febr. 1686.
Johann George Churfürst. (L.S.) Carl Freyherr von Friesen. Theod. Werner, S.
XVIII. Erläuterungs Befehl Jhro Königlichen Majestät in Polen Friederich Augusts, und Churfürst zu Sachsen, was vor Personen unter denjenigen verstanden werden sollen, die von der Land-Miliz und deren Exercitio eximiret worden den 5. Febr. 1711.
Friedrich Augustus, König und Churfürst etc. Veste, lieber Getreuer. Nachdem von unterschiedenen Com- mendanten berichtet worden, was maßen, über die ausgefertigten Jnstructiones-Eximirte, annoch sich ein und andere dem anbefohlenen Exerciren zu entziehen suchten, und Wir dannenhero auch hierinne gewiße masse zuverfügen der Rothdurfft erachtet; Als gehet Unsere allergnädigste willens Meynung dahin, daß auch die Apothecker, Goldschmiede, Barbier, Bader, Buchdrucker etc. frey, und daß auf keine weise hierwider gehandelt werde, zu verstatten, anbey zugleich die- sen, daß weiln von unterschiedenen zum Exerciren comman- dirten Officiers öffters die Limites überschritten, und dadurch Anlaß zu unnöthigen Klagen und Behelligung, gegeben wor- den, ein vor allemahl nachdrücklich anzudeuten, daß sie denen ausgestellten Jnstructionen und andern Verordnungen aufs ge- naueste nachleben, oder bey ferner weiten Contraventionen einer ernsten Bestrafung gewärtig seyn; Daran geschicht Un- sere Meynung Datum Dreßden, den 5. Febr. anno. 1711.
J. M. von Schindler. Jacob Keil.
XJX.
kommen moͤge, ſolches zu oͤffentlichen Druck bringen laſſen. So geſchehen zu Dreßden am 27. Tag Febr. 1686.
Johann George Churfuͤrſt. (L.S.) Carl Freyherr von Frieſen. Theod. Werner, S.
XVIII. Erlaͤuterungs Befehl Jhro Koͤniglichen Majeſtaͤt in Polen Friederich Auguſts, und Churfuͤrſt zu Sachſen, was vor Perſonen unter denjenigen verſtanden werden ſollen, die von der Land-Miliz und deren Exercitio eximiret worden den 5. Febr. 1711.
Friedrich Auguſtus, Koͤnig und Churfuͤrſt ꝛc. Veſte, lieber Getreuer. Nachdem von unterſchiedenen Com- mendanten berichtet worden, was maßen, uͤber die ausgefertigten Jnſtructiones-Eximirte, annoch ſich ein und andere dem anbefohlenen Exerciren zu entziehen ſuchten, und Wir dannenhero auch hierinne gewiße maſſe zuverfuͤgen der Rothdurfft erachtet; Als gehet Unſere allergnaͤdigſte willens Meynung dahin, daß auch die Apothecker, Goldſchmiede, Barbier, Bader, Buchdrucker ꝛc. frey, und daß auf keine weiſe hierwider gehandelt werde, zu verſtatten, anbey zugleich die- ſen, daß weiln von unterſchiedenen zum Exerciren comman- dirten Officiers oͤffters die Limites uͤberſchritten, und dadurch Anlaß zu unnoͤthigen Klagen und Behelligung, gegeben wor- den, ein vor allemahl nachdruͤcklich anzudeuten, daß ſie denen ausgeſtellten Jnſtructionen und andern Verordnungen aufs ge- naueſte nachleben, oder bey ferner weiten Contraventionen einer ernſten Beſtrafung gewaͤrtig ſeyn; Daran geſchicht Un- ſere Meynung Datum Dreßden, den 5. Febr. anno. 1711.
J. M. von Schindler. Jacob Keil.
XJX.
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kommen moͤge, ſolches zu oͤffentlichen Druck bringen laſſen. So
geſchehen zu Dreßden am 27. Tag Febr. 1686.
Johann George Churfuͤrſt.
(L.S.)
Carl Freyherr von Frieſen.
Theod. Werner, S.
XVIII.
Erlaͤuterungs Befehl
Jhro Koͤniglichen Majeſtaͤt in Polen Friederich
Auguſts, und Churfuͤrſt zu Sachſen, was vor
Perſonen unter denjenigen verſtanden werden
ſollen, die von der Land-Miliz und deren
Exercitio eximiret worden den 5. Febr. 1711.
Friedrich Auguſtus, Koͤnig und Churfuͤrſt ꝛc. Veſte,
lieber Getreuer. Nachdem von unterſchiedenen Com-
mendanten berichtet worden, was maßen, uͤber die
ausgefertigten Jnſtructiones-Eximirte, annoch ſich ein und
andere dem anbefohlenen Exerciren zu entziehen ſuchten, und
Wir dannenhero auch hierinne gewiße maſſe zuverfuͤgen der
Rothdurfft erachtet; Als gehet Unſere allergnaͤdigſte willens
Meynung dahin, daß auch die Apothecker, Goldſchmiede,
Barbier, Bader, Buchdrucker ꝛc. frey, und daß auf keine weiſe
hierwider gehandelt werde, zu verſtatten, anbey zugleich die-
ſen, daß weiln von unterſchiedenen zum Exerciren comman-
dirten Officiers oͤffters die Limites uͤberſchritten, und dadurch
Anlaß zu unnoͤthigen Klagen und Behelligung, gegeben wor-
den, ein vor allemahl nachdruͤcklich anzudeuten, daß ſie denen
ausgeſtellten Jnſtructionen und andern Verordnungen aufs ge-
naueſte nachleben, oder bey ferner weiten Contraventionen
einer ernſten Beſtrafung gewaͤrtig ſeyn; Daran geſchicht Un-
ſere Meynung Datum Dreßden, den 5. Febr. anno. 1711.
J. M. von Schindler.
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[Gessner, Christian Friedrich]: Der so nöthig als nützlichen Buchdruckerkunst und Schriftgießerey. Bd. 2. Leipzig, 1740, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessner_buchdruckerkunst02_1740/352>, abgerufen am 17.06.2024.
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