Hinsichtlich der Dimensionen eines Drehlinges ist Folgendes zu bemerken. Die Scheiben werden aus zwei Felgenlagen und jede Felge aus 11/2 Zoll starken eichenen Pfosten verfertigt. Die Arme werden 3 bis 31/2 Zoll stark und 4 bis 6 Zoll breit ge- macht. Da das stärkste Stirnrad sammt seinen zu beiden Seiten hervorstehenden Ar- men nicht über 15 Zoll Breite hat, so erhalten die Drehlinge in diesem Falle Stöcke von 17 bis 18 Zoll Länge im Lichten. Bei Stirnrädern von 12 Zoll Breite sind 14 Zoll lange Stöcke hinreichend. Der Theilriss geht immer durch die Mitte der Stöcke, da- her auch die Mittelpunkte derselben um eine Theilung entfernt seyn müssen. Man erhält den Durchmesser der äussern Peripherie der Scheiben, wenn man zum Durch- messer des Theilrisses noch beiläufig 8 Zoll, zuweilen auch nur 6 Zoll addirt, indem der Rand der Scheiben über die Mittelpunkte der Stöcke gewöhnlich zu jeder Seite 4 oder 3 Zoll hervorsteht. Hiernach kann aus der gegebenen Theilung und Zahl der Stöcke sowohl die Peripherie, als auch der Durchmesser des Theilrisses und der Rad- kränze bestimmt werden.
Wenn Drehlinge an Stirnrädern liegen, welche von unten eingreifen oder von denen man bei unterschlächtigen Mühlen sagt, dass sie unter dem Rade liegen, so wird der Drehling immer etwas von dem Stirnrade gehoben und daher in seinen Zapfenlagern um etwas von dem Stirnrade weggerückt. Aus dieser Ursache wird bei solchen Dreh- lingen angenommen, dass die Kämme des Stirnrades in 3/4 ihrer Länge (statt 5/9) von der äussern Peripherie des Rades an gemessen eingreifen, wodurch der Theilriss, mit- hin auch die Theilung im Stirnrade etwas grösser wird, welche letztere immer genau in den Drehling übertragen werden muss. Hierbei ist zu bemerken, dass diese Hebung hauptsächlich dadurch bewirkt wird, indem die Triebstöcke von den Zähnen nicht in ihrer Mitte oder im Theilriss, sondern an ihrer auswärtigen runden Seite angegriffen werden, wie die später folgende Theorie deutlich zeigen wird. Würde der Angriff der Stöcke auf einem tiefern Theile der Kämme geschehen, so könnte auch eine solche Hebung nicht eintreten. Welche Abrundung die Zähne zu diesem Behufe erhalten müssen, werden wir später zeigen.
§. 21.
Ist der Durchmesser eines Drehlinges so klein, dass die innere Oeffnung zwischen den Scheiben nicht grösser als der Durchmesser der Welle wird, so macht man keine Arme an die Drehlinge, sondern setzt sie nach Fig. 24 unmittelbar auf die Welle. Man macht sie auch nicht aus doppelten, sondern aus einfachen Scheiben, welche an Fig. 23 und 24.den Enden wie Fig. 23 zeigt überplattet, und nach Fig. 24 zusammengenagelt werden. Die Scheiben haben keine vorstehenden Ränder, sondern die Stöcke erhalten beider- seits viereckige Zapfen, welche in die äussere Peripherie der Scheibe in dazu gemachte Einschnitte eingelegt und mit einem darüber getriebenen eisernen Reife gehörig zu- sammen gehalten werden. Man hat hier die Unbequemlichkeit, bei dem Einlegen neuer Stöcke jedesmal den Reif herabzuschlagen, allein man kann wegen der bloss einfachen Scheiben die Stöcke nicht wie in Fig. 11 einlegen; auch können hier die Drehlinge etwas schmäler werden, weil die Triebstöcke keine vorstehenden Scheiben haben, demnach ein Anstreifen wie in Fig. 11 an die Arme des Stirnrades nicht zu befürchten
Bauart der Drehlinge.
Fig. 11 und 12. Tab. 70.
Hinsichtlich der Dimensionen eines Drehlinges ist Folgendes zu bemerken. Die Scheiben werden aus zwei Felgenlagen und jede Felge aus 1½ Zoll starken eichenen Pfosten verfertigt. Die Arme werden 3 bis 3½ Zoll stark und 4 bis 6 Zoll breit ge- macht. Da das stärkste Stirnrad sammt seinen zu beiden Seiten hervorstehenden Ar- men nicht über 15 Zoll Breite hat, so erhalten die Drehlinge in diesem Falle Stöcke von 17 bis 18 Zoll Länge im Lichten. Bei Stirnrädern von 12 Zoll Breite sind 14 Zoll lange Stöcke hinreichend. Der Theilriss geht immer durch die Mitte der Stöcke, da- her auch die Mittelpunkte derselben um eine Theilung entfernt seyn müssen. Man erhält den Durchmesser der äussern Peripherie der Scheiben, wenn man zum Durch- messer des Theilrisses noch beiläufig 8 Zoll, zuweilen auch nur 6 Zoll addirt, indem der Rand der Scheiben über die Mittelpunkte der Stöcke gewöhnlich zu jeder Seite 4 oder 3 Zoll hervorsteht. Hiernach kann aus der gegebenen Theilung und Zahl der Stöcke sowohl die Peripherie, als auch der Durchmesser des Theilrisses und der Rad- kränze bestimmt werden.
Wenn Drehlinge an Stirnrädern liegen, welche von unten eingreifen oder von denen man bei unterschlächtigen Mühlen sagt, dass sie unter dem Rade liegen, so wird der Drehling immer etwas von dem Stirnrade gehoben und daher in seinen Zapfenlagern um etwas von dem Stirnrade weggerückt. Aus dieser Ursache wird bei solchen Dreh- lingen angenommen, dass die Kämme des Stirnrades in ¾ ihrer Länge (statt 5/9) von der äussern Peripherie des Rades an gemessen eingreifen, wodurch der Theilriss, mit- hin auch die Theilung im Stirnrade etwas grösser wird, welche letztere immer genau in den Drehling übertragen werden muss. Hierbei ist zu bemerken, dass diese Hebung hauptsächlich dadurch bewirkt wird, indem die Triebstöcke von den Zähnen nicht in ihrer Mitte oder im Theilriss, sondern an ihrer auswärtigen runden Seite angegriffen werden, wie die später folgende Theorie deutlich zeigen wird. Würde der Angriff der Stöcke auf einem tiefern Theile der Kämme geschehen, so könnte auch eine solche Hebung nicht eintreten. Welche Abrundung die Zähne zu diesem Behufe erhalten müssen, werden wir später zeigen.
§. 21.
Ist der Durchmesser eines Drehlinges so klein, dass die innere Oeffnung zwischen den Scheiben nicht grösser als der Durchmesser der Welle wird, so macht man keine Arme an die Drehlinge, sondern setzt sie nach Fig. 24 unmittelbar auf die Welle. Man macht sie auch nicht aus doppelten, sondern aus einfachen Scheiben, welche an Fig. 23 und 24.den Enden wie Fig. 23 zeigt überplattet, und nach Fig. 24 zusammengenagelt werden. Die Scheiben haben keine vorstehenden Ränder, sondern die Stöcke erhalten beider- seits viereckige Zapfen, welche in die äussere Peripherie der Scheibe in dazu gemachte Einschnitte eingelegt und mit einem darüber getriebenen eisernen Reife gehörig zu- sammen gehalten werden. Man hat hier die Unbequemlichkeit, bei dem Einlegen neuer Stöcke jedesmal den Reif herabzuschlagen, allein man kann wegen der bloss einfachen Scheiben die Stöcke nicht wie in Fig. 11 einlegen; auch können hier die Drehlinge etwas schmäler werden, weil die Triebstöcke keine vorstehenden Scheiben haben, demnach ein Anstreifen wie in Fig. 11 an die Arme des Stirnrades nicht zu befürchten
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0064"n="28"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#i">Bauart der Drehlinge.</hi></fw><lb/><noteplace="left">Fig.<lb/>
11<lb/>
und<lb/>
12.<lb/>
Tab.<lb/>
70.</note><p>Hinsichtlich der Dimensionen eines Drehlinges ist Folgendes zu bemerken. Die<lb/>
Scheiben werden aus zwei Felgenlagen und jede Felge aus 1½ Zoll starken eichenen<lb/>
Pfosten verfertigt. Die Arme werden 3 bis 3½ Zoll stark und 4 bis 6 Zoll breit ge-<lb/>
macht. Da das stärkste Stirnrad sammt seinen zu beiden Seiten hervorstehenden Ar-<lb/>
men nicht über 15 Zoll Breite hat, so erhalten die Drehlinge in diesem Falle Stöcke<lb/>
von 17 bis 18 Zoll Länge im Lichten. Bei Stirnrädern von 12 Zoll Breite sind 14 Zoll<lb/>
lange Stöcke hinreichend. Der Theilriss geht immer durch die Mitte der Stöcke, da-<lb/>
her auch die Mittelpunkte derselben um eine Theilung entfernt seyn müssen. Man<lb/>
erhält den Durchmesser der äussern Peripherie der Scheiben, wenn man zum Durch-<lb/>
messer des Theilrisses noch beiläufig 8 Zoll, zuweilen auch nur 6 Zoll addirt, indem<lb/>
der Rand der Scheiben über die Mittelpunkte der Stöcke gewöhnlich zu jeder Seite<lb/>
4 oder 3 Zoll hervorsteht. Hiernach kann aus der gegebenen Theilung und Zahl der<lb/>
Stöcke sowohl die Peripherie, als auch der Durchmesser des Theilrisses und der Rad-<lb/>
kränze bestimmt werden.</p><lb/><p>Wenn Drehlinge an Stirnrädern liegen, welche von unten eingreifen oder von denen<lb/>
man bei unterschlächtigen Mühlen sagt, dass sie unter dem Rade liegen, so wird der<lb/>
Drehling immer etwas von dem Stirnrade gehoben und daher in seinen Zapfenlagern<lb/>
um etwas von dem Stirnrade weggerückt. Aus dieser Ursache wird bei solchen Dreh-<lb/>
lingen angenommen, dass die Kämme des Stirnrades in ¾ ihrer Länge (statt 5/9) von<lb/>
der äussern Peripherie des Rades an gemessen eingreifen, wodurch der Theilriss, mit-<lb/>
hin auch die Theilung im Stirnrade etwas grösser wird, welche letztere immer genau<lb/>
in den Drehling übertragen werden muss. Hierbei ist zu bemerken, dass diese Hebung<lb/>
hauptsächlich dadurch bewirkt wird, indem die Triebstöcke von den Zähnen nicht in<lb/>
ihrer Mitte oder im Theilriss, sondern an ihrer auswärtigen runden Seite angegriffen<lb/>
werden, wie die später folgende Theorie deutlich zeigen wird. Würde der Angriff<lb/>
der Stöcke auf einem tiefern Theile der Kämme geschehen, so könnte auch eine solche<lb/>
Hebung nicht eintreten. Welche Abrundung die Zähne zu diesem Behufe erhalten<lb/>
müssen, werden wir später zeigen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 21.</head><lb/><p>Ist der Durchmesser eines Drehlinges so klein, dass die innere Oeffnung zwischen<lb/>
den Scheiben nicht grösser als der Durchmesser der Welle wird, so macht man keine<lb/>
Arme an die Drehlinge, sondern setzt sie nach Fig. 24 unmittelbar auf die Welle.<lb/>
Man macht sie auch nicht aus doppelten, sondern aus einfachen Scheiben, welche an<lb/><noteplace="left">Fig.<lb/>
23<lb/>
und<lb/>
24.</note>den Enden wie Fig. 23 zeigt überplattet, und nach Fig. 24 zusammengenagelt werden.<lb/>
Die Scheiben haben keine vorstehenden Ränder, sondern die Stöcke erhalten beider-<lb/>
seits viereckige Zapfen, welche in die äussere Peripherie der Scheibe in dazu gemachte<lb/>
Einschnitte eingelegt und mit einem darüber getriebenen eisernen Reife gehörig zu-<lb/>
sammen gehalten werden. Man hat hier die Unbequemlichkeit, bei dem Einlegen neuer<lb/>
Stöcke jedesmal den Reif herabzuschlagen, allein man kann wegen der bloss einfachen<lb/>
Scheiben die Stöcke nicht wie in Fig. 11 einlegen; auch können hier die Drehlinge<lb/>
etwas schmäler werden, weil die Triebstöcke keine vorstehenden Scheiben haben,<lb/>
demnach ein Anstreifen wie in Fig. 11 an die Arme des Stirnrades nicht zu befürchten<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[28/0064]
Bauart der Drehlinge.
Hinsichtlich der Dimensionen eines Drehlinges ist Folgendes zu bemerken. Die
Scheiben werden aus zwei Felgenlagen und jede Felge aus 1½ Zoll starken eichenen
Pfosten verfertigt. Die Arme werden 3 bis 3½ Zoll stark und 4 bis 6 Zoll breit ge-
macht. Da das stärkste Stirnrad sammt seinen zu beiden Seiten hervorstehenden Ar-
men nicht über 15 Zoll Breite hat, so erhalten die Drehlinge in diesem Falle Stöcke
von 17 bis 18 Zoll Länge im Lichten. Bei Stirnrädern von 12 Zoll Breite sind 14 Zoll
lange Stöcke hinreichend. Der Theilriss geht immer durch die Mitte der Stöcke, da-
her auch die Mittelpunkte derselben um eine Theilung entfernt seyn müssen. Man
erhält den Durchmesser der äussern Peripherie der Scheiben, wenn man zum Durch-
messer des Theilrisses noch beiläufig 8 Zoll, zuweilen auch nur 6 Zoll addirt, indem
der Rand der Scheiben über die Mittelpunkte der Stöcke gewöhnlich zu jeder Seite
4 oder 3 Zoll hervorsteht. Hiernach kann aus der gegebenen Theilung und Zahl der
Stöcke sowohl die Peripherie, als auch der Durchmesser des Theilrisses und der Rad-
kränze bestimmt werden.
Wenn Drehlinge an Stirnrädern liegen, welche von unten eingreifen oder von denen
man bei unterschlächtigen Mühlen sagt, dass sie unter dem Rade liegen, so wird der
Drehling immer etwas von dem Stirnrade gehoben und daher in seinen Zapfenlagern
um etwas von dem Stirnrade weggerückt. Aus dieser Ursache wird bei solchen Dreh-
lingen angenommen, dass die Kämme des Stirnrades in ¾ ihrer Länge (statt 5/9) von
der äussern Peripherie des Rades an gemessen eingreifen, wodurch der Theilriss, mit-
hin auch die Theilung im Stirnrade etwas grösser wird, welche letztere immer genau
in den Drehling übertragen werden muss. Hierbei ist zu bemerken, dass diese Hebung
hauptsächlich dadurch bewirkt wird, indem die Triebstöcke von den Zähnen nicht in
ihrer Mitte oder im Theilriss, sondern an ihrer auswärtigen runden Seite angegriffen
werden, wie die später folgende Theorie deutlich zeigen wird. Würde der Angriff
der Stöcke auf einem tiefern Theile der Kämme geschehen, so könnte auch eine solche
Hebung nicht eintreten. Welche Abrundung die Zähne zu diesem Behufe erhalten
müssen, werden wir später zeigen.
§. 21.
Ist der Durchmesser eines Drehlinges so klein, dass die innere Oeffnung zwischen
den Scheiben nicht grösser als der Durchmesser der Welle wird, so macht man keine
Arme an die Drehlinge, sondern setzt sie nach Fig. 24 unmittelbar auf die Welle.
Man macht sie auch nicht aus doppelten, sondern aus einfachen Scheiben, welche an
den Enden wie Fig. 23 zeigt überplattet, und nach Fig. 24 zusammengenagelt werden.
Die Scheiben haben keine vorstehenden Ränder, sondern die Stöcke erhalten beider-
seits viereckige Zapfen, welche in die äussere Peripherie der Scheibe in dazu gemachte
Einschnitte eingelegt und mit einem darüber getriebenen eisernen Reife gehörig zu-
sammen gehalten werden. Man hat hier die Unbequemlichkeit, bei dem Einlegen neuer
Stöcke jedesmal den Reif herabzuschlagen, allein man kann wegen der bloss einfachen
Scheiben die Stöcke nicht wie in Fig. 11 einlegen; auch können hier die Drehlinge
etwas schmäler werden, weil die Triebstöcke keine vorstehenden Scheiben haben,
demnach ein Anstreifen wie in Fig. 11 an die Arme des Stirnrades nicht zu befürchten
Fig.
23
und
24.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 3: Beschreibung und Berechnung grösserer Maschinenanlagen. Wien, 1834, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik03_1834/64>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.