Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826.Reinlichkeit, Sittsamkeit, es wird nur gefodert, weil Das über die Gemeinsamkeit Gesagte wird von Etwas steht in der Schule unabhängig neben der Reinlichkeit, Sittſamkeit, es wird nur gefodert, weil Das uͤber die Gemeinſamkeit Geſagte wird von Etwas ſteht in der Schule unabhaͤngig neben der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0033" n="25"/> Reinlichkeit, Sittſamkeit, es wird nur gefodert, weil<lb/> das Gegentheil unterbleiben muß; was hiernach ge-<lb/> ſchieht, iſt nicht ſchon als in ſich gut zu loben, weil<lb/> es vollbracht werden kann, ohne daß das Herz von<lb/> der Guͤte jener Tugenden auch nur das Geringſte<lb/> empfindet; was hiernach unterlaſſen wird, iſt nicht<lb/> gleich als boͤslicher Wille zu ſtrafen ſondern zunaͤchſt<lb/> nur als mangelhafte That.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <p>Das uͤber die Gemeinſamkeit Geſagte wird von<lb/> jeder geſitteten Geſellſchaft begehrt, ſei es auch, daß<lb/> ſie nur zum Vergnuͤgen zuſammenkomme. Jn der<lb/> Schule ſoll aber etwas ausgerichtet, und zwar nicht<lb/> bloß durch die verſammelten Perſonen ſondern viel-<lb/> mehr in ihnen. Sollte auch jenes allein geſchehen,<lb/> ſo muͤßten ſie doch, wie wir erfahren haben, die in<lb/> der Vereinigung dem Einzelnen gelaſſene Freiheit der<lb/> Bewegung ſeines Leibes und ſeines Geiſtes aufgeben<lb/> und den Befehl vollziehen. Sollen ſie aber dadurch<lb/> zugleich Bildung erlangen, ſo kann dieſe hier in<lb/> nichts anderem beſtehen, als <hi rendition="#g">daß in der Schulbe-<lb/> ſchaͤftigung und in der Ausuͤbung ihres<lb/> Geſetzes zur Annahme und Befolgung jeg-<lb/> lichen Geſetzes angeleitet wird.</hi> Das iſt alſo<lb/> die Aufgabe des zweiten Theils der Schulzucht,<lb/><hi rendition="#g">daß ſie im Gehorſam uͤbend zum Gehorſam<lb/> erziehe.</hi></p><lb/> <p>Etwas ſteht in der Schule unabhaͤngig neben der<lb/> Diſciplin; es ſind die Lehrgegenſtaͤnde. Sie muß mit<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [25/0033]
Reinlichkeit, Sittſamkeit, es wird nur gefodert, weil
das Gegentheil unterbleiben muß; was hiernach ge-
ſchieht, iſt nicht ſchon als in ſich gut zu loben, weil
es vollbracht werden kann, ohne daß das Herz von
der Guͤte jener Tugenden auch nur das Geringſte
empfindet; was hiernach unterlaſſen wird, iſt nicht
gleich als boͤslicher Wille zu ſtrafen ſondern zunaͤchſt
nur als mangelhafte That.
Das uͤber die Gemeinſamkeit Geſagte wird von
jeder geſitteten Geſellſchaft begehrt, ſei es auch, daß
ſie nur zum Vergnuͤgen zuſammenkomme. Jn der
Schule ſoll aber etwas ausgerichtet, und zwar nicht
bloß durch die verſammelten Perſonen ſondern viel-
mehr in ihnen. Sollte auch jenes allein geſchehen,
ſo muͤßten ſie doch, wie wir erfahren haben, die in
der Vereinigung dem Einzelnen gelaſſene Freiheit der
Bewegung ſeines Leibes und ſeines Geiſtes aufgeben
und den Befehl vollziehen. Sollen ſie aber dadurch
zugleich Bildung erlangen, ſo kann dieſe hier in
nichts anderem beſtehen, als daß in der Schulbe-
ſchaͤftigung und in der Ausuͤbung ihres
Geſetzes zur Annahme und Befolgung jeg-
lichen Geſetzes angeleitet wird. Das iſt alſo
die Aufgabe des zweiten Theils der Schulzucht,
daß ſie im Gehorſam uͤbend zum Gehorſam
erziehe.
Etwas ſteht in der Schule unabhaͤngig neben der
Diſciplin; es ſind die Lehrgegenſtaͤnde. Sie muß mit
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Zitationshilfe: | Gessert, Ferdinand: Ueber den Begriff und die Wichtigkeit der Schulzucht besonders für die Volksschulen. Münster, 1826, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gessert_schulzucht_1826/33>, abgerufen am 16.07.2024. |