Die technische Mechanik (mecanique industrielle ou mecanique appliquee aux arts) hat die Vollführung aller derjenigen Arbeiten zum Gegenstande, wodurch die Produkte des Gewerb- und Kunstfleisses erzeugt und nach Maassgabe der zu befrie- digenden Lebensbedürfnisse dargestellt werden.
Alle menschlichen Arbeiten werden theils aus freier Hand, theils mit Anwendung der Instrumente und Maschinen verfertigt. Der Unterricht in der Mechanik hat für beide Arten von Arbeiten die Gesetze und Regeln anzugeben, nach welchen sich die Arbeiter zu benehmen, ihre Instrumente und Maschinen zweckmässig vorzurichten, sie zu prüfen und zu gebrauchen haben.
§. 2.
Zur Verrichtung einer jeden Arbeit ist eine Kraft nöthig. Wenn wir eine Last durch einen Menschen von einem Orte zum andern tragen sehen, so ruhet die Kraft in dem Menschen, der die Last trägt, und wenn die Last z. B. 25 Pfund schwer ist, so hat derselbe bei dieser Arbeit eine Kraft von 25 Pfunden anzuwenden; oder seine hie- zu nöthige Muskelkraft beträgt 25 Pfunde. Wenn wir einen Stein an einen Faden oder an ein Seil binden und durch Befestigung des Fadens am unbeweglichen Ober- boden frei in der Luft aufhängen, so bleibt der Stein in Ruhe, und die Cohae- sionskraft des Fadens ist es, welche den Stein in seinem ruhigen Zustande erhält und dem Gewichte des Steines gleich ist. -- Wird der Faden oder das Seil abgeschnit- ten, so fällt der Stein in senkrechter Richtung gegen die Erde, und die Kraft, wel- che diese Bewegung hervorbringt, ist offenbar das Gewicht des Steines oder seine Schwerkraft.
Obgleich die Art und Weise unbekannt ist, wie die in dem Steine vorhandene Schwerkraft denselben unabänderlich in der senkrechten Richtung gegen die Erde her- abtreibt, oder wie die Muskelkraft der Hände den Stein aufheben und willkührlich nach jeder Richtung bewegen kann, so unterliegt doch das Daseyn und das Maass dieser Kräfte und überhaupt die Nothwendigkeit einer Kraft zur Hervorbringung und Unter- haltung einer jeden Arbeit, keinem Zweifel; wir haben daher in der Mechanik bloss die Gesetze der Natur genau zu beobachten, die Eigenschaften der zu bearbeitenden Körper umsichtig zu untersuchen und dadurch die zweckmässigsten Mittel zur Bewirkung unserer Arbeiten aufzufinden.
1 *
Einleitung.
§. 1.
Die technische Mechanik (mécanique industrielle ou mécanique appliquée aux arts) hat die Vollführung aller derjenigen Arbeiten zum Gegenstande, wodurch die Produkte des Gewerb- und Kunstfleisses erzeugt und nach Maassgabe der zu befrie- digenden Lebensbedürfnisse dargestellt werden.
Alle menschlichen Arbeiten werden theils aus freier Hand, theils mit Anwendung der Instrumente und Maschinen verfertigt. Der Unterricht in der Mechanik hat für beide Arten von Arbeiten die Gesetze und Regeln anzugeben, nach welchen sich die Arbeiter zu benehmen, ihre Instrumente und Maschinen zweckmässig vorzurichten, sie zu prüfen und zu gebrauchen haben.
§. 2.
Zur Verrichtung einer jeden Arbeit ist eine Kraft nöthig. Wenn wir eine Last durch einen Menschen von einem Orte zum andern tragen sehen, so ruhet die Kraft in dem Menschen, der die Last trägt, und wenn die Last z. B. 25 Pfund schwer ist, so hat derselbe bei dieser Arbeit eine Kraft von 25 Pfunden anzuwenden; oder seine hie- zu nöthige Muskelkraft beträgt 25 Pfunde. Wenn wir einen Stein an einen Faden oder an ein Seil binden und durch Befestigung des Fadens am unbeweglichen Ober- boden frei in der Luft aufhängen, so bleibt der Stein in Ruhe, und die Cohae- sionskraft des Fadens ist es, welche den Stein in seinem ruhigen Zustande erhält und dem Gewichte des Steines gleich ist. — Wird der Faden oder das Seil abgeschnit- ten, so fällt der Stein in senkrechter Richtung gegen die Erde, und die Kraft, wel- che diese Bewegung hervorbringt, ist offenbar das Gewicht des Steines oder seine Schwerkraft.
Obgleich die Art und Weise unbekannt ist, wie die in dem Steine vorhandene Schwerkraft denselben unabänderlich in der senkrechten Richtung gegen die Erde her- abtreibt, oder wie die Muskelkraft der Hände den Stein aufheben und willkührlich nach jeder Richtung bewegen kann, so unterliegt doch das Daseyn und das Maass dieser Kräfte und überhaupt die Nothwendigkeit einer Kraft zur Hervorbringung und Unter- haltung einer jeden Arbeit, keinem Zweifel; wir haben daher in der Mechanik bloss die Gesetze der Natur genau zu beobachten, die Eigenschaften der zu bearbeitenden Körper umsichtig zu untersuchen und dadurch die zweckmässigsten Mittel zur Bewirkung unserer Arbeiten aufzufinden.
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Einleitung.
§. 1.
Die technische Mechanik (mécanique industrielle ou mécanique appliquée
aux arts) hat die Vollführung aller derjenigen Arbeiten zum Gegenstande, wodurch
die Produkte des Gewerb- und Kunstfleisses erzeugt und nach Maassgabe der zu befrie-
digenden Lebensbedürfnisse dargestellt werden.
Alle menschlichen Arbeiten werden theils aus freier Hand, theils mit Anwendung
der Instrumente und Maschinen verfertigt. Der Unterricht in der Mechanik hat für
beide Arten von Arbeiten die Gesetze und Regeln anzugeben, nach welchen sich die
Arbeiter zu benehmen, ihre Instrumente und Maschinen zweckmässig vorzurichten, sie
zu prüfen und zu gebrauchen haben.
§. 2.
Zur Verrichtung einer jeden Arbeit ist eine Kraft nöthig. Wenn wir eine Last
durch einen Menschen von einem Orte zum andern tragen sehen, so ruhet die Kraft in
dem Menschen, der die Last trägt, und wenn die Last z. B. 25 Pfund schwer ist, so
hat derselbe bei dieser Arbeit eine Kraft von 25 Pfunden anzuwenden; oder seine hie-
zu nöthige Muskelkraft beträgt 25 Pfunde. Wenn wir einen Stein an einen Faden
oder an ein Seil binden und durch Befestigung des Fadens am unbeweglichen Ober-
boden frei in der Luft aufhängen, so bleibt der Stein in Ruhe, und die Cohae-
sionskraft des Fadens ist es, welche den Stein in seinem ruhigen Zustande erhält
und dem Gewichte des Steines gleich ist. — Wird der Faden oder das Seil abgeschnit-
ten, so fällt der Stein in senkrechter Richtung gegen die Erde, und die Kraft, wel-
che diese Bewegung hervorbringt, ist offenbar das Gewicht des Steines oder seine
Schwerkraft.
Obgleich die Art und Weise unbekannt ist, wie die in dem Steine vorhandene
Schwerkraft denselben unabänderlich in der senkrechten Richtung gegen die Erde her-
abtreibt, oder wie die Muskelkraft der Hände den Stein aufheben und willkührlich
nach jeder Richtung bewegen kann, so unterliegt doch das Daseyn und das Maass dieser
Kräfte und überhaupt die Nothwendigkeit einer Kraft zur Hervorbringung und Unter-
haltung einer jeden Arbeit, keinem Zweifel; wir haben daher in der Mechanik bloss die
Gesetze der Natur genau zu beobachten, die Eigenschaften der zu bearbeitenden Körper
umsichtig zu untersuchen und dadurch die zweckmässigsten Mittel zur Bewirkung unserer
Arbeiten aufzufinden.
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Gerstner, Franz Joseph von: Handbuch der Mechanik. Bd. 1: Mechanik fester Körper. Prag, 1831, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gerstner_mechanik01_1831/33>, abgerufen am 24.11.2024.
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